Renditen stabilisieren sich aber
Europas Wohnungen als Investmenthit
von Gerhard Rodler
Wohnungen sind seit einiger Zeit zu einem Top-Investmentprodukt nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa geworden. Catella Research hat die Wohnungsmärkte von 59 Städten in 19 Europäischen Ländern untersucht: Die niedrigsten Renditen (1,5 Prozent) gibt es demnach in Stockholm, gefolgt von Zürich mit 2,2 Prozent. Die höchsten Renditen findet man indessen in Breslau - wo unter anderem gerade 6B47 eine Apartmentanlage im für dortige Verhältnisse höchsten Preissegment (inklusive Concierge-Service) errichtet - mit 7,44 Prozent, gefolgt von Warschau mit 6,15 Prozent. Die durchschnittliche europäische Rendite beträgt 3,97 Prozent.
Wenig überrraschend gibt es - trotz Brexit - die höchsten Mieten aktuell weiterhin in London (40,78 Euro/m², gefolgt von Bern mit 34,10 Euro/m²), die geringsten in Vilnius (8,75 Euro/m²), dicht gefolgt von Riga, mit 9,25 Euro/m². Der Durchschnittspreis der 54 angegebenen Mietpreise in Europa beträgt aktuell 15,21 Euro/m².
Mit durchschnittlichen 1.470 Euro/m² ist Vilnius die Stadt mit den geringsten Kaufpreisen für Eigentumswohnungen. Den zweiten Platz belegt die polnische Stadt Breslau mit 1.520 Euro/m². Die teuersten durchschnittlichen Quadratmeterpreise für Eigentums-wohnungen von 16.935 Euro/m² werden ebenfalls in London bezahlt. Den zweiten Platz belegt Zürich mit 13.007 Euro/m² und somit auch noch vor Paris, wo durchschnittliche 10.030 Euro/m² verlangt werden.
Durchschnittlicher Kaufpreis für eine Eigentumswohnung liegt bei 4.616 Euro/m². In den von Catella untersuchten 19 Europäischen Ländern wurde im Jahr 2017 ein Transaktionsvolumen von insgesamt 48,1 Milliarden Euro erzielt. 32 Prozent davon entfallen allein auf Deutschland, gefolgt von UK mit einem Anteil von ca. 15 Prozent.
Keine GrESt bei Holdingverkauf
Klarstellung bei GrESt
von Stefan Posch
Wird eine Gesellschaft mit Immobilienbesitz verkauft, ist Grunderwerbssteuer (GrESt) in der Höhe von 0,5 Prozent des Grundstückswerts fällig. Diskutiert wurde in der Vergangenheit der spezifische Fall, ob die Steuerpflicht auch greift, wenn die Tochter der verkauften Muttergesellschaft die Eigentümerin der Immobilie ist und die Mutter eine steuerpflichtige Anteilsvereinigung aufgrund des Erwerbs der Tochter in der Vergangenheit verwirklicht hat. Mit dem Jahressteuergesetz 2018 will die Regierung nun klarstellen, dass in einem derartigen Fall keine GrESt fällig wird.
Vertreter der Finanzverwaltung hätten zuvor die Auffassung vertreten, dass sich die Zurechnung von Grundstücken für GrESt-Zwecke nicht nach zivilrechtlichen, sondern nach den Bestimmungen des GrEStG richten soll, erklärt Franz Rittsteuer, Steuerberater bei PwC Wien. Damit wäre einer Gesellschaft dann ein Grundstück zuzurechnen, wenn diese in der Vergangenheit den Tatbestand der Anteilsvereinigung verwirklicht hat. In diesem Fall wäre auch der Immobilienbesitz einer Tochtergesellschaft beim Verkauf der Mutter mit 0,5 Prozent des Grundstückswerts zu besteuern, wenn die Tochter diese Immobilie im Zeitpunkt des Erwerbs durch die Mutter bereits gehalten hat. "Diese Ansicht wurde im Fachschrifttum stark kritisiert", so Rittsteuer.
Mit der neuen Regelung wurde die Unklarheit nun aufgelöst. Die SPÖ kritisierte in einer Aussendung das neue Gesetz. Eine Klarstellung hätte natürlich auch in dem Sinn erfolgen können, dass sehr wohl Steuerpflicht besteht, heißt es in der Aussendung. SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer sieht angesicht der Neuregelung eine "legalisierte Umgehungskonstruktion".