Vorwürfe gegen Tojner seien haltlos
Tojner-Razzia: Anwältin äußert sich
von Charles Steiner
Die Razzia in den Büroräumlichkeiten von WertInvest-Chef Michael Tojner und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rund um die Causa der zwei früheren Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Gesfö und Riedenhof schlägt hohe Wellen. Laut der Tageszeitung Kurier bestehe im Zuge des Ankaufs der Verdacht des Betrugs und der Untreue. Jetzt meldet sich Tojners Anwältin Stefanie Liebenwein zu Wort. In einer Stellungnahme erklärte sie nach Durchsicht der aktuellen Unterlagen der Staatsanwaltschaft, dass die Behauptungen des Amtes der Burgenländischen Landesregierung von „völlig falschen Prämissen ausgingen“.
Ihrer Ansicht nach würden Gutachten von Sachverständigen vorliegen, die vom Land Burgenland als Aufsichtsbehörde eigenverantwortlich geprüft worden seien. Diese Gutachten seien dabei als Basis für die zu leistenden Zahlungen an das Burgenland herangezogen worden und die Zahlungen in einem Verwaltungsverfahren rechtskräftig auf Basis von geprüften Jahresabschlüssen festgesetzt. Liebenwein spielt den Ball zurück an Burgenland: „Falls im Burgenland anders lautende eigene Gutachten von Sachverständigen nicht berücksichtigt wurden, so liegt dies im Verantwortungsbereich des Landes Burgenland. Wenn nun die Staatsanwaltschaft den Burgenländischen Behörden ,Ansatzpunkte für fahrlässiges Verhalten der auf Seiten des Landes Burgenland betrauten Personen' attestiert, ist das eine Feststellung die wir nicht zu kommentieren haben, die aber in den weiteren Ermittlungen näher zu beleuchten sein wird.“
Vielmehr geht Liebenwein in der Causa davon aus, dass damals vorliegende Bewertungsansätze vom Land Burgenland „schlicht ignoriert worden seien“. Es gäbe, so Tojners Anwältin, im gesamten Verwaltungsakt über den Entzug der Gemeinnützigkeit weder bei Gesfö und Riedenhof, noch bei Pannonia den geringsten Hinweis auf Täuschungshandlungen. Auch die Vorwürfe eines Treuhänders gegen Tojner will sie so nicht gelten lassen: „Selbst wenn behauptet wird, jemand wäre Treunehmer von involvierten Gesellschaften gewesen, ändert dies nichts an den Tatsachen. Wo es kein Delikt gibt, gibt es auch keine Täter, egal, ob sie wirtschaftlich betrachtet treuhändisch agiert haben oder nicht.“
Liebenwein verweist darauf, dass es bereits 2012 Ermittlungen zum Themenkomplex Pannonia gegeben hätte, die seien aber eingestellt worden. Weiters beklagt sie, dass die bis dato noch keinen Zugang zu einem großen Teil der Akten erhalten hätte: „Damit werden unsere Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit und raschen Aufklärung massiv limitiert.“
Bis 2050 sollen CO2-Emissionen auf Null gesenkt werden
Wohnen soll dekarbonisiert werden
von Charles Steiner
Angesichts der aktuellen Hitzewelle dürfte mittlerweile klar sein: Der Klimawandel ist Realität. Das Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen (IIBW) in Kooperation mit Energy Changes und der Ögut (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) will diesem mit einem Maßnahmenpaket entgegenwirken. Dieses hat zum Ziel, die Emission von Treibhausgasen in Gebäuden bis 2050 auf Null zu senken. 41 Einzelmaßnahmen zur Erreichung dieses Ziels sind darin formuliert, 13 davon werden als proprietär angesehen, fünf davon betreffen das Wohnrecht, vier die Wohnbauförderung und zwei das Steuerrecht. Das IIBW sieht dabei die Politik gefordert, die Maßnahmen entschlossen umzusetzen.
Eine wesentliche Maßnahme sieht das Maßnahmenpaket etwa in der Sanierung von Eigenheimen: Die Sanierungsrate in Österreich sei seit 2010 rückläufig und liege heute bei nur ca. 0,7 Prozent. Um die in der #mission2030 bzw. im Entwurf des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) formulierte Zielsetzung von 2 Prozent pro Jahr zu erreichen, sei also eine Verdreifachung nötig. Im Maßnahmenpaket „Dekarbonisierung des Wohnungssektors“ wird für jedes Wohnungsbestandssegment ein spezifisches Maßnahmenbündel geschnürt, um Sanierungsanreize zu schaffen. Dazu sollen die Fördermodelle entsprechend angepasst und erweitert werden. Die bisherigen Programme, etwa zur thermischen Sanierung von privaten Mietwohnhäusern seien „ohne den gewünschten Erfolg geblieben“, heißt es in der Studie. Ein Ansatz sei etwa die Umstellung von Wohnungseinzelauf regenerative Gebäudeheizungen.
Im Neubau will das IIBW eine Weiterentwicklung der Wohnbauförderung. Stärkere Anreize für ökologische Bauprodukte sind hierbei zu schaffen, ebenso wie für flächenschonendes und kompaktes Bauen bzw. Nachverdichtungen in bereits dicht besiedelten Gebieten. Die gesamte Studie samt Forderungen ist unter diesem
Link abrufbar.