Mindestbehaltezeit für Immofonds kommt
Ein Jahr lang quasi "eingefroren"
von Gerhard Rodler
Bis jetzt können Immobilienfonds praktisch von Tag zu Tag an und wieder verkauft werden, jede Fondsgesellschaft muss dazu daher einen gewissen Bargeldbestand bereit halten, um im Bedarfsfall jederzeit liquide zu sein. Bislang mussten auf breiter Front nur einmal viele der österreichischen (und im übrigen auch der deutschen) Immobilienfonds vorübergehend geschlossen werden, weil zu viele Fondsanteilseigentümer gleichzeitig ihre Anteile zurück verkaufen wollten. Das war am Höhepunkt der Finanzkrise vor rund zwölf Jahren. Und das nur auf wenige Wochen. Jetzt aber soll für alle Immobilienfonds künftig eine Mindestbehaltedauer von zwölf Monaten vorgeschrieben werden. Damit hätten Fondszeichner keine Chance, bei Marktschwankungen ihre Anteile zurück zu verkaufen, nicht einmal, wenn sie dann gleichzeitig andere Fondsprodukte kaufen wollten. Damit wird den Immobilienfonds, die traditionell eine vergleichsweise eher niedrige Rendite ausschütten, ein großer Vorteil genommen. Erklärt wird dies damit, dass kurzfristige spekulative Veranlagungen so unterbunden werden sollen. Offiziell weist man darauf hin, dass der Charakter eines Fondsinvestments ja eine langfristige Vermögensanlage sei. Tatsächlich aber werden die Fondsgesellschaften so vor zu hohen Fondsabflüssen geschützt und damit vor der Notwendigkeit, Immobilien unter Zeitdruck verkaufen zu müssen, um Liquidität frei zu bekommen.
Dass dies gerade jetzt zum Thema gemacht wird, hat mit der - von der Mehrheit der Immobilienbranche nicht geteilten - Angst, dass im Zuge der aktuellen pandemiebedingten Wirtschaftsturbulenzen Immobilien an Wert verlieren und damit eine Verkaufswelle an Fondsanteilen auslösen könnten.
Immerhin: Es soll auch eine Übergangsbestimmung von fünf Jahren geben. Und ab dann könnte man ja wieder auf Immobilienaktien zurück greifen.
Teuerungen für Wohnen als Inflationstreiber:
Inflation sinkt auf 1,3%
von Gerhard Rodler
Die. Indexierungen bei Mietverträgen bleibt vorerst mau, da diese überwiegend an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt sind. Und hier bleiben die Steigerungen im untersten Bereich.
Die Inflationsrate für Oktober 2020 lag bei 1,3 Prozent (September 2020 revidiert 1,4 Prozent), wie aus Berechnungen von Statistik Austria hervorgeht. Der Indexstand des Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) lag für Oktober 2020 bei 108,6 (September 2020 revidiert 108,5). Gegenüber dem Vormonat September 2020 stieg das durchschnittliche Preisniveau um 0,1 Prozent.
„Im Oktober ist die Inflationsrate im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen und beträgt nun 1,3 Prozent. Für den Mikrowarenkorb, der die Waren des täglichen Bedarfs wie Nahrungsmittel, aber auch die Tageszeitung enthält, betrug die Preissteigerung im Jahresvergleich 3,3 Prozent“, sagt Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
Die Preise für Wohnung, Wasser, Energie stiegen im Jahresvergleich durchschnittlich um 2,2 Prozent. Sie beeinflussten die allgemeine Teuerung mit +0,42 Prozentpunkten und waren damit stärkster Preistreiber im Jahresabstand. Mieten stiegen um 5,6 Prozent (Einfluss: +0,30 Prozentpunkte). Die Instandhaltung von Wohnungen verteuerte sich um 3,0 Prozent (Einfluss: +0,19 Prozentpunkte). Haushaltsenergie hingegen kostete durchschnittlich um 2,4 Prozent weniger (Einfluss: -0,10 Prozentpunkte). Das war vor allem auf massiv gefallene Heizölpreise zurückzuführen (-32,7%; Einfluss: -0,17 Prozentpunkte). Auch die Preise für Gas gingen zurück (-2,4 Prozent), ebenso wie jene für Fernwärme (-1,6 Prozent) und für feste Brennstoffe (-0,8 Prozent). Im Gegensatz dazu stiegen die Strompreise um 5,1 Prozent (Einfluss: +0,10 Prozentpunkte).