Sammelaktion für CPI-Betroffene
Aktionsstart für Anleger:innen der CPI-Insolvenz
von Elisabeth K. Fürst
Betroffene der CPI-Insolvenz können sich ab sofort über Cobin claims, der gemeinnützigen Plattform für kollektiven Rechtsschutz, der "CPI-Aktion" anschließen. Denn laut den Vereinsvorständen Oliver Jaindl und Manfred Biegler könnte sich die Pleite der CPI-Immobiliengruppe zu einem seit Jahren nicht dagewesenen Anleger-Schadenfall auswachsen: "Vorerst wird von über 80 Millionen Euro Schaden ausgegangen. Es gibt aber zahlreiche Hinweise darauf, dass der Schaden für Anleger:innen in die hunderte Millionen Euro gehen könnte, weil insgesamt über 250 Millionen Euro an Anlegerkapital eingeworben worden sein dürfte. Das würde den korruptionsumwitterten Krimi um die 2018 in die Insolvenz geschlitterte Wienwert-Gruppe betraglich bei weitem übertreffen", vermuten Jaindl und Biegler. Der Grund für den zu erwartenden, hohen Anlegerschaden, seien unter anderem über 70 Projekt-Gesellschaften, in die Anleger entweder direkt als Gesellschafter oder indirekt im Weg von Anleihen, Genussscheinen oder Nachrangdarlehen investieren konnten. Die Anleger wurden in vielen Fällen für die Projekt-Gesellschaften eingeworben. Mit dem Kapital sollten Immobilien angeschafft und entwickelt werden. Tatsächlich wurden die Gelder nach der Einzahlung der Anleger aber im CPI Konzern verschoben und offenbar regelmäßig verwendet, um andere Anleger mit fälligen Ansprüchen auszuzahlen. Das Verschieben der Gelder hat sich über einen langen Zeitraum gezogen.
"Genau das macht den Fall komplex", erklären die Anwälte Lukas Aigner und Wolfgang Haslinger, Mitglied bzw. Vorsitzender des Beirates Rechtsanwälte bei Cobin claims: "Anleger konnten bei CPI entweder Beteiligungen an Projektgesellschaften, aber auch Anleihen, Nachrang-Darlehen und Genussscheine zeichnen. Je nach Anlageform zeigt sich ein etwas unterschiedliches Bild. Das verbindendende Muster ist aber gleich: Die Gelder wurden regelmäßig zweckwidrig verwendet und waren keineswegs mit Immobilienvermögen sichergestellt." Frappierend sei, dass etwa in diversen GmbH-Projektgesellschaften die nicht drittübliche und auch nicht sichergestellte Entnahme der Gelder sofort nach der Einzahlung der Gelder nachvollzogen werden könne. Knapp vor dem Tod des langjährigen Geschäftsführers Ernst Kreihsler wären noch eine Reihe von Vermögensverschiebungen auf Gesellschaftsebene durchgeführt worden. Aus derzeitiger Sicht von Cobin claims und unvorgreiflich der Würdigung der Strafbehörden kann man vermuten, dass es sich um strafrechtlich relevante Sachverhalte handeln könnte, die Kreihsler nicht im Alleingang bewerkstelligen konnte.
Laut dem Verein zeichne sich ab, dass es in diesem Fall aufgrund der vielfältigen Konzern-Struktur nicht "die" zentrale Sammelklage gegen einen Gesamt-Schädiger geben wird, sondern dass Betroffene durch ein Paket an mehreren Einzel-Maßnahmen ein effizienter Zugang zum Recht eröffnet werden muss. Ziel der kostenlosen Cobin claims-Aktion ist, verschiedene Maßnahmen-Pakete mit bzw. durch Anwälte zu entwickeln. Je nach weiteren Entwicklungen sind verschiedene Gruppen-Interventionen von Anlegern angedacht. Der Verein hat bereits 2018 ein derartiges System mit den Anwälten entwickelt und repräsentiert im Fall Wienwert die größte Geschädigten-Gruppe.