Bestellerprinzip für Vermietungen in Kraft
Provision zahlt, wer eine:n Makler:in zuerst beauftragt
von Elisabeth K. Fürst
Für die Immobilienbranche ist die Situation natürlich anders. Denn, so warnte ÖVI-Präsident Georg Flödl bereits Anfang des Jahres: "Damit wird die Doppelmaklerschaft zu Grabe getragen. Die Besonderheit dieser Dienstleistung war aber, dass Makler:innen für den Ausgleich zwischen Vermieter- und Mieterinteressen zuständig waren. Das bisher nämlich ausschließlich Mieter:innen gezahlt haben ist schlichtweg falsch. Der Gesetzgeber schafft damit nur Verlierer."
Und damit ändert sich das Geschäftsmodell der Makler:innen. In Deutschland führte das z.B. zu Gruppenbesichtigungen, Mietende die von Vermieter:innen aufgefordert werden vor Auszug Nachmieter zu suchen und ein gesunkenes Wohnungsangebot auf den Immobilien-Plattformen. Bei unseren Nachbarn führte die Einführung des Bestellerprinzips auch zu einem massiven Rückgang an Maklerbetrieben. ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel dazu: "In Österreich gibt es mehr als 5.500 Maklerunternehmen mit rund 10.000 Mitarbeitenden. Mehr als 90 Prozent davon sind EPUs und KMUs. Die meisten davon konzentrieren sich auf den Wiener Mietwohnungsmarkt." Dass es vielen davon mit der Umstellung des Geschäftsmodells nicht besser gehen wird, als den deutschen Kolleg:innen ist zu erwarten. Lösbar ist das mit Flexibilität und Kreativität. So haben ÖVI und WKO anlässlich des Bestellerprinzips bereits sämtliche Formulare und Textmuster überarbeitet und an die neuen Rechtslage angepasst. Und viele Branchenteilnehmer:innen haben im letzten halben Jahr z.B. auf Proptech-Lösungen von der Besichtigung bis zur Vertragsunterzeichnung umgestellt.
Parallel zum Bestellerprinzip ist auch neuerlich eine Anhebung der Kategoriemieten um rund 5,5 Prozent in Kraft getreten. Es ist die vierte Anpassung in knapp 15 Monaten.