Deutscher Investment- markt als gutes Omen

Gesamtumsatz um rund ein Drittel gestiegen

von Stefan Posch

Der Deutsche Investmentmarkt erlebt einen Aufschwung © Adobe Stock Der Deutsche Investmentmarkt erlebt einen Aufschwung © Adobe Stock
Gute Nachrichten aus Deutschland: Im zweiten Quartal hat sich die bereits am Jahresanfang zu beobachtende leichte Belebung der Investmentmärkte weiter beschleunigt. Diese Entwicklung kann als gutes Omen für den heimischen Investmentmarkt gesehen werden, da der große Nachbar im Zyklus einige Monate voraus ist.
Der Gesamtumsatz mit deutschen gewerblichen Immobilien beläuft sich im ersten Halbjahr 2024 demzufolge auf 12,2 Milliarden Euro. Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Ergebnisplus von rund einem Drittel. Im Portfoliosegment hat sich das Transaktionsvolumen sogar mehr als verdoppelt. Auch wenn der Umsatz langfristig betrachtet immer noch moderat ausfällt, ist ein deutlicher Aufwärtstrend zu erkennen. Eine ähnliche Tendenz ist auch beim Umsatz mit Wohnimmobilien (ab 30 Einheiten) zu registrieren. Mit 3,3 Milliarden Euro liegt das Investitionsvolumen rund 25 % höher als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Der Gesamtumsatz des deutschen Marktes beläuft sich demzufolge auf 15,5 Milliarden Euro. Dies zeigt die aktuelle Analyse von BNP Paribas Real Estate.
„Die Erholung der Investmentmärkte vollzieht sich aufgrund der vergleichsweise moderaten Verbesserung wichtiger Rahmenbedingungen zwar langsamer als bei den vorherigen Krisen, trotzdem ist der positive Trend klar erkennbar und nachhaltig. Auch wenn es zwischen den einzelnen Assetklassen teilweise noch Unterschiede gibt, ist von einer zunehmenden Beschleunigung des Aufwärtstrends auszugehen“, erläutert Marcus Zorn, CEO von BNP Paribas Real Estate Deutschland. Diese Einschätzung wird vom erzielten Halbjahresergebnis der Investmentmärkte unterstrichen. Mit einem Umsatz von 12,2 Milliarden Euro konnte das Vorjahresresultat um rund ein Drittel übertroffen werden. „Um wieder auf das Niveau der durchschnittlichen Transaktionsvolumina der letzten zehn Jahre zu kommen, ist es allerdings immer noch ein weiter Weg“, so Marcus Zorn.
Der erwartete Rückgang der Zinsen vollzieht sich langsamer als noch Anfang des Jahres erhofft, auch wenn die EZB den ersten Zinsschritt mittlerweile vollzogen und den Leitzins um 25 Basispunkte gesenkt hat. Vor allem die ungewisse Situation in den USA hat den Optimismus vieler Investoren etwas gebremst. Und auch die Konjunkturprognosen für 2024, die für Deutschland nur ein geringes Wachstum von vermutlich weniger als einem halben Prozent vorhersagen, tragen nicht dazu bei, dass sich das Gesamtumfeld für Immobilieninvestitionen sprunghaft aufhellt. Da verwundert es nicht, dass sich wichtige Konjunkturindikatoren, wie der ifo-Index, nur langsam erholen oder sogar stagnieren. Der gesamtwirtschaftliche Erholungsprozess, der die Stimmungslage auf den Märkten wesentlich beeinflusst, vollzieht sich demzufolge weiter mit eher moderater Geschwindigkeit. „Ungeachtet dessen ist zu beobachten, dass die Zuversicht wächst und viele Marktteilnehmer wieder optimistischer in die Zukunft schauen. Ein Indiz hierfür ist nicht nur das gestiegene Investitionsvolumen, sondern auch die Anzahl der registrierten Verkaufsprozesse, die gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung wird sich im weiteren Jahresverlauf nicht nur fortsetzen, sondern aus heutiger Sicht vermutlich sogar noch verstärken“, ergänzt Nico Keller, Deputy CEO von BNP Paribas Real Estate Deutschland.
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Ich bin dabei: re.comm 2024

Viktor Wagner auf dem Real Estate Leaders Summit

von Viktor Wagner, CEO Reiwag Facility Services

Viktor Wagner, CEO Reiwag Facility Services  © CEO Reiwag Facility Services Viktor Wagner, CEO Reiwag Facility Services © CEO Reiwag Facility Services
"Verschuldung und zu rasches Wachstum - akzeptierbare kaufmännische Überlegungen oder Hasard? Wo ist die Grenze? Wie sehr spielt Eigenkapital oder eine Zinsabsicherung eine Rolle?"
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Salzburger Markt zeigt sich resilient

Deutlicher Anstieg des Transaktionsvolumens

von Stefan Posch

Alexander Heim © E&V Salzburg Alexander Heim © E&V Salzburg
Trotz der herausfordernden Situation in den globalen Immobilienmärkten hat sich der Salzburger Immobilienmarkt als resilient erwiesen und bietet weiterhin ein hohes Wertsteigerungspotenzial. Das geht aus dem Engel & Völkers Marktreport 2024 für Wohnimmobilien in Salzburg und dem Salzkammergut hervor.
„Die stabile Wirtschaft, die hohe Lebensqualität, die starke touristische Anziehungskraft und die nachhaltige Entwicklung machen die Region zu einem äußerst begehrten Standort”, betont Alexander Heim, Geschäftsführer von Engel & Völkers Salzburg.
Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen in der Stadt Salzburg lag im Q2 2024 bei 5.700 Euro, was im Vergleich zum Vorjahr mit 6.002 Euro einem leichten Preisrückgang entspricht. „Neben dem Tourismus ist Salzburg ein attraktiver Wohnort und zieht im Zentrum wie auch im Umland Wohnungssuchende an. Die Preise verbleiben daher auf einem hohen Niveau”, so Heim. Ebenfalls ist im Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser und Villen im zweiten Quartal 2024 mit Kaufpreisen von durchschnittlich 1.050.000 Euro im Vergleich zu 1.407.000 Euro im Q2 2023 ein Preisrückgang zu verzeichnen.
Ein genauer Blick lässt deutliche Preisunterschiede je nach Lage erkennen. „Die Nachfrage nach Premiumimmobilien bleibt im gesamten Bundesland ungebrochen. Das spiegelt sich auch bei den Kaufpreisen wider", erklärt Heim. Bei Ein-und Zweifamilienhäusern wird der aufgerufene Höchstpreis in sehr guten Lagen von maximal 17 Millionen Euro in 2023 auf maximal 17,5 Millionen Euro in 2024 etwas nach oben korrigiert. In einfachen Lagen ist ein leichter Rückgang der Preise von maximal 1,2 Millionen Euro (2023) auf maximal 1,1 Millionen Euro im Jahr 2024 erkennbar.
Eine stabile bis leicht rückläufige Preisentwicklung ist im laufenden Jahr bei Eigentumswohnungen in fast allen Lagen zu erwarten. In sehr guten Lagen, wie der Altstadt, Parsch oder Riedenburg, werden heuer bis zu 20.500 Euro/m² möglich sein (2023 bis zu 22.000/m² Euro), in einfachen Lagen, wie Elisabeth-Vorstadt, bis zu 5.100 Euro/m² (2023 bis zu 5.200 Euro/m²).
Seit Jahresbeginn verzeichnet der Salzburger Wohnimmobilienmarkt einen deutlichen Anstieg des Transaktionsvolumens. Im Segment der Eigentumswohnungen erwartet das Team von Engel & Völkers für die Stadt Salzburg ein deutlich höheres Transaktionsvolumen von 290 bis 360 Millionen Euro, während das Transaktionsvolumen im Vorjahr noch bei 304 Millionen Euro lag. Auch im Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser wird heuer mit einem Transaktionsvolumen von 155 bis 190 Millionen Euro gerechnet. Das macht im Vorjahresvergleich (Transaktionsvolumen von 162 Millionen Euro) einen bemerkenswerten Anstieg aus. Die Transaktionsanzahl für Ein- und Zweifamilienhäuser wird sich laut den Prognosen von 124 (2023) auf 130 bis 150 im Jahr 2024 steigern, während am Markt für Eigentumswohnungen ebenfalls mit einer Steigerung von 795 (2023) auf 780 bis 910 gerechnet wird.
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Porr-Kundengartenfest 2024

Sommerliches Fest im Grünen des Porr-Towers

von Stefan Posch

https://youtube.com/watch?v=Rh1VgjpsdSM
Das alljährliche Porr-Kundengartenfest ist ein Fixpunkt im Kalender der Bau- und Immobilienbranche und darüber hinaus. Bei hochsommerlichen Temperaturen treffen sich die Gäste im Grünen des Porr-Towers im 10. Wiener Gemeindebezirk bei kühlen Getränken und entspannter Atmosphäre.
Unter den Gästen: Zahlreiche prominente Vertreter aus Politik und Verwaltung, Bauträger und Entwickler, aber auch Architekten, Makler und Rechtsanwälte.
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Logistik: Weniger Flächenumsatz um Wien

Absturz auf 77.323 m² im 1. Halbjahr 2024

von Stefan Posch

Der Flächenumsatz im Logistikbereich ging in Wien und Umgebung zurück © AdobeStock Der Flächenumsatz im Logistikbereich ging in Wien und Umgebung zurück © AdobeStock
Im 1. Halbjahr 2024 ist der Flächenumsatz am Logistik- und Industriemarkt Wien und Umgebung laut Vienna Research Forum auf 77.323 m² gefallen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Flächenumsatz damit auf etwas mehr als ein Drittel reduziert eingebrochen (1. HJ 2023: 198.824 m²).
Logistikflächen werden nur vom VRF berücksichtigt, solange sie gewisse Qualitätskriterien wie Hallenhöhe, Rangierfläche und Entfernung von der Autobahn erfüllen. Der Gesamtflächenumsatz inklusive der vom VRF nicht berücksichtigten Flächen betrug im H1 2024 94.469 m².
Mit 2024 werden drei zusätzliche Submärkte – „Eisenstadt“, „Wiener Neustadt & Baden“ sowie „St. Pölten“ – vom VRF analysiert, weil in diesen Regionen vermehrt für den Wiener Markt relevante Entwicklungen und Flächenumsätze beobachtet werden. Dadurch vergrößert sich der Bestand um 1,5 Millionen m² auf ca. 7,38 Millionen m².
Die höchsten Qualitätsstandards, sogenannte Logistik Klasse A Objekte, erfüllen rd. 49 Prozent der klassifizierten Flächen, ca. 31,41 Prozent sind als Klasse B und 19,60 Prozent als Klasse C qualifiziert. Bei den Produktions- und Industrieflächen wurden alle Objekte aufgenommen, die aktuell für diesen Zweck verwendet werden und gewisse Mindestkriterien wie z.B. Hallengröße erfüllen. Der größte Flächenumsatz fand laut VRF-LI mit 47.000 m² im Submarkt Wien Ost statt. Dieser entspricht rund 60,78 Prozent des Flächenumsatzes auf dem Logistik- und Industriemarkt im ersten Halbjahr 2024.
Betrachtet man den Flächenumsatz nach dem Anteil an Logistik- bzw. Industrieflächen, so entfallen 80,60P rozent auf Logistikflächen und 19,40 Prozent auf Produktions- und Industrieflächen.
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Urbanek gründet eigene Kanzlei

Immobilien im Recht

von Stefan Posch

Christoph Urbanek © Urbanek Law Christoph Urbanek © Urbanek Law
Mit Juli 2024 hat Christoph Urbanek seine eigene Rechtsanwaltskanzlei, Urbanek Law, sowie die Finanzboutique Urbanek Finance gegründet. Beide Unternehmen befinden sich in der Spiegelgasse 21 im ersten Wiener Gemeindebezirk.
"Mein Team und ich sind in der Lage ein breites Spektrum an Leistungen anzubieten. Von rechtlicher Unterstützung in den Bereichen Immobilienrecht, Bankenrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht bis hin zu den Bereichen Finanzierungen, wie zB. Senior Loans, Junior Loans, Mezzanin-Kapital, Bridge Loans und vieles mehr. Auch Neustrukturierung und Neuverhandlung bestehender Finanzierungen, Restrukturierung von Immobilienprojekten, sowie insolvenzrechtliche Beratung und Begleitung gehören zum Aufgabengebiet", so Christoph Urbanek zum Immoflash. Dafür stehe er nicht nur selbst mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung, sondern auch erfahrene Spezialisten im Bereich Real Estate, Financial Consulting sowie Senior Associates und Paralegal bereit.
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Leerstandsabgabe mit falschem Mascherl

Immobilien im Recht

von Gastkommentar Alexander Pawkowicz

Alexander Pawkowicz hat sich die Wiener Zweitwohnsitzabgabe genauer angeschaut. © Weinwurm Alexander Pawkowicz hat sich die Wiener Zweitwohnsitzabgabe genauer angeschaut. © Weinwurm
Alexander Pawkowicz ist Immobilientreuhänder und Baurechtsexperte in Wien. Er ist seit über 20 Jahren in verschiedenen Konzernen und Unternehmen in zahlreichen Leitungsfunktionen im Bereich „Projektentwicklung“ und „Asset Management“ tätig. Daneben berät er Familiy Offices und Investor:innen als selbständiger Management-Consultant. Er hat sich für uns das „Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz“ angeschaut: 
54 Millionen Euro Ertrag erwartet die Stadt Wien durch die geplante Abgabe pro Jahr. Gleichzeitig werden damit potentielle „Schwarze Schafe“ bei der Kurzzeitvermietung von der Stadt leichter identifiziert werden können. Und selten war ein Gesetzesentwurf derart kompliziert und verwirrend formuliert, dass die Stadt selbst sicherheitshalber seitenlange Fallbeispiele und Übungsrechnungen in den Erläuterungstext verpackt hat. Von der Öffentlichkeit blieb der Gesetzesentwurf bisher weitgehend unbemerkt. Lag es am Begutachtungszeitraum, lag es möglicherweise am irreführenden Namen der neuen Abgabe, oder hat die Stadt selbst einiges zur Verschleierung der wahren Absicht beigetragen?
Wahrscheinlich ein bisschen von allem. Denn hinter dem Akronym „WZWAG“ steht das „Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz“, im Langtext auch „Gesetz über die Erhebung einer Abgabe für Zweitwohnungen“ genannt. Und wer denkt bei „Zweitwohnsitzabgabe“ schon automatisch an „Leerstand“? Offiziell kündigte die Stadt am 14. Dezember 2023 mittels Presseaussendung das neue Gesetz an: „Die Zweitwohnungsabgabe wird (…) für Personen fällig, die in Wien einen Zweitwohnsitz, ihren Lebensmittelpunkt aber in einem anderen Bundesland haben“. Und: „Auf diese Weise schaffen wir (…) eine Entlastung der Wiener:innen“, wird Stadtrat Hacker vom hauseigenen Pressedienst zitiert. Tatsächlich ist die Bezeichnung „Zweitwohnungsabgabe“ irreführend, und die mediale Ankündigung in diesem Punkt schlicht falsch. Denn: Auch Wiener müssen eine Abgabe leisten. Nämlich dann, wenn sie mehr als zwei Wohnungen besitzen.
Abgabe als Vermögenssteuer?
Begründet wird das im Entwurfstext mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von jenen Menschen, die sich mehrere Wohnungen leisten können. Konkret heißt es in den Erläuterungen: „Zweitwohnungen (…) indizieren ein besonderes Maß an wirtschaftlicher Leistungskraft. Durch die gegenständliche Zweitwohnungsabgabe soll diese (…) wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, besteuert werden.“ So wirklich eindeutig scheint die Stoßrichtung der geplanten Abgabe nicht einmal der Stadt selbst zu sein. Das die „Zweitwohnsitzabgabe“ nicht bloß „reiche Zweitwohnsitzer“ beim Konzertbesuch in Wien treffen soll, dürfte spätestens bei der Lektüre des Gesetzestextes klar sein. Andererseits ist der Rechtstext voll mit Ausnahmen von der Abgabe. So sind zum Beispiel Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern allesamt befreit. Ebenso befreit ist, wer „trotz nachgewiesener geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten im Kalenderjahr zum ortsüblichen Mietzins“ keinen Mieter gefunden hat.
Seltene Einigkeit in der Kritik
Die zwölf eingelangten Stellungnahmen zum Entwurf zeigen eine seltene Einigkeit in der Kritik: Sowohl Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Rechtsanwaltskammer, als auch weitere Organisationen stoßen sich insbesondere daran, dass damit vor allem Wochenpendler doppelt draufzahlen. Denn sie leisten über den Umweg der Arbeitnehmerbeiträge durchaus einen Anteil am Steuertopf der Stadt. Wer gerne Fallbeispiele und Rätsel löst, findet unter dem diesem Link sicherlich seine Freude - Rechenbeispiele inklusive. Apropos: Irgendwo zwischen  300,- Euro und 1.200,- Euro beträgt die Abgabe letztlich pro Jahr und Wohnung – das hängt dann aber wieder von der Wohnungsgröße, der Anzahl der besessenen Wohnungen, allfälligen Ausnahmen, dem Beruf des Nutzers, etc. ab.
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Was sich auch beim Holz(bau) ändert

Immobilien im Recht

von Gerhard Rodler

Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, "EUDR") wurde vor einem Jahr beschlossen. Nach rund eineinhalb Jahren Übergangsphase tritt sie mit Ende 2024 unmittelbar und in allen europäischen Mitgliedstaaten gleichzeitig in Kraft.  Der EUDR regelt den Handel mit Erzeugnissen, welche zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen. 
Damit löst die EUDR die bisher geltende europäische Holzhandels-VO ab. Anders als die Holzhandels-VO geht die Entwaldungs-VO aber über den Schutz vor Waldschädigung hinaus. Insbesondere sind auch – wie im Bereich der EU-Lieferketten-RL – arbeitsrechtliche und menschenrechtliche Aspekte geschützt.
Damit ist auch die Immobilienbranche direkt betroffen, da Holz ja ein zunehmend wichtiger Rohstoff für die Errichtung von Gebäuden geworden ist.
Die EUDR ist laut Laut Dorda-Rechtsanwälte inhaltlich kompliziert und wenig verständlich geschrieben. Die praktischen Tätigkeit hat aber gezeigt, dass die EUDR einige Möglichkeiten zur pragmatischen und sinnvollen Implementierung bietet.
Bestehende Daten und Informationen nutzen: Um die Lieferkette zu steuern, muss man sie kennen. Wer gerade dabei ist, die CSRD umzusetzen, wird sich mit der Lieferketten schon im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse auseinandergesetzt haben. Auch nicht CSRD-pflichtige Unternehmen verfügen in aller Regel schon über viel Informationen – nur vielleicht noch nicht zentral an einem Ort. Bereits für die Holzhandels-VO mussten ja Daten zusammengetragen und Prozesse dokumentiert werden. Nutzen Sie bestehende Systeme, greifen Sie auf vorhandene Daten und Informationen zurück. In der Praxis hat sich ein Kick Off-Workshop mit möglichst umfassendem Teilnehmer:innen-Kreis als sinnvoll herausgestellt.
Lieferant:innenbeziehung stärken: Die neuen Regeln treffen alle Unternehmen aus bestimmten Branchen. Ihre Lieferant:innen sind entweder selbst von der EUDR erfasst oder wissen zumindest von den neuen Regeln. Dass Holzhandel und benachbarte Branchen stark reguliert sind, ist schon seit Jahren bestens bekannt. Die Entwaldungs-VO führt also keine grundlegend neuen Regeln ein.
Die Informationspflichten nach der EUDR können dazu dienen, mehr über Ihre:n Lieferant:in zu erfahren. Nutzen Sie auch Plattformen und Netzwerke, die Unternehmen und Lieferanten dabei unterstützen, Nachhaltigkeit und Entwaldungsfreiheit zu gewährleisten.
Dokumentation: Eine umfassende Dokumentation und Berichterstattung sind entscheidend, um die Einhaltung der EUDR nachzuweisen.Detaillierte Aufzeichnungen über alle Maßnahmen zur Risikobewertung, Risikominderung und Überwachung führen ist da wichtig, ebenso regelmäßige Berichte vorbereiten, die den Fortschritt und die Einhaltung der Verordnung dokumentieren. Das ist wichtig, um spätere Rückfragen von Behörden oder Gerichten aufzuklären. Wer schreibt, der bleibt im Fall der EUDR! 
Die Entwaldungs-VO ist eine organische Weiterentwicklung der Holzhandels-VO – und nicht etwas völlig Neues, das komplett andere Prozesse verlangt. Zusatz: Die regelmäßigen Berichte können in adaptierter Form auch dazu dienen, Stakeholder aktiv und positiv über Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu informieren! Dies stärkt nicht nur das Vertrauen der Verbraucher in die Marke, sondern kann auch als Vorbild für andere Unternehmen dienen. 
Ab einer gewissen Anzahl an Lieferant:innen können die für die Umsetzung der EUDR nötigen Informationen nicht mehr sinnvoll ohne spezialisierte Software-Lösung verarbeitet werden. Außerdem kennt die EUDR kennt eine Reihe von recht technischen Verpflichtungen, zB Information über GPS-Standorte, die besser in besonderen IT-Tools aufgehoben sind. Die richtige Software ist bei der Entwaldungs-VO noch viel entscheidender als sie bei der Holzhandels-VO war. 
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Kündigungsschutz bei neuer Nutzung

Immobilien im Recht

von Gerhard Rodler

Der Schutz der Mieter für Ladenflächen wurde noch ein bisschen größer © AdobeStock Der Schutz der Mieter für Ladenflächen wurde noch ein bisschen größer © AdobeStock
Ein aktuelles OGH-Urteil dreht die Daumenschrauben für Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten noch etwas fester an. Nach Informationen von Immobilienrechtsspezialist Christoph Kothbauer hält der Kündigungsschutz auch dann, wenn es sowohl andere Öffnungszeiten und/oder einen anderen Kundenkreis gibt. Relevant ist demnach laut OGH nur, dass es eine gleichwertige geschäftliche Betätigung sei.
Ist die neue Verwendung gegenüber der vereinbarten wesentlich belastender und mit einer größeren Belästigung verbunden, so liegt jedoch keine gleichwertige geschäftliche Betätigung vor.
Es kommt also auf die gleichwertige Verwendungsform der gemieteten Räumlichkeiten an, nicht aber etwa auf die Gleichwertigkeit der verkauften Gegenstände. Weder geänderte Öffnungszeiten noch ein anderes „Zielpublikum“ haben für sich alleine zur Folge, dass die geschäftliche Betätigung nicht gleichwertig wäre. Auch wer die Geschäftsräume benützt, sohin der Mieter oder ein Dritter, ist grundsätzlich gleichgültig.
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Deutlicher Anstieg des Transaktionsvolumens

Salzburger Markt zeigt sich resilient

von Stefan Posch

Trotz der herausfordernden Situation in den globalen Immobilienmärkten hat sich der Salzburger Immobilienmarkt als resilient erwiesen und bietet weiterhin ein hohes Wertsteigerungspotenzial. Das geht aus dem Engel & Völkers Marktreport 2024 für Wohnimmobilien in Salzburg und dem Salzkammergut hervor.
„Die stabile Wirtschaft, die hohe Lebensqualität, die starke touristische Anziehungskraft und die nachhaltige Entwicklung machen die Region zu einem äußerst begehrten Standort”, betont Alexander Heim, Geschäftsführer von Engel & Völkers Salzburg.
Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen in der Stadt Salzburg lag im Q2 2024 bei 5.700 Euro, was im Vergleich zum Vorjahr mit 6.002 Euro einem leichten Preisrückgang entspricht. „Neben dem Tourismus ist Salzburg ein attraktiver Wohnort und zieht im Zentrum wie auch im Umland Wohnungssuchende an. Die Preise verbleiben daher auf einem hohen Niveau”, so Heim. Ebenfalls ist im Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser und Villen im zweiten Quartal 2024 mit Kaufpreisen von durchschnittlich 1.050.000 Euro im Vergleich zu 1.407.000 Euro im Q2 2023 ein Preisrückgang zu verzeichnen.
Ein genauer Blick lässt deutliche Preisunterschiede je nach Lage erkennen. „Die Nachfrage nach Premiumimmobilien bleibt im gesamten Bundesland ungebrochen. Das spiegelt sich auch bei den Kaufpreisen wider", erklärt Heim. Bei Ein-und Zweifamilienhäusern wird der aufgerufene Höchstpreis in sehr guten Lagen von maximal 17 Millionen Euro in 2023 auf maximal 17,5 Millionen Euro in 2024 etwas nach oben korrigiert. In einfachen Lagen ist ein leichter Rückgang der Preise von maximal 1,2 Millionen Euro (2023) auf maximal 1,1 Millionen Euro im Jahr 2024 erkennbar.
Eine stabile bis leicht rückläufige Preisentwicklung ist im laufenden Jahr bei Eigentumswohnungen in fast allen Lagen zu erwarten. In sehr guten Lagen, wie der Altstadt, Parsch oder Riedenburg, werden heuer bis zu 20.500 Euro/m² möglich sein (2023 bis zu 22.000/m² Euro), in einfachen Lagen, wie Elisabeth-Vorstadt, bis zu 5.100 Euro/m² (2023 bis zu 5.200 Euro/m²).
Seit Jahresbeginn verzeichnet der Salzburger Wohnimmobilienmarkt einen deutlichen Anstieg des Transaktionsvolumens. Im Segment der Eigentumswohnungen erwartet das Team von Engel & Völkers für die Stadt Salzburg ein deutlich höheres Transaktionsvolumen von 290 bis 360 Millionen Euro, während das Transaktionsvolumen im Vorjahr noch bei 304 Millionen Euro lag. Auch im Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser wird heuer mit einem Transaktionsvolumen von 155 bis 190 Millionen Euro gerechnet. Das macht im Vorjahresvergleich (Transaktionsvolumen von 162 Millionen Euro) einen bemerkenswerten Anstieg aus. Die Transaktionsanzahl für Ein- und Zweifamilienhäuser wird sich laut den Prognosen von 124 (2023) auf 130 bis 150 im Jahr 2024 steigern, während am Markt für Eigentumswohnungen ebenfalls mit einer Steigerung von 795 (2023) auf 780 bis 910 gerechnet wird.

Sommerliches Fest im Grünen des Porr-Towers

Porr-Kundengartenfest 2024

von Stefan Posch

Das alljährliche Porr-Kundengartenfest ist ein Fixpunkt im Kalender der Bau- und Immobilienbranche und darüber hinaus. Bei hochsommerlichen Temperaturen treffen sich die Gäste im Grünen des Porr-Towers im 10. Wiener Gemeindebezirk bei kühlen Getränken und entspannter Atmosphäre.
Unter den Gästen: Zahlreiche prominente Vertreter aus Politik und Verwaltung, Bauträger und Entwickler, aber auch Architekten, Makler und Rechtsanwälte.
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Absturz auf 77.323 m² im 1. Halbjahr 2024

Logistik: Weniger Flächenumsatz um Wien

von Stefan Posch

Im 1. Halbjahr 2024 ist der Flächenumsatz am Logistik- und Industriemarkt Wien und Umgebung laut Vienna Research Forum auf 77.323 m² gefallen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Flächenumsatz damit auf etwas mehr als ein Drittel reduziert eingebrochen (1. HJ 2023: 198.824 m²).
Logistikflächen werden nur vom VRF berücksichtigt, solange sie gewisse Qualitätskriterien wie Hallenhöhe, Rangierfläche und Entfernung von der Autobahn erfüllen. Der Gesamtflächenumsatz inklusive der vom VRF nicht berücksichtigten Flächen betrug im H1 2024 94.469 m².
Mit 2024 werden drei zusätzliche Submärkte – „Eisenstadt“, „Wiener Neustadt & Baden“ sowie „St. Pölten“ – vom VRF analysiert, weil in diesen Regionen vermehrt für den Wiener Markt relevante Entwicklungen und Flächenumsätze beobachtet werden. Dadurch vergrößert sich der Bestand um 1,5 Millionen m² auf ca. 7,38 Millionen m².
Die höchsten Qualitätsstandards, sogenannte Logistik Klasse A Objekte, erfüllen rd. 49 Prozent der klassifizierten Flächen, ca. 31,41 Prozent sind als Klasse B und 19,60 Prozent als Klasse C qualifiziert. Bei den Produktions- und Industrieflächen wurden alle Objekte aufgenommen, die aktuell für diesen Zweck verwendet werden und gewisse Mindestkriterien wie z.B. Hallengröße erfüllen. Der größte Flächenumsatz fand laut VRF-LI mit 47.000 m² im Submarkt Wien Ost statt. Dieser entspricht rund 60,78 Prozent des Flächenumsatzes auf dem Logistik- und Industriemarkt im ersten Halbjahr 2024.
Betrachtet man den Flächenumsatz nach dem Anteil an Logistik- bzw. Industrieflächen, so entfallen 80,60P rozent auf Logistikflächen und 19,40 Prozent auf Produktions- und Industrieflächen.
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Immobilien im Recht

Urbanek gründet eigene Kanzlei

von Stefan Posch

Christoph Urbanek © Urbanek Law
Mit Juli 2024 hat Christoph Urbanek seine eigene Rechtsanwaltskanzlei, Urbanek Law, sowie die Finanzboutique Urbanek Finance gegründet. Beide Unternehmen befinden sich in der Spiegelgasse 21 im ersten Wiener Gemeindebezirk.
"Mein Team und ich sind in der Lage ein breites Spektrum an Leistungen anzubieten. Von rechtlicher Unterstützung in den Bereichen Immobilienrecht, Bankenrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht bis hin zu den Bereichen Finanzierungen, wie zB. Senior Loans, Junior Loans, Mezzanin-Kapital, Bridge Loans und vieles mehr. Auch Neustrukturierung und Neuverhandlung bestehender Finanzierungen, Restrukturierung von Immobilienprojekten, sowie insolvenzrechtliche Beratung und Begleitung gehören zum Aufgabengebiet", so Christoph Urbanek zum Immoflash. Dafür stehe er nicht nur selbst mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung, sondern auch erfahrene Spezialisten im Bereich Real Estate, Financial Consulting sowie Senior Associates und Paralegal bereit.

Immobilien im Recht

Leerstandsabgabe mit falschem Mascherl

von Gastkommentar Alexander Pawkowicz

Alexander Pawkowicz hat sich die Wiener Zweitwohnsitzabgabe genauer angeschaut. © Weinwurm
Alexander Pawkowicz ist Immobilientreuhänder und Baurechtsexperte in Wien. Er ist seit über 20 Jahren in verschiedenen Konzernen und Unternehmen in zahlreichen Leitungsfunktionen im Bereich „Projektentwicklung“ und „Asset Management“ tätig. Daneben berät er Familiy Offices und Investor:innen als selbständiger Management-Consultant. Er hat sich für uns das „Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz“ angeschaut: 
54 Millionen Euro Ertrag erwartet die Stadt Wien durch die geplante Abgabe pro Jahr. Gleichzeitig werden damit potentielle „Schwarze Schafe“ bei der Kurzzeitvermietung von der Stadt leichter identifiziert werden können. Und selten war ein Gesetzesentwurf derart kompliziert und verwirrend formuliert, dass die Stadt selbst sicherheitshalber seitenlange Fallbeispiele und Übungsrechnungen in den Erläuterungstext verpackt hat. Von der Öffentlichkeit blieb der Gesetzesentwurf bisher weitgehend unbemerkt. Lag es am Begutachtungszeitraum, lag es möglicherweise am irreführenden Namen der neuen Abgabe, oder hat die Stadt selbst einiges zur Verschleierung der wahren Absicht beigetragen?
Wahrscheinlich ein bisschen von allem. Denn hinter dem Akronym „WZWAG“ steht das „Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz“, im Langtext auch „Gesetz über die Erhebung einer Abgabe für Zweitwohnungen“ genannt. Und wer denkt bei „Zweitwohnsitzabgabe“ schon automatisch an „Leerstand“? Offiziell kündigte die Stadt am 14. Dezember 2023 mittels Presseaussendung das neue Gesetz an: „Die Zweitwohnungsabgabe wird (…) für Personen fällig, die in Wien einen Zweitwohnsitz, ihren Lebensmittelpunkt aber in einem anderen Bundesland haben“. Und: „Auf diese Weise schaffen wir (…) eine Entlastung der Wiener:innen“, wird Stadtrat Hacker vom hauseigenen Pressedienst zitiert. Tatsächlich ist die Bezeichnung „Zweitwohnungsabgabe“ irreführend, und die mediale Ankündigung in diesem Punkt schlicht falsch. Denn: Auch Wiener müssen eine Abgabe leisten. Nämlich dann, wenn sie mehr als zwei Wohnungen besitzen.
Abgabe als Vermögenssteuer?
Begründet wird das im Entwurfstext mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von jenen Menschen, die sich mehrere Wohnungen leisten können. Konkret heißt es in den Erläuterungen: „Zweitwohnungen (…) indizieren ein besonderes Maß an wirtschaftlicher Leistungskraft. Durch die gegenständliche Zweitwohnungsabgabe soll diese (…) wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, besteuert werden.“ So wirklich eindeutig scheint die Stoßrichtung der geplanten Abgabe nicht einmal der Stadt selbst zu sein. Das die „Zweitwohnsitzabgabe“ nicht bloß „reiche Zweitwohnsitzer“ beim Konzertbesuch in Wien treffen soll, dürfte spätestens bei der Lektüre des Gesetzestextes klar sein. Andererseits ist der Rechtstext voll mit Ausnahmen von der Abgabe. So sind zum Beispiel Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern allesamt befreit. Ebenso befreit ist, wer „trotz nachgewiesener geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten im Kalenderjahr zum ortsüblichen Mietzins“ keinen Mieter gefunden hat.
Seltene Einigkeit in der Kritik
Die zwölf eingelangten Stellungnahmen zum Entwurf zeigen eine seltene Einigkeit in der Kritik: Sowohl Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Rechtsanwaltskammer, als auch weitere Organisationen stoßen sich insbesondere daran, dass damit vor allem Wochenpendler doppelt draufzahlen. Denn sie leisten über den Umweg der Arbeitnehmerbeiträge durchaus einen Anteil am Steuertopf der Stadt. Wer gerne Fallbeispiele und Rätsel löst, findet unter dem diesem Link sicherlich seine Freude - Rechenbeispiele inklusive. Apropos: Irgendwo zwischen  300,- Euro und 1.200,- Euro beträgt die Abgabe letztlich pro Jahr und Wohnung – das hängt dann aber wieder von der Wohnungsgröße, der Anzahl der besessenen Wohnungen, allfälligen Ausnahmen, dem Beruf des Nutzers, etc. ab.
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Immobilien im Recht

Was sich auch beim Holz(bau) ändert

von Gerhard Rodler

Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, "EUDR") wurde vor einem Jahr beschlossen. Nach rund eineinhalb Jahren Übergangsphase tritt sie mit Ende 2024 unmittelbar und in allen europäischen Mitgliedstaaten gleichzeitig in Kraft.  Der EUDR regelt den Handel mit Erzeugnissen, welche zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen. 
Damit löst die EUDR die bisher geltende europäische Holzhandels-VO ab. Anders als die Holzhandels-VO geht die Entwaldungs-VO aber über den Schutz vor Waldschädigung hinaus. Insbesondere sind auch – wie im Bereich der EU-Lieferketten-RL – arbeitsrechtliche und menschenrechtliche Aspekte geschützt.
Damit ist auch die Immobilienbranche direkt betroffen, da Holz ja ein zunehmend wichtiger Rohstoff für die Errichtung von Gebäuden geworden ist.
Die EUDR ist laut Laut Dorda-Rechtsanwälte inhaltlich kompliziert und wenig verständlich geschrieben. Die praktischen Tätigkeit hat aber gezeigt, dass die EUDR einige Möglichkeiten zur pragmatischen und sinnvollen Implementierung bietet.
Bestehende Daten und Informationen nutzen: Um die Lieferkette zu steuern, muss man sie kennen. Wer gerade dabei ist, die CSRD umzusetzen, wird sich mit der Lieferketten schon im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse auseinandergesetzt haben. Auch nicht CSRD-pflichtige Unternehmen verfügen in aller Regel schon über viel Informationen – nur vielleicht noch nicht zentral an einem Ort. Bereits für die Holzhandels-VO mussten ja Daten zusammengetragen und Prozesse dokumentiert werden. Nutzen Sie bestehende Systeme, greifen Sie auf vorhandene Daten und Informationen zurück. In der Praxis hat sich ein Kick Off-Workshop mit möglichst umfassendem Teilnehmer:innen-Kreis als sinnvoll herausgestellt.
Lieferant:innenbeziehung stärken: Die neuen Regeln treffen alle Unternehmen aus bestimmten Branchen. Ihre Lieferant:innen sind entweder selbst von der EUDR erfasst oder wissen zumindest von den neuen Regeln. Dass Holzhandel und benachbarte Branchen stark reguliert sind, ist schon seit Jahren bestens bekannt. Die Entwaldungs-VO führt also keine grundlegend neuen Regeln ein.
Die Informationspflichten nach der EUDR können dazu dienen, mehr über Ihre:n Lieferant:in zu erfahren. Nutzen Sie auch Plattformen und Netzwerke, die Unternehmen und Lieferanten dabei unterstützen, Nachhaltigkeit und Entwaldungsfreiheit zu gewährleisten.
Dokumentation: Eine umfassende Dokumentation und Berichterstattung sind entscheidend, um die Einhaltung der EUDR nachzuweisen.Detaillierte Aufzeichnungen über alle Maßnahmen zur Risikobewertung, Risikominderung und Überwachung führen ist da wichtig, ebenso regelmäßige Berichte vorbereiten, die den Fortschritt und die Einhaltung der Verordnung dokumentieren. Das ist wichtig, um spätere Rückfragen von Behörden oder Gerichten aufzuklären. Wer schreibt, der bleibt im Fall der EUDR! 
Die Entwaldungs-VO ist eine organische Weiterentwicklung der Holzhandels-VO – und nicht etwas völlig Neues, das komplett andere Prozesse verlangt. Zusatz: Die regelmäßigen Berichte können in adaptierter Form auch dazu dienen, Stakeholder aktiv und positiv über Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu informieren! Dies stärkt nicht nur das Vertrauen der Verbraucher in die Marke, sondern kann auch als Vorbild für andere Unternehmen dienen. 
Ab einer gewissen Anzahl an Lieferant:innen können die für die Umsetzung der EUDR nötigen Informationen nicht mehr sinnvoll ohne spezialisierte Software-Lösung verarbeitet werden. Außerdem kennt die EUDR kennt eine Reihe von recht technischen Verpflichtungen, zB Information über GPS-Standorte, die besser in besonderen IT-Tools aufgehoben sind. Die richtige Software ist bei der Entwaldungs-VO noch viel entscheidender als sie bei der Holzhandels-VO war. 

Immobilien im Recht

Kündigungsschutz bei neuer Nutzung

von Gerhard Rodler

Der Schutz der Mieter für Ladenflächen wurde noch ein bisschen größer © AdobeStock
Ein aktuelles OGH-Urteil dreht die Daumenschrauben für Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten noch etwas fester an. Nach Informationen von Immobilienrechtsspezialist Christoph Kothbauer hält der Kündigungsschutz auch dann, wenn es sowohl andere Öffnungszeiten und/oder einen anderen Kundenkreis gibt. Relevant ist demnach laut OGH nur, dass es eine gleichwertige geschäftliche Betätigung sei.
Ist die neue Verwendung gegenüber der vereinbarten wesentlich belastender und mit einer größeren Belästigung verbunden, so liegt jedoch keine gleichwertige geschäftliche Betätigung vor.
Es kommt also auf die gleichwertige Verwendungsform der gemieteten Räumlichkeiten an, nicht aber etwa auf die Gleichwertigkeit der verkauften Gegenstände. Weder geänderte Öffnungszeiten noch ein anderes „Zielpublikum“ haben für sich alleine zur Folge, dass die geschäftliche Betätigung nicht gleichwertig wäre. Auch wer die Geschäftsräume benützt, sohin der Mieter oder ein Dritter, ist grundsätzlich gleichgültig.
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