Wohneigentum weiterhin sehr begehrt

Bedeutung auch für jüngere Generationen ungebrochen

von Stefan Posch

Viele Österreich träumen von einem Eigenheim  © Adobe Stock Viele Österreich träumen von einem Eigenheim © Adobe Stock
Wohneigentum ist weiter für eine große Mehrheit der Österreich besonders wichtig. Das zeigt eine Aktuelle Umfrage von Marketagent und den Studierenden der FH Wiener Neustadt.
Zwei Drittel der Befragten stufen den Besitz der eigenen vier Wände als sehr oder eher wichtig ein (66 Prozent). Das Lebenziel Wohneigentum als Lebensziels ist auch bei der jüngere Generationen hoch im Kurs. Fast jede:r zweite Angehörige der Generation Z ist der Ansicht, dass Wohneigentum zum Erwachsensein dazu gehört (46 Prozent). 64 Prozent wünschen sich für die Zukunft ein eigenes Haus bzw. eine Eigentumswohnung. Fast die Hälfte könnte sich sogar vorstellen, den Lebensmittelpunkt zu wechseln, um sich eine Immobilie leisten zu können (49 Prozent).
„Wohneigentum hat immer noch eine hohe Begehrlichkeit - auch für die jüngeren Generationen. Seine Erreichbarkeit hat sich jedoch in den letzten Jahren signifikant verändert. Die Preise für Immobilien sind in vielen Regionen stark gestiegen. Diese Entwicklung macht es für immer mehr Menschen zunehmend schwieriger, Wohneigentum zu erwerben. Lediglich ein Viertel der Österreicherinnen und Österreicher glaubt, dass der Besitz einer Wohnung oder eines Hauses für sie aktuell erreichbar wäre“, erläutert Thomas Schwabl, Geschäftsführer von Marketagent. Umgekehrt sieht jede:r Zweite für sich bei der derzeitigen Lage keine Leistbarkeit. Selbst Personen, die sich finanziell im heimischen Durchschnitt verorten, würden sich mehrheitlich nicht im Stande fühlen, eine Eigentumswohnung oder -haus zu finanzieren (51Prozent). Darüber hinaus machen die Umfrageergebnisse ein klares Stadt-Land-Gefälle deutlich: Während die eigenen vier Wände in ländlichen Gebieten noch am ehesten leistbar scheinen, wirken sie für Personen aus Wien besonders unerreichbar (63 Prozent). Wenig überraschend also, dass 4 von 10 Großstädter*innen unter diesen Umständen lieber mieten und ihr Leben genießen, anstatt ewig für eine eigene Immobilie zu arbeiten und zu verzichten.
Die Bedeutung von Wohneigentum geht dabei weit über das reine Statussymbol hinaus. Eine eigene Immobilie steht vor allem für Sicherheit, Beständigkeit und Planbarkeit (54 Prozent). Fast die Hälfte der Österreicher*innen (47 Prozent) ist außerdem der Ansicht, dass Kaufen in Summe und auf lange Sicht gesehen günstiger wäre als Mieten. Und hier schließt sich der finanzielle Teufelskreis wieder. Denn die Top-Hinderungsgründe gegen den Erwerb von Eigentum stellen ganz klar die finanzielle Belastung und das Schuldenrisiko (59 Prozent) sowie die Schwierigkeiten bei der Finanzierung (43 Prozent) dar.
Weiterlesen

Stimmung in D steigt

Stimmungsbarometer zeigt nach oben

von Stefan Posch

Das Stimmungsbarometer steigt © Adobe Stock Das Stimmungsbarometer steigt © Adobe Stock
Für die deutsche Immobilienwirtschaft bleibt die gesamtwirtschaftliche Situation trotz der leichten konjunkturellen Abschwächung dank stabiler Rahmenbedingungen gut. Dieser Meinung ist Florian Wenner, Head of Research & ESG bei Praemia REIM Germany.
„Die deutsche Wirtschaft ist im zweiten Quartal um 0,1 Prozent geschrumpft und das, obwohl sie sich schon in einer Phase des konjunkturellen Aufwinds wähnte – ein deutlicher und auch überraschender Stimmungsdämpfer.“ Umso mehr könne gerade Deutschland Signale für eine konjunkturelle Wende gut gebrauchen. Die im Juni erfolgte Leitzinssenkung sei hier ein Schritt in die richtige Richtung, so Wenner.
„Doch trotz schrumpfender Wirtschaft, einem Transaktionsvolumen, das im ersten Halbjahr unter 10 Milliarden Euro lag und aktuell kaum stattfindenden Transaktionen zeigt das Stimmungsbarometer in der Immobilienbranche deutlich nach oben“, erklärt der Researcher. Die Branche blicke also vergleichsweise optimistisch in die Zukunft. „Dafür spricht, dass die viel beschworene Belebung der Transaktionstätigkeit scheinbar so langsam in Gang kommt.“ Immerhin hätten sich die Spitzenrenditen in den letzten sechs Monaten stabilisiert, viele Buchwerte seien nach unten korrigiert und der Leitzins leicht gesenkt worden.
„Bei all diesen Vorzeichen drängt sich also die Frage auf: Worauf warten die Akteure noch?“ Laut Wenner sind die Gründe hierfür vielschichtig. Neben der Trägheit des Marktes liege es insbesondere an der noch immer vorherrschenden Skepsis der Anleger gegenüber Immobilieninvestments. In vielen Nutzungsarten scheinen ihnen Immobilienanlagen noch nicht attraktiv genug. „Dazu kommt, dass Unsicherheit darüber besteht, in welcher Höhe die Kosten des ökologischen Umbaus im Gebäudesektor berücksichtigt werden müssen. Außerdem haben viele Investoren in den letzten Jahren Abwertungen oder sogar Verluste hinnehmen müssen. Das schürt die Skepsis. Denn: Das gebrannte Kind scheut erstmal das Feuer. Für die Asset Manager bedeutet das: Noch mehr Überzeugungsarbeit leisten.“
Weiterlesen

Kühne will Elbtower vollenden

Mit Konsortium: Angeblich über eine halbe Milliarde Euro nötig

von Leon Protz

Der Elbtower kurz nach Baustopp © Adobe Stock Der Elbtower kurz nach Baustopp © Adobe Stock
Im Oktober 2024 wurden die Arbeiten am Hamburger Elbtower wegen Zahlungsschwierigkeiten der Signa-Gruppe eingestellt. Ursprünglich waren für das Großprojekt 950 Millionen Euro budgetiert. "Ich möchte, dass der Elbtower vollendet wird", sagte der deutsche Investor Klaus-Michael Kühne zum "Hamburger Abendblatt". An einem Konsortium wird unter Hochdruck geschmiedet. Nur gemeinsam mit anderen Investoren im Rahmen eines Konsortiums würde Kühne, der im Zuge des Signa-Niedergangs bereits einen dreistelligen Millionenbetrag verloren hat, nochmals Geld in die Hand nehmen, um das Bauwerk fertigzustellen. "Drei, vier Parteien sind nötig, die sich am besten paritätisch an der Sanierung beteiligen." Genaue Angaben zur nun noch fehlenden Summe wollte der finanzkräftige Investor nicht machen. "Klar ist, der Kapitalbedarf liegt bei einigen hundert Millionen Euro." Einen Mitstreiter könnte er bereits haben: Der Hamburger Bauinvestor Dieter Becken zeigt der Zeitung zufolge seit Langem Interesse am Weiterbau des Elbtowers in der HafenCity. Nun habe dieser im Norddeutschen Rundfunk (NDR) mit der Aussage überrascht, dass er bereits einen Ankermieter dafür habe. Den Investitionsbedarf bezifferte Becken zuletzt mit 500 bis 600 Millionen Euro. "Das könnte jetzt ein bisschen teurer werden. Aber es wurden ja schon mehr als 300 Millionen Euro investiert", meinte Kühne laut "Hamburger Abendblatt". Becken verhandle mit verschiedenen Hamburger Kapitalgebern und sei zuversichtlich, im Falle eines Zuschlages nach drei Monaten mit dem Bau beginnen und den Wolkenkratzer binnen vier Jahren zu vollenden, so die Zeitung. Noch fehlten ihm aber 40 Prozent des Eigenkapitals. Kühne zum aktuellen Verhandlungsstand betreffend Konsortium: "Es gibt die Commerz Real, die einen Anteil am Elbtower besitzt, es gibt die Signal Iduna, die stark engagiert ist, es gibt Dieter Becken und noch den einen oder anderen, der durchaus Interesse zeigt." Ein Konsortium gebe es noch nicht, aber es gebe Ideen, Interessen, Beziehungen und Gespräche. Der Insolvenzverwalter will den Verkaufsprozess für den Wolkenkratzer bis Jahresende abgeschlossen haben - die Kaufverträge sollen im Herbst unterschrieben werden.
Weiterlesen

Spatenstich in Bad Gastein

Es entstehen Luxuseigentumswohnungen

von Elisabeth K. Fürst

vlnr: Christian Brunner und Klaus Weichselbaum (Ephic Real Estate), Norbert Ellmauer (Bürgermeister Bad Gastein), Thomas Rieser (Spiluttini Bau), Stefan Kerschbaumer (Vandealps Architecture).  © maxsteinbauer.com vlnr: Christian Brunner und Klaus Weichselbaum (Ephic Real Estate), Norbert Ellmauer (Bürgermeister Bad Gastein), Thomas Rieser (Spiluttini Bau), Stefan Kerschbaumer (Vandealps Architecture). © maxsteinbauer.com
Anfang August feierte das Projekt „Alpensinfonie“ in Bad Gastein seinen Spatenstich. Errichtet wird das Neubauprojekt am Richard-Strauß-Weg 1 von Ephic Real Estate. Es enstehen elf hochwertige Panoramawohnungen mit 2 bis 4 Zimmern. Alle Einheiten verfügen über großzügige Außenbereiche mit Terrassen bzw. Eigengärten sowie einen eigenen Tiefgaragenstellplatz. Breite Glasfronten lassen die Grenzen zwischen innen und außen verschwinden. Die Holzriegelwände mit Mineralwolldämmung speichern CO2 und tragen zu einem gesunden Raumklima bei. Als effizientes Niedrigenergiehaus wird die Alpensinfonie über eine Luftwärmepumpe beheizt, die mit umweltfreundlichen Photovoltaik-Strom aus der hauseigenen Anlage betrieben wird. Zudem erhöhen die dreifach verglasten Holz-Alu-Fenster den Wohnkomfort. Die Wohnungen sind auch barrierefrei. 
„Mit unserem Wohnbauprojekt „Alpensinfonie“ setzen wir ein deutliches Zeichen für die hohe Wohnqualität und Attraktivität von Bad Gastein als Lebensmittelpunkt. Unser Ziel ist es, ein nachhaltiges und lebenswertes Wohnumfeld zu schaffen, das die regionale Verbundenheit stärkt und neuen Zuzug begünstigt. Betrachtet man die Bautätigkeiten im Gasteinertal, so kann die „Alpensinfonie“ aufgrund der einzigartigen Aussichtslage sicher als das schönste Wohnbauprojekt der letzten Jahrzehnte angesehen werden", so Christian Brunner, Geschäftsführer von Ephic Real Estate.
Weiterlesen

WEG frei für Balkonkraftwerke

Recht: Weinrauch Rechtsanwälte Immobilien Update

von Weinrauch Rechtsanwälte

Balkonkraftwerke © AdobeStock Balkonkraftwerke © AdobeStock
Im Juli hat der Nationalrat aufgrund eines Initiativantrags eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG 2002) hinsichtlich der Anbringung von „Balkonkraftwerken“ beschlossen. Wenn für die Anbringung „einer Photovoltaikanlage am Balkon oder an der Terrasse zur Versorgung des Wohnungseigentumsobjekts“ allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden, dürfen die anderen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu nicht verweigern, sofern der Anschluss an eine bestehende Einrichtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Wird jedoch auch das Wohnungseigentumsobjekt eines anderen Wohnungseigentümers dadurch in Anspruch genommen, muss der betroffene Wohnungseigentümer jedoch nur dann zustimmen, wenn hierdurch sein Wohnungseigentumsobjekt nicht wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt wird. Zusätzlich ist eine Zustimmungsfiktion vorgesehen. Die Zustimmung eines Wohnungseigentümers zur „Anbringung einer steckfertigen Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlage am Balkon oder an der Terrasse“ gilt als erteilt, wenn der Wohnungseigentümer der geplanten Änderungen nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Verständigung widerspricht. In der Verständigung, die den anderen Wohnungseigentümern gesetzeskonform zu übermitteln ist, muss die geplante Änderung klar und verständlich beschrieben und die Rechtsfolgen des Unterbleibens des Widerspruchs erklärt werden. Eine wesentliche und dauernde Beeinträchtigung seines Wohnungseigentumsobjekts muss ein Wohnungseigentümer jedoch auch dann nicht dulden, wenn er nicht widersprochen hat. Führt diese Änderung in weiterer Folge höhere Kosten für die Erhaltung dieser allgemeinen Teile, so hat der Wohnungseigentümer die durch seine Änderung verursachten Mehrkosten zu tragen. Der Wohnungseigentümer muss das Wohnungseigentumsobjekt und die dafür bestimmten Einrichtungen, insbesondere die Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie die Beheizungs- und sanitären Anlagen, auf seine Kosten so warten und in Stand halten, dass den anderen Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst. Diese neuen Regelungen werden am 01.09.2024 in Kraft treten. Analog der Erleichterungen für die Errichtung einer Wallbox und einer Photovoltaikanlage an einem als Reihenhaus oder Einzelgebäude wurden nunmehr auch gesetzliche Erleichterungen zur Anbringung von Balkonkraftwerken geschaffen.
Weiterlesen

Gesetzwidrigkeit als Anfechtungsgrund

Recht: OGH entscheidet über Beschluss einer Eigentümergemeinschaft

von Leon Protz

Justizpalast auf dem Schmerlingplatz in Wien. © AdobeStock Justizpalast auf dem Schmerlingplatz in Wien. © AdobeStock
Der OGH (5 Ob 59/24y) hatte sich rezent mit einer auf den Grund der Rechtswidrigkeit gestützten Anfechtung des Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft über den Tausch von Fenstern im Keller und im Stiegenhaus zu befassen und gelangte zu folgenden Ergebnissen:
➢ Der Anfechtungsgrund der Gesetzwidrigkeit soll nicht auf eine generelle Inhaltskontrolle der Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung hinauslaufen. Nur ein Verstoß gegen zwingende Vorschriften des WEG über die Verwaltung und „krasse Verstöße“ gegen die für die Verwaltung stets geforderten Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit machen einen Beschluss gesetzwidrig.
➢ Aus § 20 Abs 4 Satz 2 WEG ist keine Verpflichtung des Verwalters bzw der Verwalterin abzuleiten, bei Einholung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft über anstehende Erhaltungsarbeiten alle ihm bzw ihr vorliegenden Angebote zum Gegenstand der Abstimmung zu machen. Die Frage nach der allenfalls rechtswidrig unterbliebenen Einholung von Vergleichsangeboten hat daher keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses.
➢ Im vorliegenden Fall betraf der verfahrensgegenständliche Umlaufbeschluss nach der vom OGH gebilligten Interpretation des Rekursgerichts die Zustimmung zur Sanierung durch Austausch von Keller- und Stiegenhausfenstern im Grundsätzlichen, wobei weitere Angebote eingeholt werden sollten. Der OGH stellte fest, selbst das Nichteinholen der – im Beschluss im Übrigen ohnedies angekündigten – drei Angebote könnte nicht zur Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses der Eigentümergemeinschaft führen.
➢ An die Bestimmtheit eines Beschlussgegenstands sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Wenn auch ein wirksamer Umlaufbeschluss Angaben über den wesentlichen Inhalt der geplanten Maßnahme voraussetzt, besteht keine darüber hinausgehende Verpflichtung des Initiators bzw der Initiatorin des Umlaufbeschlusses, die Entscheidungsgrundlagen aufzubereiten und die Argumente, die für und gegen die Maßnahme sprechen, darzustellen oder zu diskutieren.
➢ Auch für die Auffassung, für die ausreichende Bestimmtheit jedes Mehrheitsbeschlusses (also auch im Bereich der ordentlichen Verwaltung) bedürfe es immer der Angabe, ob die Kosten dafür aus der Rücklage gedeckt werden könnten, fehlt eine Grundlage im Gesetz.
Weiterlesen

Tong Xu zu Reinberg & Partner

Quereinsteiger mit Erfahrungen mit Retail und Spezialimmobilien

von Stefan Posch

Tong Xu © Reinberg & Partner Tong Xu © Reinberg & Partner
Das Team von Reinberg & Partner erhält mit Tong Xu Verstärkung. Der Quereinsteiger bringt Erfahrungen im Behördenwesen mit Retail und Spezialimmobilien mit.
Tong Xu hat eine Ausbildung als Biomediziner und Gesundheitstechniker und war ein Quereinsteiger in der Immobilienbranche. Xu kommt aus Salzburg und hat dort im familiären Umfeld bereits erste Erfahrungen in der Immobilienentwicklung gemacht.
Geschäftsführer Wolfgang Fessl dazu mit einem Schmunzeln: „Herr Xu hat mit nur drei Buchstaben die kürzeste Email-Adresse bei uns im Büro. Wesentlich länger sind seine praktischen Erfahrungen im Behördenwesen mit Retail und Spezialimmobilien!“
Weiterlesen

Mit Konsortium: Angeblich über eine halbe Milliarde Euro nötig

Kühne will Elbtower vollenden

von Leon Protz

Im Oktober 2024 wurden die Arbeiten am Hamburger Elbtower wegen Zahlungsschwierigkeiten der Signa-Gruppe eingestellt. Ursprünglich waren für das Großprojekt 950 Millionen Euro budgetiert. "Ich möchte, dass der Elbtower vollendet wird", sagte der deutsche Investor Klaus-Michael Kühne zum "Hamburger Abendblatt". An einem Konsortium wird unter Hochdruck geschmiedet. Nur gemeinsam mit anderen Investoren im Rahmen eines Konsortiums würde Kühne, der im Zuge des Signa-Niedergangs bereits einen dreistelligen Millionenbetrag verloren hat, nochmals Geld in die Hand nehmen, um das Bauwerk fertigzustellen. "Drei, vier Parteien sind nötig, die sich am besten paritätisch an der Sanierung beteiligen." Genaue Angaben zur nun noch fehlenden Summe wollte der finanzkräftige Investor nicht machen. "Klar ist, der Kapitalbedarf liegt bei einigen hundert Millionen Euro." Einen Mitstreiter könnte er bereits haben: Der Hamburger Bauinvestor Dieter Becken zeigt der Zeitung zufolge seit Langem Interesse am Weiterbau des Elbtowers in der HafenCity. Nun habe dieser im Norddeutschen Rundfunk (NDR) mit der Aussage überrascht, dass er bereits einen Ankermieter dafür habe. Den Investitionsbedarf bezifferte Becken zuletzt mit 500 bis 600 Millionen Euro. "Das könnte jetzt ein bisschen teurer werden. Aber es wurden ja schon mehr als 300 Millionen Euro investiert", meinte Kühne laut "Hamburger Abendblatt". Becken verhandle mit verschiedenen Hamburger Kapitalgebern und sei zuversichtlich, im Falle eines Zuschlages nach drei Monaten mit dem Bau beginnen und den Wolkenkratzer binnen vier Jahren zu vollenden, so die Zeitung. Noch fehlten ihm aber 40 Prozent des Eigenkapitals. Kühne zum aktuellen Verhandlungsstand betreffend Konsortium: "Es gibt die Commerz Real, die einen Anteil am Elbtower besitzt, es gibt die Signal Iduna, die stark engagiert ist, es gibt Dieter Becken und noch den einen oder anderen, der durchaus Interesse zeigt." Ein Konsortium gebe es noch nicht, aber es gebe Ideen, Interessen, Beziehungen und Gespräche. Der Insolvenzverwalter will den Verkaufsprozess für den Wolkenkratzer bis Jahresende abgeschlossen haben - die Kaufverträge sollen im Herbst unterschrieben werden.

Es entstehen Luxuseigentumswohnungen

Spatenstich in Bad Gastein

von Elisabeth K. Fürst

vlnr: Christian Brunner und Klaus Weichselbaum (Ephic Real Estate), Norbert Ellmauer (Bürgermeister Bad Gastein), Thomas Rieser (Spiluttini Bau), Stefan Kerschbaumer (Vandealps Architecture). © maxsteinbauer.com
Anfang August feierte das Projekt „Alpensinfonie“ in Bad Gastein seinen Spatenstich. Errichtet wird das Neubauprojekt am Richard-Strauß-Weg 1 von Ephic Real Estate. Es enstehen elf hochwertige Panoramawohnungen mit 2 bis 4 Zimmern. Alle Einheiten verfügen über großzügige Außenbereiche mit Terrassen bzw. Eigengärten sowie einen eigenen Tiefgaragenstellplatz. Breite Glasfronten lassen die Grenzen zwischen innen und außen verschwinden. Die Holzriegelwände mit Mineralwolldämmung speichern CO2 und tragen zu einem gesunden Raumklima bei. Als effizientes Niedrigenergiehaus wird die Alpensinfonie über eine Luftwärmepumpe beheizt, die mit umweltfreundlichen Photovoltaik-Strom aus der hauseigenen Anlage betrieben wird. Zudem erhöhen die dreifach verglasten Holz-Alu-Fenster den Wohnkomfort. Die Wohnungen sind auch barrierefrei. 
„Mit unserem Wohnbauprojekt „Alpensinfonie“ setzen wir ein deutliches Zeichen für die hohe Wohnqualität und Attraktivität von Bad Gastein als Lebensmittelpunkt. Unser Ziel ist es, ein nachhaltiges und lebenswertes Wohnumfeld zu schaffen, das die regionale Verbundenheit stärkt und neuen Zuzug begünstigt. Betrachtet man die Bautätigkeiten im Gasteinertal, so kann die „Alpensinfonie“ aufgrund der einzigartigen Aussichtslage sicher als das schönste Wohnbauprojekt der letzten Jahrzehnte angesehen werden", so Christian Brunner, Geschäftsführer von Ephic Real Estate.
2

Recht: Weinrauch Rechtsanwälte Immobilien Update

WEG frei für Balkonkraftwerke

von Weinrauch Rechtsanwälte

Balkonkraftwerke © AdobeStock
Im Juli hat der Nationalrat aufgrund eines Initiativantrags eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG 2002) hinsichtlich der Anbringung von „Balkonkraftwerken“ beschlossen. Wenn für die Anbringung „einer Photovoltaikanlage am Balkon oder an der Terrasse zur Versorgung des Wohnungseigentumsobjekts“ allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden, dürfen die anderen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu nicht verweigern, sofern der Anschluss an eine bestehende Einrichtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Wird jedoch auch das Wohnungseigentumsobjekt eines anderen Wohnungseigentümers dadurch in Anspruch genommen, muss der betroffene Wohnungseigentümer jedoch nur dann zustimmen, wenn hierdurch sein Wohnungseigentumsobjekt nicht wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt wird. Zusätzlich ist eine Zustimmungsfiktion vorgesehen. Die Zustimmung eines Wohnungseigentümers zur „Anbringung einer steckfertigen Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlage am Balkon oder an der Terrasse“ gilt als erteilt, wenn der Wohnungseigentümer der geplanten Änderungen nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Verständigung widerspricht. In der Verständigung, die den anderen Wohnungseigentümern gesetzeskonform zu übermitteln ist, muss die geplante Änderung klar und verständlich beschrieben und die Rechtsfolgen des Unterbleibens des Widerspruchs erklärt werden. Eine wesentliche und dauernde Beeinträchtigung seines Wohnungseigentumsobjekts muss ein Wohnungseigentümer jedoch auch dann nicht dulden, wenn er nicht widersprochen hat. Führt diese Änderung in weiterer Folge höhere Kosten für die Erhaltung dieser allgemeinen Teile, so hat der Wohnungseigentümer die durch seine Änderung verursachten Mehrkosten zu tragen. Der Wohnungseigentümer muss das Wohnungseigentumsobjekt und die dafür bestimmten Einrichtungen, insbesondere die Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie die Beheizungs- und sanitären Anlagen, auf seine Kosten so warten und in Stand halten, dass den anderen Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst. Diese neuen Regelungen werden am 01.09.2024 in Kraft treten. Analog der Erleichterungen für die Errichtung einer Wallbox und einer Photovoltaikanlage an einem als Reihenhaus oder Einzelgebäude wurden nunmehr auch gesetzliche Erleichterungen zur Anbringung von Balkonkraftwerken geschaffen.

Recht: OGH entscheidet über Beschluss einer Eigentümergemeinschaft

Gesetzwidrigkeit als Anfechtungsgrund

von Leon Protz

Justizpalast auf dem Schmerlingplatz in Wien. © AdobeStock
Der OGH (5 Ob 59/24y) hatte sich rezent mit einer auf den Grund der Rechtswidrigkeit gestützten Anfechtung des Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft über den Tausch von Fenstern im Keller und im Stiegenhaus zu befassen und gelangte zu folgenden Ergebnissen:
➢ Der Anfechtungsgrund der Gesetzwidrigkeit soll nicht auf eine generelle Inhaltskontrolle der Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung hinauslaufen. Nur ein Verstoß gegen zwingende Vorschriften des WEG über die Verwaltung und „krasse Verstöße“ gegen die für die Verwaltung stets geforderten Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit machen einen Beschluss gesetzwidrig.
➢ Aus § 20 Abs 4 Satz 2 WEG ist keine Verpflichtung des Verwalters bzw der Verwalterin abzuleiten, bei Einholung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft über anstehende Erhaltungsarbeiten alle ihm bzw ihr vorliegenden Angebote zum Gegenstand der Abstimmung zu machen. Die Frage nach der allenfalls rechtswidrig unterbliebenen Einholung von Vergleichsangeboten hat daher keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses.
➢ Im vorliegenden Fall betraf der verfahrensgegenständliche Umlaufbeschluss nach der vom OGH gebilligten Interpretation des Rekursgerichts die Zustimmung zur Sanierung durch Austausch von Keller- und Stiegenhausfenstern im Grundsätzlichen, wobei weitere Angebote eingeholt werden sollten. Der OGH stellte fest, selbst das Nichteinholen der – im Beschluss im Übrigen ohnedies angekündigten – drei Angebote könnte nicht zur Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses der Eigentümergemeinschaft führen.
➢ An die Bestimmtheit eines Beschlussgegenstands sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Wenn auch ein wirksamer Umlaufbeschluss Angaben über den wesentlichen Inhalt der geplanten Maßnahme voraussetzt, besteht keine darüber hinausgehende Verpflichtung des Initiators bzw der Initiatorin des Umlaufbeschlusses, die Entscheidungsgrundlagen aufzubereiten und die Argumente, die für und gegen die Maßnahme sprechen, darzustellen oder zu diskutieren.
➢ Auch für die Auffassung, für die ausreichende Bestimmtheit jedes Mehrheitsbeschlusses (also auch im Bereich der ordentlichen Verwaltung) bedürfe es immer der Angabe, ob die Kosten dafür aus der Rücklage gedeckt werden könnten, fehlt eine Grundlage im Gesetz.
3

Quereinsteiger mit Erfahrungen mit Retail und Spezialimmobilien

Tong Xu zu Reinberg & Partner

von Stefan Posch

Das Team von Reinberg & Partner erhält mit Tong Xu Verstärkung. Der Quereinsteiger bringt Erfahrungen im Behördenwesen mit Retail und Spezialimmobilien mit.
Tong Xu hat eine Ausbildung als Biomediziner und Gesundheitstechniker und war ein Quereinsteiger in der Immobilienbranche. Xu kommt aus Salzburg und hat dort im familiären Umfeld bereits erste Erfahrungen in der Immobilienentwicklung gemacht.
Geschäftsführer Wolfgang Fessl dazu mit einem Schmunzeln: „Herr Xu hat mit nur drei Buchstaben die kürzeste Email-Adresse bei uns im Büro. Wesentlich länger sind seine praktischen Erfahrungen im Behördenwesen mit Retail und Spezialimmobilien!“
4
5