Spätestens 2025, also in Developerrechnung jedenfalls "zeitnah", dürfte die Party wieder los gehen und auch Österreich erneut in den Investor:innenfokus rücken. So wie dies beispielsweise bei unseren deutschen Nachbarn gerade in diesen Wochen erst zaghaft, dann wohl zunehmend schon der Fall ist. Es scheint also so, als ob sich auch in Österreich eine klare Trendwende am Immobilien-Investmentmarkt abzeichnet. Mehr und mehr Investor:innen sind bereits wieder am Sprung für massive Zukäufe. Tatsächlich berichten auch massgebliche Investmentmakler:innen, dass sich die Auftragsbücher seitens der Geldgebenden beziehungsweise Investor:innen bereits wieder langsam aber sicher zu füllen beginnen. Und: Das jetzt einige Jahre aus der Mode gekommene forward funding feiert wohl absehbar eine Wiedergeburt. Eine (nicht repräsentative) Blitzumfrage von immoflash ergab, dass 3 von 5 Investor:innen wieder von einer Verkaufs- beziehungsweise Haltepolitik auf Einkauf umzustellen und ihre Fühler auszustrecken beginnen. Gleichzeitig nehmen diese aber eine forcierte Portfoliofokussierung vor und verkaufen jetzt auch zunehmend (wieder) nicht mehr zur Investmentstrategie passende Assets. In Deutschland ist das Invesmentgeschäft bereits sogar während des Sommers angesprungen, für Österreich wird dies für die kommenden Quartale erwartet und ab 2025 wieder "business as usual" vorherrschen. Dass hier nicht nur der Wunsch Vater des Gedankens ist, beweist eine Zwischenbilanz von re.comm-Chefin Iris Einwaller: "Tatsächlich ist in diesem Jahr bisher der Anteil an Investor:innen, Finanzierern und Kapitalgebenden noch nie so groß wie bei der diesjährigen re.comm. Das hat mich selber überrascht." Wenn diese Vorzeichen stimmen, könnte es für Projektentwickler beispielsweise schon bei der kommenden re.comm etwas weniger schwer werden als die letzten Jahre, Kapital einzusammeln beziehungsweise Projekte zu drehen oder Co-Finanzieren zu lassen. Tatsächlich bestätigt der vorige Woche veröffentliche Global Commercial Property Monitor Q2 2024 der RICS exakt diese Einschätzung. Demnach zeigen sich die Kapitalmärkte gegenüber Immobilieninvestments weltweit wieder deutlich aufgeschlossener, auch in Deutschland scheint das Schlimmste überwunden. Ins Bild passt da auch, dass zwischenzeitig die Mehrheit am Markt der Meinung ist, dass das erreichte Preisniveau durchschnittlich wieder ein Einstiegsniveau erreicht haben - lediglich bei Retailimmobilien herrscht noch die größte Zurückhaltung. Auch die Erwartungshaltung, dass die Büromieten wieder spürbar steigen werden, findet bereits eine Mehrheit. Und: Die ersten Investor:innen heben bereits ihre Prognosen für 2024 kräftig an, zuletzt beispielsweise MPC.
Expert:innen erwarten, dass sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) im September ihre Leitzinsen senken. Bei der Fed wird aktuell sogar darüber spekuliert, ob ein stärkerer Zinsschritt als die übliche Senkung um 0,25 Prozentpunkte nötig sein könnte. Für die EZB hingegen gilt eine Senkung um 0,25 Prozentpunkte bei Expert:innen als sehr wahrscheinlich. Die nächste Zinssitzung der EZB ist für den 12. September geplant, während die Fed ihre Entscheidung am 18. September treffen wird, sofern es nicht zu einer vorgezogenen Entscheidung komm. Während die EZB bereits im Juni die Zinsen einmal gesenkt hat, wäre es für die Fed die erste Zinssenkung in diesem Zyklus. Jüngste Aussagen aus dem EZB-Rat haben die Erwartungen an den Finanzmärkten verstärkt, dass es im September zu einer Zinssenkung im Euroraum kommen wird. Olli Rehn, ein finnisches Mitglied des EZB-Rats, erklärte bei einer Veranstaltung in New York: „Meiner Meinung nach haben die zuletzt gestiegenen Risiken für das Wirtschaftswachstum im Euroraum die Argumente für eine Zinssenkung bei der nächsten geldpolitischen Sitzung der EZB im September gestärkt – vorausgesetzt, die Disinflation verläuft wie erwartet.“ Rehn betonte auch, dass der Weg zur angestrebten Inflationsrate von zwei Prozent in diesem Jahr noch „holprig“ sein könnte. Dennoch habe die EZB seit dem Höchststand der Inflation von 10,6 Prozent im Oktober 2022 erhebliche Fortschritte erzielt. „Die schlechte Nachricht betrifft die Aussichten für das Wirtschaftswachstum“, sagte Rehn weiter. „Es gibt keine klaren Anzeichen für eine Erholung des verarbeitenden Gewerbes, obwohl die Energiekosten, die bisher als Hauptursache für die schwache Entwicklung galten, weitgehend weggefallen sind.“ Rehns Bemerkungen waren die ersten aus dem EZB-Rat seit Beginn der Sommerpause der Zentralbank. Von der Nachrichtenagentur Reuters befragte Ökonomen erwarten mit großer Mehrheit, dass die EZB ihre Zinsen im September und Dezember jeweils um 0,25 Prozentpunkte senken wird.
Kürzlich feierten die jungen Immobilienverbände FORE und VÖPE Next gemeinsam ihr Sommerfest. Rund 400 Gäste fanden sich im Weingut Feuerwehr-Wagner in Wien-Döbling ein. In entspannter, sommerlicher Heurigen-Atmosphäre nutzten die Mitglieder die Gelegenheit, nicht nur zu feiern, sondern auch über die aktuellen Herausforderungen der Immobilienbranche zu diskutieren. Im Mittelpunkt stand in diesem Jahr der Gedanke der Zusammenarbeit und die Kooperation beider Vereine. „Partnerschaftliche Zusammenarbeit wurde bei diesem vereinsübergreifenden Netzwerkevent ganz großgeschrieben“, fasst Jürgen Narath, Leiter Immobilien bei Esterhazy, zusammen. „Die Möglichkeit, sich untereinander noch stärker zu vernetzen, ist großartig, und das unterstützen wir als EHL sehr gerne", ergänzt Karin Schunker, Geschäftsführerin der EHL Wohnen. Erste Anzeichen einer Marktbelebung wurden ebenfalls vorsichtig optimistisch aufgenommen. "Beim Transaktionsgeschäft im großvolumigen Bereich mit institutionellen Investoren fängt man langsam wieder an, die Fühler auszustrecken“, berichtet Gerald Kerbl, Steuerberater und Partner bei TPA Österreich.
RECHT: Gastkommentar zum Schaden einer Tiefenbohrung
von Weinrauch Rechtsanwälte
Was ist passiert? Zwischen der Versicherungsnehmerin und dem Versicherer bestand eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, der unter anderem folgende Bestimmungen zugrunde lagen: „ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Artikel 3 3. Abgrenzung zum Leistungsversprechen Das Leistungsversprechen des Versicherers gemäß Punkt 1. umfasst somit nicht: 3.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllung tretende Ersatzleistung; 3.2 Ansprüche auf Gewährleistung für Mängel (zB auch Entgelt für mangelhaft erbrachte Leistungen); […] Artikel 8 AUSSCHLÜSSE VOM VERSICHERUNGSSCHUTZ […] 9. Schäden an eigener Leistung Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden, die an den vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen infolge einer in der Herstellung oder Lieferung liegenden Ursache entstehen. […]“
Über das Vermögen einer Versicherungsnehmerin wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter anerkannte das Absonderungsrecht der Klägerin als Insolvenzgläubiger an der Entschädigungsforderung der Versicherungsnehmerin gegenüber dem Versicherungsträger als Haftpflichtversicherer gemäß § 157 VersVG. Die Klägerin beauftragte nämlich die Versicherungsnehmerin 2016 mit einer Tiefenbohrung. 2017 kam es aufgrund Verschuldens der Versicherungsnehmerin zu einer Havarie, die zum Scheitern der Bohrung führte. Dadurch entstanden der Klägerin Schäden. Das Bohrloch musste aufgegeben und mit Zement verfüllt werden, dabei verblieben Rohre der Klägerin im Bohrloch. Die Klägerin kaufte für eine erneute Tiefenbohrung ein nahegelegenes Grundstück. Die Schallschutzelemente mussten bis zum Beginn der neuen Bohrung vorgehalten werden und wegen der durch den Vorfall verursachten Verzögerung entstanden der Klägerin Mehrkosten wegen eines „Wärmeversorgungsaufwands“. Die Klägerin verlangte insgesamt 1.003.033,84 Euro aus dem Versicherungsvertrag, einschließlich Kosten für die Verfüllung des Bohrlochs, den Wert der Rohre, Vorhaltekosten für Schallschutzwände, Grundstückskosten und Mehrkosten für die Wärmeversorgung. Der beklagte Versicherer argumentierte, dass die geltend gemachten Forderungen Erfüllungssurrogate und somit nicht von der Versicherung abgedeckt seien. Vor dem OGH war strittig, ob die von der Klägerin geltend gemachten Forderungen Erfüllungssurrogate iSd. Art 3 AHVB 2004 darstellen und ob für die Rohre der Risikoausschluss gemäß Art 8.9. AHVB 2004 zur Anwendung kommt.
Wie ist die Rechtslage? In seiner Entscheidung vom 22.05.2024, Geschäftszahl: 7Ob18/24h, führte der Oberste Gerichtshof (OGH) aus, dass in der Betriebshaftpflichtversicherung die Ausführung der bedungenen Leistung und Erfüllungssurrogate grundsätzlich nicht versichert ist, weil das Unternehmerrisiko nicht auf den Versicherer übertragen werden soll. Der Versicherungsschutz umfasst daher nur jenen Schaden, der über das Erfüllungsinteresse, also das Interesse, das die geschädigte Partei an der Erfüllung des Vertrages hatte, hinausgeht. Mangelfolgeschäden und Begleitschäden sind gedeckt, wenn sie über den Ausgleich der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags hinausgehen. Mangelfolgeschäden sind Schäden, die sich nicht unmittelbar auf die Erstellung des Werks beziehen, sondern daraus entstehen, dass durch die mangelhafte Leistung ein Schaden an einem anderen Vermögenswert entsteht. Ein Mangelfolgeschaden daher weder die reine Erfüllung des Vertrags, noch einen Ersatz der zur Erreichung der unmittelbaren geschuldeten Leistung dient. Der OGH entschied daher, dass die Kosten für den Ankauf des Grundstücks, die Beschädigung der Rohre und die Verfüllung der Rohre gedeckt sind, da sie nicht zur Erreichung des unmittelbaren Leistungsinteresses dienten, sondern ein Folge-/Begleitschaden sind. Weiters sprach der OGH aus, dass offen bleibe, ob die Mehrkosten für die Wärmeversorgung und Schallschutzwände direkt mit der Mangelbehebung und der ordnungsgemäßen Erfüllung zusammenhängen oder auch als Folge-/Begleitschäden zu betrachten sind.
Schlussfolgerungen Dazu Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch: „Der Versicherungsschutz umfasst in diesem Fall nur jenen Schaden, der über das Interesse an der Erfüllung des Vertrages hinausgeht. Kosten für die von einem Dritten vorgenommene Verbesserung fallen ebenfalls nicht in die Betriebshaftpflichtversicherung.“
Die Dorda Real Estate-Praxisgruppe unter der Leitung von Stefan Artner hat DLH Österreich beim Verkauf des Industrial Campus Vienna East begleitet, mit 150.000 m² der größte Logistikcampus in Österreich. Im Juli 2024 wurde der letzte Bauteil an DEKA übertragen. Das Team begleitete die DLH Österreich mehrjährig und vollumfänglich bei Erwerb, Errichtung, Vermietung und Verkauf der Projektentwicklung in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Wien-Schwechat. Der Industrial Campus Vienna East ist der größte Logistikcampus Österreichs und konnte beispielsweise Hornbach, Rudolph Logistik, Gebrüder Weiss, Österreichische Post aber auch XXL Sports & Outdoor als Mieter gewinnen. Der letzte Bauteil, eine Logistikhalle mit über 35.000 m², wurde nun ebenfalls an die WestInvest für Investmentfonds mbH, eine Gesellschaft der DEKA, verkauft. Im Juli 2024 erfolgte nach Fertigstellung und Vollvermietung das Closing und die Übertragung der Logistikimmobilie. Der Verkauf der gegenständlichen Halle Alpha 1 reiht sich in eine Vielzahl von Transaktionen zwischen DLH und DEKA. DEKA ist nun Eigentümerin des größten Logistikparks Österreich in Enzersdorf an der Fischa, ca. fünf km südlich des Wiener Flughafens. "Wir freuen uns sehr, dass unser langjähriger Mandant DLH auf das DORDA-Team und unsere umfassende Erfahrung im Transaktionsbereich vertraut hat. Dass diese top Transaktion trotz der aktuell wirtschaftlichen Herausforderungen erfolgreich umgesetzt wurde, ist ein positives Signal für die Immobilienbranche und macht das Closing zu einem besonderen Erfolg", resümiert Stefan Artner. Neben Stefan Artner (Partner), Leiter des DORDA Immobilienteams, bestand das Team darüber hinaus aus Vivien Lux (Rechtsanwaltsanwärterin, Immobilien- und Baurecht) und Philipp Proske (Rechtsanwaltsanwärter, Immobilien- und Baurecht). Christian Vogt, Geschäftsführer von DLH Österreich, weist auch auf die Bedeutung Nachhaltigkeit hin: "Nachhaltigkeit spielte bei der Entwicklung und Errichtung eine wesentliche Rolle, das Gebäude wird mit einer nachhaltigen Hackschnitzelanlage (statt des früher typischen Gas) beheizt, ist mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet und weißt eine ÖGNI Gold-Zertifizierung auf."
Nutzer:innen können Bonitätsprüfung in Anspruch nehmen
von Stefan Posch
Seit einigen Monaten können Immobiliensuchende auf Willhaben die von FINcredible durchgeführte Bonitätsprüfung in Anspruch nehmen, die die Höhe der maximalen Mietbelastungsquote ermittelt. Die Prüfung erfolgt über das persönliche Online-Banking, nach der Durchführung können die User:innen selbst entscheiden, ob sie das Ergebnis an willhaben übermitteln möchten. „In jedem Fall wird die Höhe des Einkommens dabei vertraulich behandelt und bleibt für Vermieter:innen und für willhaben verborgen. Angezeigt werden lediglich der Name des bzw. der KontoinhaberIn sowie ein grüner Banner, der die erfolgreiche Bonitätsprüfung ausweist – sofern das ermittelte Durchschnittseinkommen des Kontos über der Mietbelastungsquote von 50 Prozent liegt. Ist der Mietpreis der jeweiligen Immobilie zu hoch, wird im Mietprofil der User:innen keinerlei Information zu ihrer Bonitätsprüfung angezeigt, sodass sich in keinem Fall ein Nachteil ergibt“, erklärt Judith Kössner, Head of Immobilien bei willhaben, das Prozedere. FINcredible ist seit dem Jahr 2019 Teil der KSV1870 Gruppe. Christian Ochs, Geschäftsführer FINcredible, schildert, wie die Bonitätsprüfung von statten geht: „Die durchgeführte Bonitätsprüfung ist eine Momentaufnahme. Dabei wird ein Einkommensdurchschnitt der vergangenen drei Monate ermittelt. Neben regulären Einkünften wie Gehalt, Pension oder selbständigen Einkünften werden dabei auch Beihilfen oder Sonderzahlungen berücksichtigt. Dabei werden sämtliche dieser Daten lediglich für den kurzfristigen Zweck der Bonitätsprüfung verarbeitet.“ „Kooperationen sind aktuell wichtiger denn je. Insofern freut es mich sehr, dass mit FINcredible und willhaben zwei schlagkräftige Unternehmen zueinander gefunden haben, um sowohl Wohnungssuchenden wie auch Vermieter:innen eine objektive Entscheidungsgrundlage auf kurzem Wege anzubieten. Das Thema Echtzeit wird heutzutage immer relevanter, und die beiden Unternehmen zeigen, wie eine sinnstiftende Zusammenarbeit funktionieren kann“, sagt Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding. „Derzeit sind auf willhaben mehr als 20.000 Mietwohnungen sowie mehr als 1.300 Häuser zur Miete zu finden. Wer seine Traum-Immobilie bei uns gesichtet hat, hat oft nur wenig Zeit, sich gegen andere potenzielle Mieter:innen durchzusetzen. Und so freuen wir uns, mit FINcredible einen Partner an unserer Seite zu haben, der die Immobiliensuche für unsere UserInnen noch einfacher gestaltet und ebenso viel Wert auf Sicherheit und Datenschutz legt wie wir“, so Judith Kössner abschließend.
eugen!, die Online-Maklerservice-Tochter von Otto Immobilien, wurde mit der Vermarktung von 157 Wohnungen im Neubauprojekt „Wildgarten“ in Wien-Meidling beauftragt. Die Vermarktung des von der ARE entwickelte Wohnquartiers startet sofort, der Bezug ist ab 1. Februar 2025 möglich. Das Quartier "Wildgarten“ umfasst ein eigenes Viertel mit autofreien Zonen, viel Begrünung und zahlreichen Gemeinschaftsflächen. Das Wohnprojekt hat einen Mix aus Eigentums-, geförderten und freifinanzierten Mietwohnungen, von denen eugen! zwei Baufelder mit insgesamt 157 Wohneinheiten betreut. Die bunten Wohnhäuser auf den Baufeldern 5 und 7 variieren in ihrer Größe und umfassen zwischen vier und 30 Einheiten. Die Gesamtmieten liegen zwischen rund 660 und 1.800 Euro. Die Wohnungen habe Freiflächen. Die Beheizung erfolgt über Fernwärme, ergänzt durch Bauteilaktivierung in den Wohnungen. Es gibt zahlreichen Gemeinschaftseinrichtungen, darunter Spielwiesen, Sportfelder und ein Nachbarschaftszentrum mit Car- und Lastenrad-Sharing plus seine namensgebenden Naturflächen zum Ernten und Naschen – von Obstbäumen bis hin zu Kräutern und Beerensträuchern. „Mit dem ‚Wildgarten‘ setzen wir einmal mehr auf nachhaltiges Wohnen in urbaner Umgebung. Das Konzept und die Gegend sind ideal für Familien und Menschen, die auch in der Stadt gerne von Grün umgeben sind. Mit unseren digitalen Services und persönlicher Betreuung wird es ganz einfach, eine Wohnung anzumieten,“ sagt eugen!-Leiterin Cynthia Billisich.
Spätestens 2025, also in Developerrechnung jedenfalls "zeitnah", dürfte die Party wieder los gehen und auch Österreich erneut in den Investor:innenfokus rücken. So wie dies beispielsweise bei unseren deutschen Nachbarn gerade in diesen Wochen erst zaghaft, dann wohl zunehmend schon der Fall ist. Es scheint also so, als ob sich auch in Österreich eine klare Trendwende am Immobilien-Investmentmarkt abzeichnet. Mehr und mehr Investor:innen sind bereits wieder am Sprung für massive Zukäufe. Tatsächlich berichten auch massgebliche Investmentmakler:innen, dass sich die Auftragsbücher seitens der Geldgebenden beziehungsweise Investor:innen bereits wieder langsam aber sicher zu füllen beginnen. Und: Das jetzt einige Jahre aus der Mode gekommene forward funding feiert wohl absehbar eine Wiedergeburt. Eine (nicht repräsentative) Blitzumfrage von immoflash ergab, dass 3 von 5 Investor:innen wieder von einer Verkaufs- beziehungsweise Haltepolitik auf Einkauf umzustellen und ihre Fühler auszustrecken beginnen. Gleichzeitig nehmen diese aber eine forcierte Portfoliofokussierung vor und verkaufen jetzt auch zunehmend (wieder) nicht mehr zur Investmentstrategie passende Assets. In Deutschland ist das Invesmentgeschäft bereits sogar während des Sommers angesprungen, für Österreich wird dies für die kommenden Quartale erwartet und ab 2025 wieder "business as usual" vorherrschen. Dass hier nicht nur der Wunsch Vater des Gedankens ist, beweist eine Zwischenbilanz von re.comm-Chefin Iris Einwaller: "Tatsächlich ist in diesem Jahr bisher der Anteil an Investor:innen, Finanzierern und Kapitalgebenden noch nie so groß wie bei der diesjährigen re.comm. Das hat mich selber überrascht." Wenn diese Vorzeichen stimmen, könnte es für Projektentwickler beispielsweise schon bei der kommenden re.comm etwas weniger schwer werden als die letzten Jahre, Kapital einzusammeln beziehungsweise Projekte zu drehen oder Co-Finanzieren zu lassen. Tatsächlich bestätigt der vorige Woche veröffentliche Global Commercial Property Monitor Q2 2024 der RICS exakt diese Einschätzung. Demnach zeigen sich die Kapitalmärkte gegenüber Immobilieninvestments weltweit wieder deutlich aufgeschlossener, auch in Deutschland scheint das Schlimmste überwunden. Ins Bild passt da auch, dass zwischenzeitig die Mehrheit am Markt der Meinung ist, dass das erreichte Preisniveau durchschnittlich wieder ein Einstiegsniveau erreicht haben - lediglich bei Retailimmobilien herrscht noch die größte Zurückhaltung. Auch die Erwartungshaltung, dass die Büromieten wieder spürbar steigen werden, findet bereits eine Mehrheit. Und: Die ersten Investor:innen heben bereits ihre Prognosen für 2024 kräftig an, zuletzt beispielsweise MPC.
Expert:innen erwarten Zinssenkung von EZB und Fed
Zinsschritt erwartet
von Stefan Posch
Expert:innen erwarten, dass sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) im September ihre Leitzinsen senken. Bei der Fed wird aktuell sogar darüber spekuliert, ob ein stärkerer Zinsschritt als die übliche Senkung um 0,25 Prozentpunkte nötig sein könnte. Für die EZB hingegen gilt eine Senkung um 0,25 Prozentpunkte bei Expert:innen als sehr wahrscheinlich. Die nächste Zinssitzung der EZB ist für den 12. September geplant, während die Fed ihre Entscheidung am 18. September treffen wird, sofern es nicht zu einer vorgezogenen Entscheidung komm. Während die EZB bereits im Juni die Zinsen einmal gesenkt hat, wäre es für die Fed die erste Zinssenkung in diesem Zyklus. Jüngste Aussagen aus dem EZB-Rat haben die Erwartungen an den Finanzmärkten verstärkt, dass es im September zu einer Zinssenkung im Euroraum kommen wird. Olli Rehn, ein finnisches Mitglied des EZB-Rats, erklärte bei einer Veranstaltung in New York: „Meiner Meinung nach haben die zuletzt gestiegenen Risiken für das Wirtschaftswachstum im Euroraum die Argumente für eine Zinssenkung bei der nächsten geldpolitischen Sitzung der EZB im September gestärkt – vorausgesetzt, die Disinflation verläuft wie erwartet.“ Rehn betonte auch, dass der Weg zur angestrebten Inflationsrate von zwei Prozent in diesem Jahr noch „holprig“ sein könnte. Dennoch habe die EZB seit dem Höchststand der Inflation von 10,6 Prozent im Oktober 2022 erhebliche Fortschritte erzielt. „Die schlechte Nachricht betrifft die Aussichten für das Wirtschaftswachstum“, sagte Rehn weiter. „Es gibt keine klaren Anzeichen für eine Erholung des verarbeitenden Gewerbes, obwohl die Energiekosten, die bisher als Hauptursache für die schwache Entwicklung galten, weitgehend weggefallen sind.“ Rehns Bemerkungen waren die ersten aus dem EZB-Rat seit Beginn der Sommerpause der Zentralbank. Von der Nachrichtenagentur Reuters befragte Ökonomen erwarten mit großer Mehrheit, dass die EZB ihre Zinsen im September und Dezember jeweils um 0,25 Prozentpunkte senken wird.
Kürzlich feierten die jungen Immobilienverbände FORE und VÖPE Next gemeinsam ihr Sommerfest. Rund 400 Gäste fanden sich im Weingut Feuerwehr-Wagner in Wien-Döbling ein. In entspannter, sommerlicher Heurigen-Atmosphäre nutzten die Mitglieder die Gelegenheit, nicht nur zu feiern, sondern auch über die aktuellen Herausforderungen der Immobilienbranche zu diskutieren. Im Mittelpunkt stand in diesem Jahr der Gedanke der Zusammenarbeit und die Kooperation beider Vereine. „Partnerschaftliche Zusammenarbeit wurde bei diesem vereinsübergreifenden Netzwerkevent ganz großgeschrieben“, fasst Jürgen Narath, Leiter Immobilien bei Esterhazy, zusammen. „Die Möglichkeit, sich untereinander noch stärker zu vernetzen, ist großartig, und das unterstützen wir als EHL sehr gerne", ergänzt Karin Schunker, Geschäftsführerin der EHL Wohnen. Erste Anzeichen einer Marktbelebung wurden ebenfalls vorsichtig optimistisch aufgenommen. "Beim Transaktionsgeschäft im großvolumigen Bereich mit institutionellen Investoren fängt man langsam wieder an, die Fühler auszustrecken“, berichtet Gerald Kerbl, Steuerberater und Partner bei TPA Österreich.
RECHT: Gastkommentar zum Schaden einer Tiefenbohrung
Rechtsfall Betriebshaftpflichtversicherung
von Weinrauch Rechtsanwälte
Was ist passiert? Zwischen der Versicherungsnehmerin und dem Versicherer bestand eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, der unter anderem folgende Bestimmungen zugrunde lagen: „ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Artikel 3 3. Abgrenzung zum Leistungsversprechen Das Leistungsversprechen des Versicherers gemäß Punkt 1. umfasst somit nicht: 3.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllung tretende Ersatzleistung; 3.2 Ansprüche auf Gewährleistung für Mängel (zB auch Entgelt für mangelhaft erbrachte Leistungen); […] Artikel 8 AUSSCHLÜSSE VOM VERSICHERUNGSSCHUTZ […] 9. Schäden an eigener Leistung Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden, die an den vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen infolge einer in der Herstellung oder Lieferung liegenden Ursache entstehen. […]“
Über das Vermögen einer Versicherungsnehmerin wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter anerkannte das Absonderungsrecht der Klägerin als Insolvenzgläubiger an der Entschädigungsforderung der Versicherungsnehmerin gegenüber dem Versicherungsträger als Haftpflichtversicherer gemäß § 157 VersVG. Die Klägerin beauftragte nämlich die Versicherungsnehmerin 2016 mit einer Tiefenbohrung. 2017 kam es aufgrund Verschuldens der Versicherungsnehmerin zu einer Havarie, die zum Scheitern der Bohrung führte. Dadurch entstanden der Klägerin Schäden. Das Bohrloch musste aufgegeben und mit Zement verfüllt werden, dabei verblieben Rohre der Klägerin im Bohrloch. Die Klägerin kaufte für eine erneute Tiefenbohrung ein nahegelegenes Grundstück. Die Schallschutzelemente mussten bis zum Beginn der neuen Bohrung vorgehalten werden und wegen der durch den Vorfall verursachten Verzögerung entstanden der Klägerin Mehrkosten wegen eines „Wärmeversorgungsaufwands“. Die Klägerin verlangte insgesamt 1.003.033,84 Euro aus dem Versicherungsvertrag, einschließlich Kosten für die Verfüllung des Bohrlochs, den Wert der Rohre, Vorhaltekosten für Schallschutzwände, Grundstückskosten und Mehrkosten für die Wärmeversorgung. Der beklagte Versicherer argumentierte, dass die geltend gemachten Forderungen Erfüllungssurrogate und somit nicht von der Versicherung abgedeckt seien. Vor dem OGH war strittig, ob die von der Klägerin geltend gemachten Forderungen Erfüllungssurrogate iSd. Art 3 AHVB 2004 darstellen und ob für die Rohre der Risikoausschluss gemäß Art 8.9. AHVB 2004 zur Anwendung kommt.
Wie ist die Rechtslage? In seiner Entscheidung vom 22.05.2024, Geschäftszahl: 7Ob18/24h, führte der Oberste Gerichtshof (OGH) aus, dass in der Betriebshaftpflichtversicherung die Ausführung der bedungenen Leistung und Erfüllungssurrogate grundsätzlich nicht versichert ist, weil das Unternehmerrisiko nicht auf den Versicherer übertragen werden soll. Der Versicherungsschutz umfasst daher nur jenen Schaden, der über das Erfüllungsinteresse, also das Interesse, das die geschädigte Partei an der Erfüllung des Vertrages hatte, hinausgeht. Mangelfolgeschäden und Begleitschäden sind gedeckt, wenn sie über den Ausgleich der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags hinausgehen. Mangelfolgeschäden sind Schäden, die sich nicht unmittelbar auf die Erstellung des Werks beziehen, sondern daraus entstehen, dass durch die mangelhafte Leistung ein Schaden an einem anderen Vermögenswert entsteht. Ein Mangelfolgeschaden daher weder die reine Erfüllung des Vertrags, noch einen Ersatz der zur Erreichung der unmittelbaren geschuldeten Leistung dient. Der OGH entschied daher, dass die Kosten für den Ankauf des Grundstücks, die Beschädigung der Rohre und die Verfüllung der Rohre gedeckt sind, da sie nicht zur Erreichung des unmittelbaren Leistungsinteresses dienten, sondern ein Folge-/Begleitschaden sind. Weiters sprach der OGH aus, dass offen bleibe, ob die Mehrkosten für die Wärmeversorgung und Schallschutzwände direkt mit der Mangelbehebung und der ordnungsgemäßen Erfüllung zusammenhängen oder auch als Folge-/Begleitschäden zu betrachten sind.
Schlussfolgerungen Dazu Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch: „Der Versicherungsschutz umfasst in diesem Fall nur jenen Schaden, der über das Interesse an der Erfüllung des Vertrages hinausgeht. Kosten für die von einem Dritten vorgenommene Verbesserung fallen ebenfalls nicht in die Betriebshaftpflichtversicherung.“
RECHT: Letzter Bauteil im Juli an DEKA übertragen
Dorda beriet DLH beim ICV East-Verkauf
von Stefan Posch
Die Dorda Real Estate-Praxisgruppe unter der Leitung von Stefan Artner hat DLH Österreich beim Verkauf des Industrial Campus Vienna East begleitet, mit 150.000 m² der größte Logistikcampus in Österreich. Im Juli 2024 wurde der letzte Bauteil an DEKA übertragen. Das Team begleitete die DLH Österreich mehrjährig und vollumfänglich bei Erwerb, Errichtung, Vermietung und Verkauf der Projektentwicklung in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Wien-Schwechat. Der Industrial Campus Vienna East ist der größte Logistikcampus Österreichs und konnte beispielsweise Hornbach, Rudolph Logistik, Gebrüder Weiss, Österreichische Post aber auch XXL Sports & Outdoor als Mieter gewinnen. Der letzte Bauteil, eine Logistikhalle mit über 35.000 m², wurde nun ebenfalls an die WestInvest für Investmentfonds mbH, eine Gesellschaft der DEKA, verkauft. Im Juli 2024 erfolgte nach Fertigstellung und Vollvermietung das Closing und die Übertragung der Logistikimmobilie. Der Verkauf der gegenständlichen Halle Alpha 1 reiht sich in eine Vielzahl von Transaktionen zwischen DLH und DEKA. DEKA ist nun Eigentümerin des größten Logistikparks Österreich in Enzersdorf an der Fischa, ca. fünf km südlich des Wiener Flughafens. "Wir freuen uns sehr, dass unser langjähriger Mandant DLH auf das DORDA-Team und unsere umfassende Erfahrung im Transaktionsbereich vertraut hat. Dass diese top Transaktion trotz der aktuell wirtschaftlichen Herausforderungen erfolgreich umgesetzt wurde, ist ein positives Signal für die Immobilienbranche und macht das Closing zu einem besonderen Erfolg", resümiert Stefan Artner. Neben Stefan Artner (Partner), Leiter des DORDA Immobilienteams, bestand das Team darüber hinaus aus Vivien Lux (Rechtsanwaltsanwärterin, Immobilien- und Baurecht) und Philipp Proske (Rechtsanwaltsanwärter, Immobilien- und Baurecht). Christian Vogt, Geschäftsführer von DLH Österreich, weist auch auf die Bedeutung Nachhaltigkeit hin: "Nachhaltigkeit spielte bei der Entwicklung und Errichtung eine wesentliche Rolle, das Gebäude wird mit einer nachhaltigen Hackschnitzelanlage (statt des früher typischen Gas) beheizt, ist mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet und weißt eine ÖGNI Gold-Zertifizierung auf."
Nutzer:innen können Bonitätsprüfung in Anspruch nehmen
Willhaben bietet FINcredible an
von Stefan Posch
Seit einigen Monaten können Immobiliensuchende auf Willhaben die von FINcredible durchgeführte Bonitätsprüfung in Anspruch nehmen, die die Höhe der maximalen Mietbelastungsquote ermittelt. Die Prüfung erfolgt über das persönliche Online-Banking, nach der Durchführung können die User:innen selbst entscheiden, ob sie das Ergebnis an willhaben übermitteln möchten. „In jedem Fall wird die Höhe des Einkommens dabei vertraulich behandelt und bleibt für Vermieter:innen und für willhaben verborgen. Angezeigt werden lediglich der Name des bzw. der KontoinhaberIn sowie ein grüner Banner, der die erfolgreiche Bonitätsprüfung ausweist – sofern das ermittelte Durchschnittseinkommen des Kontos über der Mietbelastungsquote von 50 Prozent liegt. Ist der Mietpreis der jeweiligen Immobilie zu hoch, wird im Mietprofil der User:innen keinerlei Information zu ihrer Bonitätsprüfung angezeigt, sodass sich in keinem Fall ein Nachteil ergibt“, erklärt Judith Kössner, Head of Immobilien bei willhaben, das Prozedere. FINcredible ist seit dem Jahr 2019 Teil der KSV1870 Gruppe. Christian Ochs, Geschäftsführer FINcredible, schildert, wie die Bonitätsprüfung von statten geht: „Die durchgeführte Bonitätsprüfung ist eine Momentaufnahme. Dabei wird ein Einkommensdurchschnitt der vergangenen drei Monate ermittelt. Neben regulären Einkünften wie Gehalt, Pension oder selbständigen Einkünften werden dabei auch Beihilfen oder Sonderzahlungen berücksichtigt. Dabei werden sämtliche dieser Daten lediglich für den kurzfristigen Zweck der Bonitätsprüfung verarbeitet.“ „Kooperationen sind aktuell wichtiger denn je. Insofern freut es mich sehr, dass mit FINcredible und willhaben zwei schlagkräftige Unternehmen zueinander gefunden haben, um sowohl Wohnungssuchenden wie auch Vermieter:innen eine objektive Entscheidungsgrundlage auf kurzem Wege anzubieten. Das Thema Echtzeit wird heutzutage immer relevanter, und die beiden Unternehmen zeigen, wie eine sinnstiftende Zusammenarbeit funktionieren kann“, sagt Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding. „Derzeit sind auf willhaben mehr als 20.000 Mietwohnungen sowie mehr als 1.300 Häuser zur Miete zu finden. Wer seine Traum-Immobilie bei uns gesichtet hat, hat oft nur wenig Zeit, sich gegen andere potenzielle Mieter:innen durchzusetzen. Und so freuen wir uns, mit FINcredible einen Partner an unserer Seite zu haben, der die Immobiliensuche für unsere UserInnen noch einfacher gestaltet und ebenso viel Wert auf Sicherheit und Datenschutz legt wie wir“, so Judith Kössner abschließend.
Der Bezug ist ab Februar 2025 möglich
eugen! vermarktet „Wildgarten“
von Elisabeth K. Fürst
eugen!, die Online-Maklerservice-Tochter von Otto Immobilien, wurde mit der Vermarktung von 157 Wohnungen im Neubauprojekt „Wildgarten“ in Wien-Meidling beauftragt. Die Vermarktung des von der ARE entwickelte Wohnquartiers startet sofort, der Bezug ist ab 1. Februar 2025 möglich. Das Quartier "Wildgarten“ umfasst ein eigenes Viertel mit autofreien Zonen, viel Begrünung und zahlreichen Gemeinschaftsflächen. Das Wohnprojekt hat einen Mix aus Eigentums-, geförderten und freifinanzierten Mietwohnungen, von denen eugen! zwei Baufelder mit insgesamt 157 Wohneinheiten betreut. Die bunten Wohnhäuser auf den Baufeldern 5 und 7 variieren in ihrer Größe und umfassen zwischen vier und 30 Einheiten. Die Gesamtmieten liegen zwischen rund 660 und 1.800 Euro. Die Wohnungen habe Freiflächen. Die Beheizung erfolgt über Fernwärme, ergänzt durch Bauteilaktivierung in den Wohnungen. Es gibt zahlreichen Gemeinschaftseinrichtungen, darunter Spielwiesen, Sportfelder und ein Nachbarschaftszentrum mit Car- und Lastenrad-Sharing plus seine namensgebenden Naturflächen zum Ernten und Naschen – von Obstbäumen bis hin zu Kräutern und Beerensträuchern. „Mit dem ‚Wildgarten‘ setzen wir einmal mehr auf nachhaltiges Wohnen in urbaner Umgebung. Das Konzept und die Gegend sind ideal für Familien und Menschen, die auch in der Stadt gerne von Grün umgeben sind. Mit unseren digitalen Services und persönlicher Betreuung wird es ganz einfach, eine Wohnung anzumieten,“ sagt eugen!-Leiterin Cynthia Billisich.
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