Supernova kauft Verwaltung der C&P

Teil des Restrukturierungsplanes der C&P Immobilien

von Gerhard Rodler und Stefan Posch

Markus Ritter, C&P Immobilien © C&P Immobilien/ Walter Luttenberger Markus Ritter, C&P Immobilien © C&P Immobilien/ Walter Luttenberger
Die C&P Immobilien bekommt frisches Geld. Wie Immoflash in Erfahrung bringen konnte wurde die Hausverwaltungssparte C&P Management an die Supernova verkauft. Der Verkauf ist Teil des laufenden Restrukturierungsplanes der C&P Immobilien.
"Wir freuen uns sehr, dass wir die C&P Management kaufen konnten, wir hatten eine Übernahme schon längere Zeit am Schirm. Wir haben bereits ein sehr erfolgreiches Center- und Gebäudemanagement und wollen mit dem Ankauf diese Sparte weiter stärken. Wir sehen viel Potenzial in dem Bereich", so Frank Albert, Gründer der Supernova-Gruppe zum Immoflash.
Die Supernova-Gruppe ist ein international tätiges Immobilienunternehmen in privater Hand mit Sitz in Graz, dessen Fokus insbesondere auf Einzelhandelsimmobilien liegt. Im vergangenen Jahr sorgte das Unternehmen mit dem Kauf der Immobilien der kika/Leiner Gruppe für Schlagzeilen.
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Inflationsziel fast erreicht

Teuerung im August 2024 bei 2,4 Prozent

von Leon Protz

EZB-Ziel fast erreicht © AdobeStock EZB-Ziel fast erreicht © AdobeStock
Die Inflationsrate für August 2024 beträgt voraussichtlich 2,4 Prozent, wie aus Berechnungen von Statistik Austria im Rahmen einer Schnellschätzung hervorgeht. Gegenüber dem Vormonat Juli geht das Preisniveau voraussichtlich um 0,2 Prozent zurück. „Österreichs Inflation ist nur noch 0,4 Prozentpunkte vom EZB-Ziel entfernt. Im August 2024 ist die Inflation einer ersten Schätzung zufolge auf 2,4 Prozent zurückgegangen – und damit auf den niedrigsten Wert seit April 2021. Vor allem Treibstoffe, aber auch Heizöl, wirken im Gegensatz zu den Vormonaten nicht mehr preistreibend, sondern im Jahresvergleich merklich preisdämpfend“, so Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
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Warimpex mit negativen Periodenergebnis

Minus von 8,8 Millionen Euro im 1. Halbjahr

von Stefan Posch

Warimpex-CEO Franz Jurkowitsch © Warimpex Warimpex-CEO Franz Jurkowitsch © Warimpex
Das erste Halbjahr 2024 ergab für die Warimpex ein negatives Periodenergebnis von -8,8 Millionen Euro. Eine erste Trendwende konnte aber alut der Warimpex mit der Senkung des Leitzinssatzes der EZB im Juni 2024 beobachtet werden. „Trotz der andauernden Herausforderungen entwickelte sich das operative Geschäft stabil und die Projektentwicklungen schreiten planmäßig voran. Im Fokus stehen die aktuellen Entwicklungen in Krakau und Darmstadt.“, so Warimpex-CEO Franz Jurkowitsch.
Im ersten Halbjahr 2024 blieb der Gesamt-Umsatz mit 26,0 Millionen Euro in etwa gleich (-1 Prozent), während der direkt den Umsatzerlösen zuordenbare Aufwand um 6 Prozent auf 9,5 Millionen Euro anstieg. Im Hotelbereich war die Umsatzentwicklung trotz des schwächeren Rubelkurses im ersten Halbjahr 2024 positiv, während die Umsatzerlöse aus der Vermietung von Büroimmobilien leicht sanken. Daraus resultiert ein um 5 Prozent niedrigeres Bruttoergebnis vom Umsatz von 16,5 Millionen Euro.
Aufgrund des anhaltenden Konflikts in der Ukraine und des geringen Wirtschaftswachstums rechnet die Warimpex auch weiterhin mit einem herausfordernden Marktumfeld. „Dennoch gehen wir von einer positiven Entwicklung unserer operativen Tätigkeiten aus und führen die aktuellen Projektentwicklungen planmäßig fort. Unser Schwerpunkt liegt weiterhin auf der Bauvorbereitung und Erlangung von Baugenehmigungen für unsere Projektentwicklungen, um zum geeigneten Zeitpunkt mit dem Bau starten zu können. Auch die Umsetzung von Nachhaltigkeitskonzepten bei unseren Immobilien durch die entsprechenden Zertifizierungen wird fortgeführt.“, schließt Franz Jurkowitsch.
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EHL vermarktet "Neustift am Walde 86"

16 Wohneinheiten mit Blick auf die Weinberge in Döbling

von Leon Protz

Neustift am Walde 86 © real agency Neustift am Walde 86 © real agency
Die EHL Wohnen wurde exklusiv mit der Vermarktung des neuen Wohnprojekts "Neustift am Walde 86" im 19. Wiener Gemeindebezirk beauftragt. Entwickelt von der Wabitsch Immobilien Gruppe, bietet diese Wohnanlage 16 Wohneinheiten mit Blick auf die Weinberge. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Vermarktung dieses einzigartigen Projekts in einer so attraktiven Lage beauftragt wurden. Die Kombination aus traditioneller Architektur und hochwertigen sowie modernen Ausstattungsmaterialien macht das Wohnprojekt zu einem idealen Zuhause – einerseits für Personen und Familien, die die Vielfalt von Neustift mit den nahe gelegenen Weinbergen schätzen, und andererseits auch hervorragend für Anleger:innen“, sagt Karina Schunker, Geschäftsführerin der EHL Wohnen. „Unser Wohnprojekt in Neustift am Walde 86 bietet maximalen Wohnkomfort durch die hochwertige Massivbauweise in einer der begehrtesten Wohnlagen Wiens. Dieses Projekt erfüllt höchste Ansprüche und bietet den künftigen Bewohner:innen nicht nur eine grüne Wohnoase, sondern auch eine herausragende Infrastruktur“, ergänzt Friedrich Wabitsch von der Wabitsch Immobilien Gruppe. Von den 16 Wohnungen verfügen 12 über Terrassen, drei weitere Wohnungen bieten zusätzlich zur Terrasse einen privaten Garten. Die Wohnanlage bietet neben einem Kleinkinderspielplatz auch Einlagerungsräume sowie 24 Kfz-Stellplätze in der Tiefgarage und Abstellräume für Fahrräder und Kinderwagen.
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Gewerbliche Kurzzeitvermietung in Wien

RECHT: Gastkommentar zur Zustimmung der Wohnungseigentümer:innen

von Weinrauch Rechtsanwälte

Roland Weinrauch empfiehlt die schriftliche Zustimmung aller Eigentümer:innen einzuholen. © Weinrauch Rechtsanwälte Roland Weinrauch empfiehlt die schriftliche Zustimmung aller Eigentümer:innen einzuholen. © Weinrauch Rechtsanwälte
Seit 01.07.2024 ist die gewerbliche Kurzzeitvermietung von Wohnungen außerhalb von Wohnzonen in Wien nur noch mit einer Ausnahmebewilligung zulässig (§ 129 Abs 1a BO für Wien). Dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist unter anderem "die schriftliche Zustimmung der Eigentümer:in (aller Miteigentümer:innen) des Gebäudes beizulegen". Ob dabei für die Erlangung dieser Zustimmung eine entsprechende Regelung im Wohnungseigentumsvertrag ausreicht oder nicht hat nun das VWG Wien mit „Nein“ beantwortet. Letztinstanzliche Judikatur gibt es dazu noch nicht.
Rechtliche Beurteilung
Eine Ausnahmebewilligung für die gewerbliche Kurzzeitvermietung ist gem. § 129 Abs 1a BO für Wien bei Einhaltung der sonstigen baurechtlichen Bestimmungen zu erteilen, wenn
sich die Wohnung nicht in einer Wohnzone oder einer anderen speziellen Widmungskategorie befindet, für die Errichtung der Wohnung keine Wohnbaufördermittel in Anspruch genommen worden sind,die Mehrzahl der Wohnungen im betreffenden Gebäude weiterhin zu Wohnzwecken genutzt wird und dadurch nicht mehr als 50 Prozent der Nutzungseinheiten des Gebäudes der gewerblichen Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke dienen.
Die Ausnahmebewilligung für eine Wohnung ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen (neuerliche Ausnahmebewilligungen sind möglich). Die Behörde kann allenfalls erforderliche Auflagen erteilen. Ferner ist dem Antrag die schriftliche Zustimmung sämtlicher (Mit-)Eigentümer:innen des Gebäudes beizulegen.
Das VwG Wien hat sich nunmehr mit der Frage beschäftigt, ob für diese Zustimmung eine entsprechende Regelung im Wohnungseigentumsvertrag ausreicht und dies verneint (VwG Wien 17. 4. 2024, VGW-111/078/4847/2024). Das VwG Wien verneinte diese Frage unter Verweis auf die Gesetzesmaterialien. Die gesetzlich geforderten Zustimmungen sollten gewährleisten, dass Wohngebäude nicht zur Gänze Wohnzwecken entzogen werden und dass es unter den Miteigentümern Einvernehmen gibt, für welche Wohnungen innerhalb des Gebäudes eine Ausnahmebewilligung beantragt werden soll. Das VwG Wien hielt eine pauschale Regelung im Wohnungseigentumsvertrag dafür nicht für ausreichend. In der juristischen Literatur wird das stellenweise anders gesehen (Trapichler, Die Wiener Wohnzone 2.0 und das neue Verwendungsgebot nach der Wr BauO-Novelle 2023).
Es ließen sich auch verfassungsrechtliche Bedenken (Eingriff der Eigentums- und Erwerbsfreiheit der Wohnungseigentümer) gegen das Ergebnis des VwG Wien anführen; in der Praxis und zum Zwecke einer leichteren Abwicklung ist aber zu empfehlen jeweils die Zustimmung der Wohnungseigentümer einzuholen und der Behörde nicht nur einen entsprechenden Auszug aus dem Wohnungseigentumsvertrag vorzulegen.
Rechtsanwalt Roland Weinrauch folgert: „Auf Basis einer Entscheidung des VwG Wiens ist bei der Antragstellung zur Erlangung einer Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs 1a BO für Wien die schriftliche Zustimmung sämtlicher Eigentümer:innen des Hauses beizulegen. Diese Zustimmung darf nach VwG Wien nicht bereits in Form einer Klausel im Wohnungseigentumsvertrag vorliegen, sondern muss separat eingeholt werden. Auch wenn die Entscheidung des VwG Wiens keine letztinstanzliche Entscheidung ist und sich z.B. verfassungsrechtliche Bedenken argumentieren lassen, empfehlen wir die Vorlage von separat eingeholten Zustimmungen.“
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Magdalena Krasser jetzt Rechtsanwältin

RECHT: Im Construction und Real Estate Team von KWR

von Leon Protz

Magdalena Krasser  © Georg Wilke Magdalena Krasser © Georg Wilke
Magdalena Krasser ist im August 2024 zur Rechtsanwältin im Construction und Real Estate Team von KWR aufgestiegen, welchem sie bereits seit 2016 angehört. Magdalena Krasser ist auf Bau- und Immobilienrecht spezialisiert, wobei die Beratungsschwerpunkte in der (außer)gerichtlichen Vertretung und Beratung namhafter Mandant:innen in den Bereichen des zivilen Baurechts, allgemeinen Leistungsstörungs- und Schadenersatzrechtes sowie in der Gestaltung und der Abwicklung von Liegenschaftskaufverträgen liegen. Mit Magdalena Krassers Aufstieg zur Rechtsanwältin baut KWR eines der Kernkompetenzgebiete weiter aus, um so der stetig wachsenden Nachfrage auf Seite der Mandant:innen weiterhin gerecht zu werden und Beratungsleistungen auf höchstem Niveau garantieren zu können. „Wir freuen uns sehr, dass Magdalena Krasser nun als Rechtsanwältin das Construction und Real Estate Team von KWR unterstützen wird. Es ist unser dezidiertes Ziel, unseren Jurist:innen die Möglichkeit zu geben, ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin bei uns fortsetzen und bis in die Partnerebene aufsteigen zu können. Magdalena Krasser stellt eine große Bereicherung für unser Team dar und wir freuen uns, dass wir sie weiter auf ihrem Karriereweg begleiten können“ so die KWR-Partner Jan Philipp Schifko und Clemens Berlakovits. „Magdalena Krasser ist eine ausgewiesene Expertin und ihr Aufstieg stellt einen Gewinn für unsere Construction und Real Estate Praxis dar. So können wir aufgrund des großen Vertrauens unserer Klient:innen weiter erfolgreich wachsen“, so KWR-Managing Partner Thomas Frad.
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Zweites Magdas Hotel eröffnet in Wien

Das ehemalige Popup Hotel am Wiener Prater wird bis 2027 nachhaltig renoviert

von Elisabeth K. Fürst

So wird das komplett revitalisierte magdas im Prater aussehen.  © Atelier Heiss So wird das komplett revitalisierte magdas im Prater aussehen. © Atelier Heiss
Das Magdas Hotel zeigt seit 2015 wie ein sozialer Hotelbetrieb erfolgreich funktioniert. Nach dem Umzug in die Ungargasse 2022 wird 2027 das ehemalige Popup Hotel am Wiener Prater als nachhaltig renovierter zweiter Standort wieder öffnen. 2015 eröffnete in Wien das erste Magdas Hotel in einem ehemaligen Pflegewohnhaus am Wiener Prater. Seit Herbst 2022 begrüßt das Hotel seine Gäste aus aller Welt in einem ehemaligen Priesterwohnhaus in Wien-Landstraße. Rund 100 Menschen mit Fluchterfahrung haben im magdas Hotel mittlerweile ihre Karriere begonnen. Klaus Schwertner, Caritasdirektor der Erzdiözese Wien: ,,Mit der Eröffnung eines zweiten magdas Hotel in Wien verdoppeln wir unsere soziale Wirkung und können noch mehr engagierten Menschen den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen." Mit der Wiedereröffnung werden rund 40 zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze ab 2027 geschaffen. Davor wird das Hotel im Prater ab Frühjahr 2025 nachhaltig renoviert und das möglichst nachhaltig.
,,Neben unseren sozialen Auftrag vor allem Menschen mit geringeren Jobchancen in den Arbeitsmarkt zu integrieren ist Nachhaltigkeit im Bau und im Betrieb ins Zentrum unseres Handels gerückt", beschreibt Gabriela Sonnleitner, Geschäftsführerin von magdas Social Business, die Weiterentwicklung des Social Business Hotels. Das Gebäude in der Laufbergergasse 12 am Wiener Prater wurde in den 1970er-Jahren erbaut und muss grundsaniert werden. Die Grundstruktur des Hauses wird in großen Teilen erhalten, um möglichst wenig Abrissmaterial zu produzieren. Zur Heizung und Kühlung wird Grundwasser genutzt und Strom wird soweit möglich mit der eigenen Photovoltaikanlage erzeugt. Mit dem Umbau ist das Atelier Heiss Architekten beauftragt. 

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Neuer Vorstand bei BWS

Kerstin Robausch-Löffelmann übernimmt den technisch-operativen Vorstand

von Leon Protz

Kerstin Robausch-Löffelmann © Sabine Klimpt/BWSG

Kerstin Robausch-Löffelmann © Sabine Klimpt/BWSG
Die BWS Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft kündigt eine Neubesetzung in ihrer Führungsetage an: Mit 1. September 2024 übernimmt Kerstin Robausch-Löffelmann den technisch-operativen Vorstand. Gemeinsam mit dem kaufmännischen Vorstand Mathias Moser wird sie die Geschicke des Unternehmens lenken. Der Aufsichtsrat hat die Bestellung von Robausch-Löffelmann einstimmig beschlossen.
Robausch-Löffelmann bringt 30 Jahre Erfahrung in der Bau- und Immobilienbranche mit. Nach ihrem Architekturstudium an der TU Graz und einem Stipendium beim renommierten Architekten Harry Seidler in Sydney sammelte sie wertvolle Erfahrungen als Planerin und Projektleiterin. Zuletzt war sie Managing Director bei Value One Development. „Der Wohnungsbedarf steigt in den großen Städten, während die Mieten und Preise für Eigentumswohnungen unter Druck stehen”, erklärt Robausch-Löffelmann. „Es wird in Zukunft mehr denn je entscheidend sein, leistbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum zu schaffen. Gemeinsam mit meinem Team werden wir innovative Lösungen entwickeln.”
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Minus von 8,8 Millionen Euro im 1. Halbjahr

Warimpex mit negativen Periodenergebnis

von Stefan Posch

Das erste Halbjahr 2024 ergab für die Warimpex ein negatives Periodenergebnis von -8,8 Millionen Euro. Eine erste Trendwende konnte aber alut der Warimpex mit der Senkung des Leitzinssatzes der EZB im Juni 2024 beobachtet werden. „Trotz der andauernden Herausforderungen entwickelte sich das operative Geschäft stabil und die Projektentwicklungen schreiten planmäßig voran. Im Fokus stehen die aktuellen Entwicklungen in Krakau und Darmstadt.“, so Warimpex-CEO Franz Jurkowitsch.
Im ersten Halbjahr 2024 blieb der Gesamt-Umsatz mit 26,0 Millionen Euro in etwa gleich (-1 Prozent), während der direkt den Umsatzerlösen zuordenbare Aufwand um 6 Prozent auf 9,5 Millionen Euro anstieg. Im Hotelbereich war die Umsatzentwicklung trotz des schwächeren Rubelkurses im ersten Halbjahr 2024 positiv, während die Umsatzerlöse aus der Vermietung von Büroimmobilien leicht sanken. Daraus resultiert ein um 5 Prozent niedrigeres Bruttoergebnis vom Umsatz von 16,5 Millionen Euro.
Aufgrund des anhaltenden Konflikts in der Ukraine und des geringen Wirtschaftswachstums rechnet die Warimpex auch weiterhin mit einem herausfordernden Marktumfeld. „Dennoch gehen wir von einer positiven Entwicklung unserer operativen Tätigkeiten aus und führen die aktuellen Projektentwicklungen planmäßig fort. Unser Schwerpunkt liegt weiterhin auf der Bauvorbereitung und Erlangung von Baugenehmigungen für unsere Projektentwicklungen, um zum geeigneten Zeitpunkt mit dem Bau starten zu können. Auch die Umsetzung von Nachhaltigkeitskonzepten bei unseren Immobilien durch die entsprechenden Zertifizierungen wird fortgeführt.“, schließt Franz Jurkowitsch.

16 Wohneinheiten mit Blick auf die Weinberge in Döbling

EHL vermarktet "Neustift am Walde 86"

von Leon Protz

Neustift am Walde 86 © real agency
Die EHL Wohnen wurde exklusiv mit der Vermarktung des neuen Wohnprojekts "Neustift am Walde 86" im 19. Wiener Gemeindebezirk beauftragt. Entwickelt von der Wabitsch Immobilien Gruppe, bietet diese Wohnanlage 16 Wohneinheiten mit Blick auf die Weinberge. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Vermarktung dieses einzigartigen Projekts in einer so attraktiven Lage beauftragt wurden. Die Kombination aus traditioneller Architektur und hochwertigen sowie modernen Ausstattungsmaterialien macht das Wohnprojekt zu einem idealen Zuhause – einerseits für Personen und Familien, die die Vielfalt von Neustift mit den nahe gelegenen Weinbergen schätzen, und andererseits auch hervorragend für Anleger:innen“, sagt Karina Schunker, Geschäftsführerin der EHL Wohnen. „Unser Wohnprojekt in Neustift am Walde 86 bietet maximalen Wohnkomfort durch die hochwertige Massivbauweise in einer der begehrtesten Wohnlagen Wiens. Dieses Projekt erfüllt höchste Ansprüche und bietet den künftigen Bewohner:innen nicht nur eine grüne Wohnoase, sondern auch eine herausragende Infrastruktur“, ergänzt Friedrich Wabitsch von der Wabitsch Immobilien Gruppe. Von den 16 Wohnungen verfügen 12 über Terrassen, drei weitere Wohnungen bieten zusätzlich zur Terrasse einen privaten Garten. Die Wohnanlage bietet neben einem Kleinkinderspielplatz auch Einlagerungsräume sowie 24 Kfz-Stellplätze in der Tiefgarage und Abstellräume für Fahrräder und Kinderwagen.
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RECHT: Gastkommentar zur Zustimmung der Wohnungseigentümer:innen

Gewerbliche Kurzzeitvermietung in Wien

von Weinrauch Rechtsanwälte

Roland Weinrauch empfiehlt die schriftliche Zustimmung aller Eigentümer:innen einzuholen. © Weinrauch Rechtsanwälte
Seit 01.07.2024 ist die gewerbliche Kurzzeitvermietung von Wohnungen außerhalb von Wohnzonen in Wien nur noch mit einer Ausnahmebewilligung zulässig (§ 129 Abs 1a BO für Wien). Dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist unter anderem "die schriftliche Zustimmung der Eigentümer:in (aller Miteigentümer:innen) des Gebäudes beizulegen". Ob dabei für die Erlangung dieser Zustimmung eine entsprechende Regelung im Wohnungseigentumsvertrag ausreicht oder nicht hat nun das VWG Wien mit „Nein“ beantwortet. Letztinstanzliche Judikatur gibt es dazu noch nicht.
Rechtliche Beurteilung
Eine Ausnahmebewilligung für die gewerbliche Kurzzeitvermietung ist gem. § 129 Abs 1a BO für Wien bei Einhaltung der sonstigen baurechtlichen Bestimmungen zu erteilen, wenn
sich die Wohnung nicht in einer Wohnzone oder einer anderen speziellen Widmungskategorie befindet, für die Errichtung der Wohnung keine Wohnbaufördermittel in Anspruch genommen worden sind,die Mehrzahl der Wohnungen im betreffenden Gebäude weiterhin zu Wohnzwecken genutzt wird und dadurch nicht mehr als 50 Prozent der Nutzungseinheiten des Gebäudes der gewerblichen Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke dienen.
Die Ausnahmebewilligung für eine Wohnung ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen (neuerliche Ausnahmebewilligungen sind möglich). Die Behörde kann allenfalls erforderliche Auflagen erteilen. Ferner ist dem Antrag die schriftliche Zustimmung sämtlicher (Mit-)Eigentümer:innen des Gebäudes beizulegen.
Das VwG Wien hat sich nunmehr mit der Frage beschäftigt, ob für diese Zustimmung eine entsprechende Regelung im Wohnungseigentumsvertrag ausreicht und dies verneint (VwG Wien 17. 4. 2024, VGW-111/078/4847/2024). Das VwG Wien verneinte diese Frage unter Verweis auf die Gesetzesmaterialien. Die gesetzlich geforderten Zustimmungen sollten gewährleisten, dass Wohngebäude nicht zur Gänze Wohnzwecken entzogen werden und dass es unter den Miteigentümern Einvernehmen gibt, für welche Wohnungen innerhalb des Gebäudes eine Ausnahmebewilligung beantragt werden soll. Das VwG Wien hielt eine pauschale Regelung im Wohnungseigentumsvertrag dafür nicht für ausreichend. In der juristischen Literatur wird das stellenweise anders gesehen (Trapichler, Die Wiener Wohnzone 2.0 und das neue Verwendungsgebot nach der Wr BauO-Novelle 2023).
Es ließen sich auch verfassungsrechtliche Bedenken (Eingriff der Eigentums- und Erwerbsfreiheit der Wohnungseigentümer) gegen das Ergebnis des VwG Wien anführen; in der Praxis und zum Zwecke einer leichteren Abwicklung ist aber zu empfehlen jeweils die Zustimmung der Wohnungseigentümer einzuholen und der Behörde nicht nur einen entsprechenden Auszug aus dem Wohnungseigentumsvertrag vorzulegen.
Rechtsanwalt Roland Weinrauch folgert: „Auf Basis einer Entscheidung des VwG Wiens ist bei der Antragstellung zur Erlangung einer Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs 1a BO für Wien die schriftliche Zustimmung sämtlicher Eigentümer:innen des Hauses beizulegen. Diese Zustimmung darf nach VwG Wien nicht bereits in Form einer Klausel im Wohnungseigentumsvertrag vorliegen, sondern muss separat eingeholt werden. Auch wenn die Entscheidung des VwG Wiens keine letztinstanzliche Entscheidung ist und sich z.B. verfassungsrechtliche Bedenken argumentieren lassen, empfehlen wir die Vorlage von separat eingeholten Zustimmungen.“

RECHT: Im Construction und Real Estate Team von KWR

Magdalena Krasser jetzt Rechtsanwältin

von Leon Protz

Magdalena Krasser © Georg Wilke
Magdalena Krasser ist im August 2024 zur Rechtsanwältin im Construction und Real Estate Team von KWR aufgestiegen, welchem sie bereits seit 2016 angehört. Magdalena Krasser ist auf Bau- und Immobilienrecht spezialisiert, wobei die Beratungsschwerpunkte in der (außer)gerichtlichen Vertretung und Beratung namhafter Mandant:innen in den Bereichen des zivilen Baurechts, allgemeinen Leistungsstörungs- und Schadenersatzrechtes sowie in der Gestaltung und der Abwicklung von Liegenschaftskaufverträgen liegen. Mit Magdalena Krassers Aufstieg zur Rechtsanwältin baut KWR eines der Kernkompetenzgebiete weiter aus, um so der stetig wachsenden Nachfrage auf Seite der Mandant:innen weiterhin gerecht zu werden und Beratungsleistungen auf höchstem Niveau garantieren zu können. „Wir freuen uns sehr, dass Magdalena Krasser nun als Rechtsanwältin das Construction und Real Estate Team von KWR unterstützen wird. Es ist unser dezidiertes Ziel, unseren Jurist:innen die Möglichkeit zu geben, ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin bei uns fortsetzen und bis in die Partnerebene aufsteigen zu können. Magdalena Krasser stellt eine große Bereicherung für unser Team dar und wir freuen uns, dass wir sie weiter auf ihrem Karriereweg begleiten können“ so die KWR-Partner Jan Philipp Schifko und Clemens Berlakovits. „Magdalena Krasser ist eine ausgewiesene Expertin und ihr Aufstieg stellt einen Gewinn für unsere Construction und Real Estate Praxis dar. So können wir aufgrund des großen Vertrauens unserer Klient:innen weiter erfolgreich wachsen“, so KWR-Managing Partner Thomas Frad.
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Das ehemalige Popup Hotel am Wiener Prater wird bis 2027 nachhaltig renoviert

Zweites Magdas Hotel eröffnet in Wien

von Elisabeth K. Fürst

Das Magdas Hotel zeigt seit 2015 wie ein sozialer Hotelbetrieb erfolgreich funktioniert. Nach dem Umzug in die Ungargasse 2022 wird 2027 das ehemalige Popup Hotel am Wiener Prater als nachhaltig renovierter zweiter Standort wieder öffnen. 2015 eröffnete in Wien das erste Magdas Hotel in einem ehemaligen Pflegewohnhaus am Wiener Prater. Seit Herbst 2022 begrüßt das Hotel seine Gäste aus aller Welt in einem ehemaligen Priesterwohnhaus in Wien-Landstraße. Rund 100 Menschen mit Fluchterfahrung haben im magdas Hotel mittlerweile ihre Karriere begonnen. Klaus Schwertner, Caritasdirektor der Erzdiözese Wien: ,,Mit der Eröffnung eines zweiten magdas Hotel in Wien verdoppeln wir unsere soziale Wirkung und können noch mehr engagierten Menschen den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen." Mit der Wiedereröffnung werden rund 40 zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze ab 2027 geschaffen. Davor wird das Hotel im Prater ab Frühjahr 2025 nachhaltig renoviert und das möglichst nachhaltig.
,,Neben unseren sozialen Auftrag vor allem Menschen mit geringeren Jobchancen in den Arbeitsmarkt zu integrieren ist Nachhaltigkeit im Bau und im Betrieb ins Zentrum unseres Handels gerückt", beschreibt Gabriela Sonnleitner, Geschäftsführerin von magdas Social Business, die Weiterentwicklung des Social Business Hotels. Das Gebäude in der Laufbergergasse 12 am Wiener Prater wurde in den 1970er-Jahren erbaut und muss grundsaniert werden. Die Grundstruktur des Hauses wird in großen Teilen erhalten, um möglichst wenig Abrissmaterial zu produzieren. Zur Heizung und Kühlung wird Grundwasser genutzt und Strom wird soweit möglich mit der eigenen Photovoltaikanlage erzeugt. Mit dem Umbau ist das Atelier Heiss Architekten beauftragt. 

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Kerstin Robausch-Löffelmann übernimmt den technisch-operativen Vorstand

Neuer Vorstand bei BWS

von Leon Protz

Die BWS Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft kündigt eine Neubesetzung in ihrer Führungsetage an: Mit 1. September 2024 übernimmt Kerstin Robausch-Löffelmann den technisch-operativen Vorstand. Gemeinsam mit dem kaufmännischen Vorstand Mathias Moser wird sie die Geschicke des Unternehmens lenken. Der Aufsichtsrat hat die Bestellung von Robausch-Löffelmann einstimmig beschlossen.
Robausch-Löffelmann bringt 30 Jahre Erfahrung in der Bau- und Immobilienbranche mit. Nach ihrem Architekturstudium an der TU Graz und einem Stipendium beim renommierten Architekten Harry Seidler in Sydney sammelte sie wertvolle Erfahrungen als Planerin und Projektleiterin. Zuletzt war sie Managing Director bei Value One Development. „Der Wohnungsbedarf steigt in den großen Städten, während die Mieten und Preise für Eigentumswohnungen unter Druck stehen”, erklärt Robausch-Löffelmann. „Es wird in Zukunft mehr denn je entscheidend sein, leistbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum zu schaffen. Gemeinsam mit meinem Team werden wir innovative Lösungen entwickeln.”
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