DL mit technischen Service haben sogar plus 11,9 Prozent
von Elisabeth K. Fürst
Die Facility Service-Unternehmen in Österreich verzeichnen für das Geschäftsjahr 2023 laut aktueller Lündendonk-Liste ein Wachstum von durchschnittlich 7,4 Prozent. Besonders Dienstleistende mit einem Schwerpunkt im technischen Service legen mit durchschnittlich 11,9 Prozent deutlich stärker zu als andere Anbieter:innen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg bei allen analysierten Unternehmen im Durchschnitt um 4,0 Prozent. An der Spitze der Lünendonk-Studie 2024 „Facility Service in Österreich“ steht auch heuer wieder wenig überraschend das ISS Facility Service. Die österreichische Tochter des weltweit größten, aus Dänemark stammenden Facility-Management-Anbieters erzielte im Jahr 2023 einen Inlandsumsatz von 332,9 Millionen Euro (+9,8 Prozent). Die CKV Gruppe verbessert sich gegenüber dem Ranking von 2022 um vier Positionen auf Rang zwei mit nun 175,0 Millionen Euro Umsatz. Damit liegt die Unternehmensgruppe, zu der unter anderem Hellrein, Siwacht und Servictec gehören, knapp vor der Dussmann Group (173,0 Millionen Euro). Mit einem konsolidierten Inlandsumsatz von geschätzt 165,0 Millionen Euro, was einem Wachstum von 3,1 Prozent entspricht, liegt Simacek auf dem vierten Rang. Sodexo erreicht mit einem Umsatz von 150,3 Millionen Euro (+9,4 Prozent) den fünften Platz. Auf dem sechsten Rang folgt ÖWD aus Salzburg mit einem geschätzten Umsatz von 117,0 Millionen Euro (+6,4 Prozent). Hausbetreuung Attensam erreicht mit 104,3 Millionen Euro Rang sieben (+10,0 Prozent) und liegt damit knapp vor Equans mit Service-Umsätzen von 104,0 Millionen Euro (+6,1 Prozent) in 2023. Apleona Austria überschritt erstmals die 100-Millionen-Euro-Marke und macht einen Sprung von Rang 20 auf neun. Durch die Übernahme der Siemens Gebäudemanagement & -Services ist das Unternehmen 2023 mit einem Umsatz von 101,0 Millionen Euro um 102,0 Prozent gewachsen. Markas mit Sitz in St. Pölten schließt die Top 10 mit einem Umsatz von 82,3 Millionen Euro (+10,8 Prozent) ab. Die Verfolger der Top 10 werden von Strabag Property and Facility Services mit einem Umsatz von 80,0 Millionen Euro angeführt. Caverion, die seit der Übernahme der Porreal 2022 einen höheren Umsatzanteil mit Services erzielt, ist erstmals im Ranking vertreten und belegt mit 75,0 Millionen Euro Rang zwölf. Auch die PKE Facility Management wächst durch die Akquise der value one facility management anorganisch und erreicht mit einem Umsatz von 66,0 Millionen Euro Rang 13. immOH! Energie- und Gebäudemanagement, vormals Facilitycomfort, rangiert mit 50,6 Millionen Euro (+1,4 Prozent) auf dem 15. Platz. Sauter ist neu im Ranking und schließt mit einem Umsatz von 23,0 Millionen Euro (+9,5 Prozent) ab.
Auris Immo Solutions hat mit dem Kauf eines Wohn-und Büroobjekts in der Otto-Probst-Straße im 10. Wiener Gemeindebezirk die größte Transaktion in ihrer Firmengeschichte gemacht. Erworben haben sie es von der Erste Immobilien KAG. Die Liegenschaft umfasst rund 52.000 m² Wohnfläche sowie ca. 2.500 m² Gewerbe- und Bürofläche. Das Objekt besteht aus drei Gebäudekomplexen und hat 655 Wohnungen und über 530 Garagenstellplätzen. Diese Immobilie wurde für einen institutionellen Immobilien-Spezialfonds erworben. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. "Wir sind stolz darauf, eine so herausragende Immobilie in unser Portfolio aufnehmen zu können. Diese Transaktion ist ein klares Zeichen für unsere Wachstumsstrategie und unsere Kompetenz, in einem dynamischen Marktumfeld langfristig erfolgreich zu agieren," so Christian Schön, geschäftsführender Gesellschafter von Auris Immo Solutions.
VÖPE fordert die Vereinheitlichung von Regeln & Verfahrensbeschleunigungen
von Elisabeth K. Fürst
Die VÖPE (Vereinigung Österreichischer Projektentwickler) sieht sich durch Aussagen von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig bestärkt, von der künftigen Bundesregierung weiterhin mit Nachdruck ein Lebensraumministerium zu fordern. Ludwig hatte in Medienberichten gemeint, dass er es „prinzipiell für gut hält, dass es auf Bundesebene eine Person gibt, die sich des Themas voll annimmt.“ Auch wenn vieles in den Kompetenzen der Länder liege, sei es eine Frage, wie man Rahmenbedingungen schafft, damit Länder mit Bauträgern und Investor:innen entsprechenden Wohnraum zur Verfügung stellen könnten, so Ludwig. Andreas Köttl, VÖPE-Präsident: „Ich freue mich sehr, dass wir mit unserer Forderung nach einem Lebensraumministerium nun auch in der Politik Unterstützung finden. Wir haben diese Forderung im Juni gemeinsam mit den Partnern unserer ‚Allianz Wohnraum Österreich‘ präsentiert und seither in all unseren Gesprächen, die wir mit politischen Entscheidungsträgern oder den Medien führen, artikuliert. Denn: Es macht absolut Sinn, alles zum Thema Bau in einer Hand zu bündeln.“ und weiter: "Der letzte Minister, der das Portfolio „Bauten“ im Titel trug, war Heinrich Übleis in der Bundesregierung Vranitzky I bis 1987. Seither wird der Wohnbau im Bund stiefmütterlich behandelt und niemand fühlt sich letztverantwortlich. Das Ministerium soll als Kommunikationsdrehscheibe zwischen Bund, Ländern und Kommunen agieren. Ohne ein Lebensraumministerium mit dazugehörigen politischen Verantwortlichen werden wir dringend notwendige Reformen nicht umsetzen können. Daher fordern wir die Bündelung aller bestehenden bau-, wohn- sowie infrastrukturrechtlichen Kompetenzen in einem Lebensraumministerium“, so der VÖPE-Präsident. Ein Lebensraumministerium ist für die VÖPE ein zentrale, jedoch eine von mehreren Forderungen. Innovative Projekte und Baumaßnahmen, die dem Klimaschutz dienen, müssten erleichtert werden. Das gilt sowohl für den Neubau wie auch für den Bestand. Dafür braucht es die Erstellung einer Strategie zur ökologischen Transformation des Bausektors in Österreich, die bundesweite Vereinheitlichung von baurechtlichen Regeln und die Beschleunigung von Verfahren, z.B. durch Einrichtung von “Fast Lanes“ in Genehmigungsprozessen für klimagerechtes Bauen.
RECHT: Weinrauch Rechtsanwälte über die Bauwesenversicherung
von Weinrauch Rechtsanwälte
Bei diesem Fall hatte die Versicherungsnehmerin eine Bauwesenversicherung für die Errichtung einer Wohnanlage abgeschlossen. Auf einem gemeinsamen Untergeschoss sollten zwei getrennte Häuser (Haus A und B) errichtet werden. Aus technischer Sicht handelte es sich um ein einheitliches, durch das Untergeschoss starr verbundenes Bauwerk. Außerdem lagen dem Projekt eine einheitliche Planung sowie ein einheitlicher Baubescheid zugrunde. Während des Baus bildeten sich Risse in der Bausubstanz auf Grund von Deckenverformungen. Der gesamte Rohbau musste abgerissen und die Wohnanlage neu errichtet werden. Wären nur an Haus B und nicht auch an Haus A Planungsfehler vorhanden gewesen, hätte man trotz des Abrisses von Haus B durch Herstellung einer Dehnfuge Haus A vor dem Abbruch bewahren können. Dem Versicherungsverhältnis lagen nachfolgende Bestimmungen zu Grunde: Artikel 4 BW 1/75– Versicherte Gefahren und Schäden: 1. Versicherungsschutz besteht – sofern sich aus Pkt. 2 und Art. 5 nichts anderes ergibt – für a) Schäden an versicherten Sachen [...] jedoch nur insoweit als die Schäden gem. lit. a) […] für den Versicherungsnehmer (Versicherten) unvorhersehbar sind. Artikel 12 BW 1/75– Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: 1. Der Versicherungsnehmer (Versicherte) hat: […] einem Beauftragten des Versicherers jederzeit die Prüfung [...] des Schadens zu gestatten und ihm [...] erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Einsichtnahmen zu gewähren sowie Unterlagen zur Verfügung zu stellen; [...] Beiblatt 3.49 Schäden an zusammengehörigen Sachen und Funktionseinheiten: Wird durch einen versicherten Schadenfall […] eine Sache von mehreren zu einer Funktionseinheit gehörenden versicherten Sachen beschädigt, […], ersetzt der Versicherer jene Kosten, die erforderlich sind, um wieder einen funktionierenden, […] Zustand der gesamten Funktionseinheit herzustellen. [...] Strittig war ob die Versicherungsnehmerin gegen den Versicherer einen Anspruch auf Ersatz der Kosten, die durch den Abbruch des Hauses A und der Tiefgarage entstanden sind hat.
Wie ist die Rechtslage? In seiner Entscheidung vom 22.05.2024, Geschäftszahl: 7 Ob 33/24i, hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Berufungsurteil auf und trug dem Berufungsgericht die neuerliche Entscheidung über die Berufung der Versicherungsnehmerin auf. Fraglich war aber vor dem OGH, ob ein durch die Versicherungsnehmerin beauftragter Unternehmer dieser zuzurechnen ist und ob für unvorhergesehene Schäden Versicherungsschutz besteht. Nach den Feststellungen waren die Fehler in der Tragwerksplanung ohne eine dazu erforderliche detaillierte Prüfung der statischen Berechnungen für die Versicherungsnehmerin nicht erkennbar. Damit lag aber für sie ein unvorhersehbarer Schaden vor, für den gem. Art 4 BW 1/75 Versicherungsschutz besteht. Der OGH sprach dazu auch aus, dass beauftragte Unternehmer der Versicherungsnehmerin nicht zugerechnet werden, da dies den Versicherungsbedingung wiederspricht. Diese stellen nur darauf ab, dass der Schaden für die Versicherungsnehmerin unvorhersehbar ist. Fraglich war schließlich, ob es eine Verletzung der Auskunftsobliegenheit gem Art 12.B.1 lit f BW 1/75 darstellt, wenn die Versicherungsnehmerin nicht unaufgefordert sämtliche Unterlagen zu Verfügung stellt, sondern den Versicherer nur über einen mündlich erteilten Auftrag in Kenntnis setzt und anbietet sämtliche weiteren Unterlagen bei Bedarf zu Verfügung zu stellen. Der OGH sprach aus, dass eine mündliche Beauftragung in diesem Zusammenhang üblich ist und keine Obliegenheitsverletzung vorliegt, da der Versicherer keine weiteren Unterlagen anforderte. Aufgrund der Zurückverweisung hatte der OGH – vorerst – den Rechtsstreit nicht abschließend zu beurteilen.
Schlussfolgerungen Dazu Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch: „Damit ein beauftragter Unternehmer der Versicherungsnehmerin zugerechnet wird, muss dies ausdrücklich vereinbart werden. Ferner liegt keine Verletzung der Auskunftsobliegenheit vor, wenn angeboten wird auf Nachfrage Unterlagen zu Verfügung zu stellen.“
RECHT: Unterschiede von Leibrente, Fruchtgenussrecht und Co.
von Elisabeth K. Fürst
Als Alternative zu Kreditaufnahmen ermöglicht Immobilienverrentung Kapital aus der eigenen Immobilie freizusetzen, ohne das Eigenheim aufgeben zu müssen. Die vier Modelle: Leibrente, Fruchtgenussrecht, Umkehrhypothek und Immobilien-Teilverkauf bieten unterschiedliche Ansätze. Besonders für ältere Immobilieneigentümer:innen stellt der vollständige Verkauf ihres Eigenheims oft keine attraktive Option dar, da sie weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben möchten. In diesen Fällen bietet die Verrentung von Immobilien eine Alternative, um Kapital freizusetzen, ohne das Zuhause aufgeben zu müssen. In Österreich gibt es verschiedene Modelle der Immobilienverrentung, die sich in ihren Voraussetzungen und - je nach individuellen Bedürfnissen - mit Vor- und Nachteilen unterscheiden. Gerald Beirer, Geschäftsführer von Engel & Völkers LiquidHome Österreich stellt die verschiedenen Modelle vor: + Die Leibrente - Regelmäßige Rentenzahlungen im Austausch für die Immobilie Die Leibrente ist eines der bekanntesten Modelle in Österreich. Dabei verkauft der/die Immobilieneigentümer:in seine gesamte Immobilie an eine:n neuen Besitzer:in und erhält im Gegenzug eine lebenslange oder zeitlich begrenzte Rentenzahlung. Ein wesentlicher Vorteil der Leibrente besteht darin, dass der/die Verkäufer:in in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht behält und die Instandhaltung der Immobilie vom neuen Eigentümer:in übernommen wird. Gerald Beirer, Geschäftsführer von Engel & Völkers LiquidHome Österreich, erklärt: „Die Leibrente bietet finanzielle Sicherheit durch regelmäßige Zahlungen, doch der vollständige Verkauf der Immobilie geht mit einem Verlust der Entscheidungsfreiheit einher. Für einige Menschen ist das eine passende Lösung, für andere kann die Endgültigkeit eines vollständigen Verkaufs jedoch problematisch sein.“ + Das Fruchtgenussrecht - Verkauf mit Nutzungsrecht Beim Fruchtgenussrecht wird die Immobilie vollständig verkauft, während der ehemalige Eigentümer:in das lebenslange Nutzungsrecht behält. Gerald Beirer erklärt: „Dieses Modell eignet sich insbesondere für Eigentümer:innen, die ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten an Erben weitergeben möchten, aber weiterhin darin wohnen oder Mieteinnahmen erzielen möchten.” Ein wesentlicher Vorteil dieses Modells ist, dass die Schenkungssteuer durch den Wert des Fruchtgenusses reduziert wird. Besonders in der Nachlassplanung erweist sich diese Lösung als flexibel und attraktiv. + Der Immobilien-Teilverkauf - Flexibilität und finanzielle Freiheit Eine moderne und flexible Alternative zu den oben genannten Modellen ist der Immobilien-Teilverkauf. Dabei verkauft der Eigentümer:in bis zu 50 Prozent seines Immobilienanteils und erhält eine sofortige Auszahlung des Verkaufspreises. Der Verkäufer:in behält jedoch ein lebenslanges Wohnrecht und bleibt wirtschaftlicher Eigentümer:in der Immobilie. Gleichzeitig kann er weiterhin von einer möglichen Wertsteigerung profitieren und behält das Recht, die Immobilie umzugestalten oder zu vermieten. „Der Immobilien-Teilverkauf bietet eine attraktive Option für Menschen, die Kapital freisetzen möchten, ohne ihre Entscheidungsfreiheit aufzugeben. Im Gegensatz zur Leibrente oder dem Fruchtgenuss bleibt der Eigentümer:in weiterhin in seiner Immobilie wohnen und kann diese, je nach Bedarf, weiter nutzen. Zudem ist der Gesamtverkauf oder der Rückkauf der verkauften Anteile durch den Eigentümer:in oder dessen Erben jederzeit möglich.“, fasst Beirer zusammen. Ein weiterer Vorteil des Teilverkaufs ist die Unterstützung bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen, an deren Kosten sich Engel & Völkers LiquidHome sich zum Beispiel anteilig beteiligt. Die Kosten für den unabhängigen Gutachter, das Vertragswesen und die anfallenden Gebühren und Steuern werden dabei vom Kaufenden übernommen, und der Verkaufende muss lediglich eine monatliche Nutzungsgebühr entrichten. + Die Umkehrhypothek - Darlehen auf Basis des Immobilienwerts Auch als Reverse Mortgage bekannt, ist die Umkehrhypothek in Österreich weniger verbreitet, bietet jedoch ebenfalls eine Möglichkeit, finanzielle Liquidität zu schaffen. Hierbei wird die schuldenfreie Immobilie beliehen, und der Eigentümer:in erhält ein Darlehen, ohne das Eigenheim verkaufen zu müssen. Die Tilgung erfolgt nach dem Tod des Eigentümers aus dem Verkaufserlös der Immobilie. „Die Umkehrhypothek bietet Eigentümer:innen die Möglichkeit, im Eigenheim zu bleiben und dennoch ein Darlehen zu erhalten. Allerdings kann die steigende Schuldenlast im Laufe der Jahre zu finanziellen Herausforderungen führen“, erklärt Beirer.
Der gemeinnützige Wohnbauträger Heimat Österreich setzt beim Bauprojekt „Am langen Felde“ mit Partnern auf innovative Kombination aus Wohnen, Pflege und Schule – Größtes Bauprojekt in der Geschichte der Heimat Österreich – Entwicklung auf den ehemaligen Hrachowina-Gründen im 22. Wiener Gemeindebezirk – Architekturwettbewerb und Bürgerbeteiligungsprozess sichern Qualität und Nachhaltigkeit Mit der kürzlich erfolgten Meldung der Fertigstellung und der geplanten Übergabe an die Bewohnerinnen und Bewohner Mitte September 2024 erreicht das Entwicklungsprojekt auf dem Areal der ehemaligen Hrachowina-Gründe im 22. Wiener Gemeindebezirk einen erfolgreichen Abschluss: Der neue Stadtteil mit rund 1.700 Wohnungen, einer Tiefgarage mit etwa 1.100 Stellplätzen und einem neuen Park ist damit finalisiert. „Wir sind stolz, mit dem Projekt ‚Am Langen Felde‘ Heimat-Österreich-Geschichte und österreichische Wohngeschichte zu schreiben und unser bislang größtes Bauprojekt erfolgreich abzuschließen“, freut sich Sandra Bauernfeind, Geschäftsführerin der Heimat Österreich, anlässlich der Baufertigstellung: „Die Kombination aus Wohnen, Pflege und Ausbildung ist einzigartig und setzt einen wichtigen Meilenstein zu zukunftsfittem Bauen: Das Projekt „Am langen Felde“ ist ökonomisch, ökologisch und sozial vorausschauend gedacht, geplant und realisiert“. Das Projekt, das in Kooperation der Bauträger Heimat Österreich, Siedlungsunion, Wiener Heim und Haring realisiert wurde, umfasst insgesamt sieben Baufelder. Mit einem Volumen von rund 110 Millionen Euro stellt dieses Projekt das größte Bauvorhaben in der Geschichte der Heimat Österreich dar; erste Gespräche fanden im Jahr 2014 statt.
Innovatives Bauprojekt deckt Bedarf der Gegenwart und der Zukunft Der Standort des Projekts befindet sich an den Adressen Am langen Felde und Bertha-von- Suttner-Gasse, nahe der U1-Bahnstation Kagraner Platz. Die Heimat Österreich errichtete auf zwei Baufeldern (Baufeld 2 und Baufeld 7) sechs Gebäude, diese sind der Schlusstein des gesamten Entwicklungsareals, das mit deren Übergabe fertiggestellt ist. Auf Baufeld 2 wurden durch Heimat Österreich ein Ausbildungszentrum der Caritas für Sozialberufe mit 59 Wohnungen, ein Pflegewohnhaus der Caritas mit 54 Zimmern, 44 geförderte Wohnungen und eine Senioren-WG mit 9 Zimmern sowie in weiteren Bauteilen ein Teilbereich Schule mit einem betreuten Wohnhaus mit 61 Zimmern und 52 geförderten Wohnungen und ein weiterer Teilbereich Schule inklusive Turnsaal mit 79 Wohnungen errichtet. Eine Tagesbetreuungsstätte für Menschen mit Behinderung mit 80 geförderten Wohnungen wurde ebenfalls auf Baufeld 2 realisiert. Auf Baufeld 7 befindet sich ein Gebäude mit 105 geförderten Wohnungen. Die Gesamtwohnnutzfläche von Baufeld 2 beträgt stolze 31.700 Quadratmeter, jene auf Baufeld 7 etwa 7.000 Quadratmeter. Zusätzlich wurden eine Schulfläche von etwa 4.500 m², eine Heimfläche von etwa 6.000 m² und eine Tagesstrukturfläche von etwa 1.000 m² geschaffen.
Im Rahmen der Standortverlegung der Fa. Hrachowina konnte die Heimat Österreich, gemeinsam mit den Bauträgern Siedlungsunion, Wiener Heim und Haring, die freiwerdenden Grundstücksflächen im 22. Wiener Gemeindebezirk erwerben. In Kooperation wurde ein Architekturwettbewerb mit hohen Qualitätsanforderungen an Nachhaltigkeit, Architektur, Freiraum und Verkehr sowie ein Bürgerbeteiligungsprozess abgehalten. Die Caritas der Erzdiözese Wien wurde für das Projekt gewonnen, um eine breite Nutzungsvielfalt sicherzustellen. Das wichtigste Sondernutzungsmerkmal des Areals ist das Caritas Ausbildungszentrum für Pflegeberufe. Die bauteilübergreifende Koordination wurde durch das Büro Attacca Projektmanagement GmbH geleitet. Größtes Heimat Österreich-Bauprojekt auch ökologisch top Zu den Nachhaltigkeitsmaßnahmen und Zusatzangeboten gehören eine Naturschutzoperation für Zauneidechsen durch Anpassung des Strauchbestands, Aushub von Gruben für Steine und Gehölzschnitt, Anböschen bei den Eidechsenriegeln, Errichtung eines Chestnut-Zauns und Pflanzung von Sträuchern zwischen den Riegeln, sowie die Schaffung eines Eidechsenhabitats. Darüber hinaus gibt es drei Wien-Mobil-Stationen auf dem gesamten Areal, öffentliche E-Ladestationen im Außenbereich und in der Tiefgarage, vertikale Fassadenbegrünung und eine durchdachte Landschaftsarchitektur zur Gestaltung der Freiflächen einschließlich eines Quartiersparks. Um die Umwelt zu schonen, wurden versiegelte Flächen reduziert und das Schwammstadtprinzip für nachhaltige Baumbepflanzung umgesetzt.
Communitygedanke: Lebendiges und inklusives Projekt seit Baubeginn Der Architekturwettbewerb und der Bürgerbeteiligungsprozess, sowie die Einbeziehung des Grundstücksbeirats und die Koordination mit Baufirmen und Mieterwünschen wie Caritas und KoMiT, haben zu einem lebendigen Stadtteil beigetragen. In den belebten Sockelzonen gibt es einen neuen Park, eine bauteilübergreifende Tiefgarage und einen bauplatzübergreifenden Kinder- und Jugendspielplatz. Jedes Gebäude ist mit einem Gemeinschaftsraum ausgestattet, einige Gebäuden bieten zudem Gemeinschaftsterrassen mit der Möglichkeit für Urban Gardening. Das Quartiersmanagement und die soziale Begleitung durch die Caritas Stadtteilarbeit während der Besiedelungsphase unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner beim Einzug und beim Aufbau einer neuen und starken Nachbarschaft.
P3 und Metro Deutschland haben Mietverträge für 623.000 m2 in Deutschland jetzt verlängert. Die Verlängerung betrifft 31 Immobilien, die P3 im Jahr 2020 als Portfolio erworben hat. Mit einer Gesamtfläche von 623.000 Quadratmetern befinden sich die Objekte an erstklassigen städtischen Standorten in vielen deutschen Großstädten, darunter Berlin, Dortmund, Nürnberg, Hamburg, Hannover, Köln, Dresden und Leipzig. Diese Entscheidung stärkt P3s Position als langfristig orientierter Investor und bedeutender Akteur im deutschen Gewerbeimmobilienmarkt und die Position von Metro Deutschland als einer der führenden Großhändler in Deutschland. Sie betont zugleich auch das gemeinsame Engagement beider Unternehmen für die Standorte und die fortwährende Partnerschaft. Sönke Kewitz, Geschäftsführer von P3 Deutschland, kommentiert: „Diese Vertragsverlängerung markiert einen wichtigen Meilenstein für P3 in Deutschland.“
Habyt gab heute den erfolgreichen Abschluss einer Finanzierung in Höhe von 40 Millionen Euro bekannt, die von Mars Growth Capital, einem Joint Venture von MUFG und der Liquidity Group, angeführt wurde. Dieses neue Kapital wird dazu beitragen, die Expansionsstrategie von Habyt zu unterstützen. Geplant sind gezielte Übernahmen, die die Führungsposition des Unternehmens in wichtigen Regionen festigen soll. Habyt wurde 2017 in Berlin gegründet und ist Anbieter von Co-Living-Lösungen für Wohnmöglichkeiten, die von Wohngemeinschaften bis hin zu Einzimmerwohnungen reichen und sowohl Kurz- als auch Langzeitaufenthalte umfassen. Das Portfolio des Unternehmens umfasst rund 30.000 Wohneinheiten in mehr als 50 Städten auf drei Kontinenten, darunter die Vereinigten Staaten, Europa und Asien. „Mit diesem frischen Kapital sind wir gut aufgestellt, um strategische Geschäfte abzuschließen, die unsere Präsenz in Schlüsselmärkten stärken und unsere langfristige Rentabilität steigern werden", sagte Luca Bovone, Gründer und Geschäftsführer von Habyt. „Flexibles Wohnen ist natürlich ein Modell, das mit nachhaltigem finanziellem Wachstum einhergeht und weltweit gefragte Lösungen in städtischen Umgebungen bietet. Während des gesamten Prozesses waren wir immer wieder beeindruckt von der schnellen Umsetzung und dem datengesteuerten Ansatz der Liquidity Group in der Due-Diligence-Phase." Die jüngste Finanzierung unterstreicht das beeindruckende jährliche Wachstum des Nettoumsatzes von Habyt und den klaren Weg zu einem positiven Cashflow, mit dem Ziel, in diesem Jahr die Rentabilität auf Gruppenebene zu erreichen, sowie die starke Investorenbasis, die aus den größten Risikokapitalgebern Europas besteht. Das Unternehmen möchte außerdem EBITDA-generierende Portfolios in die Gruppe aufnehmen und führt derzeit Gespräche mit mehreren Zielunternehmen, um bis Ende des Jahres mindestens eine Transaktion abzuschließen. „Die starke Wirtschaftlichkeit der Einheiten und das skalierbare Modell von Habyt haben sich als bedeutende Disruptoren auf dem globalen Vermietungsmarkt erwiesen", sagte Justin Langen, Direktor für Europa bei der Liquidity Group. „Da Mars und Liquidity ihre Präsenz in Deutschland und ganz Europa weiter ausbauen, freuen wir uns auf den Beginn einer unserer Meinung nach langfristigen Investitionspartnerschaft und hoffen, eine kontinuierliche Rolle bei Habyts Streben nach nachhaltiger Rentabilität zu spielen." Die Transaktion im Rahmen des Liquidity's Mars Unicorn Fund unterstreicht das starke Engagement des Unternehmens auf dem deutschen Markt und ist bereits die zweite bedeutende Transaktion in diesem Land in diesem Jahr.
Strafen von bis zu 50.000 Euro bei überhöhten Mieten gefordert
von Elisabeth K. Fürst
Der Wahlkampf ist in vollem Gange und damit sind die Mieten wieder im Fokus. Neuester Idee der Grünen dafür ist ein Gesetz gegen Mietwucher inkl. hoher Strafen. Der Tatbestand der Mietwucherei soll erfüllt sein, wenn die Miete um 25 Prozent über dem ortsüblichen Wert läge. Ein öffentlich verfügbarer Mietenspiegel soll für Transparenz sorgen. Im Verfahren sollte, so der Gesetzesvorschlag, auch die Beweislastumkehr gelten: Vermietende müssten also höhere als die ortsübliche Mieten rechtfertigen. Bei mehreren oder wiederholten Verstößen sollten Verwaltungsstrafen von bis zu 50.000 Euro drohen. Mit dem neuen Gesetz würden auch Rückforderungen der Mieter:innen extrem erleichtert. "Als wichtige Begleitmaßnahme sollen die Schlichtungsstellen gestärkt und auf das Bundesgebiet ausgerollt werden", heißt es weiters in dem Vorschlag. Der Mietenspiegel soll laut Medienberichten von der Statistik Austria einmal jährlich erhoben und veröffentlicht werden, ähnlich dem Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer Österreich. Die Statistik Austria veröffentlicht bereits jetzt Daten zum Mikrozensus Wohnen. Auch die SPÖ ging vorher schon auf das Thema "MIeten" los: Sie forderte unter anderem einen "Mietenstopp" bis zum Jahr 2026. Danach sollten Mietpreiserhöhungen von maximal zwei Prozent jährlich zulässig sein. Ebenso auf der Wunschliste der SPÖ steht ein Zinspreisdeckel von maximal 3 Prozent für "Häuslbauerkredite". Begrenzt werden soll dies für Kredite bis zu 300.000 Euro.
DL mit technischen Service haben sogar plus 11,9 Prozent
von Elisabeth K. Fürst
Die Facility Service-Unternehmen in Österreich verzeichnen für das Geschäftsjahr 2023 laut aktueller Lündendonk-Liste ein Wachstum von durchschnittlich 7,4 Prozent. Besonders Dienstleistende mit einem Schwerpunkt im technischen Service legen mit durchschnittlich 11,9 Prozent deutlich stärker zu als andere Anbieter:innen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg bei allen analysierten Unternehmen im Durchschnitt um 4,0 Prozent. An der Spitze der Lünendonk-Studie 2024 „Facility Service in Österreich“ steht auch heuer wieder wenig überraschend das ISS Facility Service. Die österreichische Tochter des weltweit größten, aus Dänemark stammenden Facility-Management-Anbieters erzielte im Jahr 2023 einen Inlandsumsatz von 332,9 Millionen Euro (+9,8 Prozent). Die CKV Gruppe verbessert sich gegenüber dem Ranking von 2022 um vier Positionen auf Rang zwei mit nun 175,0 Millionen Euro Umsatz. Damit liegt die Unternehmensgruppe, zu der unter anderem Hellrein, Siwacht und Servictec gehören, knapp vor der Dussmann Group (173,0 Millionen Euro). Mit einem konsolidierten Inlandsumsatz von geschätzt 165,0 Millionen Euro, was einem Wachstum von 3,1 Prozent entspricht, liegt Simacek auf dem vierten Rang. Sodexo erreicht mit einem Umsatz von 150,3 Millionen Euro (+9,4 Prozent) den fünften Platz. Auf dem sechsten Rang folgt ÖWD aus Salzburg mit einem geschätzten Umsatz von 117,0 Millionen Euro (+6,4 Prozent). Hausbetreuung Attensam erreicht mit 104,3 Millionen Euro Rang sieben (+10,0 Prozent) und liegt damit knapp vor Equans mit Service-Umsätzen von 104,0 Millionen Euro (+6,1 Prozent) in 2023. Apleona Austria überschritt erstmals die 100-Millionen-Euro-Marke und macht einen Sprung von Rang 20 auf neun. Durch die Übernahme der Siemens Gebäudemanagement & -Services ist das Unternehmen 2023 mit einem Umsatz von 101,0 Millionen Euro um 102,0 Prozent gewachsen. Markas mit Sitz in St. Pölten schließt die Top 10 mit einem Umsatz von 82,3 Millionen Euro (+10,8 Prozent) ab. Die Verfolger der Top 10 werden von Strabag Property and Facility Services mit einem Umsatz von 80,0 Millionen Euro angeführt. Caverion, die seit der Übernahme der Porreal 2022 einen höheren Umsatzanteil mit Services erzielt, ist erstmals im Ranking vertreten und belegt mit 75,0 Millionen Euro Rang zwölf. Auch die PKE Facility Management wächst durch die Akquise der value one facility management anorganisch und erreicht mit einem Umsatz von 66,0 Millionen Euro Rang 13. immOH! Energie- und Gebäudemanagement, vormals Facilitycomfort, rangiert mit 50,6 Millionen Euro (+1,4 Prozent) auf dem 15. Platz. Sauter ist neu im Ranking und schließt mit einem Umsatz von 23,0 Millionen Euro (+9,5 Prozent) ab.
Auris kauft Objekt von Erste Immobilien KAG
Big Deal in Favoriten
von Elisabeth K. Fürst
Auris Immo Solutions hat mit dem Kauf eines Wohn-und Büroobjekts in der Otto-Probst-Straße im 10. Wiener Gemeindebezirk die größte Transaktion in ihrer Firmengeschichte gemacht. Erworben haben sie es von der Erste Immobilien KAG. Die Liegenschaft umfasst rund 52.000 m² Wohnfläche sowie ca. 2.500 m² Gewerbe- und Bürofläche. Das Objekt besteht aus drei Gebäudekomplexen und hat 655 Wohnungen und über 530 Garagenstellplätzen. Diese Immobilie wurde für einen institutionellen Immobilien-Spezialfonds erworben. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. "Wir sind stolz darauf, eine so herausragende Immobilie in unser Portfolio aufnehmen zu können. Diese Transaktion ist ein klares Zeichen für unsere Wachstumsstrategie und unsere Kompetenz, in einem dynamischen Marktumfeld langfristig erfolgreich zu agieren," so Christian Schön, geschäftsführender Gesellschafter von Auris Immo Solutions.
VÖPE fordert die Vereinheitlichung von Regeln & Verfahrensbeschleunigungen
Chance für ein Lebensraumministerium
von Elisabeth K. Fürst
Die VÖPE (Vereinigung Österreichischer Projektentwickler) sieht sich durch Aussagen von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig bestärkt, von der künftigen Bundesregierung weiterhin mit Nachdruck ein Lebensraumministerium zu fordern. Ludwig hatte in Medienberichten gemeint, dass er es „prinzipiell für gut hält, dass es auf Bundesebene eine Person gibt, die sich des Themas voll annimmt.“ Auch wenn vieles in den Kompetenzen der Länder liege, sei es eine Frage, wie man Rahmenbedingungen schafft, damit Länder mit Bauträgern und Investor:innen entsprechenden Wohnraum zur Verfügung stellen könnten, so Ludwig. Andreas Köttl, VÖPE-Präsident: „Ich freue mich sehr, dass wir mit unserer Forderung nach einem Lebensraumministerium nun auch in der Politik Unterstützung finden. Wir haben diese Forderung im Juni gemeinsam mit den Partnern unserer ‚Allianz Wohnraum Österreich‘ präsentiert und seither in all unseren Gesprächen, die wir mit politischen Entscheidungsträgern oder den Medien führen, artikuliert. Denn: Es macht absolut Sinn, alles zum Thema Bau in einer Hand zu bündeln.“ und weiter: "Der letzte Minister, der das Portfolio „Bauten“ im Titel trug, war Heinrich Übleis in der Bundesregierung Vranitzky I bis 1987. Seither wird der Wohnbau im Bund stiefmütterlich behandelt und niemand fühlt sich letztverantwortlich. Das Ministerium soll als Kommunikationsdrehscheibe zwischen Bund, Ländern und Kommunen agieren. Ohne ein Lebensraumministerium mit dazugehörigen politischen Verantwortlichen werden wir dringend notwendige Reformen nicht umsetzen können. Daher fordern wir die Bündelung aller bestehenden bau-, wohn- sowie infrastrukturrechtlichen Kompetenzen in einem Lebensraumministerium“, so der VÖPE-Präsident. Ein Lebensraumministerium ist für die VÖPE ein zentrale, jedoch eine von mehreren Forderungen. Innovative Projekte und Baumaßnahmen, die dem Klimaschutz dienen, müssten erleichtert werden. Das gilt sowohl für den Neubau wie auch für den Bestand. Dafür braucht es die Erstellung einer Strategie zur ökologischen Transformation des Bausektors in Österreich, die bundesweite Vereinheitlichung von baurechtlichen Regeln und die Beschleunigung von Verfahren, z.B. durch Einrichtung von “Fast Lanes“ in Genehmigungsprozessen für klimagerechtes Bauen.
RECHT: Weinrauch Rechtsanwälte über die Bauwesenversicherung
Sachschäden durch Planungsfehler
von Weinrauch Rechtsanwälte
Bei diesem Fall hatte die Versicherungsnehmerin eine Bauwesenversicherung für die Errichtung einer Wohnanlage abgeschlossen. Auf einem gemeinsamen Untergeschoss sollten zwei getrennte Häuser (Haus A und B) errichtet werden. Aus technischer Sicht handelte es sich um ein einheitliches, durch das Untergeschoss starr verbundenes Bauwerk. Außerdem lagen dem Projekt eine einheitliche Planung sowie ein einheitlicher Baubescheid zugrunde. Während des Baus bildeten sich Risse in der Bausubstanz auf Grund von Deckenverformungen. Der gesamte Rohbau musste abgerissen und die Wohnanlage neu errichtet werden. Wären nur an Haus B und nicht auch an Haus A Planungsfehler vorhanden gewesen, hätte man trotz des Abrisses von Haus B durch Herstellung einer Dehnfuge Haus A vor dem Abbruch bewahren können. Dem Versicherungsverhältnis lagen nachfolgende Bestimmungen zu Grunde: Artikel 4 BW 1/75– Versicherte Gefahren und Schäden: 1. Versicherungsschutz besteht – sofern sich aus Pkt. 2 und Art. 5 nichts anderes ergibt – für a) Schäden an versicherten Sachen [...] jedoch nur insoweit als die Schäden gem. lit. a) […] für den Versicherungsnehmer (Versicherten) unvorhersehbar sind. Artikel 12 BW 1/75– Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: 1. Der Versicherungsnehmer (Versicherte) hat: […] einem Beauftragten des Versicherers jederzeit die Prüfung [...] des Schadens zu gestatten und ihm [...] erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Einsichtnahmen zu gewähren sowie Unterlagen zur Verfügung zu stellen; [...] Beiblatt 3.49 Schäden an zusammengehörigen Sachen und Funktionseinheiten: Wird durch einen versicherten Schadenfall […] eine Sache von mehreren zu einer Funktionseinheit gehörenden versicherten Sachen beschädigt, […], ersetzt der Versicherer jene Kosten, die erforderlich sind, um wieder einen funktionierenden, […] Zustand der gesamten Funktionseinheit herzustellen. [...] Strittig war ob die Versicherungsnehmerin gegen den Versicherer einen Anspruch auf Ersatz der Kosten, die durch den Abbruch des Hauses A und der Tiefgarage entstanden sind hat.
Wie ist die Rechtslage? In seiner Entscheidung vom 22.05.2024, Geschäftszahl: 7 Ob 33/24i, hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Berufungsurteil auf und trug dem Berufungsgericht die neuerliche Entscheidung über die Berufung der Versicherungsnehmerin auf. Fraglich war aber vor dem OGH, ob ein durch die Versicherungsnehmerin beauftragter Unternehmer dieser zuzurechnen ist und ob für unvorhergesehene Schäden Versicherungsschutz besteht. Nach den Feststellungen waren die Fehler in der Tragwerksplanung ohne eine dazu erforderliche detaillierte Prüfung der statischen Berechnungen für die Versicherungsnehmerin nicht erkennbar. Damit lag aber für sie ein unvorhersehbarer Schaden vor, für den gem. Art 4 BW 1/75 Versicherungsschutz besteht. Der OGH sprach dazu auch aus, dass beauftragte Unternehmer der Versicherungsnehmerin nicht zugerechnet werden, da dies den Versicherungsbedingung wiederspricht. Diese stellen nur darauf ab, dass der Schaden für die Versicherungsnehmerin unvorhersehbar ist. Fraglich war schließlich, ob es eine Verletzung der Auskunftsobliegenheit gem Art 12.B.1 lit f BW 1/75 darstellt, wenn die Versicherungsnehmerin nicht unaufgefordert sämtliche Unterlagen zu Verfügung stellt, sondern den Versicherer nur über einen mündlich erteilten Auftrag in Kenntnis setzt und anbietet sämtliche weiteren Unterlagen bei Bedarf zu Verfügung zu stellen. Der OGH sprach aus, dass eine mündliche Beauftragung in diesem Zusammenhang üblich ist und keine Obliegenheitsverletzung vorliegt, da der Versicherer keine weiteren Unterlagen anforderte. Aufgrund der Zurückverweisung hatte der OGH – vorerst – den Rechtsstreit nicht abschließend zu beurteilen.
Schlussfolgerungen Dazu Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch: „Damit ein beauftragter Unternehmer der Versicherungsnehmerin zugerechnet wird, muss dies ausdrücklich vereinbart werden. Ferner liegt keine Verletzung der Auskunftsobliegenheit vor, wenn angeboten wird auf Nachfrage Unterlagen zu Verfügung zu stellen.“
RECHT: Unterschiede von Leibrente, Fruchtgenussrecht und Co.
Verrentung von Immobilien
von Elisabeth K. Fürst
Als Alternative zu Kreditaufnahmen ermöglicht Immobilienverrentung Kapital aus der eigenen Immobilie freizusetzen, ohne das Eigenheim aufgeben zu müssen. Die vier Modelle: Leibrente, Fruchtgenussrecht, Umkehrhypothek und Immobilien-Teilverkauf bieten unterschiedliche Ansätze. Besonders für ältere Immobilieneigentümer:innen stellt der vollständige Verkauf ihres Eigenheims oft keine attraktive Option dar, da sie weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben möchten. In diesen Fällen bietet die Verrentung von Immobilien eine Alternative, um Kapital freizusetzen, ohne das Zuhause aufgeben zu müssen. In Österreich gibt es verschiedene Modelle der Immobilienverrentung, die sich in ihren Voraussetzungen und - je nach individuellen Bedürfnissen - mit Vor- und Nachteilen unterscheiden. Gerald Beirer, Geschäftsführer von Engel & Völkers LiquidHome Österreich stellt die verschiedenen Modelle vor: + Die Leibrente - Regelmäßige Rentenzahlungen im Austausch für die Immobilie Die Leibrente ist eines der bekanntesten Modelle in Österreich. Dabei verkauft der/die Immobilieneigentümer:in seine gesamte Immobilie an eine:n neuen Besitzer:in und erhält im Gegenzug eine lebenslange oder zeitlich begrenzte Rentenzahlung. Ein wesentlicher Vorteil der Leibrente besteht darin, dass der/die Verkäufer:in in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht behält und die Instandhaltung der Immobilie vom neuen Eigentümer:in übernommen wird. Gerald Beirer, Geschäftsführer von Engel & Völkers LiquidHome Österreich, erklärt: „Die Leibrente bietet finanzielle Sicherheit durch regelmäßige Zahlungen, doch der vollständige Verkauf der Immobilie geht mit einem Verlust der Entscheidungsfreiheit einher. Für einige Menschen ist das eine passende Lösung, für andere kann die Endgültigkeit eines vollständigen Verkaufs jedoch problematisch sein.“ + Das Fruchtgenussrecht - Verkauf mit Nutzungsrecht Beim Fruchtgenussrecht wird die Immobilie vollständig verkauft, während der ehemalige Eigentümer:in das lebenslange Nutzungsrecht behält. Gerald Beirer erklärt: „Dieses Modell eignet sich insbesondere für Eigentümer:innen, die ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten an Erben weitergeben möchten, aber weiterhin darin wohnen oder Mieteinnahmen erzielen möchten.” Ein wesentlicher Vorteil dieses Modells ist, dass die Schenkungssteuer durch den Wert des Fruchtgenusses reduziert wird. Besonders in der Nachlassplanung erweist sich diese Lösung als flexibel und attraktiv. + Der Immobilien-Teilverkauf - Flexibilität und finanzielle Freiheit Eine moderne und flexible Alternative zu den oben genannten Modellen ist der Immobilien-Teilverkauf. Dabei verkauft der Eigentümer:in bis zu 50 Prozent seines Immobilienanteils und erhält eine sofortige Auszahlung des Verkaufspreises. Der Verkäufer:in behält jedoch ein lebenslanges Wohnrecht und bleibt wirtschaftlicher Eigentümer:in der Immobilie. Gleichzeitig kann er weiterhin von einer möglichen Wertsteigerung profitieren und behält das Recht, die Immobilie umzugestalten oder zu vermieten. „Der Immobilien-Teilverkauf bietet eine attraktive Option für Menschen, die Kapital freisetzen möchten, ohne ihre Entscheidungsfreiheit aufzugeben. Im Gegensatz zur Leibrente oder dem Fruchtgenuss bleibt der Eigentümer:in weiterhin in seiner Immobilie wohnen und kann diese, je nach Bedarf, weiter nutzen. Zudem ist der Gesamtverkauf oder der Rückkauf der verkauften Anteile durch den Eigentümer:in oder dessen Erben jederzeit möglich.“, fasst Beirer zusammen. Ein weiterer Vorteil des Teilverkaufs ist die Unterstützung bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen, an deren Kosten sich Engel & Völkers LiquidHome sich zum Beispiel anteilig beteiligt. Die Kosten für den unabhängigen Gutachter, das Vertragswesen und die anfallenden Gebühren und Steuern werden dabei vom Kaufenden übernommen, und der Verkaufende muss lediglich eine monatliche Nutzungsgebühr entrichten. + Die Umkehrhypothek - Darlehen auf Basis des Immobilienwerts Auch als Reverse Mortgage bekannt, ist die Umkehrhypothek in Österreich weniger verbreitet, bietet jedoch ebenfalls eine Möglichkeit, finanzielle Liquidität zu schaffen. Hierbei wird die schuldenfreie Immobilie beliehen, und der Eigentümer:in erhält ein Darlehen, ohne das Eigenheim verkaufen zu müssen. Die Tilgung erfolgt nach dem Tod des Eigentümers aus dem Verkaufserlös der Immobilie. „Die Umkehrhypothek bietet Eigentümer:innen die Möglichkeit, im Eigenheim zu bleiben und dennoch ein Darlehen zu erhalten. Allerdings kann die steigende Schuldenlast im Laufe der Jahre zu finanziellen Herausforderungen führen“, erklärt Beirer.
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Heimat Österreich mit größtem Projekt
von Heimat Österreich
Der gemeinnützige Wohnbauträger Heimat Österreich setzt beim Bauprojekt „Am langen Felde“ mit Partnern auf innovative Kombination aus Wohnen, Pflege und Schule – Größtes Bauprojekt in der Geschichte der Heimat Österreich – Entwicklung auf den ehemaligen Hrachowina-Gründen im 22. Wiener Gemeindebezirk – Architekturwettbewerb und Bürgerbeteiligungsprozess sichern Qualität und Nachhaltigkeit Mit der kürzlich erfolgten Meldung der Fertigstellung und der geplanten Übergabe an die Bewohnerinnen und Bewohner Mitte September 2024 erreicht das Entwicklungsprojekt auf dem Areal der ehemaligen Hrachowina-Gründe im 22. Wiener Gemeindebezirk einen erfolgreichen Abschluss: Der neue Stadtteil mit rund 1.700 Wohnungen, einer Tiefgarage mit etwa 1.100 Stellplätzen und einem neuen Park ist damit finalisiert. „Wir sind stolz, mit dem Projekt ‚Am Langen Felde‘ Heimat-Österreich-Geschichte und österreichische Wohngeschichte zu schreiben und unser bislang größtes Bauprojekt erfolgreich abzuschließen“, freut sich Sandra Bauernfeind, Geschäftsführerin der Heimat Österreich, anlässlich der Baufertigstellung: „Die Kombination aus Wohnen, Pflege und Ausbildung ist einzigartig und setzt einen wichtigen Meilenstein zu zukunftsfittem Bauen: Das Projekt „Am langen Felde“ ist ökonomisch, ökologisch und sozial vorausschauend gedacht, geplant und realisiert“. Das Projekt, das in Kooperation der Bauträger Heimat Österreich, Siedlungsunion, Wiener Heim und Haring realisiert wurde, umfasst insgesamt sieben Baufelder. Mit einem Volumen von rund 110 Millionen Euro stellt dieses Projekt das größte Bauvorhaben in der Geschichte der Heimat Österreich dar; erste Gespräche fanden im Jahr 2014 statt.
Innovatives Bauprojekt deckt Bedarf der Gegenwart und der Zukunft Der Standort des Projekts befindet sich an den Adressen Am langen Felde und Bertha-von- Suttner-Gasse, nahe der U1-Bahnstation Kagraner Platz. Die Heimat Österreich errichtete auf zwei Baufeldern (Baufeld 2 und Baufeld 7) sechs Gebäude, diese sind der Schlusstein des gesamten Entwicklungsareals, das mit deren Übergabe fertiggestellt ist. Auf Baufeld 2 wurden durch Heimat Österreich ein Ausbildungszentrum der Caritas für Sozialberufe mit 59 Wohnungen, ein Pflegewohnhaus der Caritas mit 54 Zimmern, 44 geförderte Wohnungen und eine Senioren-WG mit 9 Zimmern sowie in weiteren Bauteilen ein Teilbereich Schule mit einem betreuten Wohnhaus mit 61 Zimmern und 52 geförderten Wohnungen und ein weiterer Teilbereich Schule inklusive Turnsaal mit 79 Wohnungen errichtet. Eine Tagesbetreuungsstätte für Menschen mit Behinderung mit 80 geförderten Wohnungen wurde ebenfalls auf Baufeld 2 realisiert. Auf Baufeld 7 befindet sich ein Gebäude mit 105 geförderten Wohnungen. Die Gesamtwohnnutzfläche von Baufeld 2 beträgt stolze 31.700 Quadratmeter, jene auf Baufeld 7 etwa 7.000 Quadratmeter. Zusätzlich wurden eine Schulfläche von etwa 4.500 m², eine Heimfläche von etwa 6.000 m² und eine Tagesstrukturfläche von etwa 1.000 m² geschaffen.
Im Rahmen der Standortverlegung der Fa. Hrachowina konnte die Heimat Österreich, gemeinsam mit den Bauträgern Siedlungsunion, Wiener Heim und Haring, die freiwerdenden Grundstücksflächen im 22. Wiener Gemeindebezirk erwerben. In Kooperation wurde ein Architekturwettbewerb mit hohen Qualitätsanforderungen an Nachhaltigkeit, Architektur, Freiraum und Verkehr sowie ein Bürgerbeteiligungsprozess abgehalten. Die Caritas der Erzdiözese Wien wurde für das Projekt gewonnen, um eine breite Nutzungsvielfalt sicherzustellen. Das wichtigste Sondernutzungsmerkmal des Areals ist das Caritas Ausbildungszentrum für Pflegeberufe. Die bauteilübergreifende Koordination wurde durch das Büro Attacca Projektmanagement GmbH geleitet. Größtes Heimat Österreich-Bauprojekt auch ökologisch top Zu den Nachhaltigkeitsmaßnahmen und Zusatzangeboten gehören eine Naturschutzoperation für Zauneidechsen durch Anpassung des Strauchbestands, Aushub von Gruben für Steine und Gehölzschnitt, Anböschen bei den Eidechsenriegeln, Errichtung eines Chestnut-Zauns und Pflanzung von Sträuchern zwischen den Riegeln, sowie die Schaffung eines Eidechsenhabitats. Darüber hinaus gibt es drei Wien-Mobil-Stationen auf dem gesamten Areal, öffentliche E-Ladestationen im Außenbereich und in der Tiefgarage, vertikale Fassadenbegrünung und eine durchdachte Landschaftsarchitektur zur Gestaltung der Freiflächen einschließlich eines Quartiersparks. Um die Umwelt zu schonen, wurden versiegelte Flächen reduziert und das Schwammstadtprinzip für nachhaltige Baumbepflanzung umgesetzt.
Communitygedanke: Lebendiges und inklusives Projekt seit Baubeginn Der Architekturwettbewerb und der Bürgerbeteiligungsprozess, sowie die Einbeziehung des Grundstücksbeirats und die Koordination mit Baufirmen und Mieterwünschen wie Caritas und KoMiT, haben zu einem lebendigen Stadtteil beigetragen. In den belebten Sockelzonen gibt es einen neuen Park, eine bauteilübergreifende Tiefgarage und einen bauplatzübergreifenden Kinder- und Jugendspielplatz. Jedes Gebäude ist mit einem Gemeinschaftsraum ausgestattet, einige Gebäuden bieten zudem Gemeinschaftsterrassen mit der Möglichkeit für Urban Gardening. Das Quartiersmanagement und die soziale Begleitung durch die Caritas Stadtteilarbeit während der Besiedelungsphase unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner beim Einzug und beim Aufbau einer neuen und starken Nachbarschaft.
Vertiefung der Zusammenarbeit mit P3
Metro verlängert Mietverträge für 600k m2
von Gerhard Rodler
P3 und Metro Deutschland haben Mietverträge für 623.000 m2 in Deutschland jetzt verlängert. Die Verlängerung betrifft 31 Immobilien, die P3 im Jahr 2020 als Portfolio erworben hat. Mit einer Gesamtfläche von 623.000 Quadratmetern befinden sich die Objekte an erstklassigen städtischen Standorten in vielen deutschen Großstädten, darunter Berlin, Dortmund, Nürnberg, Hamburg, Hannover, Köln, Dresden und Leipzig. Diese Entscheidung stärkt P3s Position als langfristig orientierter Investor und bedeutender Akteur im deutschen Gewerbeimmobilienmarkt und die Position von Metro Deutschland als einer der führenden Großhändler in Deutschland. Sie betont zugleich auch das gemeinsame Engagement beider Unternehmen für die Standorte und die fortwährende Partnerschaft. Sönke Kewitz, Geschäftsführer von P3 Deutschland, kommentiert: „Diese Vertragsverlängerung markiert einen wichtigen Meilenstein für P3 in Deutschland.“
Chancen für Expansion von Co-Living-Lösungen
40 Millionen Euro für Habyt
von Leon Protz
Habyt gab heute den erfolgreichen Abschluss einer Finanzierung in Höhe von 40 Millionen Euro bekannt, die von Mars Growth Capital, einem Joint Venture von MUFG und der Liquidity Group, angeführt wurde. Dieses neue Kapital wird dazu beitragen, die Expansionsstrategie von Habyt zu unterstützen. Geplant sind gezielte Übernahmen, die die Führungsposition des Unternehmens in wichtigen Regionen festigen soll. Habyt wurde 2017 in Berlin gegründet und ist Anbieter von Co-Living-Lösungen für Wohnmöglichkeiten, die von Wohngemeinschaften bis hin zu Einzimmerwohnungen reichen und sowohl Kurz- als auch Langzeitaufenthalte umfassen. Das Portfolio des Unternehmens umfasst rund 30.000 Wohneinheiten in mehr als 50 Städten auf drei Kontinenten, darunter die Vereinigten Staaten, Europa und Asien. „Mit diesem frischen Kapital sind wir gut aufgestellt, um strategische Geschäfte abzuschließen, die unsere Präsenz in Schlüsselmärkten stärken und unsere langfristige Rentabilität steigern werden", sagte Luca Bovone, Gründer und Geschäftsführer von Habyt. „Flexibles Wohnen ist natürlich ein Modell, das mit nachhaltigem finanziellem Wachstum einhergeht und weltweit gefragte Lösungen in städtischen Umgebungen bietet. Während des gesamten Prozesses waren wir immer wieder beeindruckt von der schnellen Umsetzung und dem datengesteuerten Ansatz der Liquidity Group in der Due-Diligence-Phase." Die jüngste Finanzierung unterstreicht das beeindruckende jährliche Wachstum des Nettoumsatzes von Habyt und den klaren Weg zu einem positiven Cashflow, mit dem Ziel, in diesem Jahr die Rentabilität auf Gruppenebene zu erreichen, sowie die starke Investorenbasis, die aus den größten Risikokapitalgebern Europas besteht. Das Unternehmen möchte außerdem EBITDA-generierende Portfolios in die Gruppe aufnehmen und führt derzeit Gespräche mit mehreren Zielunternehmen, um bis Ende des Jahres mindestens eine Transaktion abzuschließen. „Die starke Wirtschaftlichkeit der Einheiten und das skalierbare Modell von Habyt haben sich als bedeutende Disruptoren auf dem globalen Vermietungsmarkt erwiesen", sagte Justin Langen, Direktor für Europa bei der Liquidity Group. „Da Mars und Liquidity ihre Präsenz in Deutschland und ganz Europa weiter ausbauen, freuen wir uns auf den Beginn einer unserer Meinung nach langfristigen Investitionspartnerschaft und hoffen, eine kontinuierliche Rolle bei Habyts Streben nach nachhaltiger Rentabilität zu spielen." Die Transaktion im Rahmen des Liquidity's Mars Unicorn Fund unterstreicht das starke Engagement des Unternehmens auf dem deutschen Markt und ist bereits die zweite bedeutende Transaktion in diesem Land in diesem Jahr.
Strafen von bis zu 50.000 Euro bei überhöhten Mieten gefordert
Grüne wollen Mietwuchergesetz
von Elisabeth K. Fürst
Der Wahlkampf ist in vollem Gange und damit sind die Mieten wieder im Fokus. Neuester Idee der Grünen dafür ist ein Gesetz gegen Mietwucher inkl. hoher Strafen. Der Tatbestand der Mietwucherei soll erfüllt sein, wenn die Miete um 25 Prozent über dem ortsüblichen Wert läge. Ein öffentlich verfügbarer Mietenspiegel soll für Transparenz sorgen. Im Verfahren sollte, so der Gesetzesvorschlag, auch die Beweislastumkehr gelten: Vermietende müssten also höhere als die ortsübliche Mieten rechtfertigen. Bei mehreren oder wiederholten Verstößen sollten Verwaltungsstrafen von bis zu 50.000 Euro drohen. Mit dem neuen Gesetz würden auch Rückforderungen der Mieter:innen extrem erleichtert. "Als wichtige Begleitmaßnahme sollen die Schlichtungsstellen gestärkt und auf das Bundesgebiet ausgerollt werden", heißt es weiters in dem Vorschlag. Der Mietenspiegel soll laut Medienberichten von der Statistik Austria einmal jährlich erhoben und veröffentlicht werden, ähnlich dem Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer Österreich. Die Statistik Austria veröffentlicht bereits jetzt Daten zum Mikrozensus Wohnen. Auch die SPÖ ging vorher schon auf das Thema "MIeten" los: Sie forderte unter anderem einen "Mietenstopp" bis zum Jahr 2026. Danach sollten Mietpreiserhöhungen von maximal zwei Prozent jährlich zulässig sein. Ebenso auf der Wunschliste der SPÖ steht ein Zinspreisdeckel von maximal 3 Prozent für "Häuslbauerkredite". Begrenzt werden soll dies für Kredite bis zu 300.000 Euro.
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