Die Cäsar:innen 2024 wurden vergeben

Der Preis für das Lebenswerk ging heuer an Ariel Muzicant

von Elisabeth K. Fürst

V.l.n.r.: Ariel Muzicant , Bettina Zaininger, Daniel Jelitzka, Stephan Pasquali, Claudia Brey, Daniela Unterholzner, Michael Schmidt, Ellen Moll, Martina Hirsch © Helmut Tremmel/epmedia Werbeagentur V.l.n.r.: Ariel Muzicant , Bettina Zaininger, Daniel Jelitzka, Stephan Pasquali, Claudia Brey, Daniela Unterholzner, Michael Schmidt, Ellen Moll, Martina Hirsch © Helmut Tremmel/epmedia Werbeagentur
Auch heuer wurde der Cäsar Immobilienpreis 2024 im prachtvollen Ambiente des Schönbrunner Schlosstheaters verliehen. Dabei wurden in neun Kategorien herausragende Persönlichkeiten der Immobilienbranche für ihre besonderen Leistungen geehrt. Die Gala - ein Branchenfixpunkt - wurde von rund 300 hochkarätigen Gästen besucht. Barbara Fleißner führte als Moderatorin charmant durch den Abend. Iris Einwaller, Geschäftsführerin der epmedia Werbeagentur und Veranstalterin des Cäsar: „Ein großer Dank geht heute vor allem an unserer Sponsoren Markus Steinböck (3SI Immogroup), Roland Schmid (IMMOunited), Harald Donhauser (Magenta Business) und Judith Kössner (willhaben), sowie an unsere gewissenhafte Jury die aus insgesamt 209 Einreichungen 24 Finalist:innen und schließlich 9 Gewinner:innen gekürt hat, und an unser Unterstützerkomitee, das diese großartige Veranstaltung erst ermöglicht hat.“
Die Cäsaren des Jahres 2024 sind:
  • Bauträger: Michael Schmidt, 3SI Immogroup
  • Immobilienverwalterin: Ellen Moll, Dr. Moll & Punt
  • Maklerin: Martina Hirsch, s Real Immobilienvermittlung
  • Immobiliendienstleisterin: Daniela Unterholzner, neunerimmo, neunerhaus Soziales Wohnen und Immobilien
  • Real Estate Expert: Stephan Pasquali, 3SI Immogroup
  • Small Diamond: Bettina Zaininger, Estina Immobilien
  • Cäsar International: Daniel Jelitzka, JP Immobiliengruppe
  • Immobilienmanagerin: Claudia Brey, ÖBB-Immobilienmanagement
  • Lebenswerk: Ariel Muzicant, Colliers
„Das Jahr 2024 war kein leichtes für die Immobilienbranche. Umso bemerkenswerter sind die herausragenden Erfolge unserer Preisträger:innen, die unter herausfordernden Bedingungen beeindruckende Leistungen erbracht haben. Wir sind stolz, mit dem Cäsar® diese Persönlichkeiten zu ehren. Herzliche Gratulation an alle Gewinner:innen,“ betonten die Vertrer:innen der „kleinen Jury“ der Partnerverbände des Cäsar unisono. Vertreten wurden diese durch Matthias Gass (FIABCI), Alexander Bosak (immQu), Georg Flödl (ÖVI), Daniela Witt-Dörring (RICS), Gerhild Bensch-König (Salon Real) und Johannes Wild (Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO).
Unter den Gästen befanden sich auch zahlreiche wichtige Vertreter:innen der österreichischen Immobilienwirtschaft, darunter die Vorjahressieger:innen, Roman Eisenmagen (Erste Group), Karoline Imser (Imser & Rigele Immobilienbewertung), Martina Maly-Gärtner (UBM Development), Markus Pusta (Pusta & Partner Hausverwaltung), Karina Schunker (EHL Wohnen) und Jasmin Soravia (Kollitsch & Soravia), sowie Katrin Gögele-Celeda (Immofinanz), Gerald Gollenz (Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO), Erwin Größ (Strabag Real Estate), Anton Holzapfel (ÖVI), Peter Karl (Erste Immobilien), Eugen Otto (Otto Immobilien), Roland Pichler (Die Wohnkompanie) und Karin Schmidt-Mitscher (Erste Group).
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Immobilienpreis Cäsar '24

Das sind die Preisträger:innen!

von Leon Protz

https://youtube.com/watch?v=XfqTS_0yWhk
Bereits zum 18. Mal wird im Rahmen einer feierlichen Gala im prunkvollen Ambiente des Schlosstheaters Schönbrunn der renommierte Immobilienpreis Cäsar verliehen. Die Auszeichnung gilt als eine der renommiertesten in der österreichischen Immobilienbranche und ehrt herausragende Persönlichkeiten in neun Kategorien. In einem Jahr, das von wirtschaftlicher Unsicherheit und einem herausfordernden Immobilienmarkt geprägt war, setzen die ausgezeichneten Persönlichkeiten ein starkes Zeichen. Im Interview: Iris Einwaller - Geschäftsführerin, epmedia & Cäsar-Veranstalterin; Judith Kössner - Head of Immobilien, willhaben; Harald Donhauser - Head of Immobilienwirtschaft, Magenta Business; Roland Schmid - Owner & CEO, IMMOunited; Markus Steinböck - Leiter Immobilienankauf, 3SI Immogroup und alle Sieger.
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Zeitpunkt, um in Europa zu investieren

Experte sieht Marktpreise unter den Bewertungen

von Stefan Posch

Sebastiano Ferrante, PGIM Real Estate.png © PGIM Real Estate Sebastiano Ferrante, PGIM Real Estate.png © PGIM Real Estate
Laut Sebastiano Ferrante, Head of Europe, PGIM Real Estate, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um in den europäischen Immobilienmarkt zu investieren. Der europäische Immobilienmarkt biete aus verschiedenen Gründen eine einmalige Gelegenheit, jetzt zu investieren. Ferrante siht zu einem einen sehr illiquiden Markt, insbesondere im Bereich Core- und Core-Plus. Denn Europäischen Anleger:innen – historisch die Hauptkapitalgeber:innen hinter Core- und Core-Plus-Strategien in Europa – mangle es aus verschiedenen Gründen an Kapital. "Zunächst haben sie im Niedrigzinszyklus in zu hohem Maße in Immobilien investiert. Dazu kommt, dass sie viel Kapital benötigen für ESG-Maßnahmen in ihren Portfolios und für unterdurchschnittliche oder notleidende Objekte", erklärt der Immobilienexperte.
"Das bedeutet, dass wir neben der Bewertungskorrektur von insgesamt mehr als 20 Prozent in Europa nunmehr Marktpreise haben, die unter den Bewertungen liegen. Dies stellt eine einzigartige Gelegenheit dar, die es auf anderen Märkten weltweit aktuell nicht gibt", so Ferrante. Dieses Marktfenster werde jedoch nicht ewig bestehen, sondern sich zu einem bestimmten Zeitpunkt schließen, so wie es in jedem Zyklus der vergangenen Jahrzehnte der Fall war.
"Europa ist seit der Finanzkrise gekennzeichnet durch ein geringes Angebot und zu geringe Investitionsvolumina. Und dies ist ein struktureller Trend, der sich nicht einfach so korrigieren lässt sondern mittel- und langfristig anhalten wird. Es geht dabei nicht nur darum, ob eine Projektentwicklung finanziell tragfähig ist. Vielmehr sind unsere Planungssysteme und Genehmigungsverfahren sehr langsam", erklärt Ferrante. Das habe zur Folge, dass es auf verschiedenen Märkten Bereiche mit starkem Mietwachstum gebe, auch wenn die Nachfrage und das Wirtschaftswachstum an sich langsam oder gering sei. "Wenn man in der Lage ist, diese Wachstumsbereiche zu identifizieren, kann man vom ebenso Mietwachstum profitieren wie von der wiederkehrenden Liquidität beim Exit", ist Ferrnate überzeugt.
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Adomo bündelt Property Management

Fusionierung zur IMMOcontract Real Estate Management

von Stefan Posch

Adomo-CEO Wechner Matthias will mit der Fusion Synergien nutzen. © Christina Häusler Adomo-CEO Wechner Matthias will mit der Fusion Synergien nutzen. © Christina Häusler
Die Adomo Group bündelt mit 1. Oktober 2024 ihre österreichischen Beteiligungen im Bereich Gebäudeverwaltung. So entsteht die IMMOcontract Real Estate Management mit über 2,3 Millionen Quadratmetern verwalteter Fläche. Laut dem Hausverwalter-Ranking 2023 des Immobilien Magazins ist sie damit derzeit die drittgrößte Wohnimmobilienverwaltung in Österreich.
Mit der seit 1948 bestehenden Dr. W. W. Donath Immobilienverwaltung und ima Immobilien Management finden zwei Unternehmen zusammen, welche sich laut der Adomo "in ihrer Spezialisierung optimal ergänzen". Die Geschäftsführung der IMMOcontract Real Estate Management übernehmen Harald Hundskarl und Thomas Sturm.
Die IMMOcontract Immobilienvermittlung unter der Leitung des geschäftsführenden Gesellschafters Sascha Haimovici ist bereits seit Jahren ein Teil der Adomo Group. „Die Entscheidung, auch die Hausverwaltung unter der starken Marke IMMOcontract zu führen, ist ein wichtiger Schritt, um Synergien zu nutzen und unseren Kund:innen ein umfassendes, konsistentes Angebot zu bieten“, erklärt Matthias Wechner, CEO der Adomo Group. „Damit schaffen wir nicht nur mehr Sichtbarkeit am Markt, sondern auch nachhaltigen Mehrwert für Eigentümer:innen und Mieter:innen gleichermaßen.“
„Mit der Integration der Hausverwaltungen unter der Marke IMMOcontract bündeln wir nicht nur unsere Kräfte, sondern schaffen auch eine klare und einheitliche Positionierung am Markt. Unsere Kundinnen und Kunden profitieren von einer ganzheitlichen Betreuung, die unsere Expertise in der Vermittlung und Verwaltung optimal vereint“, ergänzt Sascha Haimovici, geschäftsführender Gesellschafter der IMMOcontract Immobilienvermittlung.
„Property Management lebt an der Schnittstelle zwischen Recht, Technik und Wirtschaft. Aufgrund der immer weiter steigenden Anforderungen an die Branche ist es geboten, sich zukunftsfit aufzustellen. Mit der neu geschaffenen IMMOcontract Real Estate Management tun wir genau das und schaffen zugleich Raum für weitere Entwicklung.“, erklärt Bernhard Hundskarl, Leiter der Sparte Property Management bei Adomo, weiter.
Die neu geschaffene IMMOcontract Real Estate Management beschäftigt rund 130 Mitarbeiter:innen an Standorten in fünf Bundesländern. In Zukunft wolle man sich noch stärker auf die lebenszyklusumfassende Betreuung von Immobilien fokussieren. Mit „TurnGreen“ wird ein neues Serviceangebot für thermisch-energetische Sanierungsprojekte angeboten.
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Baustart für Wohnprojekt Josephine

64 Wohnungen unweit der Prater-Hauptallee

von Stefan Posch

Zum Baustart wurde  ein Baum gepflanzt © EHL Zum Baustart wurde ein Baum gepflanzt © EHL
Mit der symbolischen Pflanzung eines Patenbaums wurde vergangene Woche der Startschuss des Wohnprojekts „Josephine“ in der Stoffellagasse 7, unweit der Prater-Hauptallee und dem Riesenrad, gefeiert. Das Bauvorhaben von bauwerk & Partner umfasst 64 Eigentums- und Vorsorgewohnungen und rund 20 PKW-Stellplätze. Die Fertigstellung ist für Herbst 2026 geplant. Das Bauprojekt wurde mit dem klimaaktiv Bronze-Zertifikat ausgezeichnet.
„Wir sind stolz, dieses einzigartige Projekt vermarkten zu dürfen. Die Kombination aus erstklassiger Lage zum Prater und der Inneren Stadt, modernen Wohnkonzepten und der Nähe zu Naherholungsgebieten macht Josephine zu einem Highlight am Wiener Immobilienmarkt,“ so Karina Schunker, Geschäftsführerin von EHL Wohnen.
„Mit Josephine schaffen wir nicht nur modernen Wohnraum, sondern setzen auf eine nachhaltige Bauweise und innovative Technologien. Der Einsatz einer energieeffizienten Wasser-Wasser-Wärmepumpe zum Heizen und Kühlen bzw. Temperieren, sowie die Zertifizierung mit dem klimaaktiv bronze-Standard verdeutlichen unser Engagement für ökologisches und nachhaltiges Bauen,“ erklärt Johannes Unterluggauer, geschäftsführender Gesellschafter der bauwerk & Partner.
David Breitwieser, geschäftsführender Gesellschafter von Optin Immobilien, ergänzt: „Das Projekt steht exemplarisch für modernes urbanes Wohnen mit höchstem Komfort und einer ausgezeichneten Infrastruktur. Dadurch ist die Nachfrage nach diesen hochwertigen, einzigartigen Wohnungen sehr groß und wir freuen den Vertrieb mitbegleiten zu dürfen.“
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Alexander Deskovic neu bei Colliers

RECHT: Der Jurist wird die Bewertungsabteilung unterstützen

von Elisabeth K. Fürst

Alexander Deskovic steigt beim Bewertungsteam ein. © Colliers Alexander Deskovic steigt beim Bewertungsteam ein. © Colliers
Colliers vergrößert sein Bewertungsteam mit Alexander Deskovic. Der 28-jährige hat eine Ausbildung im Bereich Wirtschaftsrecht und Rechtswissenschaften absolviert und arbeitet derzeit an seinem Abschluss in Immobilienwirtschaft an der FH Wien. Nach ersten Erfahrungen in Anwaltskanzleien war er als Junior-Bewerter bei Otto Immobilien tätig. In den vergangenen drei Jahren war Deskovic Immobilienbewerter bei Reinberg & Partner in Wien. Dort war er unter anderem für die Besichtigung von Liegenschaften, die Erstellung von Befunden und Baubeschreibungen sowie die Wertermittlung verantwortlich. Zudem umfassten seine Aufgaben die Immobilienportfoliobewertung verschiedenster Immobilien Assetklassen.
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Lebens- als Kapitalversicherung

RECHT: Unwirksame Rentenwahlklausel

von Weinrauch Rechtsanwälte

Der Entfall der Rentenwahlklausel in einer fondsgebundenen Lebensversicherung führt nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages. © Adobe Stock Der Entfall der Rentenwahlklausel in einer fondsgebundenen Lebensversicherung führt nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages. © Adobe Stock
Zwischen den Vertragsparteien wurde eine fondsgebundene Lebensversicherung als Kapitalversicherung mit Rentenwahlrecht abgeschlossen. Als Laufzeit wurden 25 Jahre vereinbart und sollte der Versicherungsvertrag als Tilgungsträger für einen Kredit dienen. Im Versicherungsvertrag waren eine Kapitalgarantie und eine Höchststandsgarantie (Klauseln 1–3) und eine Rentenwahlklausel (Klausel 4) enthalten.
Klausel 4 lautet auszugsweise:
„Wenn Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung als Kapitalversicherung mit Rentenwahlrecht abgeschlossen haben, haben Sie nach Ablauf der Ansparphase das Recht, anstelle der Auszahlung einer einmaligen Versicherungsleistung die Zahlung einer laufenden Rente zu verlangen. [...]
In beiden Fällen richtet sich die Höhe der Rente neben dem zur Verfügung stehenden Kapital nach dem Alter der zu versichernden Person bei Rentenauszahlungsbeginn und den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifen für die Rentenauszahlung. Es finden die dann gültigen Versicherungsbedingungen für die Rentenauszahlung Anwendung.“
Nachdem sich aus Sicht des Versicherungsnehmenden das Produkt ungünstig entwickelte, konvertierte er den Vertrag, wodurch sich die Prämie erhöhte und die Streuung der Veranlagung sich veränderte. Der Versicherungsnehmende hat sich für ein Produkt ohne Kapitalgarantie entschieden, weil er einen höheren Ertrag erzielen wollte. Das neue Produkt sieht aber weiterhin ein Rentenwahlrecht vor, welches der Versicherungsnehmende mit Ende der Ansparphase per 1.10.2032 ausüben kann. Der Versicherungsnehmende ist von einer Unwirksamkeit dieser Klausel und somit von einer Gesamtnichtigkeit des Vertrages ausgegangen. Strittig war, ob aufgrund der unwirksamen Rentenwahlklausel eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages vorliegt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) führte dazu in seiner Entscheidung vom 19.06.2024, Geschäftszahl: 7Ob 51/24m, aus, dass bestimmte Klauseln wie konkret die enthaltene Rentenwahlklausel bereits in vergangenen Verbandsprozessen als intransparent beurteilt wurden. Grundsätzlich gibt es bei Versicherungsverträgen einen Kernbereich der Leistungsbeschreibung, wie die Festlegung der Versicherungsart und die Prämienhöhe. Diese unterliegen als Hauptgegenstand des Vertrags nicht der inhaltlichen Kontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB.
Der OGH beurteilt jedoch eine Klausel, die dem Versicherungsnehmenden ein Rentenwahlrecht anstelle der grundsätzlich vereinbarten einmaligen Kapitalabfindung einräumt und die Rechnungsgrundlagen dieser Rente regelt, als vertragliche Nebenabrede, welche der Kontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB unterliegt. Der OGH hat die Rentenwahlklausel inhaltlich als gröblich benachteiligend eingestuft.
Ob die Streichung einer missbräuchlichen Klausel die Nichtigkeit des übrigen Vertrags zur Folge hat, ist nach unionsrechtlichen Vorgaben in Art 6 Abs 1 (Klausel-RL) geregelt. Dieser sieht vor, dass der Vertrag für beide Parteien bindend bleibt, sofern er ohne die missbräuchlichen Klauseln bestehen kann. Eine für missbräuchlich erklärte Vertragsklausel ist grundsätzlich von Anfang an als nicht existent anzusehen, sodass sie gegenüber dem Verbraucher keine Wirkungen haben kann. Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten die Bedingungen im nationalen Recht festzulegen, unter denen die Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel samt der konkreten Rechtswirkungen erfolgt. Jedenfalls muss die Möglichkeit bestehen die Sach- und Rechtslage wiederherzustellen, in der sich der Verbraucher ohne diese missbräuchliche Klausel befunden hätte. Dabei ist eine objektive Prüfung vorzunehmen, unabhängig davon, ob der Verbraucher den Willen zum Ausdruck bringt, dass der Vertrag aufrechterhalten werden soll.
Im konkreten Fall enthält die Rentenwahlklausel keine ausreichenden Vorgaben für die Festlegung der Rechnungsgrundlagen. Dieser Mangel macht die Klausel deshalb inhaltlich unangemessen, weil sie es dem Versicherer ermöglicht, dass bei Vertragsabschluss bestehende Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung zulasten des Versicherungsnehmers nach seinem Willen zu verschieben. Die Klausel ist an der mangelnden Bestimmtheit der entscheidenden Parameter für die Berechnung der Rente gescheitert. Im konkreten Fall verfügt der Versicherungsnehmer weiterhin über ein Rentenwahlrecht, wobei die konkrete Ausgestaltung dessen kann ohnehin nur über eine zum Zeitpunkt der Ausübung dieses Wahlrechts zu erzielende Einigung festgelegt werden, für die sowohl aufsichtsrechtliche Vorgaben als auch gesetzliche Informationspflichten vorgesehen sind. Der OGH ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der konkrete Vertrag aus Sicht des Versicherungsnehmers unverändert fortbestehen kann. Eine Veränderung des Vertrags zu seinen Lasten bewirkt der Wegfall der Klausel, die ohnehin keine ausreichenden Vorgaben zur Rentenberechnung enthalten hat, nicht.
Dazu Rechtsanwalt Roland Weinrauch: „Der Entfall der Rentenwahlklausel in einer fondsgebundenen Lebensversicherung führt nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages, da der Lebensversicherungsvertrag als Tilgungsträger für einen Kredit dienen sollte.“
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Neuer Executive Director bei BNP Paribas RE

Stefan Bauer ist zurück

von Elisabeth K. Fürst

Stefan Bauer ist wieder zurück. ©  BNP Paribas Real Estate Stefan Bauer ist wieder zurück. © BNP Paribas Real Estate
Mit 1. Oktober kehrt Stefan Bauer nach einer privaten Auszeit als Executive Director zu BNP Paribas Real Estate zurück. In seiner neuen Position wird sich der ehemalige Münchener Niederlassungsleiter verstärkt auf die Bedürfnisse der Kund:innen konzentrieren und seine umfassende Branchenerfahrung in den Bereichen Investment und Vermietung gemeinsam mit dem Team unter der Leitung von Michael Morgan in den verschiedenen Assetklassen einbringen. Seit Januar 2024 verantwortet Michael Morgan die Leitung der Münchener Niederlassung von BNP Paribas Real Estate. Gemeinsam mit den Transaction-Teams treibt er die Immobilien-Aktivitäten in allen Assetklassen in Bayern weiter voran. Morgan: „Ich freue mich sehr, dass Stefan Bauer wieder zurückkehrt, und dass wir mit ihm einen sehr erfahrenen und hervorragend vernetzten Kollegen gewinnen, um für die gegenwärtigen Herausforderungen am Markt noch besser gewappnet zu sein."
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DenkMalNeo lud zum Denkmal für Kenner Abend

Neue Lösungen mit altem Wissen

von Stefan Posch

Gastgeberin Helga Noack beim Denkmal für Kenner Abend © Richard Tanzer Gastgeberin Helga Noack beim Denkmal für Kenner Abend © Richard Tanzer
Letzte Woche luden DenkMalNeo Werkstatt guten Bauens und die IBT Deutschland zu einem Denkmal für Kenner Abend zum Thema „Vom römischen Beton und trockenen Wänden – neue Lösungen mit altem Wissen“ in den Stanislaus-Saal im Jesuitenraum in der Wiener Innenstadt. Können die jahrhundertealten, einfachen physikalischen Lösungen, die wir im römischen Beton vorfinden, uns heute noch nützlich sein? Was lässt sich daraus für den heutigen Umgang mit historischer Bausubstanz ableiten? Antworten zu diesen Fragen erhielten die rund 50 Gäste von Angelika Söndgen, Geschäftsführerin der IBT. Ihr Impulsvortrag spannte einen Bogen vom Pantheon bis ins Heute: Zur Gründerzeit wurden Häuser meist ohne horizontale Sperrschicht direkt in den Boden gebaut. Eine Folge sind feuchte Keller und Wände, denen üblicherweise mit Injektionen oder Mauersägeverfahren begegnet wird. Sanier- und Opferputze können zu einem lebenslangen Begleiter von Eigentümer:innen werden. Die Sanierputze von IBT basieren auf wissenschaftlichen Forschungen zu Leichtbeton in Kontakt mit Sauerstoff. Sie versprechen schnelle Gebäudetrocknung nach Flutschäden, die Sanierung alter Klostergemäuer oder die Umwandlung vom Stall zum Wohngebäude. Auf der Grundlage einfacher physikalischer Gesetzmäßigkeiten werden trockene und gesunde Baukörper garantiert – auch im Denkmalschutz.
Dies diskutierten am Podium Alina Dekas, ARE, Bundesinnungsmeisterstellvertreter Andreas Leo Denner, Angelika Söndgen, Christian Vondrus, CV-Consulting und Gastgeberin und Moderatorin Helga Noack, geschäftsführende Gesellschafterin von DenkMalNeo Werkstatt guten Bauens. Eine interessierte Diskussion mit vielen Publikumsfragen schloss sich an und bewies nicht nur die existierende Problematik, sondern auch die bislang fehlenden nachhaltigen Lösungen. Angelika Söndgen ist erfreut: „Eine Veranstaltung, die Bauherren, Planer und Ausführende zusammenbringt. Die gemeinsamen Erkenntnisse kommen allen zugute – vor allem dem Auftraggeber.“
Die Möglichkeit zur Besichtigung der gleich neben dem Stanislaus-Saal gelegene Stanislaus Kapelle mit Pater Michael Zacherl SJ, der einen historischen Rückblick gab, begeisterte die Gäste so sehr, dass sie wiederholt werden musste.
Gastgeberin Helga Noack: „Dass historische Gebäude faszinierende Wissensspeicher sind, wird uns einmal mehr bewiesen. Das große Interesse an unserer Veranstaltung zeigt, dass die technischen Lösungen von unseren Vorfahren für die Ewigkeit durchdacht wurden. Kehren wir zu robusten, einfachen, wartungsarmen Lösungen zurück.“
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Experte sieht Marktpreise unter den Bewertungen

Zeitpunkt, um in Europa zu investieren

von Stefan Posch

Laut Sebastiano Ferrante, Head of Europe, PGIM Real Estate, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um in den europäischen Immobilienmarkt zu investieren. Der europäische Immobilienmarkt biete aus verschiedenen Gründen eine einmalige Gelegenheit, jetzt zu investieren. Ferrante siht zu einem einen sehr illiquiden Markt, insbesondere im Bereich Core- und Core-Plus. Denn Europäischen Anleger:innen – historisch die Hauptkapitalgeber:innen hinter Core- und Core-Plus-Strategien in Europa – mangle es aus verschiedenen Gründen an Kapital. "Zunächst haben sie im Niedrigzinszyklus in zu hohem Maße in Immobilien investiert. Dazu kommt, dass sie viel Kapital benötigen für ESG-Maßnahmen in ihren Portfolios und für unterdurchschnittliche oder notleidende Objekte", erklärt der Immobilienexperte.
"Das bedeutet, dass wir neben der Bewertungskorrektur von insgesamt mehr als 20 Prozent in Europa nunmehr Marktpreise haben, die unter den Bewertungen liegen. Dies stellt eine einzigartige Gelegenheit dar, die es auf anderen Märkten weltweit aktuell nicht gibt", so Ferrante. Dieses Marktfenster werde jedoch nicht ewig bestehen, sondern sich zu einem bestimmten Zeitpunkt schließen, so wie es in jedem Zyklus der vergangenen Jahrzehnte der Fall war.
"Europa ist seit der Finanzkrise gekennzeichnet durch ein geringes Angebot und zu geringe Investitionsvolumina. Und dies ist ein struktureller Trend, der sich nicht einfach so korrigieren lässt sondern mittel- und langfristig anhalten wird. Es geht dabei nicht nur darum, ob eine Projektentwicklung finanziell tragfähig ist. Vielmehr sind unsere Planungssysteme und Genehmigungsverfahren sehr langsam", erklärt Ferrante. Das habe zur Folge, dass es auf verschiedenen Märkten Bereiche mit starkem Mietwachstum gebe, auch wenn die Nachfrage und das Wirtschaftswachstum an sich langsam oder gering sei. "Wenn man in der Lage ist, diese Wachstumsbereiche zu identifizieren, kann man vom ebenso Mietwachstum profitieren wie von der wiederkehrenden Liquidität beim Exit", ist Ferrnate überzeugt.

Fusionierung zur IMMOcontract Real Estate Management

Adomo bündelt Property Management

von Stefan Posch

Adomo-CEO Wechner Matthias will mit der Fusion Synergien nutzen. © Christina Häusler
Die Adomo Group bündelt mit 1. Oktober 2024 ihre österreichischen Beteiligungen im Bereich Gebäudeverwaltung. So entsteht die IMMOcontract Real Estate Management mit über 2,3 Millionen Quadratmetern verwalteter Fläche. Laut dem Hausverwalter-Ranking 2023 des Immobilien Magazins ist sie damit derzeit die drittgrößte Wohnimmobilienverwaltung in Österreich.
Mit der seit 1948 bestehenden Dr. W. W. Donath Immobilienverwaltung und ima Immobilien Management finden zwei Unternehmen zusammen, welche sich laut der Adomo "in ihrer Spezialisierung optimal ergänzen". Die Geschäftsführung der IMMOcontract Real Estate Management übernehmen Harald Hundskarl und Thomas Sturm.
Die IMMOcontract Immobilienvermittlung unter der Leitung des geschäftsführenden Gesellschafters Sascha Haimovici ist bereits seit Jahren ein Teil der Adomo Group. „Die Entscheidung, auch die Hausverwaltung unter der starken Marke IMMOcontract zu führen, ist ein wichtiger Schritt, um Synergien zu nutzen und unseren Kund:innen ein umfassendes, konsistentes Angebot zu bieten“, erklärt Matthias Wechner, CEO der Adomo Group. „Damit schaffen wir nicht nur mehr Sichtbarkeit am Markt, sondern auch nachhaltigen Mehrwert für Eigentümer:innen und Mieter:innen gleichermaßen.“
„Mit der Integration der Hausverwaltungen unter der Marke IMMOcontract bündeln wir nicht nur unsere Kräfte, sondern schaffen auch eine klare und einheitliche Positionierung am Markt. Unsere Kundinnen und Kunden profitieren von einer ganzheitlichen Betreuung, die unsere Expertise in der Vermittlung und Verwaltung optimal vereint“, ergänzt Sascha Haimovici, geschäftsführender Gesellschafter der IMMOcontract Immobilienvermittlung.
„Property Management lebt an der Schnittstelle zwischen Recht, Technik und Wirtschaft. Aufgrund der immer weiter steigenden Anforderungen an die Branche ist es geboten, sich zukunftsfit aufzustellen. Mit der neu geschaffenen IMMOcontract Real Estate Management tun wir genau das und schaffen zugleich Raum für weitere Entwicklung.“, erklärt Bernhard Hundskarl, Leiter der Sparte Property Management bei Adomo, weiter.
Die neu geschaffene IMMOcontract Real Estate Management beschäftigt rund 130 Mitarbeiter:innen an Standorten in fünf Bundesländern. In Zukunft wolle man sich noch stärker auf die lebenszyklusumfassende Betreuung von Immobilien fokussieren. Mit „TurnGreen“ wird ein neues Serviceangebot für thermisch-energetische Sanierungsprojekte angeboten.
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64 Wohnungen unweit der Prater-Hauptallee

Baustart für Wohnprojekt Josephine

von Stefan Posch

Mit der symbolischen Pflanzung eines Patenbaums wurde vergangene Woche der Startschuss des Wohnprojekts „Josephine“ in der Stoffellagasse 7, unweit der Prater-Hauptallee und dem Riesenrad, gefeiert. Das Bauvorhaben von bauwerk & Partner umfasst 64 Eigentums- und Vorsorgewohnungen und rund 20 PKW-Stellplätze. Die Fertigstellung ist für Herbst 2026 geplant. Das Bauprojekt wurde mit dem klimaaktiv Bronze-Zertifikat ausgezeichnet.
„Wir sind stolz, dieses einzigartige Projekt vermarkten zu dürfen. Die Kombination aus erstklassiger Lage zum Prater und der Inneren Stadt, modernen Wohnkonzepten und der Nähe zu Naherholungsgebieten macht Josephine zu einem Highlight am Wiener Immobilienmarkt,“ so Karina Schunker, Geschäftsführerin von EHL Wohnen.
„Mit Josephine schaffen wir nicht nur modernen Wohnraum, sondern setzen auf eine nachhaltige Bauweise und innovative Technologien. Der Einsatz einer energieeffizienten Wasser-Wasser-Wärmepumpe zum Heizen und Kühlen bzw. Temperieren, sowie die Zertifizierung mit dem klimaaktiv bronze-Standard verdeutlichen unser Engagement für ökologisches und nachhaltiges Bauen,“ erklärt Johannes Unterluggauer, geschäftsführender Gesellschafter der bauwerk & Partner.
David Breitwieser, geschäftsführender Gesellschafter von Optin Immobilien, ergänzt: „Das Projekt steht exemplarisch für modernes urbanes Wohnen mit höchstem Komfort und einer ausgezeichneten Infrastruktur. Dadurch ist die Nachfrage nach diesen hochwertigen, einzigartigen Wohnungen sehr groß und wir freuen den Vertrieb mitbegleiten zu dürfen.“
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RECHT: Der Jurist wird die Bewertungsabteilung unterstützen

Alexander Deskovic neu bei Colliers

von Elisabeth K. Fürst

Colliers vergrößert sein Bewertungsteam mit Alexander Deskovic. Der 28-jährige hat eine Ausbildung im Bereich Wirtschaftsrecht und Rechtswissenschaften absolviert und arbeitet derzeit an seinem Abschluss in Immobilienwirtschaft an der FH Wien. Nach ersten Erfahrungen in Anwaltskanzleien war er als Junior-Bewerter bei Otto Immobilien tätig. In den vergangenen drei Jahren war Deskovic Immobilienbewerter bei Reinberg & Partner in Wien. Dort war er unter anderem für die Besichtigung von Liegenschaften, die Erstellung von Befunden und Baubeschreibungen sowie die Wertermittlung verantwortlich. Zudem umfassten seine Aufgaben die Immobilienportfoliobewertung verschiedenster Immobilien Assetklassen.
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RECHT: Unwirksame Rentenwahlklausel

Lebens- als Kapitalversicherung

von Weinrauch Rechtsanwälte

Zwischen den Vertragsparteien wurde eine fondsgebundene Lebensversicherung als Kapitalversicherung mit Rentenwahlrecht abgeschlossen. Als Laufzeit wurden 25 Jahre vereinbart und sollte der Versicherungsvertrag als Tilgungsträger für einen Kredit dienen. Im Versicherungsvertrag waren eine Kapitalgarantie und eine Höchststandsgarantie (Klauseln 1–3) und eine Rentenwahlklausel (Klausel 4) enthalten.
Klausel 4 lautet auszugsweise:
„Wenn Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung als Kapitalversicherung mit Rentenwahlrecht abgeschlossen haben, haben Sie nach Ablauf der Ansparphase das Recht, anstelle der Auszahlung einer einmaligen Versicherungsleistung die Zahlung einer laufenden Rente zu verlangen. [...]
In beiden Fällen richtet sich die Höhe der Rente neben dem zur Verfügung stehenden Kapital nach dem Alter der zu versichernden Person bei Rentenauszahlungsbeginn und den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifen für die Rentenauszahlung. Es finden die dann gültigen Versicherungsbedingungen für die Rentenauszahlung Anwendung.“
Nachdem sich aus Sicht des Versicherungsnehmenden das Produkt ungünstig entwickelte, konvertierte er den Vertrag, wodurch sich die Prämie erhöhte und die Streuung der Veranlagung sich veränderte. Der Versicherungsnehmende hat sich für ein Produkt ohne Kapitalgarantie entschieden, weil er einen höheren Ertrag erzielen wollte. Das neue Produkt sieht aber weiterhin ein Rentenwahlrecht vor, welches der Versicherungsnehmende mit Ende der Ansparphase per 1.10.2032 ausüben kann. Der Versicherungsnehmende ist von einer Unwirksamkeit dieser Klausel und somit von einer Gesamtnichtigkeit des Vertrages ausgegangen. Strittig war, ob aufgrund der unwirksamen Rentenwahlklausel eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages vorliegt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) führte dazu in seiner Entscheidung vom 19.06.2024, Geschäftszahl: 7Ob 51/24m, aus, dass bestimmte Klauseln wie konkret die enthaltene Rentenwahlklausel bereits in vergangenen Verbandsprozessen als intransparent beurteilt wurden. Grundsätzlich gibt es bei Versicherungsverträgen einen Kernbereich der Leistungsbeschreibung, wie die Festlegung der Versicherungsart und die Prämienhöhe. Diese unterliegen als Hauptgegenstand des Vertrags nicht der inhaltlichen Kontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB.
Der OGH beurteilt jedoch eine Klausel, die dem Versicherungsnehmenden ein Rentenwahlrecht anstelle der grundsätzlich vereinbarten einmaligen Kapitalabfindung einräumt und die Rechnungsgrundlagen dieser Rente regelt, als vertragliche Nebenabrede, welche der Kontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB unterliegt. Der OGH hat die Rentenwahlklausel inhaltlich als gröblich benachteiligend eingestuft.
Ob die Streichung einer missbräuchlichen Klausel die Nichtigkeit des übrigen Vertrags zur Folge hat, ist nach unionsrechtlichen Vorgaben in Art 6 Abs 1 (Klausel-RL) geregelt. Dieser sieht vor, dass der Vertrag für beide Parteien bindend bleibt, sofern er ohne die missbräuchlichen Klauseln bestehen kann. Eine für missbräuchlich erklärte Vertragsklausel ist grundsätzlich von Anfang an als nicht existent anzusehen, sodass sie gegenüber dem Verbraucher keine Wirkungen haben kann. Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten die Bedingungen im nationalen Recht festzulegen, unter denen die Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel samt der konkreten Rechtswirkungen erfolgt. Jedenfalls muss die Möglichkeit bestehen die Sach- und Rechtslage wiederherzustellen, in der sich der Verbraucher ohne diese missbräuchliche Klausel befunden hätte. Dabei ist eine objektive Prüfung vorzunehmen, unabhängig davon, ob der Verbraucher den Willen zum Ausdruck bringt, dass der Vertrag aufrechterhalten werden soll.
Im konkreten Fall enthält die Rentenwahlklausel keine ausreichenden Vorgaben für die Festlegung der Rechnungsgrundlagen. Dieser Mangel macht die Klausel deshalb inhaltlich unangemessen, weil sie es dem Versicherer ermöglicht, dass bei Vertragsabschluss bestehende Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung zulasten des Versicherungsnehmers nach seinem Willen zu verschieben. Die Klausel ist an der mangelnden Bestimmtheit der entscheidenden Parameter für die Berechnung der Rente gescheitert. Im konkreten Fall verfügt der Versicherungsnehmer weiterhin über ein Rentenwahlrecht, wobei die konkrete Ausgestaltung dessen kann ohnehin nur über eine zum Zeitpunkt der Ausübung dieses Wahlrechts zu erzielende Einigung festgelegt werden, für die sowohl aufsichtsrechtliche Vorgaben als auch gesetzliche Informationspflichten vorgesehen sind. Der OGH ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der konkrete Vertrag aus Sicht des Versicherungsnehmers unverändert fortbestehen kann. Eine Veränderung des Vertrags zu seinen Lasten bewirkt der Wegfall der Klausel, die ohnehin keine ausreichenden Vorgaben zur Rentenberechnung enthalten hat, nicht.
Dazu Rechtsanwalt Roland Weinrauch: „Der Entfall der Rentenwahlklausel in einer fondsgebundenen Lebensversicherung führt nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages, da der Lebensversicherungsvertrag als Tilgungsträger für einen Kredit dienen sollte.“
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Stefan Bauer ist zurück

Neuer Executive Director bei BNP Paribas RE

von Elisabeth K. Fürst

Stefan Bauer ist wieder zurück. © BNP Paribas Real Estate
Mit 1. Oktober kehrt Stefan Bauer nach einer privaten Auszeit als Executive Director zu BNP Paribas Real Estate zurück. In seiner neuen Position wird sich der ehemalige Münchener Niederlassungsleiter verstärkt auf die Bedürfnisse der Kund:innen konzentrieren und seine umfassende Branchenerfahrung in den Bereichen Investment und Vermietung gemeinsam mit dem Team unter der Leitung von Michael Morgan in den verschiedenen Assetklassen einbringen. Seit Januar 2024 verantwortet Michael Morgan die Leitung der Münchener Niederlassung von BNP Paribas Real Estate. Gemeinsam mit den Transaction-Teams treibt er die Immobilien-Aktivitäten in allen Assetklassen in Bayern weiter voran. Morgan: „Ich freue mich sehr, dass Stefan Bauer wieder zurückkehrt, und dass wir mit ihm einen sehr erfahrenen und hervorragend vernetzten Kollegen gewinnen, um für die gegenwärtigen Herausforderungen am Markt noch besser gewappnet zu sein."

Neue Lösungen mit altem Wissen

DenkMalNeo lud zum Denkmal für Kenner Abend

von Stefan Posch

Gastgeberin Helga Noack beim Denkmal für Kenner Abend © Richard Tanzer
Letzte Woche luden DenkMalNeo Werkstatt guten Bauens und die IBT Deutschland zu einem Denkmal für Kenner Abend zum Thema „Vom römischen Beton und trockenen Wänden – neue Lösungen mit altem Wissen“ in den Stanislaus-Saal im Jesuitenraum in der Wiener Innenstadt. Können die jahrhundertealten, einfachen physikalischen Lösungen, die wir im römischen Beton vorfinden, uns heute noch nützlich sein? Was lässt sich daraus für den heutigen Umgang mit historischer Bausubstanz ableiten? Antworten zu diesen Fragen erhielten die rund 50 Gäste von Angelika Söndgen, Geschäftsführerin der IBT. Ihr Impulsvortrag spannte einen Bogen vom Pantheon bis ins Heute: Zur Gründerzeit wurden Häuser meist ohne horizontale Sperrschicht direkt in den Boden gebaut. Eine Folge sind feuchte Keller und Wände, denen üblicherweise mit Injektionen oder Mauersägeverfahren begegnet wird. Sanier- und Opferputze können zu einem lebenslangen Begleiter von Eigentümer:innen werden. Die Sanierputze von IBT basieren auf wissenschaftlichen Forschungen zu Leichtbeton in Kontakt mit Sauerstoff. Sie versprechen schnelle Gebäudetrocknung nach Flutschäden, die Sanierung alter Klostergemäuer oder die Umwandlung vom Stall zum Wohngebäude. Auf der Grundlage einfacher physikalischer Gesetzmäßigkeiten werden trockene und gesunde Baukörper garantiert – auch im Denkmalschutz.
Dies diskutierten am Podium Alina Dekas, ARE, Bundesinnungsmeisterstellvertreter Andreas Leo Denner, Angelika Söndgen, Christian Vondrus, CV-Consulting und Gastgeberin und Moderatorin Helga Noack, geschäftsführende Gesellschafterin von DenkMalNeo Werkstatt guten Bauens. Eine interessierte Diskussion mit vielen Publikumsfragen schloss sich an und bewies nicht nur die existierende Problematik, sondern auch die bislang fehlenden nachhaltigen Lösungen. Angelika Söndgen ist erfreut: „Eine Veranstaltung, die Bauherren, Planer und Ausführende zusammenbringt. Die gemeinsamen Erkenntnisse kommen allen zugute – vor allem dem Auftraggeber.“
Die Möglichkeit zur Besichtigung der gleich neben dem Stanislaus-Saal gelegene Stanislaus Kapelle mit Pater Michael Zacherl SJ, der einen historischen Rückblick gab, begeisterte die Gäste so sehr, dass sie wiederholt werden musste.
Gastgeberin Helga Noack: „Dass historische Gebäude faszinierende Wissensspeicher sind, wird uns einmal mehr bewiesen. Das große Interesse an unserer Veranstaltung zeigt, dass die technischen Lösungen von unseren Vorfahren für die Ewigkeit durchdacht wurden. Kehren wir zu robusten, einfachen, wartungsarmen Lösungen zurück.“
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