Seit heute herrscht wieder Normalzeit. Nicht nur auf der Uhr, sondern auch in der Immobilienbranche. Jedenfalls in Deutschland scheint der Tiefpunkt der Krise überwunden. Aus einzelnen Assetklassen werden sogar wieder steigende Preiserwartungen kommuniziert. Konkret ergibt eine heute veröffentlichte Umfrage der deutschen HIH Invest, dass die Mehrheit (!) der Befragten vorerst bei Wohnimmobilien und Logistik von bereits wieder steigenden Preisen ausgehen. Freilich, in Deutschland waren die voran gegangenen Preiskorrekturen - von höherem Niveau - doch stärker als in Österreich. Dennoch ist dies auch für hierzulande ein klar positives Signal für den weiteren Marktverlauf. Der Büromarkt zeigt sich jedoch differenziert: Während Top-Lagen in A-Städten wie München und Frankfurt weiterhin attraktiv bleiben, verlieren Randlagen an Nachfrage. Laut Umfrage erwarten die Expert:innen 63 % Preissteigerungen bei Mehrfamilienhäusern, eine deutliche Wende im Vergleich zu 2023. Auch bei Eigentumswohnungen zeigt sich ein positiver Trend: 63 % rechnen 2024 mit Preisanstiegen, während im Vorjahr noch sinkende Preise erwartet wurden. Das Mietwohnungssegment bleibt eine stabile Anlageklasse, angetrieben durch Bevölkerungswachstum und den Trend zu kleineren Haushalten. 94 % der Befragten sehen steigende Mieten im Wohnbereich, wobei 62 % eine Mietsteigerung von bis zu 5 % erwarten. Logistikflächen bleiben ebenfalls gefragt: 52 % der Marktteilnehmer:innen gehen von steigenden Preisen für Logistikimmobilien aus. Angetrieben wird diese Nachfrage durch den Ausbau des E-Commerce und die steigenden Anforderungen an Logistikketten. Logistikflächen festigen sich damit als eine der attraktivsten Anlageklassen im Immobiliensektor. Der Büroimmobilienmarkt zeigt sich uneinheitlich. Während 73 % der Umfrageteilnehmer weiterhin die besten Investitionschancen in A-Städten sehen, wird in Randlagen eine geringere Nachfrage verzeichnet. Rund 45 % der befragten Expert:innen erwarten sinkende Mieten für Büroflächen in peripheren Lagen, die durch den Trend zu Homeoffice und flächenoptimierte Nutzung unter Druck stehen. In zentralen Geschäftsbezirken bleibt die Nachfrage jedoch stabil, dortige Spitzenmieten werden unterstützt. Felix Meyen, Geschäftsführer von HIH Invest, kommentiert: „In den A-Städten bleibt die Nachfrage nach modernen Büroflächen hoch, was dort weiterhin stabile Investitionsmöglichkeiten schafft.“
Vergangenen Mittwochabend feierte die EHL Immobilien Gruppe das 30-jährige Firmenjubiläum von Michael Ehlmaier, dem geschäftsführenden Gesellschafter des Unternehmens, im prunkvollen Ambiente der Albertina. 450 Gäste aus Wirtschaft, Kunst und Kultur folgten der Einladung und genossen einen unvergesslichen Abend voller Musik, wertvoller Gespräche und besonderer Momente. Michael Ehlmaier ist nicht nur eine treibende Kraft in der Immobilienbranche, sondern auch eine charismatische Führungspersönlichkeit. 1994 beginnt er seine Karriere bei der damals noch jungen EHL, die er in den folgenden drei Jahrzehnten maßgeblich prägt. Das Jubiläum ist nicht nur eine Hommage an Michael Ehlmaier, sondern auch an sein Unternehmen, das sich in den letzten 30 Jahren zu einem der führenden Player am österreichischen Immobilienmarkt entwickelt hat. Die Wertschätzung der zahlreichen Gratulanten zieht sich wie ein roter Faden durch das Netzwerk von Michael Ehlmaier.
Im Interview: Michael Ehlmaier - Geschäftsführender Gesellschafter, EHL Immobilien Roland Pichler - Geschäftsführer, DWK Die Wohnkompanie Monica Rintersbacher - Geschäftsführerin, Leitbetriebe Austria Matthias Waibel - Geschäftsführer, STC Development Peter Karl - Geschäftsführer, ERSTE Immo KAG Wolfdieter Jarisch - Vorstand, S+B Gruppe Dieter Wasserburger - Leiter Immobilien/Expansion, REWE International Andreas Holler - Geschäftsführer, BUWOG Stefan Artner - Partner, DORDA Rechtsanwälte Anton Bondi de Antoni - Geschäftsführender Gesellschafter, Bondi Consult Louis Obrowsky - Geschäftsführer, LLB Immo KAG Peter Engert - Geschäftsführer, ÖGNI Florian Kammerstätter - Geschäftsführer, Consulting Company Peter Czapek - Geschäftsführer, Bank Austria Real Invest Paul Grassel - Geschäftsführer, IG Immobilien Management Thomas Winkler - CEO, UBM Development
Der Speckgürtel in Wien wird immer breiter. Im niederösterreichischen Wolkersdorf entsteht ein neues Wohnprojekt, das auf die zunehmende Nachfrage nach Wohnraum im erweiterten Wiener Umland reagiert. Die NOE Immobilien Development plant mit dem „Wolk.home | Stadthaus Hofgarten“ insgesamt 46 Eigentumswohnungen, verteilt auf zwei Gebäude. Das Projekt befindet sich an der Haasgasse 8-10, etwa 15 Minuten von der Wiener Stadtgrenze entfernt. Das Wohnprojekt Wolk.home | Das Stadthaus Hofgarten befindet sich an der Hofgartenpromenade. Direkt am Rußbach gelegen, kombiniert das Wohnhaus Blick ins Grüne mit einer urbanen Umgebung. Der Standort Wolkersdorf im Weinviertel bietet eine direkte Anbindung an Wien, sowohl per Pkw als auch per Bahn. Die Wiener Stadtgrenze lässt sich in etwa 15 Minuten mit dem Auto erreichen, und eine Zugverbindung ab Bahnhof Wolkersdorf bringt Pendler in 22 Minuten zum Bahnhof Wien-Floridsdorf. Diese Lage macht das neue Projekt für Berufspendler nach Wien ebenso attraktiv wie für Personen, die das ländliche Umfeld des Weinviertels bevorzugen und dennoch eine gute Stadtanbindung wünschen. Das Projekt umfasst 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen mit Wohnflächen von etwa 41 bis 113 Quadratmetern. Die Wohnungen sind mit individuellen Freiflächen wie Gärten, Balkonen oder Terrassen ausgestattet, und das Gebäude bietet einen gemeinschaftlich nutzbaren, überdachten Außen- und Spielbereich . Wolkersdorf , gelegen im Weinviertel , wird zunehmend als Wohn- und Arbeitsort gefragt. Die Region bietet eine gute Anbindung an das städtische Leben Wiens und vereint diese mit einem vielseitigen ländlichen Umfeld. Das Projekt „Wolk.home“ spricht unterschiedliche Zielgruppen an – von Familien und Paaren bis zu Alleinwohnenden und Anlegern, die an einem wachstumsstarken Standort investieren möchten. Der Baubeginn des Projekts „Wolk.home | „Stadthaus Hofgarten“ ist für Anfang 2025 geplant. Die Fertigstellung der Wohnungen sowie deren Übergabe an die Eigentümer:innen ist bis Ende 2026 vorgesehen. Das Projekt könnte durch die Nähe zu Wien und die starke Nachfrage im Umland einen weiteren Anreiz für Neubauprojekte im Weinviertel setzen.
Einblicke in die Zukunft des österreichischen Immobilienmarktes
von Stefan Posch
https://youtube.com/watch?v=q-8Bsr7cMkc
Der ÖBB-Immobilien-Cocktail fand kürzlich zum 19. Mal statt und etablierte sich erneut als bedeutender Treffpunkt für Entscheidungsträger:innen, Investor:innen, Bauträger, Architekt:innen und Fachleute aus der Bau- und Immobilienbranche. Das Event bot den Gästen die Möglichkeit, sich in entspannter Atmosphäre mit führenden Branchenvertreter:innen auszutauschen und spannende Einblicke in die Zukunft des österreichischen Immobilienmarktes zu gewinnen. Ein zentrales Thema des Abends war die Entwicklung urbaner Räume durch innovative und nachhaltige Projekte der ÖBB. Diese Projekte tragen maßgeblich zur positiven Transformation städtischer Gebiete bei und setzen neue Maßstäbe in der Immobilienbranche. Im Rahmen des Events wurden Interviews mit prominenten Persönlichkeiten der ÖBB geführt:
Claudia Brey, Geschäftsführerin der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Erich Pirkl, Geschäftsführer der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Silvia Angelo, Vorständin der ÖBB-Infrastruktur AG Diese Expert:innen teilten ihre Visionen und Strategien für die zukünftige Entwicklung des Immobilienmarktes in Österreich.
Die VÖPE-Herbstkonferenz Stand im Zeichen von Allianzen und Forderungen an die künftige Bundesregierung unter dem Motto „Wohnraum für morgen zu schaffen geht nur miteinander.“ Darin waren sich VÖPE-Präsident Andreas Köttl, Alpenland-Chefin Isabella Stickler und Keynote Speakerin Annett Jura im Haus der Industrie einig. Jura, Sektionschefin im deutschen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen berichtete über die Erfahrungen aus dem „Bündnis bezahlbarer Wohnraum Deutschland“, das die VÖPE als Vorbild für Österreich sieht und daher die „Allianz Wohnraum für Österreich“ etablieren möchte. VÖPE-Präsident Andreas Köttl betonte: „Unsere Nachbar:innen haben die Notwendigkeit eines Zusammenschlusses erkannt und das ‚Bündnis bezahlbarer Wohnraum Deutschland‘ initiiert. Ein Bündnis, bei dem Expert:innen aus Politik und Wirtschaft zusammenkommen und miteinander die besten und effektivsten Lösungen für den Wohnbau erarbeiten: konkrete Maßnahmen und Gesetzesvorschläge, um Wohnen wieder leistbar zu machen. Ich bin der Meinung, dass wir uns das zum Vorbild machen sollten.“ Schon im Juni habe die VÖPE daher gemeinsam mit der GBV und den Bausozialpartnern die „Allianz Wohnraum für Österreich“ vorgestellt. Eine Allianz, die für die künftige Bundesregierung als beratendes Gremium fungieren möchte. „Es ist nun politscher Wille nötig, und das von höchster Stelle. Wir stehen gemeinsam mit anderen Interessensvertretungen mit unserer Expertise bereit.“ Im „Bündnis bezahlbarer Wohnraum Deutschland“ sind 35 Mitglieder (Institutionen, Branchenverbände, beratende Mitglieder aus dem Bundestag und von föderaler Ebene) vereint. „Alles geht nur miteinander, das ist der Ansatz für das Bündnis gewesen“, so Annett Jura in Rahmen ihrer Keynote. „Daher sind viele Akteur:innen zusammengebracht worden, die gemeinsam ein klares Ziel haben: schneller, ausreichend, klimafreundlich und barrierefrei zu bauen.“ Seit seiner Gründung vor zwei Jahren ist das Bündnis im Koalitionsvertrag verankert und hat 187 Maßnahmen in den Bereichen Bauen, Wohnpolitik, Planung und Genehmigungsprozesse, klimagerechtes Bauen und Förderungen auf den Weg gebracht. Bei der VÖPE-Herbstkonferenz hat Präsident Köttl auch die Forderungen an die künftige Bundesregierung erneuert: 1. „Allianz Wohnraum für Österreich“ als beratendes Gremium für die Regierung 2. Schaffung eines Lebensraum-Ministeriums: Bündelung von Bau- und Wohnkompetenzen in einem eigenen Ministerium 3. Befristete Neuwidmungen gegen spekulative Baulandhortung 4. „Fast Lane“: Beschleunigte Verfahren für nachhaltige Bauprojekte 5. Einheitliche Definition für „Bodenversiegelung“ 6. Reduktion der Netto-Neuversiegelung 7. Weiterentwicklung des Energieausweises zum CO2 -Ausweis 8. Förderungen auch für gewerbliche Projektentwickler 9. Erleichterung der Althaus-Sanierung im BTVG 10. Digitale Transparenz durch „gläsernen Akt“ im Bauverfahren 11. Erhöhung der Schwellenwerte für UVP-Städtebau-Verfahren 12. Parteienstellung für Interessenvertreter im Gesetzgebungsprozess.
RECHT. Gerichtsurteil stärkt das Recht der Mietparteien
von Weinrauch Rechtsanwälte
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung eines Mietvertrags kann eine im Mietvertrag vereinbarte Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe genannt) zur Anwendung kommen. Kürzlich entschied ein Gericht, unter welchen Bedingungen eine solche Vertragsstrafe zu erheben ist und wie sie nach rechtlichen Grundsätzen mäßig ist. Zudem wurde geklärt, ob die Vertragsstrafe auch Schäden umfassen kann, die nicht unmittelbar mit der Vertragsauflösung im Zusammenhang stehen. Was ist eine Vertragsstrafe? Eine Vertragsstrafe dient als pauschalierter Schadenersatz und soll den Vertragspartner zur korrekten Erfüllung seiner Pflichten motivieren. Sie vereinfacht gleichzeitig den Ausgleich für Nachteile, die dem Vermieter durch eine Vertragsverletzung entstehen. Wichtig ist, dass die Vertragsstrafe nicht hoch sein darf: Nach dem Prinzip der Billigkeit ist sie dann zu mäßig, wenn der festgelegte Betrag den tatsächlichen Schaden weit übersteigt. Gerichtsurteil: Mäßigung und Teilnichtigkeit. Das Gericht stellte fest, dass die Höhe der Vertragsstrafe im Verhältnis zum möglichen Schaden stehen muss. Im vorliegenden Fall hatten die Parteien im Mietvertrag festgelegt, dass bei vorzeitiger Kündigung die „vertragsbrechende“ Partei den Mietbetrag für die restliche Mietzeit zahlen muss. Das Berufungsgericht entschied, dass eine solche Vertragsstrafe, soweit sie mehr als ein Jahresmietzins beträgt, gemäß § 879 ABGB als „gröblich benachteiligend“ einzustufen ist. Eine solche Übermäßigkeit führt zu einer Teilsnichtigkeit der Klausel. Was umfasst die Vertragsstrafe? Die Vertragsstrafe in diesem Fall deckt nur Schäden, die direkt aus der vorzeitigen Vertragsauflösung resultieren. Andere Ansprüche, die aus dem Verhalten der Mieterin vor der Beendigung des Mietverhältnisses stammen, sind von der Vertragsstrafe nicht betroffen.
Dieses Urteil stärkt das Recht der Mietparteien, stellt sicher, dass eine Vertragsstrafe angemessen bleibt und nur diejenigen Schäden abdeckt, die durch die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses verursacht wurden.
Neues Konzept für leistbares und betreutes Wohlfühl-Wohnen im Alter: In einem modernen Holzbau entstehen derzeit 18 altersgerechte Miet-Wohnungen sowie Begegnungszonen und Gemeinschaftsräume. Senior:innen wird dadurch größtmögliche Privatsphäre und zeitgleich die Möglichkeit für ein soziales Miteinander geboten. Gemäß dem Motto "jeder kann – niemand muss" findet jede:r seinen:ihren Platz für ein erfülltes und aktives Leben im Alter. Die Rundumbetreuung wird durch selbstständiges Betreuungspersonal geleistet, das im gleichen Gebäude wohnt und somit auch bei Notfällen sofort zur Stelle ist. "Mit Green Harmony ist uns ein großer zukunftsweisender Wurf gelungen – es ist die clevere Kombination aus einem ideal geplanten Gebäude mit geringsten Betriebskosten und einem individuell nutzbaren Betreuungs- und Dienstleistungsangebot, das 24/7 zur Verfügung steht", sind sich die Masterminds des Konzeptes, Bernhard Pointinger , GF der Pointinger Bau, und Andreas Hammer, GF Daheimpflege, einig. Die Bündelung der jeweiligen Kompetenzen (Planung und Bau von Green Buildings bzw. Bereitstellung von verlässlichem Betreuungspersonal) ist der Grundstein für den Erfolg dieses innovativen Konzeptes. Die bisherige Resonanz gibt den beiden Oberösterreichern jedenfalls Recht: Obwohl das erste Green Harmony in Kirchham erst im Sommer 2025 seine Tore für Mieter:innen öffnen wird, ist die Seniorenresidenz bereits jetzt fast zur Hälfte vermietet. Laufend treffen neue Anfragen ein: einerseits von Familien, die ihre (Groß-)Eltern in Zukunft gut aufgehoben wissen wollen und andererseits von Gemeinden, die für ihre Bürger:innen ebenfalls ein Green Harmony haben möchten.
Die Tegova (The European Group of Valuers' Associations) hat die neuen Europäischen Bewertungsstandards (EVS) 2025 vorgestellt. Diese umfassend überarbeiteten Standards spiegeln tiefgreifende Veränderungen wider, die auf Initiativen der Europäischen Union zurückgreifen. Tegova-Präsident Krzysztof Grzesik und Cédric Perrière, Vorsitzender des European Valuation Standards Board, betonen, dass insbesondere die EU-Vorgaben zur Sanierung von Gebäuden mit erheblichen Mängeln eine zentrale Rolle spielen. Der neue EVS 6 „Bewertung und Energieeffizienz“ führt detailliert aus, wie Immobilienbewerter:innen den Marktwert von Gebäuden unter Berücksichtigung dieser Sanierungsanforderungen bestimmen sollen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Eigenkapitalverordnung, die in den Evgn-Leitlinien zur Bewertung von Hypothekarkrediten ausführlich behandelt wird. Dabei wird ein neuer „Immobilienwert“ eingeführt, der auf konservativen Bewertungskriterien basiert und zur Bewertung der Hypothekendeckung herangezogen wird. Zudem wurde eine neue Leitlinie (Evgn 4) zur Bewertung landwirtschaftlicher Liegenschaften veröffentlicht, die Themen wie Klimawandel und technologische Entwicklungen berücksichtigt. Der Abschnitt „Bewertung und Nachhaltigkeit“ wurde erheblich erweitert, um den Auswirkungen des europäischen Green Deal auf den Immobilienmarkt zu entsprechen. Die neuen Standards enthalten darüber hinaus umfassende Anpassungen in den Bereichen Ausbildung, EU-Recht und Bewertungsmethodik. Sie bieten Bewerter:innen ein praxisnahes Werkzeug, das auch für Behörden und Kund:innen einfacher ist. Österreich wird in der Tegova durch die ARE und den ÖVI vertreten.
Seit heute herrscht wieder Normalzeit. Nicht nur auf der Uhr, sondern auch in der Immobilienbranche. Jedenfalls in Deutschland scheint der Tiefpunkt der Krise überwunden. Aus einzelnen Assetklassen werden sogar wieder steigende Preiserwartungen kommuniziert. Konkret ergibt eine heute veröffentlichte Umfrage der deutschen HIH Invest, dass die Mehrheit (!) der Befragten vorerst bei Wohnimmobilien und Logistik von bereits wieder steigenden Preisen ausgehen. Freilich, in Deutschland waren die voran gegangenen Preiskorrekturen - von höherem Niveau - doch stärker als in Österreich. Dennoch ist dies auch für hierzulande ein klar positives Signal für den weiteren Marktverlauf. Der Büromarkt zeigt sich jedoch differenziert: Während Top-Lagen in A-Städten wie München und Frankfurt weiterhin attraktiv bleiben, verlieren Randlagen an Nachfrage. Laut Umfrage erwarten die Expert:innen 63 % Preissteigerungen bei Mehrfamilienhäusern, eine deutliche Wende im Vergleich zu 2023. Auch bei Eigentumswohnungen zeigt sich ein positiver Trend: 63 % rechnen 2024 mit Preisanstiegen, während im Vorjahr noch sinkende Preise erwartet wurden. Das Mietwohnungssegment bleibt eine stabile Anlageklasse, angetrieben durch Bevölkerungswachstum und den Trend zu kleineren Haushalten. 94 % der Befragten sehen steigende Mieten im Wohnbereich, wobei 62 % eine Mietsteigerung von bis zu 5 % erwarten. Logistikflächen bleiben ebenfalls gefragt: 52 % der Marktteilnehmer:innen gehen von steigenden Preisen für Logistikimmobilien aus. Angetrieben wird diese Nachfrage durch den Ausbau des E-Commerce und die steigenden Anforderungen an Logistikketten. Logistikflächen festigen sich damit als eine der attraktivsten Anlageklassen im Immobiliensektor. Der Büroimmobilienmarkt zeigt sich uneinheitlich. Während 73 % der Umfrageteilnehmer weiterhin die besten Investitionschancen in A-Städten sehen, wird in Randlagen eine geringere Nachfrage verzeichnet. Rund 45 % der befragten Expert:innen erwarten sinkende Mieten für Büroflächen in peripheren Lagen, die durch den Trend zu Homeoffice und flächenoptimierte Nutzung unter Druck stehen. In zentralen Geschäftsbezirken bleibt die Nachfrage jedoch stabil, dortige Spitzenmieten werden unterstützt. Felix Meyen, Geschäftsführer von HIH Invest, kommentiert: „In den A-Städten bleibt die Nachfrage nach modernen Büroflächen hoch, was dort weiterhin stabile Investitionsmöglichkeiten schafft.“
Michael Ehlmaier wurde in der Albertina gefeiert
30-Jahre Ehlmaier bei EHL
von Stefan Posch
Vergangenen Mittwochabend feierte die EHL Immobilien Gruppe das 30-jährige Firmenjubiläum von Michael Ehlmaier, dem geschäftsführenden Gesellschafter des Unternehmens, im prunkvollen Ambiente der Albertina. 450 Gäste aus Wirtschaft, Kunst und Kultur folgten der Einladung und genossen einen unvergesslichen Abend voller Musik, wertvoller Gespräche und besonderer Momente. Michael Ehlmaier ist nicht nur eine treibende Kraft in der Immobilienbranche, sondern auch eine charismatische Führungspersönlichkeit. 1994 beginnt er seine Karriere bei der damals noch jungen EHL, die er in den folgenden drei Jahrzehnten maßgeblich prägt. Das Jubiläum ist nicht nur eine Hommage an Michael Ehlmaier, sondern auch an sein Unternehmen, das sich in den letzten 30 Jahren zu einem der führenden Player am österreichischen Immobilienmarkt entwickelt hat. Die Wertschätzung der zahlreichen Gratulanten zieht sich wie ein roter Faden durch das Netzwerk von Michael Ehlmaier.
Im Interview: Michael Ehlmaier - Geschäftsführender Gesellschafter, EHL Immobilien Roland Pichler - Geschäftsführer, DWK Die Wohnkompanie Monica Rintersbacher - Geschäftsführerin, Leitbetriebe Austria Matthias Waibel - Geschäftsführer, STC Development Peter Karl - Geschäftsführer, ERSTE Immo KAG Wolfdieter Jarisch - Vorstand, S+B Gruppe Dieter Wasserburger - Leiter Immobilien/Expansion, REWE International Andreas Holler - Geschäftsführer, BUWOG Stefan Artner - Partner, DORDA Rechtsanwälte Anton Bondi de Antoni - Geschäftsführender Gesellschafter, Bondi Consult Louis Obrowsky - Geschäftsführer, LLB Immo KAG Peter Engert - Geschäftsführer, ÖGNI Florian Kammerstätter - Geschäftsführer, Consulting Company Peter Czapek - Geschäftsführer, Bank Austria Real Invest Paul Grassel - Geschäftsführer, IG Immobilien Management Thomas Winkler - CEO, UBM Development
Der Speckgürtel in Wien wird immer breiter. Im niederösterreichischen Wolkersdorf entsteht ein neues Wohnprojekt, das auf die zunehmende Nachfrage nach Wohnraum im erweiterten Wiener Umland reagiert. Die NOE Immobilien Development plant mit dem „Wolk.home | Stadthaus Hofgarten“ insgesamt 46 Eigentumswohnungen, verteilt auf zwei Gebäude. Das Projekt befindet sich an der Haasgasse 8-10, etwa 15 Minuten von der Wiener Stadtgrenze entfernt. Das Wohnprojekt Wolk.home | Das Stadthaus Hofgarten befindet sich an der Hofgartenpromenade. Direkt am Rußbach gelegen, kombiniert das Wohnhaus Blick ins Grüne mit einer urbanen Umgebung. Der Standort Wolkersdorf im Weinviertel bietet eine direkte Anbindung an Wien, sowohl per Pkw als auch per Bahn. Die Wiener Stadtgrenze lässt sich in etwa 15 Minuten mit dem Auto erreichen, und eine Zugverbindung ab Bahnhof Wolkersdorf bringt Pendler in 22 Minuten zum Bahnhof Wien-Floridsdorf. Diese Lage macht das neue Projekt für Berufspendler nach Wien ebenso attraktiv wie für Personen, die das ländliche Umfeld des Weinviertels bevorzugen und dennoch eine gute Stadtanbindung wünschen. Das Projekt umfasst 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen mit Wohnflächen von etwa 41 bis 113 Quadratmetern. Die Wohnungen sind mit individuellen Freiflächen wie Gärten, Balkonen oder Terrassen ausgestattet, und das Gebäude bietet einen gemeinschaftlich nutzbaren, überdachten Außen- und Spielbereich . Wolkersdorf , gelegen im Weinviertel , wird zunehmend als Wohn- und Arbeitsort gefragt. Die Region bietet eine gute Anbindung an das städtische Leben Wiens und vereint diese mit einem vielseitigen ländlichen Umfeld. Das Projekt „Wolk.home“ spricht unterschiedliche Zielgruppen an – von Familien und Paaren bis zu Alleinwohnenden und Anlegern, die an einem wachstumsstarken Standort investieren möchten. Der Baubeginn des Projekts „Wolk.home | „Stadthaus Hofgarten“ ist für Anfang 2025 geplant. Die Fertigstellung der Wohnungen sowie deren Übergabe an die Eigentümer:innen ist bis Ende 2026 vorgesehen. Das Projekt könnte durch die Nähe zu Wien und die starke Nachfrage im Umland einen weiteren Anreiz für Neubauprojekte im Weinviertel setzen.
Einblicke in die Zukunft des österreichischen Immobilienmarktes
ÖBB-Immobilien-Cocktail 2024
von Stefan Posch
Der ÖBB-Immobilien-Cocktail fand kürzlich zum 19. Mal statt und etablierte sich erneut als bedeutender Treffpunkt für Entscheidungsträger:innen, Investor:innen, Bauträger, Architekt:innen und Fachleute aus der Bau- und Immobilienbranche. Das Event bot den Gästen die Möglichkeit, sich in entspannter Atmosphäre mit führenden Branchenvertreter:innen auszutauschen und spannende Einblicke in die Zukunft des österreichischen Immobilienmarktes zu gewinnen. Ein zentrales Thema des Abends war die Entwicklung urbaner Räume durch innovative und nachhaltige Projekte der ÖBB. Diese Projekte tragen maßgeblich zur positiven Transformation städtischer Gebiete bei und setzen neue Maßstäbe in der Immobilienbranche. Im Rahmen des Events wurden Interviews mit prominenten Persönlichkeiten der ÖBB geführt:
Claudia Brey, Geschäftsführerin der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Erich Pirkl, Geschäftsführer der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Silvia Angelo, Vorständin der ÖBB-Infrastruktur AG Diese Expert:innen teilten ihre Visionen und Strategien für die zukünftige Entwicklung des Immobilienmarktes in Österreich.
„Wohnraum für morgen nur miteinander.“
VÖPE fordert Bundesregierung
von Gerhard Rodler
Die VÖPE-Herbstkonferenz Stand im Zeichen von Allianzen und Forderungen an die künftige Bundesregierung unter dem Motto „Wohnraum für morgen zu schaffen geht nur miteinander.“ Darin waren sich VÖPE-Präsident Andreas Köttl, Alpenland-Chefin Isabella Stickler und Keynote Speakerin Annett Jura im Haus der Industrie einig. Jura, Sektionschefin im deutschen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen berichtete über die Erfahrungen aus dem „Bündnis bezahlbarer Wohnraum Deutschland“, das die VÖPE als Vorbild für Österreich sieht und daher die „Allianz Wohnraum für Österreich“ etablieren möchte. VÖPE-Präsident Andreas Köttl betonte: „Unsere Nachbar:innen haben die Notwendigkeit eines Zusammenschlusses erkannt und das ‚Bündnis bezahlbarer Wohnraum Deutschland‘ initiiert. Ein Bündnis, bei dem Expert:innen aus Politik und Wirtschaft zusammenkommen und miteinander die besten und effektivsten Lösungen für den Wohnbau erarbeiten: konkrete Maßnahmen und Gesetzesvorschläge, um Wohnen wieder leistbar zu machen. Ich bin der Meinung, dass wir uns das zum Vorbild machen sollten.“ Schon im Juni habe die VÖPE daher gemeinsam mit der GBV und den Bausozialpartnern die „Allianz Wohnraum für Österreich“ vorgestellt. Eine Allianz, die für die künftige Bundesregierung als beratendes Gremium fungieren möchte. „Es ist nun politscher Wille nötig, und das von höchster Stelle. Wir stehen gemeinsam mit anderen Interessensvertretungen mit unserer Expertise bereit.“ Im „Bündnis bezahlbarer Wohnraum Deutschland“ sind 35 Mitglieder (Institutionen, Branchenverbände, beratende Mitglieder aus dem Bundestag und von föderaler Ebene) vereint. „Alles geht nur miteinander, das ist der Ansatz für das Bündnis gewesen“, so Annett Jura in Rahmen ihrer Keynote. „Daher sind viele Akteur:innen zusammengebracht worden, die gemeinsam ein klares Ziel haben: schneller, ausreichend, klimafreundlich und barrierefrei zu bauen.“ Seit seiner Gründung vor zwei Jahren ist das Bündnis im Koalitionsvertrag verankert und hat 187 Maßnahmen in den Bereichen Bauen, Wohnpolitik, Planung und Genehmigungsprozesse, klimagerechtes Bauen und Förderungen auf den Weg gebracht. Bei der VÖPE-Herbstkonferenz hat Präsident Köttl auch die Forderungen an die künftige Bundesregierung erneuert: 1. „Allianz Wohnraum für Österreich“ als beratendes Gremium für die Regierung 2. Schaffung eines Lebensraum-Ministeriums: Bündelung von Bau- und Wohnkompetenzen in einem eigenen Ministerium 3. Befristete Neuwidmungen gegen spekulative Baulandhortung 4. „Fast Lane“: Beschleunigte Verfahren für nachhaltige Bauprojekte 5. Einheitliche Definition für „Bodenversiegelung“ 6. Reduktion der Netto-Neuversiegelung 7. Weiterentwicklung des Energieausweises zum CO2 -Ausweis 8. Förderungen auch für gewerbliche Projektentwickler 9. Erleichterung der Althaus-Sanierung im BTVG 10. Digitale Transparenz durch „gläsernen Akt“ im Bauverfahren 11. Erhöhung der Schwellenwerte für UVP-Städtebau-Verfahren 12. Parteienstellung für Interessenvertreter im Gesetzgebungsprozess.
RECHT. Gerichtsurteil stärkt das Recht der Mietparteien
Vorzeitiges Mietvertragsende einfacher
von Weinrauch Rechtsanwälte
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung eines Mietvertrags kann eine im Mietvertrag vereinbarte Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe genannt) zur Anwendung kommen. Kürzlich entschied ein Gericht, unter welchen Bedingungen eine solche Vertragsstrafe zu erheben ist und wie sie nach rechtlichen Grundsätzen mäßig ist. Zudem wurde geklärt, ob die Vertragsstrafe auch Schäden umfassen kann, die nicht unmittelbar mit der Vertragsauflösung im Zusammenhang stehen. Was ist eine Vertragsstrafe? Eine Vertragsstrafe dient als pauschalierter Schadenersatz und soll den Vertragspartner zur korrekten Erfüllung seiner Pflichten motivieren. Sie vereinfacht gleichzeitig den Ausgleich für Nachteile, die dem Vermieter durch eine Vertragsverletzung entstehen. Wichtig ist, dass die Vertragsstrafe nicht hoch sein darf: Nach dem Prinzip der Billigkeit ist sie dann zu mäßig, wenn der festgelegte Betrag den tatsächlichen Schaden weit übersteigt. Gerichtsurteil: Mäßigung und Teilnichtigkeit. Das Gericht stellte fest, dass die Höhe der Vertragsstrafe im Verhältnis zum möglichen Schaden stehen muss. Im vorliegenden Fall hatten die Parteien im Mietvertrag festgelegt, dass bei vorzeitiger Kündigung die „vertragsbrechende“ Partei den Mietbetrag für die restliche Mietzeit zahlen muss. Das Berufungsgericht entschied, dass eine solche Vertragsstrafe, soweit sie mehr als ein Jahresmietzins beträgt, gemäß § 879 ABGB als „gröblich benachteiligend“ einzustufen ist. Eine solche Übermäßigkeit führt zu einer Teilsnichtigkeit der Klausel. Was umfasst die Vertragsstrafe? Die Vertragsstrafe in diesem Fall deckt nur Schäden, die direkt aus der vorzeitigen Vertragsauflösung resultieren. Andere Ansprüche, die aus dem Verhalten der Mieterin vor der Beendigung des Mietverhältnisses stammen, sind von der Vertragsstrafe nicht betroffen.
Dieses Urteil stärkt das Recht der Mietparteien, stellt sicher, dass eine Vertragsstrafe angemessen bleibt und nur diejenigen Schäden abdeckt, die durch die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses verursacht wurden.
Green Harmony bereits fast zur Hälfte vermietet
Neues Konzept für betreutes Wohnen
von Gerhard Rodler
Neues Konzept für leistbares und betreutes Wohlfühl-Wohnen im Alter: In einem modernen Holzbau entstehen derzeit 18 altersgerechte Miet-Wohnungen sowie Begegnungszonen und Gemeinschaftsräume. Senior:innen wird dadurch größtmögliche Privatsphäre und zeitgleich die Möglichkeit für ein soziales Miteinander geboten. Gemäß dem Motto "jeder kann – niemand muss" findet jede:r seinen:ihren Platz für ein erfülltes und aktives Leben im Alter. Die Rundumbetreuung wird durch selbstständiges Betreuungspersonal geleistet, das im gleichen Gebäude wohnt und somit auch bei Notfällen sofort zur Stelle ist. "Mit Green Harmony ist uns ein großer zukunftsweisender Wurf gelungen – es ist die clevere Kombination aus einem ideal geplanten Gebäude mit geringsten Betriebskosten und einem individuell nutzbaren Betreuungs- und Dienstleistungsangebot, das 24/7 zur Verfügung steht", sind sich die Masterminds des Konzeptes, Bernhard Pointinger , GF der Pointinger Bau, und Andreas Hammer, GF Daheimpflege, einig. Die Bündelung der jeweiligen Kompetenzen (Planung und Bau von Green Buildings bzw. Bereitstellung von verlässlichem Betreuungspersonal) ist der Grundstein für den Erfolg dieses innovativen Konzeptes. Die bisherige Resonanz gibt den beiden Oberösterreichern jedenfalls Recht: Obwohl das erste Green Harmony in Kirchham erst im Sommer 2025 seine Tore für Mieter:innen öffnen wird, ist die Seniorenresidenz bereits jetzt fast zur Hälfte vermietet. Laufend treffen neue Anfragen ein: einerseits von Familien, die ihre (Groß-)Eltern in Zukunft gut aufgehoben wissen wollen und andererseits von Gemeinden, die für ihre Bürger:innen ebenfalls ein Green Harmony haben möchten.
RECHT. Neue Europäische Bewertungsstandards
Fokus auf Energieeffizienz und EU-Recht
von Gerhard Rodler
Die Tegova (The European Group of Valuers' Associations) hat die neuen Europäischen Bewertungsstandards (EVS) 2025 vorgestellt. Diese umfassend überarbeiteten Standards spiegeln tiefgreifende Veränderungen wider, die auf Initiativen der Europäischen Union zurückgreifen. Tegova-Präsident Krzysztof Grzesik und Cédric Perrière, Vorsitzender des European Valuation Standards Board, betonen, dass insbesondere die EU-Vorgaben zur Sanierung von Gebäuden mit erheblichen Mängeln eine zentrale Rolle spielen. Der neue EVS 6 „Bewertung und Energieeffizienz“ führt detailliert aus, wie Immobilienbewerter:innen den Marktwert von Gebäuden unter Berücksichtigung dieser Sanierungsanforderungen bestimmen sollen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Eigenkapitalverordnung, die in den Evgn-Leitlinien zur Bewertung von Hypothekarkrediten ausführlich behandelt wird. Dabei wird ein neuer „Immobilienwert“ eingeführt, der auf konservativen Bewertungskriterien basiert und zur Bewertung der Hypothekendeckung herangezogen wird. Zudem wurde eine neue Leitlinie (Evgn 4) zur Bewertung landwirtschaftlicher Liegenschaften veröffentlicht, die Themen wie Klimawandel und technologische Entwicklungen berücksichtigt. Der Abschnitt „Bewertung und Nachhaltigkeit“ wurde erheblich erweitert, um den Auswirkungen des europäischen Green Deal auf den Immobilienmarkt zu entsprechen. Die neuen Standards enthalten darüber hinaus umfassende Anpassungen in den Bereichen Ausbildung, EU-Recht und Bewertungsmethodik. Sie bieten Bewerter:innen ein praxisnahes Werkzeug, das auch für Behörden und Kund:innen einfacher ist. Österreich wird in der Tegova durch die ARE und den ÖVI vertreten.
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