Sofortmaßnahmen für die Branche gefordert
WKO präsentiert Absicherungsmaßnahmen
von Elisabeth K. Fürst
Laut Gollenz zittern aktuell 26.000 Beschäftigte um ihren Arbeitsplatz, denn „unsere Mitgliedsbetriebe sind zu fast 100 Prozent kleinste Unternehmen, regionale Familienbetriebe, die in ländlichen Regionen sichere, familienfreundliche Arbeitsplätze schaffen. Der prognostizierte Einbruch des Neubaus in den kommenden Jahren hat massive Auswirkungen auf alle Bereiche. Das trifft in unserem Verband alle Berufsgruppen mit ihren Mitarbeiter:innen“. Das es dabei bei vieolen eng wird ist aufgrund der bekannten Zahlen abzusehen: Johannes Wild, Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) und stellvertretender WKÖ-Fachverbandsobmann: “In Niederösterreich werden 2025 erstmals weniger neue Wohneinheiten auf den Markt kommen als Haushalte gegründet werden. Wir brauchen Absicherungsmaßnahmen, damit die Situation nicht kippt.“
Und diese hat der Verband erarbeitet. Steuergelder würden dafür nicht benötigt werden. Aber die „Grundlage für alle Absicherungsmaßnahmen ist jedenfalls ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung von gewerblichem, gemeinnützigem und regionalem Wohnbau in ihrem klar voneinander zu trennenden, weil unterschiedlichen Beitrag zu einem stabilen und menschenwürdigen österreichischen Wohnungsmarkt. Nur gemeinsam schaffen wir das Beste für die Wohnungsversorgung. Die Arbeitsbereiche sowie die staatlichen Unterstützungen müssen jedoch streng voneinander abgegrenzt werden“, fordert WKÖ-Fachverbandsobmann Gollenz.
Die Absicherungsmaßnahmen im Überblick:
- Schutz durch leistbaren Wohnbau durch die Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren, die Nachverdichtung im Bestand vor Neubau, die Reduktion von Baukosten durch Entbürokratisierung und Deregulierung, sowie eine flächendeckende übergeordnete Raumordnung.
- Schutz durch einen echten Sanierungsturbo: Beseitigung von Sanierungshemmnissen im Bestand wie beispielsweise Duldungspflichten, Begünstigungen von Ausbauten etwa im Mietrecht, um Sanierungen erweitern sowie steuerliche Anreize für Sanierungen und Nachverdichtung.
- Schutz durch Rechtssicherheit und fairen Interessenausgleich: Dazu gehört aus Sicht des WKÖ-Fachverbandes Immobilien das sofortige Ende der KIM-Verordnung (zumindest für Erstkäufer:innen zur Eigennutzung), die Schaffung von Rechtssicherheit durch langfristige Planbarkeit von Förderungen, durch die sofortige Schließung der Rechtsunsicherheit zur Wertsicherungsklausel sowie durch mehr Stabilität im Mietrechtsgesetz (MRG).
- Schutz durch Entgeltfairness für Immobilienmakler:innen durch das sofortige Ende des Bestellerprinzips