6 Milliarden Projektvolumen on hold

Zielgerichtete Maßnahmen gefordert

von Stefan Posch

Auch das Sanierungsgeschäft hat an Dynamik eingebüßt. © Adobe Stock Auch das Sanierungsgeschäft hat an Dynamik eingebüßt. © Adobe Stock
Gewerbliche Immobilienprojekte im Wert von 6 Millarden Euro liegen auf Eis oder sind ganz abgeblasen worden (Immoflash Morgenjournal berichtete). Davon geht Dokumedia-Geschäftsführer Mario Pfeiffer in einem Interview in der Tageszeitung "Der Standard" aus. Alleine im Jahr 2023 hat sich das Volumen von auf Eis gelegten Projekte laut Pfeiffer auf 4,45 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. 
Der größte Einbruch sei beim Wohnungsneubau zu beobachten, gefolgt vom Bereich Gewerbe-, Industrie- und Produktionshallen. Trotz eines Rückgangs von nur 28 Prozent von 2022 auf 2023 hat der Wohnbau laut Pfeiffer den stärksten Impact auf die gesamte Baukonjunktur. Sanierungsprojekte im Wohnbau hätten die Einbrüche im Neubau nicht zu kompensieren vermocht, zumal auch das Sanierungsgeschäft an Dynamik eingebüßt habe. Während 2022 noch 87 Prozent der Sanierungsprojekte abgeschlossen wurden, waren es im Vorjahr trotz diverser Förderungen nur noch 73 Prozent. 
Pfeiffer fordert deswegen zielgerichtete Maßnahmen, um die Unsicherheit im Markt zu nehmen: Dazu gehörten etwa Zinsgarantien bis 2027 für ausreichend hohe Beträge, also über die bisher geltenden 200.000 Euro hinaus, um das Warten auf Zinssenkungen zu überbrücken.
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Pleite killt Kunstforum

Bank Austria Kunstforum steht vor dem Aus

von Elisabeth K. Fürst

Das Bank Austria Kunstforum Wien wird nicht weiterbetrieben.  © leisure communications / Christian Jobst Das Bank Austria Kunstforum Wien wird nicht weiterbetrieben. © leisure communications / Christian Jobst
Das nächste Opfer der Signa-Pleite ist eine langjährige Wiener Kunststätte: Das Bank Austria Kunstforum auf der Wiener Freyung steht vor dem Aus. Laut Presseaussendung der UniCredit Bank Austria lassen die geänderten wirtschaftliche Rahmenbedingungen einen zukunftsgerichteten Fortbetrieb des Kunstforums nicht mehr zu. Hintergrund dazu: Die Signa war nicht nur Vermieterin des Standorts, sondern über viele Jahre auch der wichtigste Partner und größte Sponsor des Kunstforums. Für einen zukunftsgerichteten Fortbetrieb wären zusätzlich hohe Investitionen notwendig, die unter den gegebenen Voraussetzungen nicht umsetzbar sind - genaugenommen im Fahrwasser der Signa auch nicht mehr gewollt sind. Für andere kulturellen Aktivitäten steht aus  den Marketingbudgets Gelder zur Verfügung. In der Aussenung heißt es dazu: "Dieses Engagement wird uneingeschränkt weitergeführt und mit einer zusätzlichen Kulturmillion sogar ausgebaut."
In den letzten Wochen habe sich die UniCredit Bank Austria aber bemüht, mit dem Vermieter eine Einigung über einen langfristigen Mietvertrag für das Kunstforum zu erreichen. Dies sei aber aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen jetzt nicht mehr möglich. Die Bank hoffe eine Vereinbarung über eine geordnete Beendigung des Mietvertrages erzielen zu können. Der Ausstellungsbetrieb solle nach Möglichkeit bis zur Sommerpause 2025 fortgeführt werden. Das hänge aber auch vom künftigen Gebäudeeigentümer und Vermieter ab. Laut Medienberichten soll es demnächst zu einem Verkauf kommen.
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Jede 3. Wien-Nächtigung kurzeitvermietet

Initiative sieht durch 90-Tage-Regel Tourismus gefährdet

von Stefan Posch

Ein Drittel der Wiener Nächtigungen sind Kurzzeitvermietungen. © Adobe Stock Ein Drittel der Wiener Nächtigungen sind Kurzzeitvermietungen. © Adobe Stock
Die Initiative Wiener Apartmentvermieter schlägt Alarm: Die neuen Beschränkungen für die Kurzzeitvermietung in Wien, darunter die 90-Tage-Regel, würden nicht nur die Existenz vieler Vermieter:innen, sondern auch den Wiener Tourismus insgesamt gefährden. Ein Drittel aller Nächtigungen in Wien (rund 5,8 Millionen, von insgesamt 17,3 Millionen) basiert auf Kurzzeitvermietungen, wie aktuelle Zahlen zeigen.
Ende Juli 2024 wurden die neuesten Zahlen von Eurostat veröffentlicht: Im Jahr 2023 wurden über die großen Online-Plattformen Airbnb, Booking.com, Tripadvisor und Expedia 5.783.462 Übernachtungen abseits von Hotels und Pensionen in Wien gebucht. Das bedeutet, dass die vom Wien-Tourismus kürzlich gemeldeten 3,2 Millionen Nächtigungen in „sonstigen Unterkünften“ durch die Eurostat-Zahlen um weitere 2.572.905 Nächte und damit um knapp 45 Prozent ergänzt werden müssen. Diese Differenz zeigt laut der Initiative, dass Kurzzeitvermietungen eine zentrale Rolle im Tourismus der Stadt spielen und noch bedeutender als zuvor angenommen sind.
„Wir befürworten eine Regulierung, die sinnvoll und gerecht ist“, erklärt Günther Hegenbart, ein Sprecher der Initiative. „Doch die derzeitige Regelung führt dazu, dass Vermietende und damit Wiener Kleinunternehmer:innen bestraft werden, während intransparente Vermietungen weiterhin tagtäglich stattfinden. Probleme mit anderen Hausbewohner:innen entstehen nicht durch Vermietende, die sich an die Regeln halten, denn wir haben in unseren Gästeverträgen die Rechte und Pflichten der Mieter:innen geregelt und sind bei An- und Abreise vor Ort. Jede Zuwiderhandlung führt zum Erlöschen des Vertrages und damit zu einem Rauswurf. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Kurzzeitvermietungen ein integraler Bestandteil des Wiener Tourismus sind – wir müssen gemeinsam Lösungen finden, die sowohl den Wirtschafts- als auch den Tourismusfaktor berücksichtigen.“
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Sveta Retail in Insolvenz

Objekte in Wien und Wiener Neustadt betroffen

von Stefan Posch

Eine weitere Sveta-Gesellschaft ist insolvent © Adobe Stock Eine weitere Sveta-Gesellschaft ist insolvent © Adobe Stock
Die Sveta Retail hat Insolvenz angemeldet, nachdem bereits in der Vorwoche die Sveta Management Holding betroffen war. Laut Informationen von Immoflash umfasst das Portfolio der Sveta Retail fünf Objekte in Wien und Wiener Neustadt. Das größte davon ist das Geschäftslokal in der Kollonitschgasse 1 in Wiener Neustadt mit einer Nettofläche von etwa 2.800 Quadratmetern. Der geschätzte Gesamtwert dieser Immobilien beläuft sich laut Sveta auf knapp 13 Millionen Euro.
Der Insolvenzantrag wurde vom Unternehmen selbst gestellt. Sveta-Gründer Boris Yosopov macht gegenüber dem Immoflash, wie bereits zuvor, die Kreditinstitute für die Insolvenz verantwortlich.
Der Fall reiht sich in eine Serie von Insolvenzen innerhalb der Sveta-Gruppe ein. Im April 2024 meldete die Liegenschaftspaket SABA GmbH (ehemals Sveta Immobilien GmbH) Insolvenz an, mit Verbindlichkeiten von rund 70 Millionen Euro. Im September 2024 folgte die Rosch Immopaket (ehemals Sveta Group) mit Passiva von 13,8 Millionen Euro. Anfang Dezember 2024 wurde über die Sveta Management Holding ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet, wobei die Schulden bei etwa 17,1 Millionen Euro liegen.
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Digitalisierung und KI boosten die Branche

Kein Stein bleibt auf dem anderen

von Lion Düll aus München

Spannende KI-Vorträge in München © Düll Spannende KI-Vorträge in München © Düll
Makler:innen, Bauträger, Hausverwalter:innen, Facility Manager:innen und Immobilienfinanzierende blicken nach München. Beim 30. Management Forum Starnberg dreht sich alles um Digitalisierung, Künstliche Intelligenz (KI) und Nachhaltigkeit. Die Veranstaltung, organisiert vom Management Forum Starnberg, bringt seit gestern führende Branchenvertreter:innen, Start-ups und Technologie-Expert:innen zusammen.
Die Digitalisierung verändert die Immobilienbranche grundlegend. Praxisbeispiele von Swiss Life zeigen, wie datengetriebene Gebäudeverwaltung Prozesse effizienter macht. Workshops zu ESG-Kriterien, Cloud-Lösungen und innovativen Energiekonzepten gaben den Teilnehmer:innen direkt umsetzbares Wissen an die Hand.
Heute stehen praxisnahe Anwendungen im Mittelpunkt. Im „Future Lab“ begeistern digitale Zwillinge und KI-gestützte Technologien, vorgestellt von Autodesk. Auch rechtliche Herausforderungen und die wachsende Bedeutung von ESG-Kriterien für nachhaltige Immobilienstrategien werden intensiv diskutiert.
Ein Highlight des Forums ist der Start-up-Pitch. Gas Vision überzeugt mit einer smarten Lösung zur Digitalisierung von Gasflaschen, die Füllstandüberwachung und Nachbestellungen automatisiert – ein echter Fortschritt für die Gebäudeverwaltung.
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Kann man sich ein Baderecht ersitzen?

RECHT. Das Endurteil liegt beim OGH

von Weinrauch Rechtsanwälte

Ob das Baderecht bereits ersessen wurde oder nicht, wir sich noch herausstellen.  © Adobe Stock Ob das Baderecht bereits ersessen wurde oder nicht, wir sich noch herausstellen. © Adobe Stock
Der Kläger ist Eigentümer eines Sees und verpachtete den See an die Gemeinde unter anderem zum Betrieb eines Strandbads. An jenem Ufer, welches sich gegenüber vom Strandbad befindet, liegt eine – vom Strandbad etwa 30 Gehminuten entfernte – Wohnsiedlung. Der Beklagte ist Eigentümer einer Liegenschaft samt Wohnhaus, die zwar nicht an den See angrenzt, sich aber in Gehdistanz von etwa fünf Minuten zum Seeufer befindet. Seit dem Jahr 1969 ging der Beklagte regelmäßig (in den Sommermonaten bei Schönwetter täglich) in den See baden und schwimmen. Er war der Ansicht, dazu berechtigt zu sein. Auch andere Anrainer badeten seit jeher im See außerhalb des Strandbads. Dem Beklagten fielen mehrere zu diesem Zweck errichtete Badestege und Seezugänge auf, er wusste aber nicht, dass diese aufgrund separater Vereinbarungen mit dem Kläger als Seeeigentümer errichtet worden waren. Dem Kläger war bekannt, dass von dem anderen Ufer aus im See gebadet wird.
Der Kläger begehrte sohin die Feststellung, dass dem Beklagten weder eine Personal- noch eine Grunddienstbarkeit des Badens und Schwimmens im See zustehe. Die Bademöglichkeit sei seit jeher auf das vor etwa 100 Jahren errichtete Strandbad sowie einzelne private Seezugänge beschränkt gewesen. Der Beklagte wandte ein, eine Dienstbarkeit des Badens und Schwimmens im See von der Einstiegsstelle in der Nähe seines Hauses ersessen zu haben. Er behauptete primär eine zugunsten seines Grundstücks ersessene Grunddienstbarkeit und hilfsweise eine ihm persönlich zustehende Personaldienstbarkeit. Der Fall landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof (OGH).

So ist die Rechtslage:
Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Persönliche Dienstbarkeiten stehen einer bestimmten Person zu, der dadurch ein Vorteil verschafft werden soll. Bei den Grunddienstbarkeiten steht das Recht dem jeweiligen Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft zu. Ein Recht, in einem fremden Gewässer zu baden, kann grundsätzlich Gegenstand einer Grunddienstbarkeit oder einer persönlichen Dienstbarkeit sein. Sowohl Grund- als auch persönliche Dienstbarkeiten können durch Ersitzung erworben werden. Dies setzt ganz allgemein die Ausübung eines Rechtsbesitzes an der fremden Sache während der Ersitzungszeit voraus. Derjenige, in dessen Besitz bei der Ersitzung eingegriffen wird, muss jedenfalls erkennen können, welches konkrete Recht ausgeübt wird. Es kommt auf die objektive Erkennbarkeit der Rechtsausübung an. Der OGH verneinte das Bestehen einer Grunddienstbarkeit, da keine objektiven Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die Liegenschaft des Beklagten durch das Baden im See besser benutzbar sein sollte.
Da hingegen durch eine persönliche Dienstbarkeit einer Person nur ein persönlicher Vorteil verschafft werden soll und die für die Ersitzung erforderliche erkennbare Rechtsausübung dem zu erwerbenden Recht zu entsprechen hat, muss sich auch die Erkennbarkeit bei der Ersitzung einer Personalservitut auf einen persönlichen Vorteil beziehen. Eine solche Rechtsausübung wäre laut OGH allerdings nur erkennbar gewesen, wenn an der betreffenden Stelle im See nur der Beklagte (oder allenfalls andere unberechtigte Personen) gebadet hätte oder geschwommen wäre und nicht auch jene Personen, die hierzu berechtigt waren.
Fehlt eine solche Erkennbarkeit einer Rechtsausübung, liegt der notwendige Rechtsbesitz des Nutzers der fremden Sache und sohin die Ersitzung deiner persönlichen Dienstbarkeit nicht vor. Ob das zutrifft, konnte mangels ausreichend festgestelltem Sachverhalt vom OGH nicht abschließend beurteilt werden und wurde dem Berufungsgericht daher eine Beweisergänzung aufgetragen.
Sollte das Berufungsgericht feststellen, dass an der vom Beklagten benutzten Stelle im See auch andere berechtigte Personen schwammen und badeten, würde der OGH zum Schluss kommen, dass mangels Erkennbarkeit der Ausübung der persönlichen Dienstbarkeit eine solche nicht besteht.

Rechtsanwalt Roland Weinrauch folgert: "Bei der Ersitzung von Dienstbarkeiten kommt es unter anderem darauf an, ob die Ausübung der Dienstbarkeit für den Eigentümer der genutzten Sache objektiv erkennbar war. Die Erkennbarkeit der Ausübung eines Rechtsbesitzes durch den Beklagten hängt auch davon ab, ob andere Personen berechtigt ein vergleichbares Verhalten setzten, das bei entsprechender Sorgfalt des Ersitzungsgegners nicht von der Rechtsausübung des Beklagten unterschieden werden kann."
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Dachgleiche in Simmering

Es entstehen 46 Wohnungen

von Elisabeth K. Fürst

v.l.n.r.: Georg und Florian Kammerstätter (Consulting Company Immobilien), BV-Stv. Ramona Miletic und BV Thomas Steinhart, Hugo Haunold (Fa. Voitl & Co. Bau) © Alexander Ch. Wulz v.l.n.r.: Georg und Florian Kammerstätter (Consulting Company Immobilien), BV-Stv. Ramona Miletic und BV Thomas Steinhart, Hugo Haunold (Fa. Voitl & Co. Bau) © Alexander Ch. Wulz
Das Wohnprojekt Kobelgasse 9 von Consulting Company Immobilien konnte nun Dachgleiche feiern. In Simmering entstehen insgesamt 46 Wohnungen zwischen 45 m² und 110 m². Die Wohnungen werden voraussichtlich im kommenden Herbst übergeben.
Bei der Gleichenfeier bedankte sich das Unternehmen mit Gleichenbaum, Gleichenspruch, Gleichengeld, Segnung, Maroni, Punsch und einem herzhaften gemeinsamen Abendessen bei allen Partner:innen wie Voitl & Co. Baugesellschaft, EHL Immobilien Gruppe und viele weiteren für die gute gemeinsame Arbeit.
 
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Projekt Das Weiland wird vermarktet

13 Eigentumswohnungen und 6 Reihenhäuser zu erwerben

von Stefan Posch

Das Team von Alvarea Immobilien und Steup Realitäten © Steup Realitäten Das Team von Alvarea Immobilien und Steup Realitäten © Steup Realitäten
Das Projekt "Das Weiland" in der Weilandgasse 5 im 21. Wiener Gemeindebezirk befindet sich seit 2021 in Bau. DSG-Immobilien übernahm das Projekt und wird es nun vorraussichtlich bis Sommer 2025 fertigstellen.
Von den ursprünglich 31 Einheiten, sind noch 13 Eigentumswohnungen und 6 Reihenhäuser zu erwerben. Für die Vermarktung der restlichen Einheiten wurden nun Steup Realitäten und Alvarea Immobilien in co-exklusiver Partnerschaft beauftragt.
„Es freut uns sehr, dass wir mitarbeiten konnten, das Projekt in geordnete Bahnen zubringen. Die Weiland-Einheiten sind einzigartig und verbinden natürlichen Charme mit modernem Design. Darüber hinaus ist die Nachfrage nach solidem Wohnraum am Wiener Stadtrand ungebrochen. Vor allem die gesunde Mischung aus Nähe zur Natur und urbanem Wohngefühl, macht dieses Wohnprojekt einzigartig und attraktiv“, so die beiden Geschäftsführer Dieter Steup und Florian Wöhrle unisono.
„Den künftigen Eigentümer:innen bieten die Einheiten aber nicht nur ein sicheres Eigenheim, sondern auch - aufgrund der Nähe zum äußerst beliebten Naherholungsgebiet Marchfeldkanal sowie dem umfassenden Radwegnetz - zahlreiche Freizeitmöglichkeiten für die ganze Familie!“, so Steup ergänzend, der auch das Auslaufen der umstrittenen KIM-VO positiv für den raschen Verkauf der noch verfügbaren Einheiten sieht.
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Invesco Real Estate kauft neues Hotel

Der Verkäufer ist ein Joint Venture zwischen Immobel und Multibud

von Elisabeth K. Fürst

The Cloud One Gdansk will BREEAM Exczellent erreichen.  © Invesco Real Estate The Cloud One Gdansk will BREEAM Exczellent erreichen. © Invesco Real Estate
Der Immoinvestor Invesco Real Estate hat für einen langjährigen deutschen Einzelmandatskunden ein Hotel mit 327 Betten im polnischen Danzig erworben. Für den Kunden ist dies die erste Investition im Hotelsektor. Der Verkäufer ist Granaria Development Gdansk, ein Joint Venture zwischen Immobel und Multibud. Das 2024 fertiggestellte Hotel The Cloud One Danzig wird von der Motel One Group im Rahmen eines gesicherten 25-jährigen Mietvertrages verwaltet und betrieben. Mit ihrem neuen Lifestyle-Konzept Cloud One hat die Gruppe ihr Markenportfolio in den vergangenen Jahren erweitert. Das Cloud One Danzig selbst hat die BREEAM-Zertifizierung „Sehr Gut“ und strebt das Prädikat „Exzellent“ an. Das siebenstöckige Hotel befindet sich auf der Danziger Speicherinsel im Herzen der ehemaligen Hansestadt, rund 2 Kilometer entfernt vom Hauptbahnhof und in direkter Nähe zur Altstadt. Die Ostseestadt ist zu einem beliebten Reiseziel geworden: 2023 stieg die Zahl der Übernachtungen auf über 3 Millionen, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von ca. 7 Prozent seit 2012 entspricht und übertrifft damit sowohl Warschau als auch Krakau. 
Michael Berchtold, Director Fund Management Invesco Real Estate: „Der Erwerb des Cloud One Danzig ist ein strategischer Schritt für unseren Kunden. Die Immobilie erfüllt alle Mandatsvorgaben in Bezug auf Lage, Qualität und Mieterprofil und bietet einen langfristigen Mietvertrag mit einem starken Pächter. Im Zuge der anhaltenden Erholung des europäischen Hotelsektors von der Corona-Krise eröffnen sich sehr gute Chancen für Investor:innen mit einem selektiven und disziplinierten Investmentansatz.“
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Initiative sieht durch 90-Tage-Regel Tourismus gefährdet

Jede 3. Wien-Nächtigung kurzeitvermietet

von Stefan Posch

Die Initiative Wiener Apartmentvermieter schlägt Alarm: Die neuen Beschränkungen für die Kurzzeitvermietung in Wien, darunter die 90-Tage-Regel, würden nicht nur die Existenz vieler Vermieter:innen, sondern auch den Wiener Tourismus insgesamt gefährden. Ein Drittel aller Nächtigungen in Wien (rund 5,8 Millionen, von insgesamt 17,3 Millionen) basiert auf Kurzzeitvermietungen, wie aktuelle Zahlen zeigen.
Ende Juli 2024 wurden die neuesten Zahlen von Eurostat veröffentlicht: Im Jahr 2023 wurden über die großen Online-Plattformen Airbnb, Booking.com, Tripadvisor und Expedia 5.783.462 Übernachtungen abseits von Hotels und Pensionen in Wien gebucht. Das bedeutet, dass die vom Wien-Tourismus kürzlich gemeldeten 3,2 Millionen Nächtigungen in „sonstigen Unterkünften“ durch die Eurostat-Zahlen um weitere 2.572.905 Nächte und damit um knapp 45 Prozent ergänzt werden müssen. Diese Differenz zeigt laut der Initiative, dass Kurzzeitvermietungen eine zentrale Rolle im Tourismus der Stadt spielen und noch bedeutender als zuvor angenommen sind.
„Wir befürworten eine Regulierung, die sinnvoll und gerecht ist“, erklärt Günther Hegenbart, ein Sprecher der Initiative. „Doch die derzeitige Regelung führt dazu, dass Vermietende und damit Wiener Kleinunternehmer:innen bestraft werden, während intransparente Vermietungen weiterhin tagtäglich stattfinden. Probleme mit anderen Hausbewohner:innen entstehen nicht durch Vermietende, die sich an die Regeln halten, denn wir haben in unseren Gästeverträgen die Rechte und Pflichten der Mieter:innen geregelt und sind bei An- und Abreise vor Ort. Jede Zuwiderhandlung führt zum Erlöschen des Vertrages und damit zu einem Rauswurf. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Kurzzeitvermietungen ein integraler Bestandteil des Wiener Tourismus sind – wir müssen gemeinsam Lösungen finden, die sowohl den Wirtschafts- als auch den Tourismusfaktor berücksichtigen.“

Objekte in Wien und Wiener Neustadt betroffen

Sveta Retail in Insolvenz

von Stefan Posch

Eine weitere Sveta-Gesellschaft ist insolvent © Adobe Stock
Die Sveta Retail hat Insolvenz angemeldet, nachdem bereits in der Vorwoche die Sveta Management Holding betroffen war. Laut Informationen von Immoflash umfasst das Portfolio der Sveta Retail fünf Objekte in Wien und Wiener Neustadt. Das größte davon ist das Geschäftslokal in der Kollonitschgasse 1 in Wiener Neustadt mit einer Nettofläche von etwa 2.800 Quadratmetern. Der geschätzte Gesamtwert dieser Immobilien beläuft sich laut Sveta auf knapp 13 Millionen Euro.
Der Insolvenzantrag wurde vom Unternehmen selbst gestellt. Sveta-Gründer Boris Yosopov macht gegenüber dem Immoflash, wie bereits zuvor, die Kreditinstitute für die Insolvenz verantwortlich.
Der Fall reiht sich in eine Serie von Insolvenzen innerhalb der Sveta-Gruppe ein. Im April 2024 meldete die Liegenschaftspaket SABA GmbH (ehemals Sveta Immobilien GmbH) Insolvenz an, mit Verbindlichkeiten von rund 70 Millionen Euro. Im September 2024 folgte die Rosch Immopaket (ehemals Sveta Group) mit Passiva von 13,8 Millionen Euro. Anfang Dezember 2024 wurde über die Sveta Management Holding ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet, wobei die Schulden bei etwa 17,1 Millionen Euro liegen.
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Kein Stein bleibt auf dem anderen

Digitalisierung und KI boosten die Branche

von Lion Düll aus München

Makler:innen, Bauträger, Hausverwalter:innen, Facility Manager:innen und Immobilienfinanzierende blicken nach München. Beim 30. Management Forum Starnberg dreht sich alles um Digitalisierung, Künstliche Intelligenz (KI) und Nachhaltigkeit. Die Veranstaltung, organisiert vom Management Forum Starnberg, bringt seit gestern führende Branchenvertreter:innen, Start-ups und Technologie-Expert:innen zusammen.
Die Digitalisierung verändert die Immobilienbranche grundlegend. Praxisbeispiele von Swiss Life zeigen, wie datengetriebene Gebäudeverwaltung Prozesse effizienter macht. Workshops zu ESG-Kriterien, Cloud-Lösungen und innovativen Energiekonzepten gaben den Teilnehmer:innen direkt umsetzbares Wissen an die Hand.
Heute stehen praxisnahe Anwendungen im Mittelpunkt. Im „Future Lab“ begeistern digitale Zwillinge und KI-gestützte Technologien, vorgestellt von Autodesk. Auch rechtliche Herausforderungen und die wachsende Bedeutung von ESG-Kriterien für nachhaltige Immobilienstrategien werden intensiv diskutiert.
Ein Highlight des Forums ist der Start-up-Pitch. Gas Vision überzeugt mit einer smarten Lösung zur Digitalisierung von Gasflaschen, die Füllstandüberwachung und Nachbestellungen automatisiert – ein echter Fortschritt für die Gebäudeverwaltung.
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RECHT. Das Endurteil liegt beim OGH

Kann man sich ein Baderecht ersitzen?

von Weinrauch Rechtsanwälte

Der Kläger ist Eigentümer eines Sees und verpachtete den See an die Gemeinde unter anderem zum Betrieb eines Strandbads. An jenem Ufer, welches sich gegenüber vom Strandbad befindet, liegt eine – vom Strandbad etwa 30 Gehminuten entfernte – Wohnsiedlung. Der Beklagte ist Eigentümer einer Liegenschaft samt Wohnhaus, die zwar nicht an den See angrenzt, sich aber in Gehdistanz von etwa fünf Minuten zum Seeufer befindet. Seit dem Jahr 1969 ging der Beklagte regelmäßig (in den Sommermonaten bei Schönwetter täglich) in den See baden und schwimmen. Er war der Ansicht, dazu berechtigt zu sein. Auch andere Anrainer badeten seit jeher im See außerhalb des Strandbads. Dem Beklagten fielen mehrere zu diesem Zweck errichtete Badestege und Seezugänge auf, er wusste aber nicht, dass diese aufgrund separater Vereinbarungen mit dem Kläger als Seeeigentümer errichtet worden waren. Dem Kläger war bekannt, dass von dem anderen Ufer aus im See gebadet wird.
Der Kläger begehrte sohin die Feststellung, dass dem Beklagten weder eine Personal- noch eine Grunddienstbarkeit des Badens und Schwimmens im See zustehe. Die Bademöglichkeit sei seit jeher auf das vor etwa 100 Jahren errichtete Strandbad sowie einzelne private Seezugänge beschränkt gewesen. Der Beklagte wandte ein, eine Dienstbarkeit des Badens und Schwimmens im See von der Einstiegsstelle in der Nähe seines Hauses ersessen zu haben. Er behauptete primär eine zugunsten seines Grundstücks ersessene Grunddienstbarkeit und hilfsweise eine ihm persönlich zustehende Personaldienstbarkeit. Der Fall landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof (OGH).

So ist die Rechtslage:
Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Persönliche Dienstbarkeiten stehen einer bestimmten Person zu, der dadurch ein Vorteil verschafft werden soll. Bei den Grunddienstbarkeiten steht das Recht dem jeweiligen Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft zu. Ein Recht, in einem fremden Gewässer zu baden, kann grundsätzlich Gegenstand einer Grunddienstbarkeit oder einer persönlichen Dienstbarkeit sein. Sowohl Grund- als auch persönliche Dienstbarkeiten können durch Ersitzung erworben werden. Dies setzt ganz allgemein die Ausübung eines Rechtsbesitzes an der fremden Sache während der Ersitzungszeit voraus. Derjenige, in dessen Besitz bei der Ersitzung eingegriffen wird, muss jedenfalls erkennen können, welches konkrete Recht ausgeübt wird. Es kommt auf die objektive Erkennbarkeit der Rechtsausübung an. Der OGH verneinte das Bestehen einer Grunddienstbarkeit, da keine objektiven Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die Liegenschaft des Beklagten durch das Baden im See besser benutzbar sein sollte.
Da hingegen durch eine persönliche Dienstbarkeit einer Person nur ein persönlicher Vorteil verschafft werden soll und die für die Ersitzung erforderliche erkennbare Rechtsausübung dem zu erwerbenden Recht zu entsprechen hat, muss sich auch die Erkennbarkeit bei der Ersitzung einer Personalservitut auf einen persönlichen Vorteil beziehen. Eine solche Rechtsausübung wäre laut OGH allerdings nur erkennbar gewesen, wenn an der betreffenden Stelle im See nur der Beklagte (oder allenfalls andere unberechtigte Personen) gebadet hätte oder geschwommen wäre und nicht auch jene Personen, die hierzu berechtigt waren.
Fehlt eine solche Erkennbarkeit einer Rechtsausübung, liegt der notwendige Rechtsbesitz des Nutzers der fremden Sache und sohin die Ersitzung deiner persönlichen Dienstbarkeit nicht vor. Ob das zutrifft, konnte mangels ausreichend festgestelltem Sachverhalt vom OGH nicht abschließend beurteilt werden und wurde dem Berufungsgericht daher eine Beweisergänzung aufgetragen.
Sollte das Berufungsgericht feststellen, dass an der vom Beklagten benutzten Stelle im See auch andere berechtigte Personen schwammen und badeten, würde der OGH zum Schluss kommen, dass mangels Erkennbarkeit der Ausübung der persönlichen Dienstbarkeit eine solche nicht besteht.

Rechtsanwalt Roland Weinrauch folgert: "Bei der Ersitzung von Dienstbarkeiten kommt es unter anderem darauf an, ob die Ausübung der Dienstbarkeit für den Eigentümer der genutzten Sache objektiv erkennbar war. Die Erkennbarkeit der Ausübung eines Rechtsbesitzes durch den Beklagten hängt auch davon ab, ob andere Personen berechtigt ein vergleichbares Verhalten setzten, das bei entsprechender Sorgfalt des Ersitzungsgegners nicht von der Rechtsausübung des Beklagten unterschieden werden kann."
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Es entstehen 46 Wohnungen

Dachgleiche in Simmering

von Elisabeth K. Fürst

Das Wohnprojekt Kobelgasse 9 von Consulting Company Immobilien konnte nun Dachgleiche feiern. In Simmering entstehen insgesamt 46 Wohnungen zwischen 45 m² und 110 m². Die Wohnungen werden voraussichtlich im kommenden Herbst übergeben.
Bei der Gleichenfeier bedankte sich das Unternehmen mit Gleichenbaum, Gleichenspruch, Gleichengeld, Segnung, Maroni, Punsch und einem herzhaften gemeinsamen Abendessen bei allen Partner:innen wie Voitl & Co. Baugesellschaft, EHL Immobilien Gruppe und viele weiteren für die gute gemeinsame Arbeit.
 
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13 Eigentumswohnungen und 6 Reihenhäuser zu erwerben

Projekt Das Weiland wird vermarktet

von Stefan Posch

Das Team von Alvarea Immobilien und Steup Realitäten © Steup Realitäten
Das Projekt "Das Weiland" in der Weilandgasse 5 im 21. Wiener Gemeindebezirk befindet sich seit 2021 in Bau. DSG-Immobilien übernahm das Projekt und wird es nun vorraussichtlich bis Sommer 2025 fertigstellen.
Von den ursprünglich 31 Einheiten, sind noch 13 Eigentumswohnungen und 6 Reihenhäuser zu erwerben. Für die Vermarktung der restlichen Einheiten wurden nun Steup Realitäten und Alvarea Immobilien in co-exklusiver Partnerschaft beauftragt.
„Es freut uns sehr, dass wir mitarbeiten konnten, das Projekt in geordnete Bahnen zubringen. Die Weiland-Einheiten sind einzigartig und verbinden natürlichen Charme mit modernem Design. Darüber hinaus ist die Nachfrage nach solidem Wohnraum am Wiener Stadtrand ungebrochen. Vor allem die gesunde Mischung aus Nähe zur Natur und urbanem Wohngefühl, macht dieses Wohnprojekt einzigartig und attraktiv“, so die beiden Geschäftsführer Dieter Steup und Florian Wöhrle unisono.
„Den künftigen Eigentümer:innen bieten die Einheiten aber nicht nur ein sicheres Eigenheim, sondern auch - aufgrund der Nähe zum äußerst beliebten Naherholungsgebiet Marchfeldkanal sowie dem umfassenden Radwegnetz - zahlreiche Freizeitmöglichkeiten für die ganze Familie!“, so Steup ergänzend, der auch das Auslaufen der umstrittenen KIM-VO positiv für den raschen Verkauf der noch verfügbaren Einheiten sieht.

Der Verkäufer ist ein Joint Venture zwischen Immobel und Multibud

Invesco Real Estate kauft neues Hotel

von Elisabeth K. Fürst

The Cloud One Gdansk will BREEAM Exczellent erreichen. © Invesco Real Estate
Der Immoinvestor Invesco Real Estate hat für einen langjährigen deutschen Einzelmandatskunden ein Hotel mit 327 Betten im polnischen Danzig erworben. Für den Kunden ist dies die erste Investition im Hotelsektor. Der Verkäufer ist Granaria Development Gdansk, ein Joint Venture zwischen Immobel und Multibud. Das 2024 fertiggestellte Hotel The Cloud One Danzig wird von der Motel One Group im Rahmen eines gesicherten 25-jährigen Mietvertrages verwaltet und betrieben. Mit ihrem neuen Lifestyle-Konzept Cloud One hat die Gruppe ihr Markenportfolio in den vergangenen Jahren erweitert. Das Cloud One Danzig selbst hat die BREEAM-Zertifizierung „Sehr Gut“ und strebt das Prädikat „Exzellent“ an. Das siebenstöckige Hotel befindet sich auf der Danziger Speicherinsel im Herzen der ehemaligen Hansestadt, rund 2 Kilometer entfernt vom Hauptbahnhof und in direkter Nähe zur Altstadt. Die Ostseestadt ist zu einem beliebten Reiseziel geworden: 2023 stieg die Zahl der Übernachtungen auf über 3 Millionen, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von ca. 7 Prozent seit 2012 entspricht und übertrifft damit sowohl Warschau als auch Krakau. 
Michael Berchtold, Director Fund Management Invesco Real Estate: „Der Erwerb des Cloud One Danzig ist ein strategischer Schritt für unseren Kunden. Die Immobilie erfüllt alle Mandatsvorgaben in Bezug auf Lage, Qualität und Mieterprofil und bietet einen langfristigen Mietvertrag mit einem starken Pächter. Im Zuge der anhaltenden Erholung des europäischen Hotelsektors von der Corona-Krise eröffnen sich sehr gute Chancen für Investor:innen mit einem selektiven und disziplinierten Investmentansatz.“
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