FPÖ/ÖVP nehmen Share Deals ins Visier
Angleichung der Grunderwerbssteuer geplant
von Stefan Posch
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Wenn Liegenschaften nicht direkt erworben werden, sondern eine GmbH gekauft wird, die diese Liegenschaft besitzt, fällt bei entsprechender Strukturierung keine Grunderwerbsteuer an, bzw. ein Steuersatz von 0,5 Prozent auf die Bemessungsgrundlage bei einer Anteilsvereinigung. Bei Assetdeals wird hingegen 3,5 Prozent des Kaufpreises an Grunderwerbssteuer fällig. Wird dies nun angeglichen, werden Share Deals bei Immobilientransaktionen wesentlich unattraktiver, auch wenn weiterhin die Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises wegfällt. Aktuell wird ein Großteil der Immboilientransaktionen im Investmentbereich in Österreich via Share Deal durchgeführt. Im Falle einer Angleichung der Grundwerwerbssteuer würde der Anteil der Share Deals wohl stark zurückgehen.
In Deutschland wurde bereits 2021 die Regelung der Grunderwerbsteuer bei Share Deals verschärft.