Talsohle durchschritten

Investor:innen wieder aktiver

von Stefan Posch

Andreas Ridder © CBRE Andreas Ridder © CBRE
Gute Nachrichten von CBRE für den Investmentmarkt. Ein Blick auf die Entwicklungen 2024 zeigt laut dem Immobilliendienstleister, dass der Investmentmarkt die Talsohle durchschritten hat. „Im gesamten Jahresverlauf 2024 konnten wir eine sukzessive Zunahme der Aktivität beobachten. Die sinkenden Leitzinsen trugen dazu ebenso bei wie angepasste Preisvorstellungen auf Käufer:innen- und Verkäufer:innenseite“, sagt Andreas Ridder, Managing Director von CBRE Austria, der für 2025 erwartet, dass sich der Aufschwung weiter fortsetzen wird.
Nachdem im vergangenen Jahr inländische Player sowohl auf Käufer:innen- als auch auf Verkäufer:innenseite noch einen Marktanteil von jeweils mehr als 80 Prozent hielten, könnten 2025 bei verbesserten Rahmenbedingungen insbesondere internationale Investor:innen wieder aktiver werden. Als Treiber des Interesses gilt vor allem die Renditekompression - also sinkende Renditen in Folge steigender Preise - in besonders nachgefragten Assetklassen. So notierten die Spitzenrenditen bei Büroimmobilien zum Jahresende bei 5,00 Prozent und damit 25 Basispunkte unter dem Höchststand zur Jahresmitte. Logistikimmobilien haben zum Jahresende um 15 Basispunkte auf 5,00 Prozent nachgegeben und die Spitzenrenditen im Wohnen lagen Ende 2024 bei 4,25 Prozent und damit 50 Basispunkte unter dem Vorjahr. „Für 2025 ist davon auszugehen, dass die Renditen in allen Assetklassen weiter sinken“, sagt Marc Steinke, Head of Research bei CBRE Austria.
Bemerkenswert ist, dass Wien im europäischen Vergleich der großen Büromärkte über die niedrigste Leerstandsquote verfügt (3,4 Prozent zum Jahresende 2024). Entsprechend wird wieder verstärkt gebaut und die Bautätigkeit wird sich laut CBRE-Outlook in den kommenden Jahren auf rund 100.000 Quadratmeter pro Jahr belaufen. „Der Angebotsmangel sollte sich demnach sukzessive entspannen und der Markt 2025 an Dynamik gewinnen, wenn in Anbetracht verbesserter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen die Mieter:innennachfrage steigt“, sagt Ridder.

Die Zahl der Fertigstellungen im Wohnbau kommt aber weiter nich in Schwung. „Dass für 2025 keine Trendumkehr zu erwarten ist, zeigt sich bei der rückläufigen Anzahl der als Frühindikator dienenden Baubewilligungen. Fest steht: Mit einem prognostizierten Rückgang von rund 22 Prozent im aktuellen Jahr verstärkt sich die angespannte Wohnungsverfügbarkeit in den Ballungszentren weiter“, meint Steinke. Der starke Rückgang des Neubauvolumens ist unter anderem der abwartenden Haltung vieler Entwickler:innen geschuldet. Während der Wohnmarkt zunehmend unter Druck gerät, profitiert die österreichische Hotelbranche vom nach der Pandemie wieder aufblühenden Tourismus. Mit 152,7 Millionen Nächtigungen im Jahr 2024 wurde ein neuer Allzeitrekordwert aufgestellt. Ein gestiegenes Interesse am Hotelsegment war im Vorjahr auch am Investmentmarkt zu beobachten: Rund zehn Prozent des österreichischen Transaktionsvolumens entfielen auf Hotel-Deals, während dieser Anteil 2022 noch unter fünf Prozent lag. 2025 sollten sich diese Trends fortsetzen.

Am Wiener Logistikmarkt wurde 2024 ein Angebotsüberhang aufgebaut. Verantwortlich dafür war, dass erstmals seit 2020 die Fertigstellungsleistung den Flächenumsatz übertroffen hat − und dies in eindeutigem Ausmaß. 2025 sollte sich laut dem CBRE-Research-Team die Diskrepanz zwischen Fertigstellungen und Flächenumsatz allerdings wieder annähern. „Top“ und „hochwertig“ sind passende Stichworte für den Einzelhandel – sofern man den Blick auf den anhaltenden Boom im Luxussegment richtet. Betrachtet man allerdings die gesamte Branche, haben sich die inflationsbereinigten Umsätze 2024 gegenüber 2023 kaum verändert. Die Kauflust der Österreicher:innen hält sich in Grenzen, einem Anstieg der Kaufkraft stand 2024 ein noch größerer Anstieg der Sparquote gegenüber. „Bei Retailern gewinnen Flagships mit Erlebnischarakter immer mehr an Bedeutung. Betreibende von Einkaufszentren wiederum funktionieren ihre Flächen teilweise in Entertainmentflächen um“, so Ridder.

Wie sich die gesamte Wirtschaftslage 2025 im Detail entwickeln wird, ist laut Marc Steinke, Head of Research bei CBRE Austria nicht zuletzt davon abhängig zu machen, wie rasch die Bildung und Konsensfindung der neuen Regierung nennenswerte Wachstumsimpulse herbeiführen kann. Fest steht hingegen jetzt schon, dass ESG-Aspekte das Geschehen im Immobilienbereich maßgeblich mitbestimmen werden. Umweltbewusstsein und „Greenvestments“ werden in der Immobilienbranche weiterhin belohnt, sowohl auf dem Miet- als auch dem Investmentmarkt.
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Linzer Wohnturm verkauft

Values erwirbt Lenau Terrassen für BVK

von Elisabeth K. Fürst und Stefan Posch

Die Lenau Terrassen gingen von einem offener Immobilienfonds der Erste Immobilien  an  einen von Universal Investment aufgelegten Fonds. ©  Values Real Estate / Mark Sengstbratl Die Lenau Terrassen gingen von einem offener Immobilienfonds der Erste Immobilien an einen von Universal Investment aufgelegten Fonds. © Values Real Estate / Mark Sengstbratl
Die Bayerische Versorgungskammer (BVK) baut ihr Wohnimmobilienportfolio in Österreich aus und hat für einen von Universal Investment aufgelegten und durch Values Real Estate gemanagten Fonds den Wohnturm „Lenau Terrassen“ in Linz gekauft. Neben 167 Zwei- und Mehrraumwohnungen umfasst das 18-stöckige Hochhaus einen Lebensmitteleinzelhändler und eine Apotheke mit langfristigen Mietverträgen. Ein besonderes Merkmal sind die großzügigen, umlaufenden Terrassen, die einen unverbauten Blick auf den Pfenning- und Pöstlingberg bieten. Mit einer Gesamtfläche von rund 15.500 Quadratmetern stellt die Immobilie nicht nur eine bedeutende Erweiterung des Portfolios dar, sondern war auch die größte österreichische Wohnimmobilientransaktion außerhalb Wiens im Jahr 2024.
Values Real Estate hatte mit April 2024 das Mandat für die Anlageberatung und das Asset Management des österreichischen Immobilienportfolios übernommen. Der 2018 von Universal Investment für die Bayerische Versorgungskammer aufgelegte Immobilienfonds hält nun elf Wohn- und Büroimmobilien in Österreich. Der Fokus der künftigen Investitionen liegt vor allem auf erstklassigen ESG-konformen Wohnimmobilien in urbanen Lagen.
Roman Löbsch, Geschäftsführer Österreich von Values Real Estate: „Die ‚Lenau Terrassen‘ bieten eine attraktive Investment-Opportunität zur Erweiterung des Wohnimmobilienbestandes in Linz. Das Objekt trägt somit zur Diversifikation und Erweiterung des Wohnungsanteils im Portfolio bei." Verkäufer der „Lenau Terrassen“ ist ein offener Immobilienfonds der Erste Immobilien KAG. Die Transaktion wurde durch die Vermittlung von ZEHA Real Estate von Nadja Hafez und Christian Zehetner erfolgreich abgeschlossen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
Felix Becker, Stellvertretender Leiter Immobilien Investment Europa der Bayerischen Versorgungskammer: „Österreich hat sich für die Bayerische Versorgungskammer als stabiler und zukunftsorientierter Investitionsstandort etabliert. Die hohe Lebensqualität, das dynamische wirtschaftliche Umfeld und die klare Nachfrage nach modernem, nachhaltigem Wohnraum machen das Land zu einem zentralen Baustein unserer europäischen Immobilienstrategie. Wohnimmobilien bieten dabei als Assetklasse nicht nur verlässliche Erträge, sondern tragen auch zur Diversifizierung unseres Portfolios bei. Mit dem Ankauf der ‚Lenau Terrassen‘ in Linz setzen wir unseren Fokus auf ESG-konforme, urbane Wohnprojekte konsequent fort. Wir werden diesen Weg weitergehen und planen, unsere Investitionen in Österreich gezielt auszubauen.“
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Städtebauliche Verträge veröffentlicht

RECHT.Neues Feature auf Stadt Wien-Homepage

von Stefan Posch

Die Stadt Wien veröffentlicht jetzt städtebauliche Verträge. © Adobe Stock Die Stadt Wien veröffentlicht jetzt städtebauliche Verträge. © Adobe Stock
Die Magistratsdirektion der Stadt Wien veröffentlicht sei Freitag auf der Homepage www.wien.gv.at knapp 50 städtebauliche Verträge und begründet dies mit einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Ausgelöst hat das Rechtsverfahren ein Medien-Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz. Mit dem Beschluss bestätigt der VwGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien, wonach das öffentliche Interesse an der Auskunftserteilung die Interessen Dritter an der Geheimhaltung überwiegt. Im Sinne dieses Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes sind gemäß §1a Bauordnung für Wien (BO) abgeschlossene städtebauliche Verträge offenzulegen.
Die rechtliche Grundlage für städtebauliche Verträge ist in der Bauordnung für Wien verankert: Die Gemeinde darf gals Trägerin von Privatrechten - zur Unterstützung der Verwirklichung der in der BO dargestellten Planungsziele - privatrechtliche Vereinbarungen (städtebauliche Verträge) abschließen, mit denen Regelungen über die Tragung von Infrastrukturkosten beziehungsweise die Sicherung städtebaulicher Qualitäten getroffen werden können.
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Spatenstich für Wiener Stadtoase

DGNB Gold wird angepeilt

von Elisabeth K. Fürst

vlnr: Bernhard Traunfellner (Anton Traunfellner), Hermann Neuburger-Hillmayer (Avoris), Dietmar Baurecht (BV 15. Bezirk), Christian Sageder (Avoris), Adolf Merl (Daxner & Merl), Klemens Bichler (Avoris) © Ludwig Schedl vlnr: Bernhard Traunfellner (Anton Traunfellner), Hermann Neuburger-Hillmayer (Avoris), Dietmar Baurecht (BV 15. Bezirk), Christian Sageder (Avoris), Adolf Merl (Daxner & Merl), Klemens Bichler (Avoris) © Ludwig Schedl
Letzte Woche erfolgte der Spatenstich für das Projekt „Wiener Stadtoase" des Immobilienentwicklers Avoris an der Mariahilfer Straße 166. Dort entsteht bis Sommer 2026 eine Wohn- und Geschäftsimmobilie. Das Gebäude mit sechs Wohngeschossen ermöglicht dank modernster Heiz-, Kühl- und Energietechnik einen nahezu CO2-neutralen Betrieb, stellt das für die Zertifizierung zuständige Büro Daxner & Merl fest: „Die Wiener Stadtoase ist ein Paradebeispiel für die Dekarbonisierung von Gebäuden.“ Genutzt werden Geothermie, Freecooling, Photovoltaik und Abwärmenutzung. Angepeilt wird DGNB Gold. Ein Grund warum schon jetzt insgesamt 1.164 m² für gewerbliches Wohnen ebenso fix vermietet wie die 1.270 m² große Gewerbefläche im Erdgeschoß, in der die Handelsgruppe REWE einen Billa eröffnen wird, sind. Es entstehen auch 55 Mietwohnungen mit Größen von 35 bis 98 m².
Geplant wurde die Wiener Stadtoase vom ArchitektInnen-Duo Ulrike Hausdorf & Robert Kernbeis. Errichtet wird der Neubau von der Anton Traunfellner als Generalunternehmer. Nach der bereits erfolgten Absenkung des Bauplatzes auf Straßenniveau, um den öffentlichen Raum an dieser Stelle barrierefrei nutzbar zu machen, stehen nach der Sicherung der Nachbargrundstücke durch Bohrpfahlwände aktuell der Aushub für das Untergeschoß und die Tiefenbohrungen für die Geothermie an. Mit dem Rohbau wird im April begonnen. Im Sommer 2026 soll die Wiener Stadtoase bezugsfertig sein. Hermann Neuburger-Hillmayer, Avoris-Gründer und -Geschäftsführer: „Wir können uns aus der allgemeinen Verunsicherung nur befreien, wenn wir moderne und zukunftsfitte Projekte mit voller Kraft vorantreiben. Die Wiener Stadtoase ist eine Immobilie, die auch in der derzeit angespannten Phase auf großes Interesse stößt – und deshalb auch Mieter:innen und Käufer:innen findet.“
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EcoVadis Gold für EHL Investment Consulting

Die Bewertung bekam bereits 2024 Gold und Gewerbe Platin

von Elisabeth K. Fürst

Franz Pöltl  freut sich über Ecovadis Gold für EHL Investment.  © Lichtpunkt Fotografie Franz Pöltl freut sich über Ecovadis Gold für EHL Investment. © Lichtpunkt Fotografie
Die EHL Investment Consulting wurde von der Ratingagentur EcoVadis jetzt mit einem Goldrating ausgezeichnet. Die Nachhaltigkeitsbewertung umfasst Umwelt, faire Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, Ethik sowie nachhaltige Beschaffung. 
Franz Pöltl, Geschäftsführender Gesellschafter der EHL Investment Consulting, freut sich über die Auszeichnung: „Diese Auszeichnung ist ein starkes Zeichen für die Verantwortung, die wir in der Investment- bzw. Immobilienbranche übernehmen. Sie ist eine Bestätigung unseres Bemühens, bei all unseren Projekten hohe Umwelt- und Sozialstandards zu gewährleisten und dabei innovative Lösungen zu entwickeln, die langfristigen Mehrwert schaffen.“ Und Markus Mendel, Geschäftsführer der EHL Investment Consulting , ergänzt: „Nachhaltigkeit ist für uns nicht nur eine Strategie, sondern eine kontinuierliche Herausforderung. Die Goldmedaille von EcoVadis motiviert uns, noch ambitioniertere Ziele zu verfolgen und unsere Nachhaltigkeitsinitiativen weiter auszubauen, um so einen positiven Beitrag zu einer zukunftsfähigen Wirtschaftsentwicklung zu leisten.“
Schon 2024 wurde die EHL Immobilien Bewertung von EcoVadis mit Gold ausgezeichnet und die EHL Gewerbeimmobilien mit Platin. 
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Strabag SE mit höherer Marge

Positive Ergebniseffekte im Segment Nord + West

von Redaktion

Strabag geht von einer EBIT-Marge nahe 6 Prozent aus © RCG/Marek Knopp Strabag geht von einer EBIT-Marge nahe 6 Prozent aus © RCG/Marek Knopp
Der Vorstand der Strabag SE gab jetzt bekannt, dass nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen für das Geschäftsjahr 2024 von einer EBIT-Marge nahe 6 Prozent auszugehen ist. Diese Prognose basiert auf einer eben erst abgeschlossenen Bewertung indikativer Kennzahlen. Die Leistung 2024 wird mit rd. 19,2 Milliarden Euro in etwa auf Vorjahresniveau liegen.
Damit wird für das Geschäftsjahr 2024 nunmehr ein erheblich höheres Ergebnis als ursprünglich prognostiziert. Die höhere EBIT-Marge ist vor allem auf positive Ergebniseffekte im Segment Nord + West sowie den – im Vergleich zum Vorjahr – niedrigeren Ergebnisbelastungen im volatilen internationalen Projektgeschäft zurückzuführen.
Im Segment Nord + West konnte insbesondere in Deutschland eine über den Erwartungen liegende Performance erzielt werden. Zum einen wurde dies durch mildere Witterungsverhältnisse begünstigt, die zu einer höheren Kapazitätsauslastung im Dezember führten. Zum anderen trugen gegen Jahresende erfolgte Einigungen über Nachtragsforderungen aus Großprojekten dazu bei.
Die finalen ersten Zahlen zum Geschäftsjahr 2024, einschließlich der Guidance für 2025, stehen wie geplant am 13. Februar 2025 zur Veröffentlichung an.
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3 Neue für das ULI Executive Committees

Arnold, Troidl und Freese wurden zu Mitgliedern des UEC berufen

von Elisabeth K. Fürst

Nicole Arnold ,  Isabella Chacón Troidl und Katja Freese  sind jetzt Mitglieder des Executive Committee des ULI. © Commerz Real Nicole Arnold , Isabella Chacón Troidl und Katja Freese sind jetzt Mitglieder des Executive Committee des ULI. © Commerz Real
Das Urban Land Institute (ULI) hat Nicole Arnold, Isabella Chacón Troidl und Katja Freese mit 1. Januar in das Executive Committee des ULI berufen. Die drei neuen Mitglieder bringen eine Vielzahl wertvoller Erfahrungen und Perspektiven in das Executive Committee ein. Christian Schmidt, Mitglied des Vorstands, Helaba, ULI Germany Chair: „Mit Nicole Arnold, Isabella Chacón Troidl und Katja Freese haben wir drei herausragende Expertinnen für das Executive Committee gewonnen. Mit ihrer fundierten Expertise und ihrem Engagement werden sie wesentlich zur strategischen Weiterentwicklung des ULI in Deutschland beitragen. Ihre umfangreiche Erfahrung und ihr strategischer Weitblick werden uns helfen, die Position des ULI in der Immobilienwirtschaft weiter zu stärken. Ich heiße sie als neue Mitglieder im Executive Committee willkommen und freue mich auf die Zusammenarbeit.“
Nicole Arnold ist seit Januar 2023 Mitglied des Vorstands der Commerz Real. Im Rahmen des Mandats verantwortet sie u.a. die Ressorts Institutional Sales and Group Treasury, Product Management Institutional Clients, Green Deal Infrastructure, Sales Private & Business Clients und CFB -Fonds. Arnold verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Strukturierung und im Management unterschiedlichster Investmentvehikel für nationale und internationale Investor:innen sowie mehr als acht Jahre Führungserfahrung bei renommierten Vermögensverwalter:innen.
Isabella Chacón Troidl ist seit dem 1. Januar 2023 Chief Executive Officer (CEO) und Vorsitzende der Geschäftsführung der BNP Paribas Real Estate Investment Management (REIM) Germany sowie Mitglied des Europäischen Executive Boards. 2018 wurde sie als Chief Investment Officer (CIO) in die Geschäftsführung der BNP Paribas REIM Germany berufen und verantwortete neben dem paneuropäischen Transaktions- und Asset Management auch das Research und die Strategie des Unternehmens. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung war sie maßgeblich für die Weiterentwicklung und Integration von ESG-Kriterien verantwortlich. An der Spitze des Management Boards forciert sie als Change Maker eine ganzheitliche Transformation und setzt unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit die Zukunftsstrategie ihres Hauses um. Neben ihrem Abschluss in Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, erwarb die Volljuristin als Postgraduierte einen Abschluss in Immobilienwirtschaft an der International Real Estate Business School (IREBS).
Katja Freese ist seit 2021 ist als Director Office & Residential bei der ECE Work & Live tätig und verantwortet den Ankauf sowie die Entwicklung von Büro- und Wohnprojekten. Zuvor leitete sie bis 2021 die Hamburger Niederlassung der BEOS, wo sie für den Ankauf, die Entwicklung und das Asset Management von gemischt genutzten Gewerbeimmobilien in Norddeutschland zuständig war. Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung hat Freese maßgeblich dazu beigetragen, moderne urbane Räume zu gestalten, inspirierende Arbeits- und Wohnwelten zu schaffen und innovative Assetklassen in der Immobilienbranche voranzutreiben.
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Zur Fälligkeit der Neuwertspanne

RECHT: Hagelschaden am Gebäude des Versicherungsnehmers

von Roland Weinrauch

Roland Weinrauch  © Weinrauch Rechtsanwälte Roland Weinrauch © Weinrauch Rechtsanwälte
Ein Versicherungsnehmer hat mit dem Versicherer einen Eigenheimversicherungsvertrag mit Neuwertentschädigung abgeschlossen. Artikel 18 der vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Eigenheimversicherung (ABE 2017) lautet auszugsweise wie folgt:
„[…] 1.1 Bei Beschädigung oder Zerstörung versicherter Gebäude hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Ersatz der Reparatur- bzw. Wiederherstellungskosten bis zum Neuwert (ortsübliche Kosten laut der Neuherstellung des versicherten Gebäudes zum Zeitpunkt des Schadenereignisses), sobald folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Es ist gesichert, dass die Entschädigung zur Gänze zur Wiederherstellung verwendet wird.
[...]1.2 Bis zum Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen hat der Versicherungsnehmer nur Anspruch auf Ersatz der Wiederaufbaukosten bis zum Zeitwert (Neuwert abzüglich eines dem Zustand des Gebäudes, insbesondere seines Alters und seiner Abnützung entsprechenden Betrages). höchstens aber bis zum Verkehrswert (erzielbarer Verkaufspreis des versicherten Gebäudes, wobei der Wert des Grundstückes außer Ansatz bleibt). [...]“
2021 kam es zu einem Hagelschaden am Gebäude des Versicherungsnehmers. Er hat daher zwei Kostenvoranschläge zur Reparatur der Hagelschäden eingeholt und an seine Versicherung zur Freigabe übermittelt. Zudem hat der Versicherungsnehmer erklärt, dass er auch mit einer Direktabrechnung der Versicherung mit dem ausführenden Professionisten einverstanden ist. Begonnen hat die Reparatur noch nicht. Der Versicherungsnehmer hat auch noch keinem konkreten Professionisten einen bindenden Auftrag erteilt. Nachdem die Versicherung eine Zahlung (des Neuwerts) abgelehnt hat, brachte der Versicherungsnehmer eine Klage ein. Der Fall landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof (OGH).
In seiner Entscheidung vom 20.11.2024 führte der OGH zunächst aus, dass Artikel 18.1.1 ABE 2017 eine sogenannte „strenge“ Wiederherstellungsklausel enthält. Die strenge Wiederherstellungsklausel stelle eine Risikobegrenzung dar und bedeute, dass zunächst im Versicherungsfall nur ein Anspruch auf den Zeitwert entsteht und der Restanspruch auf den Neuwert von der Wiederherstellung oder deren (fristgerechter) Sicherung abhängt.
Wann die Wiederherstellung gesichert ist, hänge nach Ansicht des OGH stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich könne eine 100%ige Sicherheit nicht verlangt werden, sondern es müsse ausreichen, wenn angesichts der getroffenen Vorkehrungen keine vernünftigen Zweifel an der Durchführung der Wiederherstellung bestehen. Der Abschluss eines bindenden Vertrags über die Wiederherstellung sei grundsätzlich ausreichend, auch der Kauf von Baumaterialien könne ausreichend sein. Die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Absichtserklärungen des Versicherungsnehmers, die bloße Planung, eine behelfsmäßige Reparatur oder ein noch nicht angenommenes Angebot seien hingegen für die Sicherung der Wiederherstellung nicht ausreichend.
Im Urteil des Erstgerichts hielt dieses fest, dass es „davon ausgeht“, dass der Versicherungsnehmer die beschädigten Überdachungen reparieren lassen wird. Nach Ansicht des OGH sei darin jedoch keine ausreichende Sicherung der Wiederherstellung zu erblicken, da der Versicherungsnehmer bislang nur zwei Kostenvoranschläge eingeholt habe und darüber hinaus keine nach außen tretende Sicherung der Wiederherstellung gegeben sei. Auch das Einverständnis des Versicherungsnehmers mit einer Direktabrechnung der Versicherung mit ausführenden Professionisten zeige die Sicherstellung der Wiederherstellung nicht auf. Der OGH kam daher zum Ergebnis, dass die Fälligkeit der begehrten „Neuwertspanne“ nicht eingetreten ist.
Dazu Rechtsanwalt Roland Weinrauch: „Zweck der strengen Wiederherstellungsklausel ist die Begrenzung des subjektiven Risikos, das entstehen würde, wenn der Versicherungsnehmer die Entschädigungssumme für frei bestimmbare Zwecke verwenden könnte. Im Versicherungsfall steht daher zunächst nur ein Anspruch auf den Zeitwert zu. Der Restanspruch auf den Neuwert entsteht erst bei Wiederherstellung oder deren (fristgerechter) Sicherung“.
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RECHT.Neues Feature auf Stadt Wien-Homepage

Städtebauliche Verträge veröffentlicht

von Stefan Posch

Die Magistratsdirektion der Stadt Wien veröffentlicht sei Freitag auf der Homepage www.wien.gv.at knapp 50 städtebauliche Verträge und begründet dies mit einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Ausgelöst hat das Rechtsverfahren ein Medien-Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz. Mit dem Beschluss bestätigt der VwGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien, wonach das öffentliche Interesse an der Auskunftserteilung die Interessen Dritter an der Geheimhaltung überwiegt. Im Sinne dieses Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes sind gemäß §1a Bauordnung für Wien (BO) abgeschlossene städtebauliche Verträge offenzulegen.
Die rechtliche Grundlage für städtebauliche Verträge ist in der Bauordnung für Wien verankert: Die Gemeinde darf gals Trägerin von Privatrechten - zur Unterstützung der Verwirklichung der in der BO dargestellten Planungsziele - privatrechtliche Vereinbarungen (städtebauliche Verträge) abschließen, mit denen Regelungen über die Tragung von Infrastrukturkosten beziehungsweise die Sicherung städtebaulicher Qualitäten getroffen werden können.

DGNB Gold wird angepeilt

Spatenstich für Wiener Stadtoase

von Elisabeth K. Fürst

vlnr: Bernhard Traunfellner (Anton Traunfellner), Hermann Neuburger-Hillmayer (Avoris), Dietmar Baurecht (BV 15. Bezirk), Christian Sageder (Avoris), Adolf Merl (Daxner & Merl), Klemens Bichler (Avoris) © Ludwig Schedl
Letzte Woche erfolgte der Spatenstich für das Projekt „Wiener Stadtoase" des Immobilienentwicklers Avoris an der Mariahilfer Straße 166. Dort entsteht bis Sommer 2026 eine Wohn- und Geschäftsimmobilie. Das Gebäude mit sechs Wohngeschossen ermöglicht dank modernster Heiz-, Kühl- und Energietechnik einen nahezu CO2-neutralen Betrieb, stellt das für die Zertifizierung zuständige Büro Daxner & Merl fest: „Die Wiener Stadtoase ist ein Paradebeispiel für die Dekarbonisierung von Gebäuden.“ Genutzt werden Geothermie, Freecooling, Photovoltaik und Abwärmenutzung. Angepeilt wird DGNB Gold. Ein Grund warum schon jetzt insgesamt 1.164 m² für gewerbliches Wohnen ebenso fix vermietet wie die 1.270 m² große Gewerbefläche im Erdgeschoß, in der die Handelsgruppe REWE einen Billa eröffnen wird, sind. Es entstehen auch 55 Mietwohnungen mit Größen von 35 bis 98 m².
Geplant wurde die Wiener Stadtoase vom ArchitektInnen-Duo Ulrike Hausdorf & Robert Kernbeis. Errichtet wird der Neubau von der Anton Traunfellner als Generalunternehmer. Nach der bereits erfolgten Absenkung des Bauplatzes auf Straßenniveau, um den öffentlichen Raum an dieser Stelle barrierefrei nutzbar zu machen, stehen nach der Sicherung der Nachbargrundstücke durch Bohrpfahlwände aktuell der Aushub für das Untergeschoß und die Tiefenbohrungen für die Geothermie an. Mit dem Rohbau wird im April begonnen. Im Sommer 2026 soll die Wiener Stadtoase bezugsfertig sein. Hermann Neuburger-Hillmayer, Avoris-Gründer und -Geschäftsführer: „Wir können uns aus der allgemeinen Verunsicherung nur befreien, wenn wir moderne und zukunftsfitte Projekte mit voller Kraft vorantreiben. Die Wiener Stadtoase ist eine Immobilie, die auch in der derzeit angespannten Phase auf großes Interesse stößt – und deshalb auch Mieter:innen und Käufer:innen findet.“
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Die Bewertung bekam bereits 2024 Gold und Gewerbe Platin

EcoVadis Gold für EHL Investment Consulting

von Elisabeth K. Fürst

Die EHL Investment Consulting wurde von der Ratingagentur EcoVadis jetzt mit einem Goldrating ausgezeichnet. Die Nachhaltigkeitsbewertung umfasst Umwelt, faire Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, Ethik sowie nachhaltige Beschaffung. 
Franz Pöltl, Geschäftsführender Gesellschafter der EHL Investment Consulting, freut sich über die Auszeichnung: „Diese Auszeichnung ist ein starkes Zeichen für die Verantwortung, die wir in der Investment- bzw. Immobilienbranche übernehmen. Sie ist eine Bestätigung unseres Bemühens, bei all unseren Projekten hohe Umwelt- und Sozialstandards zu gewährleisten und dabei innovative Lösungen zu entwickeln, die langfristigen Mehrwert schaffen.“ Und Markus Mendel, Geschäftsführer der EHL Investment Consulting , ergänzt: „Nachhaltigkeit ist für uns nicht nur eine Strategie, sondern eine kontinuierliche Herausforderung. Die Goldmedaille von EcoVadis motiviert uns, noch ambitioniertere Ziele zu verfolgen und unsere Nachhaltigkeitsinitiativen weiter auszubauen, um so einen positiven Beitrag zu einer zukunftsfähigen Wirtschaftsentwicklung zu leisten.“
Schon 2024 wurde die EHL Immobilien Bewertung von EcoVadis mit Gold ausgezeichnet und die EHL Gewerbeimmobilien mit Platin. 
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Positive Ergebniseffekte im Segment Nord + West

Strabag SE mit höherer Marge

von Redaktion

Der Vorstand der Strabag SE gab jetzt bekannt, dass nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen für das Geschäftsjahr 2024 von einer EBIT-Marge nahe 6 Prozent auszugehen ist. Diese Prognose basiert auf einer eben erst abgeschlossenen Bewertung indikativer Kennzahlen. Die Leistung 2024 wird mit rd. 19,2 Milliarden Euro in etwa auf Vorjahresniveau liegen.
Damit wird für das Geschäftsjahr 2024 nunmehr ein erheblich höheres Ergebnis als ursprünglich prognostiziert. Die höhere EBIT-Marge ist vor allem auf positive Ergebniseffekte im Segment Nord + West sowie den – im Vergleich zum Vorjahr – niedrigeren Ergebnisbelastungen im volatilen internationalen Projektgeschäft zurückzuführen.
Im Segment Nord + West konnte insbesondere in Deutschland eine über den Erwartungen liegende Performance erzielt werden. Zum einen wurde dies durch mildere Witterungsverhältnisse begünstigt, die zu einer höheren Kapazitätsauslastung im Dezember führten. Zum anderen trugen gegen Jahresende erfolgte Einigungen über Nachtragsforderungen aus Großprojekten dazu bei.
Die finalen ersten Zahlen zum Geschäftsjahr 2024, einschließlich der Guidance für 2025, stehen wie geplant am 13. Februar 2025 zur Veröffentlichung an.
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Arnold, Troidl und Freese wurden zu Mitgliedern des UEC berufen

3 Neue für das ULI Executive Committees

von Elisabeth K. Fürst

Nicole Arnold , Isabella Chacón Troidl und Katja Freese sind jetzt Mitglieder des Executive Committee des ULI. © Commerz Real
Das Urban Land Institute (ULI) hat Nicole Arnold, Isabella Chacón Troidl und Katja Freese mit 1. Januar in das Executive Committee des ULI berufen. Die drei neuen Mitglieder bringen eine Vielzahl wertvoller Erfahrungen und Perspektiven in das Executive Committee ein. Christian Schmidt, Mitglied des Vorstands, Helaba, ULI Germany Chair: „Mit Nicole Arnold, Isabella Chacón Troidl und Katja Freese haben wir drei herausragende Expertinnen für das Executive Committee gewonnen. Mit ihrer fundierten Expertise und ihrem Engagement werden sie wesentlich zur strategischen Weiterentwicklung des ULI in Deutschland beitragen. Ihre umfangreiche Erfahrung und ihr strategischer Weitblick werden uns helfen, die Position des ULI in der Immobilienwirtschaft weiter zu stärken. Ich heiße sie als neue Mitglieder im Executive Committee willkommen und freue mich auf die Zusammenarbeit.“
Nicole Arnold ist seit Januar 2023 Mitglied des Vorstands der Commerz Real. Im Rahmen des Mandats verantwortet sie u.a. die Ressorts Institutional Sales and Group Treasury, Product Management Institutional Clients, Green Deal Infrastructure, Sales Private & Business Clients und CFB -Fonds. Arnold verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Strukturierung und im Management unterschiedlichster Investmentvehikel für nationale und internationale Investor:innen sowie mehr als acht Jahre Führungserfahrung bei renommierten Vermögensverwalter:innen.
Isabella Chacón Troidl ist seit dem 1. Januar 2023 Chief Executive Officer (CEO) und Vorsitzende der Geschäftsführung der BNP Paribas Real Estate Investment Management (REIM) Germany sowie Mitglied des Europäischen Executive Boards. 2018 wurde sie als Chief Investment Officer (CIO) in die Geschäftsführung der BNP Paribas REIM Germany berufen und verantwortete neben dem paneuropäischen Transaktions- und Asset Management auch das Research und die Strategie des Unternehmens. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung war sie maßgeblich für die Weiterentwicklung und Integration von ESG-Kriterien verantwortlich. An der Spitze des Management Boards forciert sie als Change Maker eine ganzheitliche Transformation und setzt unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit die Zukunftsstrategie ihres Hauses um. Neben ihrem Abschluss in Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, erwarb die Volljuristin als Postgraduierte einen Abschluss in Immobilienwirtschaft an der International Real Estate Business School (IREBS).
Katja Freese ist seit 2021 ist als Director Office & Residential bei der ECE Work & Live tätig und verantwortet den Ankauf sowie die Entwicklung von Büro- und Wohnprojekten. Zuvor leitete sie bis 2021 die Hamburger Niederlassung der BEOS, wo sie für den Ankauf, die Entwicklung und das Asset Management von gemischt genutzten Gewerbeimmobilien in Norddeutschland zuständig war. Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung hat Freese maßgeblich dazu beigetragen, moderne urbane Räume zu gestalten, inspirierende Arbeits- und Wohnwelten zu schaffen und innovative Assetklassen in der Immobilienbranche voranzutreiben.

RECHT: Hagelschaden am Gebäude des Versicherungsnehmers

Zur Fälligkeit der Neuwertspanne

von Roland Weinrauch

Roland Weinrauch © Weinrauch Rechtsanwälte
Ein Versicherungsnehmer hat mit dem Versicherer einen Eigenheimversicherungsvertrag mit Neuwertentschädigung abgeschlossen. Artikel 18 der vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Eigenheimversicherung (ABE 2017) lautet auszugsweise wie folgt:
„[…] 1.1 Bei Beschädigung oder Zerstörung versicherter Gebäude hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Ersatz der Reparatur- bzw. Wiederherstellungskosten bis zum Neuwert (ortsübliche Kosten laut der Neuherstellung des versicherten Gebäudes zum Zeitpunkt des Schadenereignisses), sobald folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Es ist gesichert, dass die Entschädigung zur Gänze zur Wiederherstellung verwendet wird.
[...]1.2 Bis zum Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen hat der Versicherungsnehmer nur Anspruch auf Ersatz der Wiederaufbaukosten bis zum Zeitwert (Neuwert abzüglich eines dem Zustand des Gebäudes, insbesondere seines Alters und seiner Abnützung entsprechenden Betrages). höchstens aber bis zum Verkehrswert (erzielbarer Verkaufspreis des versicherten Gebäudes, wobei der Wert des Grundstückes außer Ansatz bleibt). [...]“
2021 kam es zu einem Hagelschaden am Gebäude des Versicherungsnehmers. Er hat daher zwei Kostenvoranschläge zur Reparatur der Hagelschäden eingeholt und an seine Versicherung zur Freigabe übermittelt. Zudem hat der Versicherungsnehmer erklärt, dass er auch mit einer Direktabrechnung der Versicherung mit dem ausführenden Professionisten einverstanden ist. Begonnen hat die Reparatur noch nicht. Der Versicherungsnehmer hat auch noch keinem konkreten Professionisten einen bindenden Auftrag erteilt. Nachdem die Versicherung eine Zahlung (des Neuwerts) abgelehnt hat, brachte der Versicherungsnehmer eine Klage ein. Der Fall landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof (OGH).
In seiner Entscheidung vom 20.11.2024 führte der OGH zunächst aus, dass Artikel 18.1.1 ABE 2017 eine sogenannte „strenge“ Wiederherstellungsklausel enthält. Die strenge Wiederherstellungsklausel stelle eine Risikobegrenzung dar und bedeute, dass zunächst im Versicherungsfall nur ein Anspruch auf den Zeitwert entsteht und der Restanspruch auf den Neuwert von der Wiederherstellung oder deren (fristgerechter) Sicherung abhängt.
Wann die Wiederherstellung gesichert ist, hänge nach Ansicht des OGH stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich könne eine 100%ige Sicherheit nicht verlangt werden, sondern es müsse ausreichen, wenn angesichts der getroffenen Vorkehrungen keine vernünftigen Zweifel an der Durchführung der Wiederherstellung bestehen. Der Abschluss eines bindenden Vertrags über die Wiederherstellung sei grundsätzlich ausreichend, auch der Kauf von Baumaterialien könne ausreichend sein. Die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Absichtserklärungen des Versicherungsnehmers, die bloße Planung, eine behelfsmäßige Reparatur oder ein noch nicht angenommenes Angebot seien hingegen für die Sicherung der Wiederherstellung nicht ausreichend.
Im Urteil des Erstgerichts hielt dieses fest, dass es „davon ausgeht“, dass der Versicherungsnehmer die beschädigten Überdachungen reparieren lassen wird. Nach Ansicht des OGH sei darin jedoch keine ausreichende Sicherung der Wiederherstellung zu erblicken, da der Versicherungsnehmer bislang nur zwei Kostenvoranschläge eingeholt habe und darüber hinaus keine nach außen tretende Sicherung der Wiederherstellung gegeben sei. Auch das Einverständnis des Versicherungsnehmers mit einer Direktabrechnung der Versicherung mit ausführenden Professionisten zeige die Sicherstellung der Wiederherstellung nicht auf. Der OGH kam daher zum Ergebnis, dass die Fälligkeit der begehrten „Neuwertspanne“ nicht eingetreten ist.
Dazu Rechtsanwalt Roland Weinrauch: „Zweck der strengen Wiederherstellungsklausel ist die Begrenzung des subjektiven Risikos, das entstehen würde, wenn der Versicherungsnehmer die Entschädigungssumme für frei bestimmbare Zwecke verwenden könnte. Im Versicherungsfall steht daher zunächst nur ein Anspruch auf den Zeitwert zu. Der Restanspruch auf den Neuwert entsteht erst bei Wiederherstellung oder deren (fristgerechter) Sicherung“.
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