Restrukturierung statt Insolvenz

2025 wird mit rund 6500 Insolvenzen gerechnet

von Elisabeth K. Fürst

Daniel Knuchel sieht Chancen in der Krise. © Advicum Daniel Knuchel sieht Chancen in der Krise. © Advicum
Der Insolvenzreigen geht nach wie vor weiter: Allein 2024 meldeten 6.587 Unternehmen Insolvenz an – ein Anstieg um 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders betroffen sind die Bauwirtschaft -und natürlich die gesamte Immobilienwirtschaft, der Handel und die Beherbergungs- und Gastronomiebranche. Laut Beratungsunternehmen Advicum Consulting sind aber auch die Prognosen für das laufende Jahr düster. Für 2025 wird mit rund 6.500 bis 7.000 weiteren Firmenpleiten gerechnet. „Die Zahlen zeigen: Viele Unternehmen stehen mit dem Rücken zur Wand – doch der größte Fehler ist, zu lange abzuwarten. Wer jetzt nicht handelt, riskiert den Totalschaden", mahnt Daniel Knuchel, Partner bei Advicum Consulting. Das Problem seien nicht mangelnde Strategien, sondern der fehlende innerbetriebliche Umsetzungswille. Laut aktuellen Studien sehen 78 % der Befragten insuffiziente Kommunikation als größte Hürde bei Restrukturierungsprozessen, während mehr als 60 % aller Transformationsprojekte scheitern, weil Widerstände im mittleren Management und in Fachabteilungen Veränderungen blockieren, denn so Knuchel: „Ohne das richtige Mindset bleibt jede Restrukturierung ein Papiertiger."  
Ein anderer Grund dafür sei, dass zu viele Unternehmen zu lange mit notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen zögern. „Genau das ist das größte Risiko: Nicht die Krise selbst, sondern das Abwarten", warnt Knuchel, Equity-Partner bei Advicum Consulting, denn: „Restrukturierung ist kein Krisenmanagement, sondern ein strategisches Werkzeug. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur seine Existenz sichern, sondern langfristig gestärkt aus der Krise hervorgehen. Denn eines ist klar: Wer jetzt die richtigen Schritte setzt, gehört morgen zu den Gewinnern."

 4 Erfolgsfaktoren für eine gelingende Restrukturierung: 

+ Transparenz und Kommunikation:
Ein Restrukturierungsprozess muss für alle Beteiligten verständlich und nachvollziehbar sein. Unternehmen, die frühzeitig und offen kommunizieren, begegnen Widerständen mit Vertrauen statt Misstrauen.
+ Agilität und Anpassungsfähigkeit:
Starre Strukturen bremsen Veränderungen aus. Erfolgreiche Unternehmen setzen auf agile Prozesse, die schnelle Reaktionen auf Marktveränderungen ermöglichen. Führungskräfte sollten als Change Agents agieren.
+ Technologie als Treiber:
Digitalisierung und die Implementierung von Künstlicher Intelligenz bieten enorme Potenziale. Neue Technologien müssen nicht nur eingeführt, sondern auch sinnvoll in bestehende Arbeitsprozesse integriert werden.
+ Fokus auf Menschen und Kompetenzen:
Restrukturierung funktioniert nicht nur zahlengetrieben, sie ist eine Frage des richtigen Know-Hows. Unternehmen müssen gezielt in Weiterbildungen investieren, um Mitarbeitende auf die Herausforderungen der Transformation vorzubereiten.

Entscheidend bei einer Restrukturierung sei, dass sie nicht als kurzfristige Notmaßnahme gesehen werden darf, sondern als strategischer Hebel für nachhaltige Erneuerung. Knuchel: „Erfolgreiche Transformation beginnt mit einer klaren Vision, die von der Führungsebene bis ins letzte Teammitglied getragen wird. Nur dann entstehen Wettbewerbsvorteile."
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111.050 Euro für CS Hospiz

Großer Erfolg für EHL-Benefizkonzert 2025

von Elisabeth K. Fürst

Matrix Orchestra mit Solisten © EHL Matrix Orchestra mit Solisten © EHL
Das EHL-Benefizkonzert im Wiener Konzerthaus war ein voller Erfolg: Insgesamt konnten 111.050 Euro zugunsten des CS Hospiz Wien der Caritas Socialis gesammelt werden. Das Hospiz begleitet seit 30 Jahren Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit größtmöglicher Schmerzlinderung, professioneller Pflege und emotionaler Unterstützung. Der Große Saal des Wiener Konzerthauses war mit über 1.850 Gästen restlos ausverkauft. Moderiert wurde die Veranstaltung von Johanna Berki. Unter der Leitung des international bekannten Geigers und Dirigenten Emmanuel Tjeknavorian, präsentierte das Matrix Orchestra eine berührendes Konzert mit Ludwig van Beethovens Symphonie Nr. 7 sowie den Höhepunkten aus Peter I. Tschaikowskys Eugen Onegin.

EHL-CEO Michael Ehlmaier, der als begeisterter Musiker gemeinsam mit seinem Sohn Tobias als Geiger im Orchester mitspielte, übergab den Spendenscheck an Schwester Susanne Krendelsberger, Stiftungsvorstand und Generalleiterin der CS Caritas Socialis Privatstiftung: „Das CS Hospiz Wien leistet eine unverzichtbare Arbeit, indem es Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit größter Fürsorge begleitet. „Ich bin sowohl dankbar als auch glücklich über die großzügige Unterstützung von EHL und den zahlreichen Sponsor:innen, insbesondere aus der Immobilienbranche, die mit ihrer Hilfe diese hohe Spendensumme ermöglicht haben. Damit wird nicht nur die wertvolle Arbeit des Hospizes gesichert, sondern auch das Bewusstsein für die Bedeutung der Hospizbetreuung in unserer Gesellschaft gestärkt“, ergänzt Susanne Krendelsberger. Die EHL Immobilien Gruppe, die regelmäßig Benefizkonzerte für unterschiedliche karitative Zwecke veranstaltet, setzte mit diesem Abend erneut ein starkes Zeichen für gesellschaftliches Engagement. 
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Fenk neuer Immovorstand bei Zech

Er folgt damit dem verstorbenen Rainer Eichholz

von Elisabeth K. Fürst

Jürgen Fenk wird Vorstand der Deutschen Immobilien Holding . © Zech Group Jürgen Fenk wird Vorstand der Deutschen Immobilien Holding . © Zech Group
Der Aufsichtsrat der DIH AG hat Jürgen Fenk zum Vorstand der Deutschen Immobilien Holding AG berufen. Damit wird Fenk ab dem 1. April 2025 den Geschäftsbereich Real Estate der Zech Group SE führen, in dem die Beteiligungen der Real Estate Development-Unternehmen sowie die Fonds- und Asset- Managementgesellschaften gebündelt sind. Er übernimmt Vorstandsaufgaben von Kurt Zech, der interimsweise den Geschäftsbereich nach dem unerwarteten Tod von Rainer Eichholz geführt hat. Das Familienunternehmen Zech Group hat insgesamt mehr als 14.500 Mitarbeiter:innen und ist in den Bereichen Building, Real Estate und Hotel tätig. In Österreich ist Die Wohnkompanie Teil der Zech Group und das Tochterunternehmen DLH entwickelt und errichtet im Logistiksektor z.B. aktuell den Industrial Campus Gattendorf mit 99.980 m2 Grundfläche oder die mittlerweile verkauften Industrial Campus Vienna East und SkyLog Park Vienna.  

Jürgen Fenk blickt auf eine mehr als 30-jährige Laufbahn zurück. Seine Führungsmandate bekleidete er in deutschen, französischen, amerikanischen und schweizerischen Banken, Unternehmen und Beratungsunternehmen. Fenk war vor seinem Wechsel zur Zech Group Managing Director des Maklerhauses Eastdil Secured, für die er auch weiterhin als „Strategic Advisor“ agiert. Davor war er Teil des Executive Board der Signa Holding. Kurt Zech, Vorstandsvorsitzender der Zech Group: „Mit Herrn Fenk konnten wir einen außerordentlich erfahrenen Menschen für die DIH AG gewinnen, der sich in seiner internationalen Karriere bei Banken, Unternehmen und Beratungs- sowie Aufsichtsratstätigkeiten in führenden Positionen umfassendes Wissen in den Segmenten Kapitalmarkt, Immobilienfinanzierung, Banking sowie im Immobilien- und Asset-Management angeeignet hat. Mit diesem Profil passt er ausgezeichnet zu den Aufgaben, die mit der Vorstandstätigkeit für den Geschäftsbereich Real Estate verbunden sind."
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Private PV-Anlage auf Allgemeinfläche

RECHT.So kommt ein privater Wintergarten zur PV

von Weinrauch Rechtsanwälte

Roland Weinrauch, Weinrauch Rechtsanwälte  ©  Weinrauch Rechtsanwälte Roland Weinrauch, Weinrauch Rechtsanwälte © Weinrauch Rechtsanwälte
Ein Wohnungseigentümer beantragte die Zustimmung zur Errichtung eines Wintergartens und einer Photovoltaikanlage auf einem allgemeinen Teil der Liegenschaft. Dieser allgemeine Teil war ihm durch eine Benützungsregelung zur alleinigen Nutzung zugewiesen.
Andere Wohnungseigentümer:innen lehnten das Vorhaben mit der Begründung ab, es handele sich um eine bauliche Veränderung, die ausschließlich den allgemeinen Teil der Liegenschaft betreffe und deshalb nicht von diesem allein durchgeführt werden kann.
Der Antragsteller argumentierte, dass kein Eingriff in allgemeine Teile vorliege, da er zur alleinigen Nutzung der Fläche berechtigt sei.
Außerdem habe er ein berechtigtes Interesse an der Änderung, um ökologisch und energieautark zu leben, die Heizenergie auf Null zu reduzieren und im Wintergarten Gäste zu empfangen und Feste zu feiern. Da die Baubewilligung mit Auflagen verbunden sei und diese erfüllt werden, könne eine Beeinträchtigung des Hauses oder eine Gefährdung der Sicherheit von Personen ausgeschlossen werden.

Das Erst- und das Rekursgericht wiesen den Antrag unter anderem deshalb ab, weil die Änderungen nicht das Wohnungseigentumsobjekt des Wohnungseigentümers, sondern nur einen allgemeinen Teil beträfen.

Rechtliche Beurteilung:
„Allgemeine Teile" sind jene Teile einer Liegenschaft, die der allgemeinen Benützung dienen. Nach Ansicht des OGH ist jedenfalls alles, was außerhalb eines Mietobjektes liegt, allgemeiner Teil.
Nach dem WEG umfasst der Begriff „Wohnungseigentumsobjekt“ alles, was nicht allgemeiner Teil ist, also z.B. Wohnungen, sonstige selbständige Räumlichkeiten und Kfz-Abstellplätze, an denen Wohnungseigentum begründet wurde.

Nach der gegenständlichen Entscheidung des OGH 5 Ob 114/24m ist der Änderungsbegriff des §16 WEG weit auszulegen, sodass auch Änderungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft und sogar Fälle, in denen ausschließlich allgemeine Teile der Liegenschaft betroffen sind, erfasst sind.
Dabei kommt es laut OGH nicht darauf an, ob an dem betroffenen Teil der Liegenschaft bereits ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Wichtig ist aber, dass die Änderung für eine vorteilhaftere Nutzung des Wohnungseigentumsobjekts dienlich ist.
Etwas anderes gilt nach dem OGH nur dann, wenn ein Wohnungseigentümer begehrt, dass ihm ein Teil der allgemeinen Teile als Wohnungseigentumsobjekt zugewiesen wird, dann liegt eine Kategorieänderung von allgemeinen Teilen in Wohnungseigentumsobjekte vor.
Eine solche Kategorieänderung wäre einer gerichtlichen Entscheidung nicht zugänglich. Das Begehren wäre auch nicht vom Änderungsrecht nach § 16 Abs 2 WEG umfasst.
Im vorliegenden Fall begehrte der Antragsteller aber nicht die Umwidmung der allgemeinen Teile, sondern nur die Genehmigung eines konkreten Bauvorhabens auf einer ihm zur ausschließlichen Nutzung zugewiesenen allgemeinen Fläche.
Der OGH bejahte daher eine Änderung im Sinne des §16 WEG, hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verlangte eine neuerliche rechtliche Beurteilung.

Roland Weinrauch, dazu: "Auch allgemeine Teile der Liegenschaft unterliegen dem Änderungsbegriff des §16 WEG, wenn es sich um keine Kategorieänderung von einem allgemeinen Teil zu einem Wohnungseigentumsobjekt handelt. Kategorieänderungen sind einer gerichtlichen Entscheidung nicht zugänglich und auch nicht vom Änderungsrecht nach § 16 Abs 2 WEG umfasst.
Es ist daher möglich, eine private Photovoltaikanlage und einen privaten Wintergarten auf Allgemeinfläche zu bauen, wenn die Änderung für eine vorteilhaftere Nutzung des Wohnungseigentumsobjekts dienlich ist – unabhängig davon, ob an dem betroffenen Teil der Liegenschaft ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde."
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Cathrine Bondi De Antoni gründet BDA Law

RECHT. Fokus auf Datenschutz, Compliance und Künstliche Intelligenz

von Elisabeth K. Fürst

Cathrine Bondi de Antoni gründet BDA Law. © Petra Höfinger Cathrine Bondi de Antoni gründet BDA Law. © Petra Höfinger
Seit kurzem firmiert die Juristin Cathrine Bondi De Antoni mit ihrer Rechtsanwaltskanzlei BDA Law in der Wiener Innenstadt. Die Kanzlei fokussiert sich auf Rechtsberatung in den Datenschutz, Compliance und Künstliche Intelligenz (AI). Zudem bietet BDA Law umfassende Unterstützung bei gerichtlicher und außergerichtlicher Konfliktlösung. Mit ihrer internationalen Erfahrung als Rechtsanwältin in New York und als Of Counsel der renommierten Kanzlei Harnik Law Firm in New York erweitert Bondi De Antoni ihr Beratungsportfolio um die Unterstützung österreichischer Unternehmen bei der Expansion in die USA sowie bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten. Das umfasst insbesondere rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen, die mit internationaler Tätigkeit von österreichischen Unternehmen einhergehen.

Cathrine Bondi De Antoni hat nach ihrem Studium am Wiener Juridicum auch einen Masterabschluss an der University of California, Los Angeles und erfolgreich die New Yorker Rechtsanwaltsprüfung absolviert. Sie verfügt über langjährige Erfahrung mit Fokus auf Datenschutzrecht und Litigation sowie Expansionsmanagement in die USA für österreichische Unternehmen. Die 31jährige verbindet rechtliches Know-how mit einem tiefen Verständnis für unternehmerische und technologische Entwicklungen. Bondi De Antoni: „In einer Zeit, in der technologische Innovationen und regulatorische Anforderungen immer komplexer werden, ist es entscheidend, Unternehmen strategisch zu begleiten. Datenschutz, Compliance und der Einsatz von künstlicher Intelligenz sind Themen, die nicht nur Unternehmen, sondern auch die Gesellschaft nachhaltig prägen werden." 
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Baustart für Projekt „Helene“ in Baden

Kollitsch & Soravia baut Eigentums-Wohnungen

von Elisabeth K. Fürst

Die Wohnungen entstehen in den zwei Stadtvillen in der Helenenstraße. © Kollitsch & Soravia Immobilien Die Wohnungen entstehen in den zwei Stadtvillen in der Helenenstraße. © Kollitsch & Soravia Immobilien
In der Helenenstraße 1 in Baden bei Wien erfolgt nun der Baustart für das Kollitsch & Soravia Projekt „Helene“. Nachdem das Kund:inneninteresse bereits im Herbst sehr groß war, konnte Anfang 2025 den Vorverkauf für das Villenprojekt erfolgreich abgeschlossen werden. Die Fertigstellung ist mit Ende 2026 geplant. „Wenig überraschend gibt uns die Bank auch eine gewisse Vorverwertung der Projekte vor. Umso mehr freue ich mich jetzt über den Baubeginn.“ so Jasmin Soravia, geschäftsführende Gesellschafterin bei Kollitsch & Soravia.

Es enstehen zwei Stadtvillen mit je acht Eigentumswohnungen. Die rund 1.800 Quadratmeter Wohnnutzfläche bieten einen Mix aus Maissonetten und Dachgeschoß-Wohnungen. Die zwei Villen liegen zentral zwischen Strandbad und Römertherme und werden eine eindrucksvollen Fassade und großzügigen Freiflächen mit parkähnlicher Gestaltung haben. Bei der Errichtung werden Flächen entsiegelt. Dh. die Flächen des ehemaligen Parkplatzes werden aufgebrochen, das Abbruchmaterial recycelt und neue Grünbereiche geschaffen. Die Gebäude werden in Ziegelbauweise errichtet und mit einer Fernwärmeheizung ausgestattet.
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Stefan Linder neu bei CBRE

Er verstärkt als Associate Director Advisory & Transaction Services

von Elisabeth K. Fürst

Stefan Linder © Tina Herzl Stefan Linder © Tina Herzl
Stefan Linder verstärkt  als Associate Director Advidsory & Transaction Services das Office Team von CBRE. Seine Aufgabe ist die Beratung von lokalen und internationalen Großunternehmen bei der Suche nach Büroflächen. Linders zweiter Schwerpunkt liegt in der Beratung von Investor:innen und Entwickler:innen.
„Wir sind sehr froh mit Stefan Linder einen tief in der Immobilienbranche vernetzen Spezialisten mit langjähriger Managementerfahrung auf unterschiedlichen Ebenen als Verstärkung für unser Office Team gefunden zu haben“, sagt Patrick Schild, Head of Agency bei CBRE.

Der gebürtige Kärntner hat seine Karriere vor über 20 Jahren als Immobilienmakler begonnen. Es folgten mehrere Stationen bei EHL-Immobilien, Resag Immobilienmakler und DOCUmedia.at. Er bringt auch Erfahrung im CEE-Raum mit. „Ich habe lange in Warschau und Budapest gearbeitet und freue mich, sowohl meine internationalen Kontakte als auch mein breites Know-how rund um die Immobilie bei CBRE einzubringen und Teil eines herausragenden Teams zu sein“, sagt Linder.
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Jahrestagung über ESG in der Branche

Wirksame Anreize für ESG-Umsetzung fehlen

von Maximilian Goll

ESG ist in der Bau- und Immobilienwirtschaft angekommen.  © Adobe Stock ESG ist in der Bau- und Immobilienwirtschaft angekommen. © Adobe Stock
Kürzlich fand die 4. Jahrestagung „ESG in der Bau- und Immobilienwirtschaft" im ICON Vienna statt. Die Konferenz unterstrich die zunehmende Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien in der Branche und diente als Dialog-Plattform für ESG-Manager:innen und Verantwortliche der Bau- und Immobilienwirtschaft in Österreich, um sich über Herausforderungen und Fortschritte auf dem Weg zur ESG-Integration auszutauschen.
Hochkarätige Expert:innen wie Michael Schmidt (3SI Immogroup), Paul Grassel (IG Immobilien), Alina Dekas (ARE), Klemens Eiter (Porr), Stephan A. Jansen (Alexander von Humboldt Institut, Berlin) und viele weitere betonten in ihren Vorträgen und Diskussionen, dass ESG mittlerweile fest im unternehmerischen Alltag verankert ist. Sie hoben hervor, dass ESG über eine bloße Haltung hinausgeht und als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie betrachtet werden muss.
Trotz des hohen Engagements der Branche wurde deutlich, dass es an konkreter Unterstützung und passenden Finanzierungsmodellen seitens der Politik und Banken mangelt. Kritik richtete sich insbesondere an die Europäische Union sowie an aktuelle österreichische Regierungspläne, da einige kürzlich beschlossene Maßnahmen, wie beispielsweise die Mietpreisbremse, als hinderlich für nachhaltige Investitionen wahrgenommen werden. Es fehlten zudem wirksame Anreize und eine klare Klärung der Finanzierungsverantwortung für die Umsetzung der ESG-Ziele. Die Tagung machte deutlich, dass sie diese Herausforderungen unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht allein bewältigen kann und, dass eine erfolgreiche ESG-Integration eine enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Politik und Finanzinstitutionen erfordert, um nachhaltige Entwicklungen in der Bau- und Immobilienbranche voranzutreiben.
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High Five- Sockelzone vollvermietet

FITINN und Sparkasse Oberösterreich ziehen in Linz ein

von Elisabeth K. Fürst

Die Fassade des Leuchtturmprojekts High Five am Bulgariplatz ist fertiggestellt. © Nuredini Productions Die Fassade des Leuchtturmprojekts High Five am Bulgariplatz ist fertiggestellt. © Nuredini Productions
Die Sockelzone des High Five am Linzer Bulgariplatz ist jetzt vollständig vermietet. Es werden das FITINN und der Sparkasse Oberösterreich einziehen und im Sommer die Filialen eröffnen. Das durch die STC Development und die RoomBuus Gruppe für die ZBI Gruppe errichtete Wohn- und Gewerbeprojekt High Five am Bulgariplatz nähert sich aktuell mit großen Schritten der Fertigstellung. Nach dem Abbau des Krans sind die Arbeiten an den Außenanlagen entlang der Wienerstraße in vollem Gange, während auf den Dachterrassen die finalen Begrünungsmaßnahmen vorbereitet werden. Der Innenausbau der Gewerbeflächen schreitet auch rasch voran. 
Das Hochhausprojekt "High Five" umfasst insgesamt 328 Mietwohnungen auf 21 Stockwerken, ergänzt durch vier begrünte Dachterrassen und vielfältige Gemeinschaftsbereiche. Die zentrale Lage am Bulgariplatz bietet eine sehr gute Verkehrsanbindungen und eine unmittelbare Nähe zur Linzer Innenstadt. Die Fertigstellung ist für Sommer 2025 geplant.
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Er folgt damit dem verstorbenen Rainer Eichholz

Fenk neuer Immovorstand bei Zech

von Elisabeth K. Fürst

Der Aufsichtsrat der DIH AG hat Jürgen Fenk zum Vorstand der Deutschen Immobilien Holding AG berufen. Damit wird Fenk ab dem 1. April 2025 den Geschäftsbereich Real Estate der Zech Group SE führen, in dem die Beteiligungen der Real Estate Development-Unternehmen sowie die Fonds- und Asset- Managementgesellschaften gebündelt sind. Er übernimmt Vorstandsaufgaben von Kurt Zech, der interimsweise den Geschäftsbereich nach dem unerwarteten Tod von Rainer Eichholz geführt hat. Das Familienunternehmen Zech Group hat insgesamt mehr als 14.500 Mitarbeiter:innen und ist in den Bereichen Building, Real Estate und Hotel tätig. In Österreich ist Die Wohnkompanie Teil der Zech Group und das Tochterunternehmen DLH entwickelt und errichtet im Logistiksektor z.B. aktuell den Industrial Campus Gattendorf mit 99.980 m2 Grundfläche oder die mittlerweile verkauften Industrial Campus Vienna East und SkyLog Park Vienna.  

Jürgen Fenk blickt auf eine mehr als 30-jährige Laufbahn zurück. Seine Führungsmandate bekleidete er in deutschen, französischen, amerikanischen und schweizerischen Banken, Unternehmen und Beratungsunternehmen. Fenk war vor seinem Wechsel zur Zech Group Managing Director des Maklerhauses Eastdil Secured, für die er auch weiterhin als „Strategic Advisor“ agiert. Davor war er Teil des Executive Board der Signa Holding. Kurt Zech, Vorstandsvorsitzender der Zech Group: „Mit Herrn Fenk konnten wir einen außerordentlich erfahrenen Menschen für die DIH AG gewinnen, der sich in seiner internationalen Karriere bei Banken, Unternehmen und Beratungs- sowie Aufsichtsratstätigkeiten in führenden Positionen umfassendes Wissen in den Segmenten Kapitalmarkt, Immobilienfinanzierung, Banking sowie im Immobilien- und Asset-Management angeeignet hat. Mit diesem Profil passt er ausgezeichnet zu den Aufgaben, die mit der Vorstandstätigkeit für den Geschäftsbereich Real Estate verbunden sind."

RECHT.So kommt ein privater Wintergarten zur PV

Private PV-Anlage auf Allgemeinfläche

von Weinrauch Rechtsanwälte

Roland Weinrauch, Weinrauch Rechtsanwälte © Weinrauch Rechtsanwälte
Ein Wohnungseigentümer beantragte die Zustimmung zur Errichtung eines Wintergartens und einer Photovoltaikanlage auf einem allgemeinen Teil der Liegenschaft. Dieser allgemeine Teil war ihm durch eine Benützungsregelung zur alleinigen Nutzung zugewiesen.
Andere Wohnungseigentümer:innen lehnten das Vorhaben mit der Begründung ab, es handele sich um eine bauliche Veränderung, die ausschließlich den allgemeinen Teil der Liegenschaft betreffe und deshalb nicht von diesem allein durchgeführt werden kann.
Der Antragsteller argumentierte, dass kein Eingriff in allgemeine Teile vorliege, da er zur alleinigen Nutzung der Fläche berechtigt sei.
Außerdem habe er ein berechtigtes Interesse an der Änderung, um ökologisch und energieautark zu leben, die Heizenergie auf Null zu reduzieren und im Wintergarten Gäste zu empfangen und Feste zu feiern. Da die Baubewilligung mit Auflagen verbunden sei und diese erfüllt werden, könne eine Beeinträchtigung des Hauses oder eine Gefährdung der Sicherheit von Personen ausgeschlossen werden.

Das Erst- und das Rekursgericht wiesen den Antrag unter anderem deshalb ab, weil die Änderungen nicht das Wohnungseigentumsobjekt des Wohnungseigentümers, sondern nur einen allgemeinen Teil beträfen.

Rechtliche Beurteilung:
„Allgemeine Teile" sind jene Teile einer Liegenschaft, die der allgemeinen Benützung dienen. Nach Ansicht des OGH ist jedenfalls alles, was außerhalb eines Mietobjektes liegt, allgemeiner Teil.
Nach dem WEG umfasst der Begriff „Wohnungseigentumsobjekt“ alles, was nicht allgemeiner Teil ist, also z.B. Wohnungen, sonstige selbständige Räumlichkeiten und Kfz-Abstellplätze, an denen Wohnungseigentum begründet wurde.

Nach der gegenständlichen Entscheidung des OGH 5 Ob 114/24m ist der Änderungsbegriff des §16 WEG weit auszulegen, sodass auch Änderungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft und sogar Fälle, in denen ausschließlich allgemeine Teile der Liegenschaft betroffen sind, erfasst sind.
Dabei kommt es laut OGH nicht darauf an, ob an dem betroffenen Teil der Liegenschaft bereits ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Wichtig ist aber, dass die Änderung für eine vorteilhaftere Nutzung des Wohnungseigentumsobjekts dienlich ist.
Etwas anderes gilt nach dem OGH nur dann, wenn ein Wohnungseigentümer begehrt, dass ihm ein Teil der allgemeinen Teile als Wohnungseigentumsobjekt zugewiesen wird, dann liegt eine Kategorieänderung von allgemeinen Teilen in Wohnungseigentumsobjekte vor.
Eine solche Kategorieänderung wäre einer gerichtlichen Entscheidung nicht zugänglich. Das Begehren wäre auch nicht vom Änderungsrecht nach § 16 Abs 2 WEG umfasst.
Im vorliegenden Fall begehrte der Antragsteller aber nicht die Umwidmung der allgemeinen Teile, sondern nur die Genehmigung eines konkreten Bauvorhabens auf einer ihm zur ausschließlichen Nutzung zugewiesenen allgemeinen Fläche.
Der OGH bejahte daher eine Änderung im Sinne des §16 WEG, hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verlangte eine neuerliche rechtliche Beurteilung.

Roland Weinrauch, dazu: "Auch allgemeine Teile der Liegenschaft unterliegen dem Änderungsbegriff des §16 WEG, wenn es sich um keine Kategorieänderung von einem allgemeinen Teil zu einem Wohnungseigentumsobjekt handelt. Kategorieänderungen sind einer gerichtlichen Entscheidung nicht zugänglich und auch nicht vom Änderungsrecht nach § 16 Abs 2 WEG umfasst.
Es ist daher möglich, eine private Photovoltaikanlage und einen privaten Wintergarten auf Allgemeinfläche zu bauen, wenn die Änderung für eine vorteilhaftere Nutzung des Wohnungseigentumsobjekts dienlich ist – unabhängig davon, ob an dem betroffenen Teil der Liegenschaft ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde."
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RECHT. Fokus auf Datenschutz, Compliance und Künstliche Intelligenz

Cathrine Bondi De Antoni gründet BDA Law

von Elisabeth K. Fürst

Cathrine Bondi de Antoni gründet BDA Law. © Petra Höfinger
Seit kurzem firmiert die Juristin Cathrine Bondi De Antoni mit ihrer Rechtsanwaltskanzlei BDA Law in der Wiener Innenstadt. Die Kanzlei fokussiert sich auf Rechtsberatung in den Datenschutz, Compliance und Künstliche Intelligenz (AI). Zudem bietet BDA Law umfassende Unterstützung bei gerichtlicher und außergerichtlicher Konfliktlösung. Mit ihrer internationalen Erfahrung als Rechtsanwältin in New York und als Of Counsel der renommierten Kanzlei Harnik Law Firm in New York erweitert Bondi De Antoni ihr Beratungsportfolio um die Unterstützung österreichischer Unternehmen bei der Expansion in die USA sowie bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten. Das umfasst insbesondere rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen, die mit internationaler Tätigkeit von österreichischen Unternehmen einhergehen.

Cathrine Bondi De Antoni hat nach ihrem Studium am Wiener Juridicum auch einen Masterabschluss an der University of California, Los Angeles und erfolgreich die New Yorker Rechtsanwaltsprüfung absolviert. Sie verfügt über langjährige Erfahrung mit Fokus auf Datenschutzrecht und Litigation sowie Expansionsmanagement in die USA für österreichische Unternehmen. Die 31jährige verbindet rechtliches Know-how mit einem tiefen Verständnis für unternehmerische und technologische Entwicklungen. Bondi De Antoni: „In einer Zeit, in der technologische Innovationen und regulatorische Anforderungen immer komplexer werden, ist es entscheidend, Unternehmen strategisch zu begleiten. Datenschutz, Compliance und der Einsatz von künstlicher Intelligenz sind Themen, die nicht nur Unternehmen, sondern auch die Gesellschaft nachhaltig prägen werden." 

Kollitsch & Soravia baut Eigentums-Wohnungen

Baustart für Projekt „Helene“ in Baden

von Elisabeth K. Fürst

Die Wohnungen entstehen in den zwei Stadtvillen in der Helenenstraße. © Kollitsch & Soravia Immobilien
In der Helenenstraße 1 in Baden bei Wien erfolgt nun der Baustart für das Kollitsch & Soravia Projekt „Helene“. Nachdem das Kund:inneninteresse bereits im Herbst sehr groß war, konnte Anfang 2025 den Vorverkauf für das Villenprojekt erfolgreich abgeschlossen werden. Die Fertigstellung ist mit Ende 2026 geplant. „Wenig überraschend gibt uns die Bank auch eine gewisse Vorverwertung der Projekte vor. Umso mehr freue ich mich jetzt über den Baubeginn.“ so Jasmin Soravia, geschäftsführende Gesellschafterin bei Kollitsch & Soravia.

Es enstehen zwei Stadtvillen mit je acht Eigentumswohnungen. Die rund 1.800 Quadratmeter Wohnnutzfläche bieten einen Mix aus Maissonetten und Dachgeschoß-Wohnungen. Die zwei Villen liegen zentral zwischen Strandbad und Römertherme und werden eine eindrucksvollen Fassade und großzügigen Freiflächen mit parkähnlicher Gestaltung haben. Bei der Errichtung werden Flächen entsiegelt. Dh. die Flächen des ehemaligen Parkplatzes werden aufgebrochen, das Abbruchmaterial recycelt und neue Grünbereiche geschaffen. Die Gebäude werden in Ziegelbauweise errichtet und mit einer Fernwärmeheizung ausgestattet.
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Er verstärkt als Associate Director Advisory & Transaction Services

Stefan Linder neu bei CBRE

von Elisabeth K. Fürst

Stefan Linder verstärkt  als Associate Director Advidsory & Transaction Services das Office Team von CBRE. Seine Aufgabe ist die Beratung von lokalen und internationalen Großunternehmen bei der Suche nach Büroflächen. Linders zweiter Schwerpunkt liegt in der Beratung von Investor:innen und Entwickler:innen.
„Wir sind sehr froh mit Stefan Linder einen tief in der Immobilienbranche vernetzen Spezialisten mit langjähriger Managementerfahrung auf unterschiedlichen Ebenen als Verstärkung für unser Office Team gefunden zu haben“, sagt Patrick Schild, Head of Agency bei CBRE.

Der gebürtige Kärntner hat seine Karriere vor über 20 Jahren als Immobilienmakler begonnen. Es folgten mehrere Stationen bei EHL-Immobilien, Resag Immobilienmakler und DOCUmedia.at. Er bringt auch Erfahrung im CEE-Raum mit. „Ich habe lange in Warschau und Budapest gearbeitet und freue mich, sowohl meine internationalen Kontakte als auch mein breites Know-how rund um die Immobilie bei CBRE einzubringen und Teil eines herausragenden Teams zu sein“, sagt Linder.
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Wirksame Anreize für ESG-Umsetzung fehlen

Jahrestagung über ESG in der Branche

von Maximilian Goll

ESG ist in der Bau- und Immobilienwirtschaft angekommen. © Adobe Stock
Kürzlich fand die 4. Jahrestagung „ESG in der Bau- und Immobilienwirtschaft" im ICON Vienna statt. Die Konferenz unterstrich die zunehmende Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien in der Branche und diente als Dialog-Plattform für ESG-Manager:innen und Verantwortliche der Bau- und Immobilienwirtschaft in Österreich, um sich über Herausforderungen und Fortschritte auf dem Weg zur ESG-Integration auszutauschen.
Hochkarätige Expert:innen wie Michael Schmidt (3SI Immogroup), Paul Grassel (IG Immobilien), Alina Dekas (ARE), Klemens Eiter (Porr), Stephan A. Jansen (Alexander von Humboldt Institut, Berlin) und viele weitere betonten in ihren Vorträgen und Diskussionen, dass ESG mittlerweile fest im unternehmerischen Alltag verankert ist. Sie hoben hervor, dass ESG über eine bloße Haltung hinausgeht und als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie betrachtet werden muss.
Trotz des hohen Engagements der Branche wurde deutlich, dass es an konkreter Unterstützung und passenden Finanzierungsmodellen seitens der Politik und Banken mangelt. Kritik richtete sich insbesondere an die Europäische Union sowie an aktuelle österreichische Regierungspläne, da einige kürzlich beschlossene Maßnahmen, wie beispielsweise die Mietpreisbremse, als hinderlich für nachhaltige Investitionen wahrgenommen werden. Es fehlten zudem wirksame Anreize und eine klare Klärung der Finanzierungsverantwortung für die Umsetzung der ESG-Ziele. Die Tagung machte deutlich, dass sie diese Herausforderungen unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht allein bewältigen kann und, dass eine erfolgreiche ESG-Integration eine enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Politik und Finanzinstitutionen erfordert, um nachhaltige Entwicklungen in der Bau- und Immobilienbranche voranzutreiben.

FITINN und Sparkasse Oberösterreich ziehen in Linz ein

High Five- Sockelzone vollvermietet

von Elisabeth K. Fürst

Die Fassade des Leuchtturmprojekts High Five am Bulgariplatz ist fertiggestellt. © Nuredini Productions
Die Sockelzone des High Five am Linzer Bulgariplatz ist jetzt vollständig vermietet. Es werden das FITINN und der Sparkasse Oberösterreich einziehen und im Sommer die Filialen eröffnen. Das durch die STC Development und die RoomBuus Gruppe für die ZBI Gruppe errichtete Wohn- und Gewerbeprojekt High Five am Bulgariplatz nähert sich aktuell mit großen Schritten der Fertigstellung. Nach dem Abbau des Krans sind die Arbeiten an den Außenanlagen entlang der Wienerstraße in vollem Gange, während auf den Dachterrassen die finalen Begrünungsmaßnahmen vorbereitet werden. Der Innenausbau der Gewerbeflächen schreitet auch rasch voran. 
Das Hochhausprojekt "High Five" umfasst insgesamt 328 Mietwohnungen auf 21 Stockwerken, ergänzt durch vier begrünte Dachterrassen und vielfältige Gemeinschaftsbereiche. Die zentrale Lage am Bulgariplatz bietet eine sehr gute Verkehrsanbindungen und eine unmittelbare Nähe zur Linzer Innenstadt. Die Fertigstellung ist für Sommer 2025 geplant.
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