Re/Max: Stärkstes erstes Quartal ever

Immomarkt wieder voll zurück

von Gerhard Rodler aus Linz

Voller Saal und voller Optimismus bei der Re/Max-Convention © beigestellt Voller Saal und voller Optimismus bei der Re/Max-Convention © beigestellt
Der Immobilienmarkt meldet sich mit unvorhergesehener Dynamik zurück. Bei der Re/Max-Convention am zurückliegenden Wochenende verkündete Geschäftsführer Bernhard Reikersdorfer Quartalszahlen, die er selbst nicht erwartet hatte. Mit einem Geschäftswachstum um 28 Prozent markierte ReMax das beste Quartal seit Unternehmensgründung - und damit sogar noch über den Rekordzahlen von 2021. Schon im zweiten Halbjahr 2024 wurden um 18,3 % mehr Transaktionen und um elf Prozent mehr Umsatz als im Vergleichszeitraum des Vorjahres hereingespielt. Damit war bereits 2024 das zweitbeste ReMax-Jahr seit Gründung. Tatsächlich scheinen die wieder gesunkenen Zinsen den Immobilienmarkt wieder wachgeküsst zu haben. Denn die Nachfragen sind bereits im zweiten Halbjahr um 20 bis 25 % gegenüber 2023 gestiegen.

Tatsächlich ist ReMax damit ein "early bird", was die Trendwende am Markt betrifft, denn insgesamt waren die Verbücherungen im 1. Quartal 2025 noch etwas zurück gegangen, und zwar um 7,5 % bei den Transaktionen. Fakt ist aber auc/h, dass wohl eher früher als später der Gesamtmarkt zurück kommen wird. Denn mittlerweile ist Re/Max mit bereits 620 Maklern in 120 Büros eine repräsentative Größe am Markt.

Was das Wachstum betrifft, so kündigte Bernhard Reikersdorfer vor 550 ReMax-Maklern im Linzer Designcenter an, war das freilich erst der Anfang. Bis 2040 möchte er die Franchisekette auf bis zu 150 Standorten mit 1500 Aktiven ausbauen. Damit hätte ReMax dann wohl einen Marktanteil von rund 30 Prozent. Wachstumstreiber sollen dabei auch zahlreiche KI-Tools und die maximale Einbindung der sich neu anbietenden - und ständig mehr werdenden - technischen Lösungen sein, kündigte Geschäftsführer Peter Reikersdorfer im immoflash-Gespräch an.
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Einbruch bei Fertigteilen

Wohnbau kommt nicht vom Fleck

von Gerhard Rodler

Wohnbau steht weiter auf Stop © Adobe Stock Wohnbau steht weiter auf Stop © Adobe Stock
Das aktuelle VÖB-Konjunkturbarometer 2025 zeigt ein zwiespältiges Bild der österreichischen Betonfertigteilbranche, aus dem sich unmittelbare Trends für die Immobranche gut ablesen lassen. Denn was nicht gebaut wird, kann nicht verkauft werden. Zwar berichten rund 50 Prozent der Unternehmen von Umsatzrückgängen im Jahr 2024, die andere Hälfte konnte die Erlöse jedoch stabil halten oder steigern – vielfach aufgrund höherer Preise infolge gestiegener Energie- und Rohstoffkosten. Besonders im Wohn-, Büro- und Gewerbebau fiel die Bautätigkeit zuletzt deutlich ab, mit Umsatzrückgängen von über 65 Prozent im Wohnbau und mehr als 50 Prozent im Bürosektor.

Für den Immobilienmarkt ergeben sich daraus mehrere Trends. Einerseits dürfte die strukturelle Krise im Wohnbau die Nachfrage nach schnell und kosteneffizient umsetzbaren Bauweisen wie der Fertigteilbauweise mittelfristig verstärken. Besonders die Vorteile kürzerer Bauzeiten, höherer Vorfertigungsgrade und präziserer Planung könnten im Zuge einer sich abzeichnenden Erholung des Immobilienmarkts stärker in den Vordergrund rücken. Die leichte Prognose eines Anstiegs der Bauinvestitionen um 0,4 Prozent 2025 und die geplante Lockerung der KIM-Verordnung ab Mitte des Jahres könnten die Nachfrage nach Wohnimmobilien und damit nach Fertigteilbauten zusätzlich anregen.

Gleichzeitig forciert die Betonfertigteilbranche nachhaltige Innovationen. Der Einsatz von CO₂-reduzierten Zementen und die stärkere Ausrichtung auf Kreislaufwirtschaft signalisieren, dass ökologische Anforderungen künftig integraler Bestandteil der Bauweise sein werden. Vor dem Hintergrund wachsender ESG-Vorgaben auch in der Immobilienfinanzierung positioniert sich die Fertigteilbauweise damit als wichtiger Baustein für eine nachhaltigere Bau- und Immobilienwirtschaft.

Der Immobilienmarkt könnte somit – angetrieben von steigenden Anforderungen an Effizienz, Nachhaltigkeit und Geschwindigkeit – einen beschleunigten Wandel in Richtung industrielle
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DeepSeek befeuert Datacenters

KI-Infrastrukturlandschaft neue Königsklasse

von Gerhard Rodler

Pyramide der Digitalisierung © adobestock Pyramide der Digitalisierung © adobestock
Das neue Open-Source-KI-Modell von DeepSeek, das seit Januar 2025 für Aufsehen sorgt, wirkt sich auch direkt auf die Immobilienwirtschaft aus. Durch die drastische Senkung des Rechenaufwands bei KI-Anwendungen wird die Nachfrage nach Datacenters nicht verringert, sondern sogar verstärkt. Gerade in Tier-1-Standorten wie Frankfurt entstehen daraus attraktive Chancen für Projektentwicklungen und Investments. Aber auch Österreich könnte sich, wenn die Projektentwickler nur schnell genug sind, hier gut etablieren. Prädestiniert sind hier besonders Lage direkt an Flüssen - idealerweise in Kombination mit einem Flusskraftwerk, aber gleichzeitig auch Kühlung. Tatsächlich wäre hier momentan fast so etwas wie Goldgräberstimmung.

Auch wenn das Training großer Sprachmodelle effizienter wird, nimmt die Nutzung von Inferenz-Workloads stark zu. Diese Anwendungen erfordern hochverfügbare, latenzsensible Rechenzentren an gut angebundenen Standorten. Investoren und Entwickler bleiben deshalb auf Ausbau und Neuentwicklung in etablierten Märkten wie Frankfurt fokussiert. Gleichzeitig könnten durch die sinkenden Einstiegshürden auch kleinere Anbieter neue Flächenbedarfe schaffen.

Experten erwarten keine Entlastung der Nachfrage nach Rechenleistung – vielmehr könnte DeepSeek den Markt zusätzlich beschleunigen und die Entwicklung von Hyperscale- und Edge-Datacenters ankurbeln. Die Immobilienwirtschaft steht damit vor einer anhaltenden Wachstumsphase im Bereich digitaler Infrastruktur.
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Susanne Eickermann-Riepe im Interview

Interview im Vorfeld des Real Estate Circle 2025

von Elisabeth K. Fürst

"Technologie, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz spielen eine wesentlich Rolle." © CTP Archives
immoflash sprach im Vorfeld des Real Estate Circle 2025 mit Susanne Eickermann-Riepe, Vorstandsvorsitzende RICS EMEA, über Marktentwicklung, Zinssätze und Trends.

Wie hat sich der Markt seit Jahresbeginn entwickelt – ist die lang erhoffte Trendwende jetzt endlich da?
Eickermann-Riepe: Es gibt zwar Licht am Ende des Tunnels, aber der Tunnel ist lang. Die aktuellen Daten des RICS Global Commercial Property Reports zum Q1 2025 zeigen insbesondere in Europa noch deutliche Unsicherheiten und das Sentiment ist sowohl auf Investoren als auch auf Nutzerseite weiterhin negativ geprägt. Erste Transaktionen sind zwar zu beobachten, aber diese entstehen oft eher aus Notlagen. Zudem zeigt sich ein klares Süd-Nord Gefälle. Während Spanien und Italien gut aufholen, bleiben Deutschland und Frankreich wesentlich negativer, Österreich befindet sich im Mittelfeld. Auch global sind die Unterschiede erheblich. Während die Region MEA schon länger positiv gestimmt ist, hat die Region Americas den Anschluss seit Q1 gefunden. Die Region APAC bleibt in negativen Sentiment. Es ist nicht zu erwarten, dass die globale Trendwende bereits in 2025 einsetzt, dazu sind zu viele Herausforderungen zu bewältigen.

Welche Auswirkungen haben die aktuellen Zinssätze und Finanzierungskonditionen?
Eickermann-Riepe: Natürlich spielt der Kapitalmarkt eine entscheidende Rolle bei den Hemmnissen im Immobilienmarkt. Der steile Anstieg der Aktienindizes hat mit dazu beigetragen, den Kapitalfluss in Sachwerte zu bremsen. Es steht somit wenigen Kapital für Immobilieninvestitionen zur Verfügung. Aber auch der Zinsanstieg hat dazu geführt, dass Investitionen verschoben wurden. Doch es gibt noch mehr Hindernisse. Die Bewertungen sind noch nicht ausreichend angepasst um Käufer und Verkäufer zusammenzubringen. Zudem haben die erhöhten Standards an Nachhaltigkeit die Risikobewertungen der Investoren und Banken beeinflusst. Jedes Development wird erneuten Prüfungen unterzogen und auch die Modernisierung und Sanierung von Bestandsgebäuden ist durch Finanzierungsvorbehalte eingeschränkt und hat noch nicht den Umfang und die Geschwindigkeit erreicht, die notwendig wären. Doch bei Bestandobjekten besteht noch eine weitere Hürde, wenn eine Prolongation der Kredite zu verhandeln ist. Gesunkene Bewertungen treffen auf höhere Eigenkapitalanforderungen bei gleichzeitig steigenden Zinsen und geringen Liquiditätspolstern. Das endet oft nicht mit einem positiven Ausblick wenn die notwendige und rechtzeitige Vorbereitung fehlt.

Wie kann man als Bauträger und Projektentwickler jetzt agieren?
Eickermann-Riepe: Es ist eine gefährlich Mischung aus ökonomischen, ökologischen, geopolitischen und nicht zuletzt finanziellen Herausforderungen, die sowohl Bauträger als auch Projektentwickler zu bewältigen haben. Wie immer in Krisensituationen gilt „Cash is King“. Insofern gilt es erst einmal die Liquidität zu sichern, derzeit wohl eher mit Kosteneinsparungen. Leider ist die Konsolidierungsphase noch nicht abgeschlossen.

Welche langfristigen Trends – etwa im Bereich Nachhaltigkeit oder Digitalisierung – prägen derzeit den (österreichischen) Immobilienmarkt besonders stark?
Eickermann-Riepe: Es ist unübersehbar, dass robuste Daten eine wesentliche Voraussetzung für die Analyse, Entscheidungen, Maßnahmen, Monitoring und Reporting sind. Da spielen Technologie, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz eine wesentlich Rolle. Das gilt nicht nur für die finanzwirtschaftlich sondern auch für alle nicht-finanziellen Daten. Während wir seit Jahrzehnten bei der Zusammenstellung und Analyse der Finanzdaten trainiert sind, befindet sich die Immobilienindustrie noch in der Übungsphase für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und das leider teilweise mit Widerwillen. Natürlich ist es aufwendig die nicht-finanziellen Daten vom Entstehungspunkt abzuholen, einen nachvollziehbaren Audit-Trail aufzubauen und ausreichende Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu vereinbaren. Aber das wird Voraussetzung sein, um weiterhin am Markt mitzuspielen, ausreichend Mittel zur Verfügung zu haben und sich über ein resilientes Portfolio, gute Nachfrage und Wachstumsaussichten zu freuen. Besser man bereitet sich darauf vor, trotz „Omnibus“-Pause.

Welche Hauptbotschaften dürfen sich die Teilnehmer:innen des Real Estate Circle 2025 von Ihrem Vortrag erwarten?
Eickermann-Riepe: Das wird kein komfortabler Vertrag. Mit den Real Estate Perspectives möchte ich an das Leadership der Teilnehmenden appellieren. Wir können nicht nur über die Umstände jammern, sondern müssen das Heft des Handelns übernehmen. Auch wenn die bestehenden Systeme brüchig werden, eine gewisse Ängstlichkeit bei der Entscheidungsfindung zu beobachten ist und die Entwicklungen nicht linear und unverständlich erscheinen, sind es die Mutigen, die unsere Branche in eine positive und resiliente Zukunft lenken und die Transformation aktiv gestalten.
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RPHI setzt weiter auf epmedia

Konzentration auf Nachhaltigkeit

von Gerhard Rodler

 Die RPHI wird weiter von der epmedia Werbeagentur in ihrer Kommunikationsarbeit betreut. © Wolfgang R. Fürst Die RPHI wird weiter von der epmedia Werbeagentur in ihrer Kommunikationsarbeit betreut. © Wolfgang R. Fürst
Die Raiffeisen Property Holding International (RPHI) wird auch 2025 von der epmedia Werbeagentur in ihrer Kommunikationsarbeit betreut. Nachdem der Fokus im vergangenen Jahr auf Projekten wie dem Stadtquartier@WienArena und dem European Handball House in Wien lag, sollen heuer die internationalen Aktivitäten und die Nachhaltigkeitsinitiativen der RPHI stärker in den Vordergrund rücken.

Mit Blick auf den Immobilienmarkt deutet sich damit eine verstärkte strategische Positionierung international agierender Projektentwickler an, die neben klassischen Assetklassen zunehmend Nachhaltigkeitsaspekte betonen. Die Entwicklung zeigt, dass nicht nur einzelne Immobilienobjekte, sondern gesamte Unternehmensportfolios stärker nach ESG-Kriterien präsentiert und am Markt differenziert werden sollen.

Angesichts wachsender Anforderungen von Investoren und Stakeholdern an Transparenz und Nachhaltigkeit könnte sich dieser Trend zur aktiven und strategischen Kommunikation als zentrales Element der Wettbewerbsfähigkeit im Immobiliensektor etablieren.
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Klarstellung zu Kurzzeitvermietung

Immobilien im Recht

von Gerhard Rodler

Weinrauch rät sich zuerst die technische Seite anzuschauen.  © (c) Dr Roland Weinrauch Weinrauch rät sich zuerst die technische Seite anzuschauen. © (c) Dr Roland Weinrauch
Einen spannen Gerichtsentscheid rund um die Kurzzeitvermietung hat jetzt Rechtsanwalt Roland Weinrauch herausgearbeitet. Die beiden Streitteile sind Wohnungseigentümer mehrerer Objekte in einem Haus in Wien. Im Wohnungseigentumsvertrag vereinbarten die Parteien, dass sämtliche Wohnungseigentumsobjekte des Beklagten „ungeachtet der Widmungsbezeichnung im Nutzwertgutachten sowohl als Wohnungen als auch als Geschäftsräumlichkeiten jedweder Art, insbesondere auch als Gaststätten, Büroräumlichkeiten oder Ordinationen genützt werden dürfen“.

Der Beklagte hat drei seiner Wohnungen an Gesellschaften vermietet, die ihrerseits diese Objekte als insgesamt sechs „Apartments“ anbieten. Fünf dieser Apartments können tageweise angemietet werden und eines nicht unter der Dauer von einem Monat. Hier liegt daher ein Fall von Kurzzeitvermietung vor. Der Kläger klagte auf Unterlassung und Beseitigung.

Er bringt vor, dass die Geschäftstätigkeit der Kurzzeitvermietung bei Festlegung der unspezifizierten Widmung als Geschäftslokal noch nicht üblich oder „vorhersehbar“ war. Deshalb liege ein Spannungsverhältnis zu den „Prinzipien der Rechtssicherheit“ vor Der Beklagte wendete ein, dass die Wohnungen als Geschäftsräumlichkeiten jedweder Art gewidmet wurden und er sich die Nutzung seiner Objekte explizit „offen halten“ wollte.

Das wurde auch so im Wohnungseigentumsvertrag vereinbart. In Fragen der Widmung nach §16 WEG stellt der OGH in seiner ständigen Rechtsprechung auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer ab. Er bezieht sich daher auf den Wohnungseigentumsvertrag. Wenn ein Wohnungseigentümer ohne die vorherige Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer und ohne Genehmigung des Außerstreitrichters eine Widmungsänderung vornimmt, handelt er rechtswidrig.

Er kann dann im streitigen Rechtsweg zur Beseitigung der Änderung und Wiederherstellung des früheren Zustands sowie gegebenenfalls auf Unterlassung geklagt werden. In seiner Entscheidung zum gegenständlichen Fall vom 4.7.2024, 5 Ob 68/24x, prüfte der OGH zunächst die Genehmigungsbedürftigkeit und die Eigenmacht der Widmungsänderung aufgrund der Kurzzeitvermietung.

Besteht wie hier im Wohnungseigentumsvertag keine spezifische Geschäftsraumwidmung, war also kein bestimmter Geschäftsbetrieb im Wohnungseigentumsobjekt Bestandteil des Wohnungseigentumsvertrags, dann haben sich die Mit- und Wohnungseigentümer schon bei der Begründung des Wohnungseigentums grundsätzlich mit jeder Art der Verwendung des Geschäftslokals einverstanden erklärt.

Sie sind also zur Abwehr „eigenmächtiger“ Widmungsänderungen nur dort berechtigt, wo die Grenzen des Verkehrsüblichen überschritten werden. Im vorliegenden Fall haben die Parteien bei Abschluss des Wohnungseigentumsvertrags im selben ausdrücklich festgehalten, dass der Beklagte sich die Nutzung seiner Objekte „offen halten“ wollte und deshalb eine unspezifizierte Geschäftsraumwidmung vereinbart. Eine Einschränkung auf bestimmte („historische“) Geschäftstätigkeiten haben die Parteien hier gerade nicht vereinbart.

Die Behauptung, der Wohnungseigentumsvertrag wurde „denkunmöglich ausgelegt“, ist nach dem OGH damit ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der OGH kam daher zum Schluss, dass keine eigenmächtige Widmungsänderung vorliegt und auch die Nutzung zur Kurzzeitvermietung von der unspezifizierter Geschäftsraumwidmung gedeckt ist. Beim Abschluss eines Wohnungseigentumsvertrages ist darauf zu achten, welche Widmung vereinbart wird – insbesondere, wenn man keine weitreichenden Widmungen zulassen möchte, ist hier eine Spezifizierung vorzunehmen. Andernfalls kann es wie im gegenständlichen Fall dazu führen, dass eine Kurzzeitvermietung, die womöglich nicht erwünscht ist, eine zulässige Widmung darstellt.
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Mitterdorfer und Liebel neue DSC-Partner

Schwerpunkt Immobilien- und Bankenrecht

von Gerhard Rodler

Fabian Liebel und Nina Mitterdorfer  © Stefan Gergely Fabian Liebel und Nina Mitterdorfer © Stefan Gergely
Die Wiener Anwaltskanzlei DSC Doralt Seist Csoklich hat Nina Mitterdorfer und Fabian Liebel mit Wirkung zum April 2025 in den Partnerkreis aufgenommen. Die Ernennungen stärken insbesondere die Praxisgruppen Immobilienrecht sowie Bankrecht, die zu den Kernbereichen der Kanzlei zählen.

Nina Mitterdorfer ist seit 2010 Teil des Immobilienrechtsteams von DSC. Ihre Schwerpunkte liegen in der Beratung bei Immobilientransaktionen aller Assetklassen, dem gewerblichen Mietrecht sowie bei Projekten nach dem Bauträgervertragsgesetz. Zuvor war sie als Universitätsassistentin an der Universität Wien tätig.

Fabian Liebel ist seit 2019 bei DSC und seit 2022 als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen das Bank- und Aufsichtsrecht sowie das Verbraucherrecht. Er ist spezialisiert auf die Umsetzung europäischer Regulierungen, die Entwicklung neuer Bankprodukte und die Vertretung in streitigen Verfahren. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit lehrt er an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Mit den beiden Ernennungen setzt DSC ihren Wachstumskurs fort und reagiert auf die zunehmende Nachfrage nach spezialisierter Beratung in den Bereichen Immobilienwirtschaft und Finanzdienstleistungen.
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PriceHubble mit 3 neuen KI-Agenten

Jetzt mit "Hyperpersonalisierung"

von Gerhard Rodler

PriceHubble bitet nun KI-Agenten an © Adobe Stock PriceHubble bitet nun KI-Agenten an © Adobe Stock
PriceHubble stellt eine neue Generation von KI-Agenten vor.  Die neue Lösung umfasst drei spezialisierte Agenten: PriceHubble Companion für Kundenbetreuung, PriceHubble Copilot für Prozessoptimierung und PriceHubble Analyst für datenbasierte Marktanalysen. Diese Agenten ermöglichen hyperpersonalisierte Interaktionen, verbessern die Effizienz in Unternehmen und steigern den Return on Investment im Immobilienbereich.

„KI-Agenten sind der logische nächste Schritt für den Markt“, so Stefan Heitmann, CEO von PriceHubble. Die Lösungen richten sich gezielt an Banken, Finanzierer, Versicherungen, Makler, Investoren und Entwickler und bieten sofort nutzbaren Mehrwert: von skalierbarer Kundenbindung bis zu höherer Produktivität durch Automatisierung.
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KI-Infrastrukturlandschaft neue Königsklasse

DeepSeek befeuert Datacenters

von Gerhard Rodler

Das neue Open-Source-KI-Modell von DeepSeek, das seit Januar 2025 für Aufsehen sorgt, wirkt sich auch direkt auf die Immobilienwirtschaft aus. Durch die drastische Senkung des Rechenaufwands bei KI-Anwendungen wird die Nachfrage nach Datacenters nicht verringert, sondern sogar verstärkt. Gerade in Tier-1-Standorten wie Frankfurt entstehen daraus attraktive Chancen für Projektentwicklungen und Investments. Aber auch Österreich könnte sich, wenn die Projektentwickler nur schnell genug sind, hier gut etablieren. Prädestiniert sind hier besonders Lage direkt an Flüssen - idealerweise in Kombination mit einem Flusskraftwerk, aber gleichzeitig auch Kühlung. Tatsächlich wäre hier momentan fast so etwas wie Goldgräberstimmung.

Auch wenn das Training großer Sprachmodelle effizienter wird, nimmt die Nutzung von Inferenz-Workloads stark zu. Diese Anwendungen erfordern hochverfügbare, latenzsensible Rechenzentren an gut angebundenen Standorten. Investoren und Entwickler bleiben deshalb auf Ausbau und Neuentwicklung in etablierten Märkten wie Frankfurt fokussiert. Gleichzeitig könnten durch die sinkenden Einstiegshürden auch kleinere Anbieter neue Flächenbedarfe schaffen.

Experten erwarten keine Entlastung der Nachfrage nach Rechenleistung – vielmehr könnte DeepSeek den Markt zusätzlich beschleunigen und die Entwicklung von Hyperscale- und Edge-Datacenters ankurbeln. Die Immobilienwirtschaft steht damit vor einer anhaltenden Wachstumsphase im Bereich digitaler Infrastruktur.

Interview im Vorfeld des Real Estate Circle 2025

Susanne Eickermann-Riepe im Interview

von Elisabeth K. Fürst

"Technologie, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz spielen eine wesentlich Rolle." © CTP Archives
immoflash sprach im Vorfeld des Real Estate Circle 2025 mit Susanne Eickermann-Riepe, Vorstandsvorsitzende RICS EMEA, über Marktentwicklung, Zinssätze und Trends.

Wie hat sich der Markt seit Jahresbeginn entwickelt – ist die lang erhoffte Trendwende jetzt endlich da?
Eickermann-Riepe: Es gibt zwar Licht am Ende des Tunnels, aber der Tunnel ist lang. Die aktuellen Daten des RICS Global Commercial Property Reports zum Q1 2025 zeigen insbesondere in Europa noch deutliche Unsicherheiten und das Sentiment ist sowohl auf Investoren als auch auf Nutzerseite weiterhin negativ geprägt. Erste Transaktionen sind zwar zu beobachten, aber diese entstehen oft eher aus Notlagen. Zudem zeigt sich ein klares Süd-Nord Gefälle. Während Spanien und Italien gut aufholen, bleiben Deutschland und Frankreich wesentlich negativer, Österreich befindet sich im Mittelfeld. Auch global sind die Unterschiede erheblich. Während die Region MEA schon länger positiv gestimmt ist, hat die Region Americas den Anschluss seit Q1 gefunden. Die Region APAC bleibt in negativen Sentiment. Es ist nicht zu erwarten, dass die globale Trendwende bereits in 2025 einsetzt, dazu sind zu viele Herausforderungen zu bewältigen.

Welche Auswirkungen haben die aktuellen Zinssätze und Finanzierungskonditionen?
Eickermann-Riepe: Natürlich spielt der Kapitalmarkt eine entscheidende Rolle bei den Hemmnissen im Immobilienmarkt. Der steile Anstieg der Aktienindizes hat mit dazu beigetragen, den Kapitalfluss in Sachwerte zu bremsen. Es steht somit wenigen Kapital für Immobilieninvestitionen zur Verfügung. Aber auch der Zinsanstieg hat dazu geführt, dass Investitionen verschoben wurden. Doch es gibt noch mehr Hindernisse. Die Bewertungen sind noch nicht ausreichend angepasst um Käufer und Verkäufer zusammenzubringen. Zudem haben die erhöhten Standards an Nachhaltigkeit die Risikobewertungen der Investoren und Banken beeinflusst. Jedes Development wird erneuten Prüfungen unterzogen und auch die Modernisierung und Sanierung von Bestandsgebäuden ist durch Finanzierungsvorbehalte eingeschränkt und hat noch nicht den Umfang und die Geschwindigkeit erreicht, die notwendig wären. Doch bei Bestandobjekten besteht noch eine weitere Hürde, wenn eine Prolongation der Kredite zu verhandeln ist. Gesunkene Bewertungen treffen auf höhere Eigenkapitalanforderungen bei gleichzeitig steigenden Zinsen und geringen Liquiditätspolstern. Das endet oft nicht mit einem positiven Ausblick wenn die notwendige und rechtzeitige Vorbereitung fehlt.

Wie kann man als Bauträger und Projektentwickler jetzt agieren?
Eickermann-Riepe: Es ist eine gefährlich Mischung aus ökonomischen, ökologischen, geopolitischen und nicht zuletzt finanziellen Herausforderungen, die sowohl Bauträger als auch Projektentwickler zu bewältigen haben. Wie immer in Krisensituationen gilt „Cash is King“. Insofern gilt es erst einmal die Liquidität zu sichern, derzeit wohl eher mit Kosteneinsparungen. Leider ist die Konsolidierungsphase noch nicht abgeschlossen.

Welche langfristigen Trends – etwa im Bereich Nachhaltigkeit oder Digitalisierung – prägen derzeit den (österreichischen) Immobilienmarkt besonders stark?
Eickermann-Riepe: Es ist unübersehbar, dass robuste Daten eine wesentliche Voraussetzung für die Analyse, Entscheidungen, Maßnahmen, Monitoring und Reporting sind. Da spielen Technologie, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz eine wesentlich Rolle. Das gilt nicht nur für die finanzwirtschaftlich sondern auch für alle nicht-finanziellen Daten. Während wir seit Jahrzehnten bei der Zusammenstellung und Analyse der Finanzdaten trainiert sind, befindet sich die Immobilienindustrie noch in der Übungsphase für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und das leider teilweise mit Widerwillen. Natürlich ist es aufwendig die nicht-finanziellen Daten vom Entstehungspunkt abzuholen, einen nachvollziehbaren Audit-Trail aufzubauen und ausreichende Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu vereinbaren. Aber das wird Voraussetzung sein, um weiterhin am Markt mitzuspielen, ausreichend Mittel zur Verfügung zu haben und sich über ein resilientes Portfolio, gute Nachfrage und Wachstumsaussichten zu freuen. Besser man bereitet sich darauf vor, trotz „Omnibus“-Pause.

Welche Hauptbotschaften dürfen sich die Teilnehmer:innen des Real Estate Circle 2025 von Ihrem Vortrag erwarten?
Eickermann-Riepe: Das wird kein komfortabler Vertrag. Mit den Real Estate Perspectives möchte ich an das Leadership der Teilnehmenden appellieren. Wir können nicht nur über die Umstände jammern, sondern müssen das Heft des Handelns übernehmen. Auch wenn die bestehenden Systeme brüchig werden, eine gewisse Ängstlichkeit bei der Entscheidungsfindung zu beobachten ist und die Entwicklungen nicht linear und unverständlich erscheinen, sind es die Mutigen, die unsere Branche in eine positive und resiliente Zukunft lenken und die Transformation aktiv gestalten.
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Konzentration auf Nachhaltigkeit

RPHI setzt weiter auf epmedia

von Gerhard Rodler

Die RPHI wird weiter von der epmedia Werbeagentur in ihrer Kommunikationsarbeit betreut. © Wolfgang R. Fürst
Die Raiffeisen Property Holding International (RPHI) wird auch 2025 von der epmedia Werbeagentur in ihrer Kommunikationsarbeit betreut. Nachdem der Fokus im vergangenen Jahr auf Projekten wie dem Stadtquartier@WienArena und dem European Handball House in Wien lag, sollen heuer die internationalen Aktivitäten und die Nachhaltigkeitsinitiativen der RPHI stärker in den Vordergrund rücken.

Mit Blick auf den Immobilienmarkt deutet sich damit eine verstärkte strategische Positionierung international agierender Projektentwickler an, die neben klassischen Assetklassen zunehmend Nachhaltigkeitsaspekte betonen. Die Entwicklung zeigt, dass nicht nur einzelne Immobilienobjekte, sondern gesamte Unternehmensportfolios stärker nach ESG-Kriterien präsentiert und am Markt differenziert werden sollen.

Angesichts wachsender Anforderungen von Investoren und Stakeholdern an Transparenz und Nachhaltigkeit könnte sich dieser Trend zur aktiven und strategischen Kommunikation als zentrales Element der Wettbewerbsfähigkeit im Immobiliensektor etablieren.

Immobilien im Recht

Klarstellung zu Kurzzeitvermietung

von Gerhard Rodler

Weinrauch rät sich zuerst die technische Seite anzuschauen. © (c) Dr Roland Weinrauch
Einen spannen Gerichtsentscheid rund um die Kurzzeitvermietung hat jetzt Rechtsanwalt Roland Weinrauch herausgearbeitet. Die beiden Streitteile sind Wohnungseigentümer mehrerer Objekte in einem Haus in Wien. Im Wohnungseigentumsvertrag vereinbarten die Parteien, dass sämtliche Wohnungseigentumsobjekte des Beklagten „ungeachtet der Widmungsbezeichnung im Nutzwertgutachten sowohl als Wohnungen als auch als Geschäftsräumlichkeiten jedweder Art, insbesondere auch als Gaststätten, Büroräumlichkeiten oder Ordinationen genützt werden dürfen“.

Der Beklagte hat drei seiner Wohnungen an Gesellschaften vermietet, die ihrerseits diese Objekte als insgesamt sechs „Apartments“ anbieten. Fünf dieser Apartments können tageweise angemietet werden und eines nicht unter der Dauer von einem Monat. Hier liegt daher ein Fall von Kurzzeitvermietung vor. Der Kläger klagte auf Unterlassung und Beseitigung.

Er bringt vor, dass die Geschäftstätigkeit der Kurzzeitvermietung bei Festlegung der unspezifizierten Widmung als Geschäftslokal noch nicht üblich oder „vorhersehbar“ war. Deshalb liege ein Spannungsverhältnis zu den „Prinzipien der Rechtssicherheit“ vor Der Beklagte wendete ein, dass die Wohnungen als Geschäftsräumlichkeiten jedweder Art gewidmet wurden und er sich die Nutzung seiner Objekte explizit „offen halten“ wollte.

Das wurde auch so im Wohnungseigentumsvertrag vereinbart. In Fragen der Widmung nach §16 WEG stellt der OGH in seiner ständigen Rechtsprechung auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer ab. Er bezieht sich daher auf den Wohnungseigentumsvertrag. Wenn ein Wohnungseigentümer ohne die vorherige Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer und ohne Genehmigung des Außerstreitrichters eine Widmungsänderung vornimmt, handelt er rechtswidrig.

Er kann dann im streitigen Rechtsweg zur Beseitigung der Änderung und Wiederherstellung des früheren Zustands sowie gegebenenfalls auf Unterlassung geklagt werden. In seiner Entscheidung zum gegenständlichen Fall vom 4.7.2024, 5 Ob 68/24x, prüfte der OGH zunächst die Genehmigungsbedürftigkeit und die Eigenmacht der Widmungsänderung aufgrund der Kurzzeitvermietung.

Besteht wie hier im Wohnungseigentumsvertag keine spezifische Geschäftsraumwidmung, war also kein bestimmter Geschäftsbetrieb im Wohnungseigentumsobjekt Bestandteil des Wohnungseigentumsvertrags, dann haben sich die Mit- und Wohnungseigentümer schon bei der Begründung des Wohnungseigentums grundsätzlich mit jeder Art der Verwendung des Geschäftslokals einverstanden erklärt.

Sie sind also zur Abwehr „eigenmächtiger“ Widmungsänderungen nur dort berechtigt, wo die Grenzen des Verkehrsüblichen überschritten werden. Im vorliegenden Fall haben die Parteien bei Abschluss des Wohnungseigentumsvertrags im selben ausdrücklich festgehalten, dass der Beklagte sich die Nutzung seiner Objekte „offen halten“ wollte und deshalb eine unspezifizierte Geschäftsraumwidmung vereinbart. Eine Einschränkung auf bestimmte („historische“) Geschäftstätigkeiten haben die Parteien hier gerade nicht vereinbart.

Die Behauptung, der Wohnungseigentumsvertrag wurde „denkunmöglich ausgelegt“, ist nach dem OGH damit ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der OGH kam daher zum Schluss, dass keine eigenmächtige Widmungsänderung vorliegt und auch die Nutzung zur Kurzzeitvermietung von der unspezifizierter Geschäftsraumwidmung gedeckt ist. Beim Abschluss eines Wohnungseigentumsvertrages ist darauf zu achten, welche Widmung vereinbart wird – insbesondere, wenn man keine weitreichenden Widmungen zulassen möchte, ist hier eine Spezifizierung vorzunehmen. Andernfalls kann es wie im gegenständlichen Fall dazu führen, dass eine Kurzzeitvermietung, die womöglich nicht erwünscht ist, eine zulässige Widmung darstellt.
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Schwerpunkt Immobilien- und Bankenrecht

Mitterdorfer und Liebel neue DSC-Partner

von Gerhard Rodler

Fabian Liebel und Nina Mitterdorfer © Stefan Gergely
Die Wiener Anwaltskanzlei DSC Doralt Seist Csoklich hat Nina Mitterdorfer und Fabian Liebel mit Wirkung zum April 2025 in den Partnerkreis aufgenommen. Die Ernennungen stärken insbesondere die Praxisgruppen Immobilienrecht sowie Bankrecht, die zu den Kernbereichen der Kanzlei zählen.

Nina Mitterdorfer ist seit 2010 Teil des Immobilienrechtsteams von DSC. Ihre Schwerpunkte liegen in der Beratung bei Immobilientransaktionen aller Assetklassen, dem gewerblichen Mietrecht sowie bei Projekten nach dem Bauträgervertragsgesetz. Zuvor war sie als Universitätsassistentin an der Universität Wien tätig.

Fabian Liebel ist seit 2019 bei DSC und seit 2022 als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen das Bank- und Aufsichtsrecht sowie das Verbraucherrecht. Er ist spezialisiert auf die Umsetzung europäischer Regulierungen, die Entwicklung neuer Bankprodukte und die Vertretung in streitigen Verfahren. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit lehrt er an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Mit den beiden Ernennungen setzt DSC ihren Wachstumskurs fort und reagiert auf die zunehmende Nachfrage nach spezialisierter Beratung in den Bereichen Immobilienwirtschaft und Finanzdienstleistungen.

Jetzt mit "Hyperpersonalisierung"

PriceHubble mit 3 neuen KI-Agenten

von Gerhard Rodler

PriceHubble bitet nun KI-Agenten an © Adobe Stock
PriceHubble stellt eine neue Generation von KI-Agenten vor.  Die neue Lösung umfasst drei spezialisierte Agenten: PriceHubble Companion für Kundenbetreuung, PriceHubble Copilot für Prozessoptimierung und PriceHubble Analyst für datenbasierte Marktanalysen. Diese Agenten ermöglichen hyperpersonalisierte Interaktionen, verbessern die Effizienz in Unternehmen und steigern den Return on Investment im Immobilienbereich.

„KI-Agenten sind der logische nächste Schritt für den Markt“, so Stefan Heitmann, CEO von PriceHubble. Die Lösungen richten sich gezielt an Banken, Finanzierer, Versicherungen, Makler, Investoren und Entwickler und bieten sofort nutzbaren Mehrwert: von skalierbarer Kundenbindung bis zu höherer Produktivität durch Automatisierung.
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