Leerstandsabgabe bleibt Ladenhüter
Geringe Einnahmen, viele Ausnahmen
von Stefan Posch
Die Wirkung der Leerstandsabgabe bleibt umstritten. © Adobe Stock
Als Vorreiter gilt Salzburg. Seit Anfang 2023 können Gemeinden zwischen 400 und 5.000 Euro pro leer stehender Wohnung einheben. 2023 wurden landesweit 7.348 Leerstände erfasst, in 5.236 Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet. 69,7 Prozent davon fielen unter Ausnahmen. Die Einnahmen beliefen sich für abgeschlossene Verfahren auf 74.600 Euro, weitere rund 34.000 Euro werden aus offenen Verfahren erwartet. In der Stadt Salzburg wurden 2024 und 2025 zusammen rund 96.000 Euro vorgeschrieben. Mehrere Bürgermeister kritisieren den Verwaltungsaufwand im Verhältnis zu den Erträgen.
In Tirol gilt seit 2026 eine Neuregelung. 154 von 277 Gemeinden haben eine Abgabe beschlossen, meist mit dem Höchstsatz von 30 Prozent des Basismietwerts. Laut Umfrage vom Sommer 2025 wurden 1.202 Wohnungen gemeldet, 986 davon mit Ausnahmetatbestand. Die Einnahmen lagen bei 384.000 Euro, Spitzenreiter waren Going am Wilden Kaiser (81.540 Euro) und Innsbruck (77.920 Euro).
In der Steiermark ist die Zukunft der Abgabe offen. Die seit 2022 bestehende Regelung könnte laut Regierungsprogramm bis 2029 wieder abgeschafft werden. Die Höchstgrenze liegt hier bei zehn Euro pro Quadratmeter. In Vorarlberg wurde die Leerstandsabgabe über das Zweitwohnsitzabgabegesetz geregelt, konkrete Einnahmenzahlen sind bislang nicht öffentlich.
Kärnten setzt stattdessen auf eine neue Zweitwohnungsabgabe, die ab 2027 bis zu 15 Mio. Euro jährlich bringen soll.
Die Bilanz zeigt: Trotz politischer Debatten bleibt die fiskalische Wirkung überschaubar. Ob die Abgabe tatsächlich zur Mobilisierung von Wohnraum beiträgt, ist angesichts hoher Ausnahmeraten und lückenhafter Registerdaten weiter offen – ein Befund, der auch für Investoren und Projektentwickler relevant bleibt.







